Warnung vor der VHV als Unfallgegner der Verursacher ist
Hallo also ich Warne dringent vor der VHV!Wen ihr als unschuldiger Unfallgegener mit denen zutun habt sofort ein Anwalt einschalten die zahlen nie,hatten das schon 3 mal in der Familie.VHV Versicherungnehmer rammen alles von der Straße und die in der Schadenabteilung geben denen dann noch recht obwohl das Polizei Protokoll eindeutig den Verursacher dort angibt.Nun muß alles doch zum Anwalt werden wieder einmal klagen gegen die vhv,die letzten mal haben wir immer gesiegt
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Andere Leute ignorieren dafür die Rechtschreibung! 😉
20 Antworten
Mein Rechtsanwalt hat damals die VHV angeschrieben das ist mittlerweile sieben Wochen her sie haben sich damals gemeldet dass sie einen Aufkäufer für mein Auto gibt und bis heute hat sie sich nicht mehr geäußert und hat noch nicht die Schuld anerkannt obwohl die Polizei da war und es ist eine deutlich dass er Schuld ist damals auch seine Schuld anerkannt vor der Polizei dass er nicht aufgepasst hat Hat einer von euch auch die gleiche Erfahrung wie lange muss ich noch warten dass mein Schaden reguliert wird wenn jemand die Erfahrung gemacht hat dass sie mir dann schreiben danke
Das Problem ist, wenn der Unfallverursacher sich nicht rührt, dann reguliert die Versicherung (egal welche) nicht sofort. Erst wird der VN mehrfach angeschrieben. Wenn die Polizei involviert war und es ein Aktenzeichen gibt und der Versicherung die Dienststelle bekannt ist, dann schreibt die Versicherung auch diese Dienststelle an. Auch die brauchen für die Antwort oft ziemlich lange. Von daher würde ich den Weg über den Anwalt einfach weiter beschreiten. Die VHV will wie alle Versicherer natürlich nicht vorschnell regulieren. Gerade in der Urlaubszeit kann der VN ja auch mal einige Wochen nicht zuhause sein. Schließlich möchte der Versicherer, wenn er den VN wegen Untätigkeit am Schaden beteiligt sich nicht vorwerfen lassen müssen dem VN keine Gelegenheit gegeben zu haben sich zu äußern. Deiner Beschreibung nach ist der Fahrer ja auch vom Fahrstil her nicht der korrekteste.
Zitat:
@Kwi schrieb am 24. September 2016 um 21:31:49 Uhr:
Werde ich mein Geld kriegen was meint ihr?
meep meep ... nu horche mol her:
NEIN, NIEMALS wirst Du DEIN Geld bekommen!
Dein Geld hast Du doch schon. Du willst das Geld der Versicherung. Die Versicherung will ihr Geld aber behalten, bis die 3-Monatsfrist für die Rückäußerung ihres VN durch ist. Wenn die durch ist, dann kann sie deine Schilderung des Hergangs zu Grunde legen. Muss sie aber nicht. Also ist der Weg deines Anwalts, Klage einzureichen, schon mal richtig. Zumindest unter dem Aspekt, dass es später ohnehin unvermeidbar wäre, macht es Sinn, dies nun schon mal durchzuziehen.
Jetzt fahr dich mal runter und übe dich in Geduld.
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Der Schaden ist ja auch da die Polizei war auch da die Polizei hat auch gemeint der Schaden muss ja auch eindeutig das er Schuld ist und wieso meinen Sie das es schwierig ist mein Geld zu kriegen
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. September 2016 um 22:19:18 Uhr:
Jetzt fahr dich mal runter und übe dich in Geduld.
Eben, so ein Spielchen kann schon mal ein Jahr dauern. Bei eindeutigen Fällen einen Kredit aufnehmen der dann mit der Zahlung der Versicherung abgelöst wird, inlusive Zinsen.
😁 Das Spielchen hat ein Kollege mal mit dem Dispo gemacht. ca 10000DM zu damals 16% Zinsen.
Einen Tag vor der Verhandlung hat die Versicherung dann gezahlt, ohne meckern selbst die Zinsen.