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wann gibts ein leicht-kraft-rad kennzeichen?!?

Themenstarteram 7. Juni 2012 um 12:04

moin!

klasse forum ist das hier! hab mich heute auch angemeldet weil ich eine frage habe und vllt könnt ihr mir ja weiterhelfen??

 

ich möchte so ein kennzeichen haben in den maßen 24x13 cm (also diese 80er kennzeichen) haben wie hier zb: KENNZEICHEN

will mir dafür so n 125er ding kaufen

zustand egal muss nur tüv haben

welche maschinen kriegen so eins???

nur die auf 80 km/h gedrosselten 125er?

alle 125er mit höchstens 11 kw??

was ist mit 125ern die ohne iwelche drosseln nur 80 km/h schaffen???

ich steig da nicht durch und will mir nicht so n ding kaufen und dann krieg ich so n kuchenbleich teil da vom amt

bitte keine fragen nach sinn von der ganzen aktion ^^

kennt sich da jmd aus????

 

mfg nils

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19 Antworten

Moinsen,

die Zuteilung des verkleinerten, zweizeiligen Kennzeichens (offizielle Bezeichnung) ergibt sich aus der

StVZo Fahrzeugzulassungsverordnung Anlage 4

Zitat:

d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.

Danach bekommt ein Leichtkraftrad immer diese Kennzeichengröße - seit ein paar Jahren schon...

Zitat:

Original geschrieben von MicSan

[...]

Danach bekommt ein Leichtkraftrad immer diese Kennzeichengröße - seit ein paar Jahren schon...

Falsch. Es ist eine sogenannte Kann-Formulierung. Daher können Leichtkrafträder auch die »normalen Kennzeichen« erhalten.

Was teilweise von Ämtern noch immer gemaht wird: Auf 80 km/h gedrosselte 125er -> kleines Kennzeicheh. Offene 125er -> großes Kennzeichen. Bei anderen Ämtern kann man frei wählen,bei anderen gibt es nur das kleine Kennzeichen.

Warum eine »Kann-Formulierung«? Ein Leichtkraftrad ist ebenfalls ein Kraftrad. Für Krafträder werden per Definition auch die großen Kennzeichen genehmigt. Damit kein Kraftrad ein kleines Kennzeichen bekommt - Oldtimer mit schwacher Beleuchtung ausgenommen - steht der Zusatz beim verkleinerten Kennzeichen.

Kuchenbleche gibt es eigentlich sowieso nicht mehr - außer man besteht darauf so eins zu erhalten.

Einfach das seit letztem Jahr verfügbare Motorradkennzeichen nehmen - sofern das Amt da mitspielt. Ist in jedem Fall schmaler als das 125er Kennzeichen, denn für dies sind beim Schildermacher i.d.R: nur zwei Größen vorhanden - und keine davon hat 180 mm Breite.

Grüße, Martin

 

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Zitat:

Original geschrieben von MicSan

[...]

Danach bekommt ein Leichtkraftrad immer diese Kennzeichengröße - seit ein paar Jahren schon...

Falsch. Es ist eine sogenannte Kann-Formulierung. Daher können Leichtkrafträder auch die »normalen Kennzeichen« erhalten.

...

Moin,

woraus leitest Du das ab?

In der Verordnung heißt es eindeutig:

Zitat:

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen ... zuzuteilen.

Zitat:

Original geschrieben von MicSan

[...] woraus leitest Du das ab?

In der Verordnung heißt es eindeutig:

Zitat:

Original geschrieben von MicSan

Zitat:

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen ... zuzuteilen.

Falsch zitiert/hervorgehoben:

Zitat:

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen ... zuzuteilen.

Das »nur« nicht übersehen. Dies ist der Ausschluss dafür, dass andere Krafträder - mit Ausnahme der Oldtimer, siehe weiter unten - Anspruch auf ein solches Kennzeichen haben. Für Leichtkrafträder gilt ansonsten das gleiche wie für alle Krafträder:

Zitat:

c) Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe 200 mm

Oldtimer:

Die verkleinerten zweizeiligen Kennzeichen sind gemäß § 72 StVZO nach Muster A der Anlage V zur StVZO zulässig.

Zur Definition eines Kraftrads:

-> Anlage XXIX (zu § 20 Abs. 3a Satz 4 ) EG-Fahrzeugklassen

Es wird hier nur noch zwischen Krafträdern und Kleinkrafträdern unterschieden.

Ein »Leichtkraftrad« gehört in die Kategorie der Krafträder, oftmals auch schon in den EG-Zulassungsbescheinigungen entsprechend vermerkt. bei meiner '05er Yamaha war es als »Leichtkraftrad/Kraftrad« im Fahrzeugschein eingetragen.

Die Definition erfolgt hier: §2 FzV:

Zitat:

Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber nicht mehr als 125 cm³;

Daher: Auch Krafträder mit <= 125 ccm und <= 11 kW sind Krafträder.

Und damit sind wir wieder bei der Anlage 4.

Ansonsten würden viele,viele Zulassungsstellen tagtäglich bei der Zuteilung von Kennzeichen für (Leicht)Krafträder die StVZO samt Anhänge ignorieren. ;)

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

...

Grüße, Martin

A-ha

Da das Thema nun hoffentlich geklärt ist.

ICH würde das ganze am fahrzeug entscheiden. Meine 125er hatte schon die Vorbereitung für das "80er" (Bezeichnung ist falsch) Kennzeichen. Passte also perfekt (ggü. den grossen Kuchenblech vorher). Wenn dies nicht der Fall ist, sollte das "neue" Motorradkennzeichen, da schmaler, eindeutig besser ist Bild passen.

Die Auswahl steht jedenfalls offen.

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Da das Thema nun hoffentlich geklärt ist.

ICH würde das ganze am fahrzeug entscheiden. Meine 125er hatte schon die Vorbereitung für das "80er" (Bezeichnung ist falsch) Kennzeichen. Passte also perfekt (ggü. den grossen Kuchenblech vorher). Wenn dies nicht der Fall ist, sollte das "neue" Motorradkennzeichen, da schmaler, eindeutig besser ist Bild passen.

Die Auswahl steht jedenfalls offen.

Hmm !! :rolleyes:

Ehrlich gemeinte Frage:

Ist das 125er Kennzeichen nicht auch ein Hinweis auf "muss keine Steuern bezahlen" :D

während das Motorrad-Kennzeichen auf "muss Steuern bezahlen" hindeutet ??? :eek: (es sei denn die Schrift ist grün) ???

 

...und muss dann eine 125er mit "Kuchenblech" auch Steuern bezahlen ??? :confused:

 

wölfle ;)

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

Ehrlich gemeinte Frage:

Ist das 125er Kennzeichen nicht auch ein Hinweis auf "muss keine Steuern bezahlen" :D

Ehrlich geschriebene Antwort:

Nein.

Ansonsten müssten Oldtimer und US-Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung auch steuerbefreit sein? ;)

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

Ehrlich gemeinte Frage:

Ist das 125er Kennzeichen nicht auch ein Hinweis auf "muss keine Steuern bezahlen" :D

Ehrlich geschriebene Antwort:

Nein.

Ansonsten müssten Oldtimer und US-Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung auch steuerbefreit sein? ;)

Grüße, Martin

Und auf was bezieht sich nun dein "Nein" ???

125er Roller mit 125er Kennzeichen bezahlen keine Steuer !! Das ist Fakt !

Motorräder mit Motorradkennzeichen bezahlen (wenig) Steuern !! das ist auch Fakt !!!

Oldtimer mit Ausnahmegenehmigung und einem extra "H" (History) im Kennzeichen sind auch soweit steuerbegünstigt dass man "fast steuerbefreit" sagen könnte !!! :D das ist auch Fakt !!

also auf was bezieht sich nun dein "Nein" ?? :confused:

wölfle ;)

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

Und auf was bezieht sich nun dein "Nein" ???

Darauf, das es kein Hinweis ist weil - wenn du den Thread gelesen hast - auch 125er <= 11 kW das »große« Kennzeichen haben dürfen. Ist das dann der Hinweis darauf, dass die Maschine mehr als 11 kW hat? Nö.

Und wie du selbst schon festgestellt hast zahlt man für andere Fahrzeuge mit Kennzeichen mit verkleinerter Schrift wie sie für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge und Leichtkrafträdern exklusiv als Option stehen auch Steuern.

Grüße, Martin

Als ich meine 125er gekauft habe, war auch das gr. Blech dran. Steuern habe ich dafür nicht gezahlt.

Deswegen ja, aus optischen Gründen das passende raussuchen.

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Als ich meine 125er gekauft habe, war auch das gr. Blech dran. Steuern habe ich dafür nicht gezahlt.

Deswegen ja, aus optischen Gründen das passende raussuchen.

Aber sollte das "Kuchenblech" nicht ausschliesslich für Kräder mit mehr als 125 ccm und/oder mehr als 15 PS vergeben werden ???

Aber das wird wohl so geschehen, weil die auf der Zulassungsstelle "nicht richtig durchblicken" ??? :rolleyes:

Bei uns fährt so eine kleine sfera mit großem "Kuchenblech" rum !!!

DAS sieht vielleicht aus !!! :D :D :D

wölfle :D

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

Aber sollte das "Kuchenblech" nicht ausschliesslich für Kräder mit mehr als 125 ccm und/oder mehr als 15 PS vergeben werden ???

Nein.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

Aber sollte das "Kuchenblech" nicht ausschliesslich für Kräder mit mehr als 125 ccm und/oder mehr als 15 PS vergeben werden ???

Nein.

Grüße, Martin

also auch für Mofas, Mopeds und auf 80 kmh gedrosselte und ungedrosselte Lkr ?? :confused:

 

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