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Wann ruft ihr die Polizei (nach Unfall)

Hatte heute eine Diskussion mit einigen Kumpels, mich würde mal eure Meinung interessieren:
Wann würdet ihr nach einem Unfall Polizei einschalten? Immer, nur bei unklarer Schuldfrage, ab einer bestimmten Schadenshöhe oder bestimmter Art von Beschädigung?
Bei Personenschaden ist es Pflicht, klar.
Bin mal gespannt auf eure Ansichten :)

Beste Antwort im Thema

Auf jeden Fall, wenn versucht wird zu handeln, wenn es um die Personalien geht, Alk oder Drogen im Spiel sein könnten und wenn es um einen Leih oder Firmenwagen geht.
Schäden aunehmen kann man in der Regel durchaus selbst.

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Zitat:

Original geschrieben von Seelze 01


Hallo,
Für diesen Fall habe ich immer einen Vordruck von einem Unfallbericht im Auto der wird
dann gemeinsam mit dem Unfallgegner ausgefüllt und unterschrieben.
Das ist kein Schuldeingeständnis sondern schildert nur den Unfallhergang.
Wenn der Andere so etwas nicht möchte versuche ich die Polizei zu holen.
Wenn der Andere wegfahren will sage ich das ich dann eine Anzeige wegen Fahrerflucht
mache.
Man kann aber auch mal an aggressive Leute geraten dann muss ich mein verhalten
noch mal überdenken.
Seelze 01

Tja und was machst du wenn dein Unfallgegner rückwärts vom Grundstück auf die Strasse fährt du ihn rammst und er dann behauptet du hättest warten müssen da er blinkte.

:rolleyes:

Und nach dem Unfall noch nichtmal den Unfallbericht ausfüllen wollte und alles seinem Anwalt geben will?

:rolleyes:

Allerdings hatte ich glück da es "nur" ein Werkstattleihwagen war welcher danach erstmal ne neue Front bekam. Beim Gegner war es nur ne kleine schramme aber durch das rufen der Polizei bekam er noch ein Bußgeld.

Kein Unfallbericht ausfüllen wollen => Polizei.

Zitat:

Original geschrieben von jammerossi


<span style="line-height: 1.6em; display: inline !important;"> und was machst du wenn dein Unfallgegner rückwärts vom Grundstück auf die Strasse fährt du ihn rammst und er dann behauptet du hättest warten müssen da er blinkte.</span>:rolleyes:

seit wann bringt es was, wenn man rückwärts aus der einfahrt fährt und blinkt ? gibt es da eine neue regel ???

Zitat:

Original geschrieben von eugain



Zitat:

Original geschrieben von jammerossi


<span style="line-height: 1.6em; display: inline !important;"> und was machst du wenn dein Unfallgegner rückwärts vom Grundstück auf die Strasse fährt du ihn rammst und er dann behauptet du hättest warten müssen da er blinkte.</span>:rolleyes:

seit wann bringt es was, wenn man rückwärts aus der einfahrt fährt und blinkt ? gibt es da eine neue regel ???

Nein, wenn du abbiegst ist es egal ob vorwärts oder rückwärts.
Wenn du beim einfahren blinken musst dann auch bei der Ausfahrt. Macht aber keiner ist aber schon immer so
LG Moorteufelchen

Zitat:

Original geschrieben von Moorteufelchen



Zitat:

Original geschrieben von eugain

seit wann bringt es was, wenn man rückwärts aus der einfahrt fährt und blinkt ? gibt es da eine neue regel ???

Nein, wenn du abbiegst ist es egal ob vorwärts oder rückwärts.
Wenn du beim einfahren blinken musst dann auch bei der Ausfahrt. Macht aber keiner ist aber schon immer so
LG Moorteufelchen

ja, das ist mir klar, dass man blinken muss auch beim rückwärtsrausfahren. macht kein schwein, aber gut....

mir gings um die behauptung:

Tja und was machst du wenn dein Unfallgegner rückwärts vom Grundstück auf die Strasse fährt du ihn rammst und er dann behauptet du hättest warten müssen da er blinkte.

das klang so als ob das blinken was an der vorfahrtsregelung ändern würde....

Man sollte bzw. es ist auch ratsam, dass man bei Unfällen mit im Ausland zugelassenen Kfz, die Polizei dazu ruft....

Einfache Grundregel, die immer passt:
Bin ich Schuld oder besteht die Chance, dass ich schuld bin ruf ich keine Polizei.
Hat der Andere schuld, ruf ich die Polizei.
So hat man hinterher alle Trümpfe in der Hand.

Zitat:

Original geschrieben von swifty_m


Man sollte bzw. es ist auch ratsam, dass man bei Unfällen mit im Ausland zugelassenen Kfz, die Polizei dazu ruft....

Ich sage es mal so: Wenn ich mich mit dem Unfallgegner verständigen kann (meinetwegen auch auf englisch), alle Papiere vorhanden sind - aus der grünen Versicherungskarte kann ich ja die Versicherung erkennen - und wir gemeinsam einen europäischen Unfallbericht ausfüllen, würde ich mitunter auch dann auf die Polizei verzichten. Wäre halt eine Einzelfallentscheidung.

Zitat:

Original geschrieben von 212059


Hallo ins Forum,
grundsätzlich immer. Ich habe da schon beruflich zu viel Mist gesehen. Da wurde im Nachhinein die Faktenlage gedreht, behauptet, dass man gar nicht da war usw.. Dies kann zwar in der Regel noch geklärt werden, ist aber extrem aufwendig und manchmal nicht sicher, wenn's vor Gericht gehen muss. Die Gegner-VS sind außerdem meist etwas "normaler", wenn die Polizei vor Ort ist.
Ach ja, immer die Hinweise, dass die Rennleitung bei Bagatellen nicht kommen. Man muss im Ernstfall einfach das Notwendige sagen, dann kommen die auch raus, wenn auch z.T. widerwillig. So sind sie bei mir auch immer gekommen (war gottlob selten).
Viele Grüße
Peter
PS: Im leider aktuellen Fall kamen sie auch ohne jede Diskussion.

so muß es sein
und die schadensmeldung und anspruchstellung macht grundsätzlich der fachanwalt für verkehrsrecht.
damit die gegnerische versicherung gleich weiß wo es lang geht.

Zitat:

Original geschrieben von eugain



mir gings um die behauptung:
Tja und was machst du wenn dein Unfallgegner rückwärts vom Grundstück auf die Strasse fährt du ihn rammst und er dann behauptet du hättest warten müssen da er blinkte.
das klang so als ob das blinken was an der vorfahrtsregelung ändern würde....

Also diese Vorfahrtsregelung kannte leider nur der Rückwärtsfahrende und nicht die Polizei oder Ich.

Wir kannten nur §9 absatz 5 der STVO.

Zitat:

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Allerdings was mir gerade auffällt bei dem Zitat es steht da nichts drinn wenn man ein Grundstück verlässt.

Ich habe es gefunden es ist §10 der STVO und nicht § 9

Zitat:

§ 10 Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Ich hätte den § auch mal raussuchen müssen. Aber den Inhalt lernt man doch schon in der Fahrschule...

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von klowasser


und die schadensmeldung und anspruchstellung macht grundsätzlich der fachanwalt für verkehrsrecht.
damit die gegnerische versicherung gleich weiß wo es lang geht.

den Anwalt muss man m.E. nicht gleich nehmen. In klaren Fällen muss man den Schaden doch nicht gleich künstlich hochschrauben. Kostet uns alle letztlich doch nur Beiträge.

Man sollte (ok, bin vom Fach) doch erstmal versuchen, mit der Gegner-VS so klarzukommen. Ein Schreiben mit der Anspruchsanmeldung kann man ja schon selbst schreiben. Wenn die dann Probleme machen, kann man ja die Abgabe an den Anwalt mal ankündigen. Einige VS werden dann normaler, leider nicht alle, aber da kann man es dann ja auch durchziehen. Dies hat auch den Vorteil, dass man schön nachweisen kann, dass der Schaden gering gehalten werden solle (muss man nämlich gesetzlich tun).

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Original geschrieben von Moorteufelchen



Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von Moorteufelchen



Zitat:

<span style="font-style: italic;">............</span>

Wieso?
Wenn ich meine notwendigen Daten mitteile und die Daten d anderen habe kann ich mich doch entfernen. Ich habe dann alles nach den Forderungen des Par. 142 StGB und Par. 34 (?) StVO erfüllt. Da steht nichts von man muss den Nal von der Polizei aufnehmen lassen, oder irre ich mich da?!?


Interressante Auslegung. Das würde mich auch mal interressieren. Ich bin mir aber sicher die Rennleitung ist zumindest sehr Verschnupft wenn einer der Zwei schon abgedampft ist. Da dürfte bei denen eine ganz spezielle Warnlampe angehen. Die für Dreck irgendeiner Art am Stecken.
Das könnte schnell in einer Fahndung enden.
Moorteufelchen

Neben der "Feststellung" der Person und des Fahrzeuges ist auch die

Art der Beteiligung

festzuhalten. Diese "Feststellungen" gehen über einen reinen Personalienaustausch hinaus. Zu den "Feststellungen" gehören auch die Führerscheindaten, Unfallhergangschilderung, evtl. Bilder der beschädigten Fahrzeuge, Unfallspuren etc.

Wenn der Unfallgegener partout auf die Polizei besteht, sollte man zumindest einen ausführlichen Unfallbericht ausfüllen und eine Mobilfunk-Rückrufnummer hinterlassen wenn man fährt bevor die Polizei eintrifft - was auch immer der Grund ist. Zumindest bei kleinen Bagatellunfällen und keinen weiteren Hinweisen auf Vorliegen möglicher Straftaten wird vermutlich keine Anschuldigung nach § 142 StGB stattfinden. Ist aber immer eine Einzelfallentscheidung des aufnehmenden Polizeibeamten.

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Auch bei eigener Schuld ist eine Unfallaufnahme sehr sinnvoll, wenn man nicht sämtliche Altschäden des Unfallgegneres begleichen will.

Die Polizei regelt nicht die Schuldfrage beim Unfall, sondern sie verfolgt die begangengen Owi´s und Straftaten die im Raume stehen und möglicherweise zum Unfall geführt haben. Bin ich Schuld, gibt´s nur Punkte und Bußgeld. Diese Unfallaufnahme hat überhaupt nichts mit Altschäden am gegnerischen Fahrzeug zu tun.

Heutzutage hat doch jeder ein "Fotohandy" dabei, da wird kurz die Unfallsituation und der Schaden fotografiert - dafür brauche ich keine Polizei.

N.T.

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