War unwissend unversichert soll aber zahlen.

Hallo zuammen,

habe seit einigen Monaten folgendes etwas komplexers Problem:
Das ehemalige Auto meiner Frau war auf meinen Schwiegervater versichert und angemeldet. Nach dem wir Ende 2013 geheiratet haben, hat meine Frau das Auto auf sich zugelassen (neues Kennzeichen da neue Stadt) aber weiterhin auf Schwiegervater versichert. Diese Änderungen haben wir auch der Versicherung so mitgeteilt. Nun haben wir die Zahlungsaufforderung für neue Jahr 2014 erhalten, die jedoch aufgrund von Kontozusammenführungen, mangels Denkung zuerst nicht abgebucht werden konnte. Daraufhin haben wir ein Schreiben erhalten mit der Aufforderung den Betrag inkl. einer kleinen Mahngebühr zu überweisen. Dies haben wir fristgemäss am 28.01.14 getätigt. Soweit so gut. Haben daraufhin keinerlei weiteres Schreiben erhalten und gingen davon aus das alles somit erledigt ist. Nun kam des Jahr zum Ende und ich habe keinerleich Schreiben bezüglich der Gebühren für 2015 erhalten. Habe dann selbst bei der Verischerung angefragt, die Sachbearbeiterin teilte mir mit dass die Versicherung storniert worden sei und ich garnicht versichert wäre. SCHOCK! Nachdem ich ihr die Situation geschildert hatte, sagte sie mir dass dies aufgrung des neuen Kennzeichens usw ein Fehler im System sei und sie dieses korrigiert hat. Ich bat sie mir den Betrag für das folge Jahr zu nennen , so das ich den Betrag noch am selbigen Tag überwies.
Ich dachte, Glück gehabt das nix passiert ist den im Fall der Fälle hätte sich die Verischerung sicher quer gestellt. Naja... kurz darauf krieg ich ein Schreiben mit der Auflistung der Beträge für 2014 und 2015 und die Information das die Summe der beiden Beträge in kürze abgebucht wird, was kurz dauf auch geschah. Ich rief an und schilderte die Situation, mir sagte man dass man den doppelten Eingang für 2015 sehen kann und dass der 2. sofort zurück erstattet wird. Jedoch wäre der Eingang des Betrages für 2014 den ich am 28.01 überwies nicht zusehen und man bat mir eine Überweisungsbestätigung zukommen zu lassen so dass dann alles gut sei. Da ich die uhrsprüngliche Überweisungsunterlage nicht mehr hatte musste ich mir auf eigene Kosten eine Kopie zukommen lassen die ich dann der Versicherung weiterleitete. Diese hat mich jetzt knapp 7 Wochen warten lassen mit der Info die Buchhaltung sucht weiterhin. Nachdem ich gestern erneut anrief und Druck machte, bat man mir an mich heute zurück zurufen. Der Anruf kam und man sagt mir nun man hätte mir am 09. und 10.01.14 zwei mal den Betrag von 2014 auf mein Konto überwiesen. Einmal in form der Rücknahme der Bank mangels Deckung und einmal aktiv durch die Versicherung da gekündigt (wieso nochmal aktiv? Gekündigt wird ja wenn gesehen wird das die Bank zurück zieht also wozu nochmal mir senden??). Ehrlich gesagt kann ich dies nicht nachvollziehen und die Auszuüge habe ich auch nicht mehr. Meine Bank kann auch nicht mehr soweit zurück einsehen und verlangt nun für jeden neue Seite aus dem Archiev 10€.
Ich möchte nun so vorgehen:
- so wie die Verischerung auch einen Überweisungsbelegt von mir verlangt, werde ich die Belege von denen Verlangen.
- falls dem wirklich so sein sollte und ich gekündigt wurde, wieso wird dann zum Ende des Jahres ohne meine Einwilligung ein neuer Vertrag abgeschlossen und für das bereits vergangene Jahr mit abgezogen? Das Jahr war doch eh um und Gott sei dank ohne Unfall und im Fall der Fälle wäre die Reaktion der Vericherung klar gewesen - storniert also Pech gehabt! Keine würde mir dann anbieten nachwirkend eine Versicherung abzuschliessen.

Was meint Ihr dazu? Ist das so ok bzw. wie sollte ich vorgehen?

Danke

Mit freundlichen Grüßen
Awsm

Beste Antwort im Thema

Ich glaube, dass du mit der Versicherung nicht mehr glücklich wirst.
Wenn zweifelsfrei klar ist, wann die Versicherung endet, dann such dir eine andere Versicherung und sorge in Zukunft dafür, dass Lastschriften auch eingezogen werden können oder kümmere dich rechtzeitig selber um Zahlung.

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Genau. Es gibt in Deutschland kein unversichertes zugelassenes Auto. Die Versicherung ist aktiv, ob Beiträge bezahlt wurden oder nicht spielt dabei erstmal keine Rolle. Ein potentieller Geschädigter bekommt das Geld immer von der Versichung. Was die Versichung dann ggf. von dir ersetzt haben will ist eine andere Geschichte. Kündigen oder stornieren kannst weder du noch die Versicherung, solange das Auto zugelassen ist, erst wenn eine andere Versichung das übernimmt, ist die alte draußen.
Auch wenn du das Auto verkaufst (und nicht abmeldest), läuft die alte Versicherung weiter.

Mal so 'ne kleine Info am Rande:
http://aufbewahrungsfristen.org/kontoauszuege/

Gruß Metalhead

Zitat:

@Yossarian66 schrieb am 27. März 2015 um 10:00:25 Uhr:


Genau. Es gibt in Deutschland kein unversichertes zugelassenes Auto. Die Versicherung ist aktiv, ob Beiträge bezahlt wurden oder nicht spielt dabei erstmal keine Rolle. Ein potentieller Geschädigter bekommt das Geld immer von der Versichung. Was die Versichung dann ggf. von dir ersetzt haben will ist eine andere Geschichte. Kündigen oder stornieren kannst weder du noch die Versicherung, solange das Auto zugelassen ist, erst wenn eine andere Versichung das übernimmt, ist die alte draußen.
Auch wenn du das Auto verkaufst (und nicht abmeldest), läuft die alte Versicherung weiter.

Demnach kann es wirklich sein dass der Vertrag storniert wurde, ohne dass die Zulassungsstelle benachrichtigt wurde?

Wenn dem so ist und ich dann Ende 2014 nicht angerufen hätte bezüglich des 2015er Vertrags, hätte ich ja für 2015 mich wo anders versichern lassen können ohne nochmal den Betrag für 2014 zu zahlen oder?

Nee, das ist ja gerade der Punkt. Die wollen das von dir weil die Versicherung immer weiter läuft, solange es keinen neuen Versicherer gibt oder das Auto abgemeldet wurde.
Wenn du den Betrag ordnungsgemäß bezahlt hast mußt du gegenüber der Versicherung erstmal gar nicht nachweisen. Da reicht wenn du sagst, du hast es bezahlt und basta. Erst wenn die dich verklagen auf den Betrag, dann müsstest du es vor Gericht nachweisen, die Kosten dafür tragen aber dann die. Immer vorausgesetzt du hast ordnungsgemäß bezahlt.

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Zitat:

@AWSM1905 schrieb am 26. März 2015 um 23:31:31 Uhr:



Versicherung zieht Geld (390€) ein, Bank zieht zurück mangels Deckung. (09.01.14)
Versicherung überweist mir nochmal 390€, der Teufel weiss warum (10.01.14)
Ich erhalte eine Zahlungsaufforderung und überweise 390€+Mahngebühren. (28.01.14)

Ich frag nochmal blöd:
Du hast also am 09.01.2014 und 10.01.2014 tatsächlich zwei mal 390€ ins Haben gestellt bekommen?
Dein Kontoauszug müsste so aussehen
Datum Valuta Betreff Betrag
08.01 01.01. ABC -390€
09.01 01.01. ABC +390€
10.01 10.01. ABC + 390€
28.01 28.01. ABC - (390+ Mahngebühren)

Was ich mich frage:
- wenn der Vertrag wirklich storniert gewesen wäre hätte die Versicherung das doch der Zulassungsstelle melden müssen und die widerung wären ja gekommen und am Nummernschild zu kratzen, oder?
Nein, Sie sind zu keiner Meldung verpflichtet. Die Meldung erfolgt im Eigeninteresse (des Versicherers).

- dem war nicht so also war ich doch Versichert, demzufolge ist der Betrag auch eingegangen.
Unterscheide zwischen Versicherungsschutz und Dritthaftung. Die Dritthaftung (des Versicherers) gilt so lange bis der Versicherer die Anzeige über das Erlöschen des Versicherungsschutzes bei der Zulassungsehörde anzeigt bzw. es gibt noch eine Nachhaftungsfrist von einem Monat. Versicherungsschutz besteht - im Rahmen des Vertrag bzw. des Vertragsumfangs - für Dich solange bis der Versicherer Dich qualifiziert anmahnt oder vom Vertrag zurücktritt.

- nehmen wir an der Vertrag war wirklich storniert und die Zulassungstelle hat es verpennt, wieso will dann die Versicherung nachwirkend eine Versicherung für 2014 in 2015 abschliessen und den Betrag einziehen?

Die Versicherung hat - grob gesagt - nur Anspruch auf die Versicherungsprämie bis zudem Zeitpunkt, zudem Sie gekündigt hat, bzw. genauer bis zudem Zeitpunkt zu dem Versicherungsschutz gewährt wurde. Soweit die Theorie.

Es ist mir leider immernoch nicht transparent, was genau passiert ist, somit kann ich Dir keine konkrete Antwort auf Deinen Fall geben.

Erneut vielen Dank für die Antworten.

Ich muss nun erstmal schauen das ich von der Bank die Kopien der Umsätze aus dem genannten Zeitraum erhalte, danach melde ich mich nochmal hier mit dem Stand der Dinge.

Hä? Die Sache ist doch total logisch.

Der Versicherung wird mitgeteilt, dass das Fahrzeug umgemeldet wird und Hochzeit und neue Bankverbindung etc. pp.

Sie ziehen die Beiträge ein, mangels Deckung geht das zurück.
Warum auch immer verpeilt ein System in der Buchhaltung die Rückbuchung, durch die ganzen Änderungen der Situation um das Fahrzeug will die Versicherung den alten Vertrag "stornieren", erstattet also den abgebuchten Beitrag.

Vermutlich wird jetzt ein neuer Versicherungsvertrag gestartet mit neuer Vertragsnummer um die ganzen geänderten Bedingungen abzubilden, hier wird aber wieso auch immer nie eine Mahnung geschickt, vermutlich weil die Buchhaltung noch überlegt wieso sie den zurückgebuchten Betrag nochmal erstattet haben.

Dann ziehen sie irgendwann 2014 zusammen mit 2015 neu ein.

Danach wird das Auto verkauft und es wird 2015 anteilig erstattet.

D.h. die Einzahlung 2014 konnte nicht korrekt gebucht werden (falsche Versicherungsnummer). Da die Versicherung doppelte Buchführung machen muss kann sie das ganz leicht über den eingezahlten Betrag herausfinden, da es sicherlich nicht so viele Versicherungsnehmer gibt die exakt den gleichen Betrag (auf den Cent genau) bezahlen müssen und nicht zugeordnet werden konnten.

Ich weiss schon wieso ich bei Unternehmen deren Service ich nicht sehr hoch schätze lieber eine Änderung nach der anderen bearbeite und nicht alles auf einmal mitteile 😁

Die Konstellation kann auf Grund des Rückläufergrundes nicht eintreten.

Zum Zeitpunkt eines möglichen Stornos würde zwar eine Erstattung gebucht werden, jedoch wird meiner Vermutung keine Zahlung erfolgt sein, da der Vertragsstand im Soll ist.

Es gibt in der Tat folgende Konstellation
Gebucht 01.07.
LSV 02.07
Storno 03.07
Auszahlung auf Grund Storno 04.07.
Rücklastschrift durch den VN 05.07.
GSV durch Bank qua Gesetz 05.07.

Die Rücklastschrift (mangels Deckung) kommt spätestens am nächsten Tag ("innerbänkisch" am gleichen Tag).

Wenn die Rückgabe der Lastschrift noch nicht verbucht wurde ist doch genau der Fall eingetreten, es wird das Guthaben erstattet und danach erfolgt aber die Rückbuchung, so dass das Beitragskonto ins Minus rutscht.

Viele Leute haben sich inzwischen Gedanken gemacht. Der ganze Aufwand wäre unnötig, hätte der TE nur ein bißchen Ordnung in seinen Banksachen. Wenn sich der Kontostand ohnehin um die 0 bewegt, merke ich doch, wenn ich eine Gutschrift von 390 Teuros erhalte, ich gehe der Sache nach - es sei denn, der TE ist es gewohnt, großzügige Zuwendungen Dritter ohne Rechtsgrund zu erhalten. Wenn ich schon nicht in der Lage bin, meine Vermögensverhältnisse zu überblicken, dann hebe ich doch wenigstens die Kontoauszüge 2 Jahre lang auf, um im Bedarfsfall nachträglich die Buchungen überprüfen zu können. Tu ich das nicht, dann darf ich auch nicht rumjammern, wenn die Bank für das Heraussuchen von alten Buchungen 10 Teuros verlangt. Fahr ich mit einem Auto rum, weiß ich, daß es versichert sein muß. (Andernfalls müßte man Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anmelden.) Wie kann man dann "unwissend versichert" sein?
Manchmal frag ich mich schon, ob das Forum hier nicht mißbraucht wird, eigene Schlampereien korrigieren zu wollen.

Vielen Dank für die hilfreichen und weniger hilfreichen Tipps.

Wenn ich den Fehler nicht gemacht hätte die Kontoauszüge nicht aufzubewahren, hätte ich mich mit den Problem gemeldet. Ich dachte dafür ist das Forum da. Keiner MUSS auf mein Anliegen Antworten oder sich das Problem durchlesen. Wie ich schon sagte ist dies zu einem sehr turbulenten Zeitpunkt geschehen, Hochzeit, Ummeldungen, Kontozusammenführungen usw. Und das war der Grund warum der Abbuchungszeitpunkt so ungünstig war. Meine Vermögensverhältnisse haben damit nichts zu tun und spielen hier keinerlei Rolle. Ich denke ich habe klar gemacht das mir die unterlaufenen Fehler bewusst sind.
Daher sag ich nochmals Danke an alle mit hilfreichen Intentionen und empfehelen allen mit Lehrer-Syndrom sich wo anders auszutoben. Leute mit dem ausgestreckten Zeigefinger sind der Tumor in jedem gut laufendem Forum.

Danke

In diesen Worten steckt viel Wahrheit, besonders vor dem Hintergrund, dass die Versicherung laut Eingangspost auf die Schwiegereltern lief. Und die haben eine andere Adresse.

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