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Wann zum Tüv? Tuning

Hallo,
Habe ein -naja- Problem,
Ich habe vor meinem Clio ein Supersport Sportfahrwerk in 60/40mm einbauen zu lassen.
1.Problem: die Werkstatt meines Cousin befindet sich in Stuttgart und ich lebe in München.
2.Problem: habe dort keine Möglichkeit das Fahrwerk eintragen zu lassen, nur eine Achsvermessung ist dort möglich. Tüv nur mittwochs, doch an diesem Tag geht es zeitlich leider nicht.

Nun zu meiner Frage: ist es möglich das Fahrwerk in Stuttgart einbauen zu lassen und in München eintragen zu lassen?
Befinde mich auf der Rückfahrt schließlich auf der Fahrt zum Tüv, auch wenn ich das Auto zu späterer Stunde nur beim Tüv abstelle. Ist es möglich diese Strecke zu fahren und bei einer Kontrolle ohne Konsequenzen weiterfahren zu dürfen?

Danke im Voraus
David

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 27. Februar 2016 um 07:57:38 Uhr:


Du bist hier völlig falsch, das gehört in ein Tuning Forum oder ins Renault Clio Forum. …

Nö, das ist hier schon richtig. Es geht ja um die allgemeine Frage wann und wo ein geändertes Fahrwerk eingetragne werden muss, egal bei welchem Auto und egal ob das "Tuning" ist.
Wieso fährt denn dein Cousin nicht nach dem Einbau beim TÜV in S vorbei? Das wär die einfachste Variante. Und nicht vergessen: Eventuell muss das noch in die ZUB eingetragen werden, dann musst du dort auch noch hin.

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Ich bin ja mal gespannt ob der TÜV die Umbauten überhaupt abnimmt. 😁

Wieso das?

Den Punkt bekommt generell der Fahrer. Da er verantwortlich ist für das Fahrzeug.

Ich wäre mir gar nicht mal so unsicher, das vielleicht auch beide einen Punkt bekommen.

Moin Moin !

Zitat:

Den Punkt bekommt generell der Fahrer. Da er verantwortlich ist für das Fahrzeug.

Falsch , für das Fzg ist immer der Halter verantwortlich oder ein von ihm dazu bestimmter Verantwortlicher , z.B. der Fuhrparkleiter einer Spedition.
Der Fahrer ist zusätzlich dafür verantwortlich ,dass sich das Fzg bei Fahrtantritt im verkehrssicheren Zustand befindet.
Daher werden sowohl Halter als auch Fahrer bestraft.

MfG Volker

Moin,
eigentlich müsste doch das mitführen des Teilegutachtens bis zur Abname und Eintragung ausreichen.
Das steht jedenfalls so in meinen diversen Gutachten drin.
Die durchführung der Änderungsabname hat unverzüglich zu geschehen.
Da das am Wochenende nicht möglich ist sollte es für ein paar Tage zu keinen Problemen kommen.
Moorteufelchen

Zitat:

@Stegedavid schrieb am 27. Februar 2016 um 16:53:34 Uhr:


Ok wer bekommt dann den Punkt, der fahrer oder der Halter?
Gruß David

Beide!!!!

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