WARNBLINKANLAGE überflüssig? Wird eh nicht beachtet.
Jau, da fahre ich jeden Tag einen Kleinbus voller Menschen mit Handikap von zu Hause zum Arbeitsplatz und zurück. So wie das viele andere auch tun ... An manchen Haltestellen schalte ich die Warnblinkanlage ein, BEVOR ich anhalte. Normal soweit ... Nur weiß der Hintermann nicht, was ich im nächsten Augenblick mache, ob ich nach LINKS oder RECHTS fahre, drehe oder auf dem Kopf stehe.
Jedenfalls ist es mir ein Rätsel, wie sich 99% der Autofahrer verhalten. Haben die den Bezug zur Realität verloren und vergessen, was eine Warnblinkanlage signalisiert, nämlich: ACHTUNG GEFAHR ... HIRN einschalten und erst mal gucken was der Vordermann vor hat?
Nein ... weit gefehlt ... Da wird einfach überholt und ein Crash riskiert, wenn ich plötzlich nach LINKS ziehe.
Wenn ICH eine Warnblinkanlage bei einem vorausfahrenden (!!!) Auto wahrnehme, prüfe ich erst mal was der jenige vor hat, ob er ausholt um RECHTS in eine Einfahrt zu fahren oder zurück setzen will. Schlimmstenfalls halte ich kurz an um dem Vordermann Zeit zu geben, sein Manöver zu beenden.
Aber, eigentlich ist es egal ob ich einen Müllwagen, einen Linienbus oder eine Oma mit Rollator vor mir habe. Warnblinker an sagt ja schon das Wort WARNEN und VORSICHT! Macht vor mir auf der Autobahn jemand seine Warnblinker an, brettere ich auch nicht Vollgas an ihm vorbei. Es könnte ja ein Gegenstand auf der Fahrbahn liegen, der mich auch gefährdet.
Wie die Tage auf einer innerstädtischen Straße. Da lag ein Gegenstand auf der Fahrbahn, ich mache die Warnblinkanlage an, lasse die Fahrertüre auf ... nur um fast von einem Überholer fast angefahren zu werden, der unbedingt vorbei musste und dabei noch über den Gehweg fuhr. Da hätte auch ein Verletzter liegen können.
Bin ich nun zu pingelisch oder habe ich etwas übersehen und die WARNBLINKANLAGE ist nur ein überflüssiges Relikt aus grauer Autobauervorzeit?
Ach ja, wenn ein LINIENBUS mit eingeschalteteter Warnblinkanlage eine Haltestelle anfährt darf ich erst mal NICHT überholen! Dann darf ich mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbei, was auch für den Gegenverkehr gilt. Die Wirklichkeit sieht anders aus ...
Beste Antwort im Thema
Ich will dem TE nicht zu nahe treten und eigentlich nicht wie hier im Forum leider üblich pauschal die Schuld bei ihm suchen. Aber irgendwie lesen sich diese nur ansatzweise beschriebenen Situationen nicht unbedingt wie typische Warnblink-Situationen. Mal wird plötzlich nach links gezogen, mal nach rechts in eine Einfahrt abgebogen. Dafür würde es auch der normale Blinker tun!?
Generell sehe ich es aber auch so, dass die allgemeine Warnblinker-Inflation auch eine Desensibilisierung für dieses Signal nach sich zieht.
86 Antworten
@shathh
Einerseits hast du ja Recht, dass der Warnblinker heute so oft missbraucht wird. Da fragt man sich heute schon, warum das Mitdenken heute immer mehr abhanden kommt. Das betrifft beide: Den Transporter und diejenigen, denen er im Wege steht.
Es ist natürlich leicht dahin gesagt, eine Institution mit gerechter Entlohnung zu finden. Wünschenswert wäre es! Gerade im sozialen Bereich hat man immer mehr das Gefühl, dass diese Arbeit sowohl imagemäßig als auch finanziell ganz unten angesiedelt ist. Das Objekt MENSCH mit HANDICAP ist leider zu einem knallhart kalkulierten Gegenstand geworden.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Ob ich nun über Sonderrechte Kraft Gesetz verfüge oder mich auf sehr dünnem Eis bewege ... keine Ahnung, weil das bisher niemanden interessiert hat. Ok, ein Kritikpunkt. Nur, im Minijob Bereich werden keine aufwändigen Schulungen durchgeführt.
Ich war selbst vor fast 20 Jahren als Zivi 18 Monate im Behindertenfahrdienst tätig. Ich kann dir sagen es gab damals wie heute für diese Transporte keine Sonderrechte. Und Schulungen sind so eine Sache, schließlich sollte jeder der einen Führerschein hat eigentlich darüber Bescheid wissen. Wozu also eine Schulung?
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Zumal es noch teilweise notwendig ist, weil ich einen mehrfach Schwerstbehinderten nicht 30 m aus einem geeigneten Parkplatz bis vor die Haustüre schieben kann.
30 m bis zur Tür (ca. 6 Autolängen) sind für dich und die Sicherheit deiner Fahrgäste also zu viel? Du solltest dir dringend einen anderen Job suchen oder deine Einstellung überdenken.
Zitat:
Original geschrieben von dopero
30 m bis zur Tür (ca. 6 Autolängen) sind für dich und die Sicherheit deiner Fahrgäste also zu viel? Du solltest dir dringend einen anderen Job suchen oder deine Einstellung überdenken.Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Zumal es noch teilweise notwendig ist, weil ich einen mehrfach Schwerstbehinderten nicht 30 m aus einem geeigneten Parkplatz bis vor die Haustüre schieben kann.
Weil möglicherweise vom geeigneten Parkplatz aus keine Möglichkeit besteht mit dem Gefährt des Schwerbehinderten auf den Gehstweig zu kommen oder dieser durch Falschparker beengt ist. Schnee auf dem Gehsteig liegt oder oder......
Ich weis wovon ich schreibe.
Aber Personen die nicht mit der Materie vertraut sind denken an viele Dinge nicht.
Etwas OT
Erst am Sa. ich war gerade eingstiegen hat eine Autofahrerin sich so knapp neben mich hingestellt (Bodenmarkierung war auf Grund von Schnee nicht zu sehen) Schild schon, dass ich nicht einsteigen hätte können.
Auf meinen Hinweis. Sie "ich kann nicht weiter rüber sonst kann ich ja nicht aussteigen" 😕
Wie soll man aus dem Augenwinkel heraus, im Vorbeifahren erkennen können, ob wirklich eine Panne vorliegt, das Auto nur auf- oder abgeschlossen wird, mit Warnblinker im Halteverbot geparkt wurde, wenn die Haube verschlossen ist und bleibt?.
Da jeder Hersteller moderner Autos einen Missbrauch der Warnblinkanlage betreibt, bleiben viele echte Pannefahrer dumm und unbeachtet am rechten Strassenrand stehen..
Zum Glück gibts noch Fahrzeuge, denen man ansehen kann, das es der Warnblinker ist, der auf eine Panne hinweist..
Fahrer dieser brauchen nicht zu hoffen, das ich anhalte, das ist selbstverständlich, entweder wird die Kiste vor Ort wieder fott gemacht, nach hause oder in die nächste Werkstatt geschleppt.
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Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Jau, da fahre ich jeden Tag einen Kleinbus voller Menschen mit Handikap von zu Hause zum Arbeitsplatz und zurück. So wie das viele andere auch tun ... An manchen Haltestellen schalte ich die Warnblinkanlage ein, BEVOR ich anhalte. Normal soweit ... Nur weiß der Hintermann nicht, was ich im nächsten Augenblick mache, ob ich nach LINKS oder RECHTS fahre, drehe oder auf dem Kopf stehe.
Jedenfalls ist es mir ein Rätsel, wie sich 99% der Autofahrer verhalten. Haben die den Bezug zur Realität verloren und vergessen, was eine Warnblinkanlage signalisiert, nämlich: ACHTUNG GEFAHR ... HIRN einschalten und erst mal gucken was der Vordermann vor hat?
Nein ... weit gefehlt ... Da wird einfach überholt und ein Crash riskiert, wenn ich plötzlich nach LINKS ziehe.
Wenn ICH eine Warnblinkanlage bei einem vorausfahrenden (!!!) Auto wahrnehme, prüfe ich erst mal was der jenige vor hat, ob er ausholt um RECHTS in eine Einfahrt zu fahren oder zurück setzen will. Schlimmstenfalls halte ich kurz an um dem Vordermann Zeit zu geben, sein Manöver zu beenden.
Aber, eigentlich ist es egal ob ich einen Müllwagen, einen Linienbus oder eine Oma mit Rollator vor mir habe. Warnblinker an sagt ja schon das Wort WARNEN und VORSICHT! Macht vor mir auf der Autobahn jemand seine Warnblinker an, brettere ich auch nicht Vollgas an ihm vorbei. Es könnte ja ein Gegenstand auf der Fahrbahn liegen, der mich auch gefährdet.
Wie die Tage auf einer innerstädtischen Straße. Da lag ein Gegenstand auf der Fahrbahn, ich mache die Warnblinkanlage an, lasse die Fahrertüre auf ... nur um fast von einem Überholer fast angefahren zu werden, der unbedingt vorbei musste und dabei noch über den Gehweg fuhr. Da hätte auch ein Verletzter liegen können.
Bin ich nun zu pingelisch oder habe ich etwas übersehen und die WARNBLINKANLAGE ist nur ein überflüssiges Relikt aus grauer Autobauervorzeit?
Ach ja, wenn ein LINIENBUS mit eingeschalteteter Warnblinkanlage eine Haltestelle anfährt darf ich erst mal NICHT überholen! Dann darf ich mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbei, was auch für den Gegenverkehr gilt. Die Wirklichkeit sieht anders aus ...
Naja,
eine eingeschaltete Warnblinkanlage befreit einen nicht von der Pflicht nicht mehr aufpassen zu müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Da jeder Hersteller moderner Autos einen Missbrauch der Warnblinkanlage betreibt,
wie kommst du darauf?
Zum Thema:
Mitten wärend der Fahrt die Warnblinker zu aktivieren und irgendwo ranzufahren ist eben einfach nicht korrekt... warum sollen sich dann andere korrekt verhalten?
Mach es doch wie ein Bus... rechts blinken, an den Fahrbahnrandfahren... und DANN erst das Warnblinklicht aktivieren.
Und dannach machst du es aus und setzt den Blinker links bevor du wieder weiterfährst... das sollte dann jeder verstehen...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wie kommst du darauf?Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Da jeder Hersteller moderner Autos einen Missbrauch der Warnblinkanlage betreibt,
Weil fast jedes moderne Auto mind 2-3 mal mit dem Warnblinker blinkt, wenn man es mit der Funkfernbedienung öffnet oder abschliesst, oder auch über rund 5 min, wenn durch Wind oder Parkrempler, die Alarmanlage einschliesslich Warnblinker ausgelöst wird..
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Weil fast jedes moderne Auto mind 2-3 mal mit dem Warnblinker blinkt,
das ist aber kein missbrauch, sondern völlig legal!
Für den der wirklich Hilfe braucht ist der legale Missbrauch des Warnblinkers, alles andere als hilfreich, da ihn keiner mehr ernst nimmt..
Ein Märchen, das auch auf den Warnblinker übertragen, wahr wird, ein Wolf ein Wolf, keiner nahm den Hirtenjungen mehr ernst..
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Mitten wärend der Fahrt die Warnblinker zu aktivieren und irgendwo ranzufahren ist eben einfach nicht korrekt.
Du solltest Dir §20 (3) StVO zu Gemüte führen, bevor Du solche Behauptungen aufstellst. Vermutlich weißt Du von dem dann bestehenden Überholverbot auch nichts.
Gruß vom bösen Dieter
Ich rede hier von der Situation die der TE geschilder hat - und da ist das Warnblinklicht eben nicht das richtige Mittel.
Rechts blinken, rechts ranfahren und DANN kann er das Warnblinklicht anmachen...
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Ich rede hier von der Situation die der TE geschilder hat - und da ist das Warnblinklicht eben nicht das richtige Mittel.
Rechts blinken, rechts ranfahren und DANN kann er das Warnblinklicht anmachen...
Ich sehe schon, Du machst Dir Deine Vorschriften selbst. Linien- und Schulbusfahrer sind aber bei bestimmten Haltestellen sogar verpflichtet, diese mit eingeschaltetem Warnblinker anzufahren, ob Du das nun für sinnvoll hältst oder nicht.
Gruß vom bösen Dieter
Ich weis ja nicht wie die Busfahrer bei dir das machen, aber die hier bei mir in der Stadt blinken rechts und machen das Warnblinklicht erst an wenn sie direkt an der Bushaltestelle stehen.
Spielt aber so oder so keine Rolle da der Paragraph nicht in der vom TE geschilderten Situation gültig ist da er kein Linienbus o.ä ist.
Und da kannst nicht bestreiten das die von mir geschilderte Vorgehensweise am meisten Sinn macht.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Ich weis ja nicht wie die Busfahrer bei dir das machen, aber die hier bei mir in der Stadt blinken rechts und machen das Warnblinklicht erst an wenn sie direkt an der Bushaltestelle stehen.
Ist hier bei uns genauso.
Zitat:
Spielt aber so oder so keine Rolle da der Paragraph nicht in der vom TE geschilderten Situation gültig ist da er kein Linienbus o.ä ist.
Richtig.
Zitat:
Und da kannst nicht bestreiten das die von mir geschilderte Vorgehensweise am meisten Sinn macht.
Richtig.
So long
Ghost