Wann wird man bei mehrfachem Verwarngeld wegen überhöhter Geschwindigkeit zum Wiederholungstäter?

Hallo,

Ich bin leider zum zweiten Mal innerhalb von zwei Monaten an der gleichen Stelle geblitzt worden, beide Male ca 10kmh zu schnell innerorts. Ich weiß, absolute Dummheit, aber ist halt passiert. Beide male gab es ein Verwarngeld, was ich rechtzeitig bezahlt habe.

Ich frage mich nun, wie oft einem sowas passieren darf bevor man wegen dieser geringfügigen vergehen mit höheren Sanktionen rechnen muss. Also angenommen, jemand wird monatlich mit 10kmh zuviel an derselben Stelle geblitzt, was droht hier hypothetisch? Ab wann würde man hier von Vorsatz oder Beharrlichkeit ausgehen?

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die einfachen Verwarngeldvorgänge werden nirgendwo gespeichert, tatsächlich wird bei sofortiger Zahlung auch gar keine weitere Fahrerermittlung durchgeführt. Bis Dir da ein beharrliches Verstoßen vorgeworfen werden kann, müsstest Du schon zig Male aufgefallen sein.

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Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 07. Aug. 2019 um 09:14:07 Uhr:


Kenne da einen Fall aus dem Bekanntenkreis der absichtlich immer falsch geparkt hat (ohne Behinderung anderer).

Du kennst[Nanana, Zu persönlich geworden, daher weg, Moorteufelchen/MT-Moderation] 😁

Solche Fälle sind gemeint.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 7. August 2019 um 21:51:31 Uhr:


Solche Fälle sind gemeint.

Genau, zum Thema Falschparken gibt es bereits richterliche Entscheidungen. Mich würde nun interessieren, ob es bei geringfügigen Geschwindigkeitsverstößen auch eine Schmerzgrenze gibt. Was also, wenn einem Sachbearbeiter auffällt, das ein Autofahrer schon mehrfach im Jahr geringfügig zu schnell geblitzt wurde, also unter 15km/h zu schnell. Gibt theoretisch jedesmal ein Verwarngeld, oder?

Theoretisch gibt es die analog zum Parkverstoß. Praktisch ist mir kein solcher Fall bekannt, was sicher auch an der geringen Kontrolldichte liegt. Welcher der „immer 20 km/h laut Tacho drüber“-Fahrer wird denn mehr als 2x im Jahr geblitzt?

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