Wann kreift die Garantie ???
Servus leute,
ich habe folgendes Problem, ich habe mir am Freitag letzte Woche einen Volvo V50 T5 gekauft.
Das Fahrzeug hatte zu dem Zeitpunkt 226xxx Km, nun nach einer Woche hat er 227xxx Km, also ca 1000 Km bin ich mit dem schon gefahren.
Mir viel schon am Wochendende auf das er ein wenig klappert, sprich Leerlauf rein, und hochbeschleunigen, zuerst dachte ich, na super, Motorlager klappert, aber es stellte sich heraus das es dies nicht war, dann habe ich dies auch beanstandet und an dem Tag war es auch komischerweise nicht mehr da, aber einen Tag später war es wieder da, und nun ist es auch fast immer da.
Vermutung lag beim ZMS, heute wurde es von einem Kfztler bestätigt, das mein ZMS durch ist, und das Merkt man, er läuft Unruigh und das geklappere ist auch weg, wenn man die Kupplung tritt, desweiteren Merkt man es bei Niedertourig fahren und im 1. und im 2. Gang.
So, zum einen habe ich eine sogenannte ggg Garantie bekommen, bei dem einen Jahr sind Dabei Motor Getriebe Turbo Schaltgabel etc, aber keine Kupplung oder der gleichen.
Aber ist der Händler nicht verpflichtet dies auf seine Kappe machen zu lassen, da es ein Versteckter Mangel ist, trotz das es ein Verschleis Teil ist, den anscheinend bevor diese Autos verkauft werden, nimmt ein Gutachter die Autos erst unter die Lupe.
oder bleib ich auf der Rechnung später selber sitzen?
Bitte nur Wissende Komentare und keine Ich denke oder ich habe mal gehört...
Und bitte auch kein Fachdeutsch, das kein Mensch versteht..
ich danke euch schonmal im voraus.
Beste Antwort im Thema
Es gibt genügend Urteile (eine Übersicht gibts beim ADAC). Wer meint, er kauft ein Auto mit >220tkm und alle Schäden sind durch die gesetzliche Sachmängelhaftung abgedeckt, egal was ist, der irrt gewaltig.
Bei dieser Laufleistung ist nahezu jedes Teil ein Verschleissteil. Und die Kupplung und ZMS mit seinen Federn etc. auf jeden Fall.
Wer so ein Auto kauft, muss einfach damit rechnen, dass jederzeit alles den Geist aufgeben kann.
Wer so ein Auto kauft, und meint, er kann 6 Monate entspannt herumfahren ohne Kostenrisiko, der irrt.
https://www.adac.de/.../...-52-Mangel-Verschleiß-Liste-2014_141982.pdf
Eine Garantie deckt nie Verschleiss ab, egal welche, die so marktüblich sind.
Reden/fragen kann man immer miteinander, aber Ansprüche auf gesetzlicher Ebene hast du keine.
By the way eine Garantie/Gewährleistung "greift", nicht "kreift".
19 Antworten
Zitat:
@Aeromax48 schrieb am 2. Mai 2020 um 20:52:03 Uhr:
... Urteile für das ZMS als Verschleißteil: https://autokaufrecht.info/.../Da stehts alles genau drin, du wirst also dein ZMS selbst tauschen müssen. Ist aber kein Hexenwerk ...
Hexenwerk vielleicht nicht ...
Du hast aber gelesen, was unter Deinem Link zu lesen ist:
Zitat:
Reparaturkosten in Höhe von 1.772,56 €
kann also je nach Auto (mit Ü200.000 km, und je nach Rost & Zustand der restl. Verschleißteile) nahe am Totalschaden sein ...
Freilich, kann schon, aber der TE schreibt von einem Volvo V70 T5. Alte Volvos sind jetzt nicht unbedingt dafür berühmt, bei <250t km endgültig kaputt zu sein. Nach der Reparatur sollte das Auto, Voraussetzung natürlich momentan ansonsten guter Zustand, schon noch eine Weile durchhalten.
Ich habe auch einen V70 fürs Haus bauen und zum dreckige/sperrige Dinge umherfahren, der hat stabile 370k auf dem Tacho stehen. Fährt immer noch und braucht außer Öl/Bremsen/Reifen und demnächst dem Kärcher keine weitere Zuneigung.
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Ich nix fahren V70, sondern V50 🙂
Ich denke auch das der Volvo alt wird, trotz BJ 2004.
Was mir noch aufgefallen ist, wenn er Kurz aus war, und man ihn wieder an macht, Quietsch pfeift er für ca 2-3 min beim Fahren, bzw beschleunigen.
Also ich würde jetzt nicht unbedingt auf riemen tippen, sondern eher auf undichten abgaskrümer oder so, oder ist das normal bei dem Motor?
Ach, im übriegen, ich habe erst in 2 WSochen nen Termin in der Werkstatt zum Kontrolieren....