Wann fahre ich über eine ROTE AMPEL ?

Mit Sicherheit ist es jedem schon einmal passiert. Voll über eine rote Ampel gefahren. Zum Glück ist nichts passiert. Es gab auch kein Brief von der Bussgeldstellt.
Mir passiert es schon einmal, dass ich das Gelb Signal sehe, trampel aufs Gas, habe aber untertourig den 6. Gang eingelegt und der Wagen blubbert noch bei ORANGE über die Ampel. Mein Pech.
Aber wann gilt für mich rechtlich Rot für Rot ?
Wenn ich in der Frontscheibe oben noch gelb sehe, die Kontaktschleife oder Polizeiblick meinen Kofferraum als Massstab zum Aufblinken des Rot Signals als Übertretung ansieht ?
Um sicher zu gehen, jedes Mal bei gelb schon hart in die Bremse zu treten ,führt zu Auffahren folgender Fahrzeuge.
Ich habe natürlich keine Angst vor Ampeln. Angst hat man nur dann, wenn bei der 2500. Ampel diese Toleranzgrenze erreicht ist und mit den bekannten erheblichen Folgen zu rechnen hat, ohne jedoch eigene Beweise der Verteidigung zu haben.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rigide


Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, bei Rot eine Ampel zu überfahren.

Folgende Situation an einem frühen Sonntagmorgen im Herbst:
auf einer doppelspurigen Ortsstraße überhole ich einen sehr langsam auf der rechten Spur fahrenden grauen Opel Astra, darin zwei jungere Burschen. Ich denke noch, dass die beiden sicher Vaters
Auto benutzen und deshalb so vorbildlich vorsichtig unterwegs sind.

300 Meter nach dem Überholen des Astra endet die rechte Fahrspur, deshalb bleibe ich links, hinter mir zwei andere Fahrzeuge, die ebenfalls den Astra überholt hatten.
Mit Erstaunen sehe ich im Rückspiegel, dass der Astra kurz vor dem Ende der rechten Fahrspur beschleunigt, die beiden hinter mir fahrenden Fahrzeuge rechts mit erheblich höherer Geschwindigkeit als der dort zulässigen 50 Km/h überholt, diese ausbremst und sich rücksichtslos auf die weiterführende linke Spur hinter mir einordnet.
Dann nach einigen Rechts- und Links-Abbiegungen in der Ortschaft, bei denen der Astra mal näher und mal weiter entfernt hinter mir fährt, kommt das Ortsausgangsschild. Ich gebe Gas, der Astra fällt ziemlich weit zurück.
Danach kommt eine Ampelkreuzung mit freier Sicht nach allen Seiten. Die Ampel wird gelb; ich könnte problemlos bremsen, sehe jedoch im Rückspiegel dass der Astra mit geschätzten 150 km/h von hinten sehr schnell aufschließt. Da kein anderes Fahrzeug weit und breit zu sehen ist, entscheide ich mich bewusst, bei rot über die Ampel zu fahren, um einen Auffahrcrash mit dem Astra, welcher nach meiner Einschätzung bei dessen hoher Differenzgeschwindigkeit höchstwarscheinlich wäre, zu vermeiden.

Da mir die riskante Fahrweise des Astra missfällt, entscheide ich mich für eine andere Fahrstrecke und biege kurzfristig links in eine schmale, mit alten Eichen besäumte Straße ab.
Dabei sehe ich im Rückspiegel, dass der Fahrer des Astra im letzten Moment reagiert, mit viel zu hoher Geschwindigkeit ebenfalls links abbiegt, auf dem rutschigen Eichenlaub der Nebenstraße ins Schleudern gerät und nach mehreren Schlenkern quer auf der Fahrbahn zum Stehen kommt.
Nach ca. 2 Kilometer überholt mich der Astra in der nächsten Ortschaft mit hohem Tempo im Überholverbot, der Beifahrer winkt mit der Kelle, stellt sich mir als Zivilstreife vor und überprüft die Fahrzeugpapiere und meinen Führerschein.
Seine Frage, ob mir bewusst sei, was ich als Fahrer wohl falsch gemacht habe, beantworte ich mit nein; allerdings könne ich und mein Beifahrer ihm sagen, was sein Fahrer falsch gemacht habe.

Er warf mir vor: Nichtbenutzung der rechten freien Fahrspur. Meine Erwiderung: wegen 300 Metern ist es sicherer, bei hohem Verkehrsaufkommen nicht zwei mal die Fahrspur zu wechseln, wenn wie absehbar die rechte Fahrspur kurz darauf endet. Allerdings sei es gefährlich, wie sein Fahrer, vor Ende der Fahrspur schneller als erlaubt zu fahren, dabei zu überholen und einfach unter Mißachtung des Verkehrs auf der linken Fahrbahn, sich nach links einzubremsen.

Zweiter Vorwurf: ich sei in der Ortschaft laut dem geeichten Dienstfahrzeug-Tacho zu schnell gefahren.
Meine Erwiderung: es wurde keine längere Meßstrecke mit gleichbleibendem Abstand befahren, außerdem möge er mir die Eichbescheinigung des Tachos zeigen. Nach längerer Suche im Dienstfahrzeug ließ sich jedoch kein Eichabnahmeprotokoll des Tachos finden.
Dritter Vorwurf: zu schnelles Fahren außerhalb der Ortschaft und Überfahren einer roten Ampel. Meine Erwiderung: kein geeigneter gleich bleibender Meßabstand, kein nachweislich geeichter Tacho vorhanden, gefährliche Annäherung seines Fahrzeuges mit viel zu hohem Tempo, mit eigenem Überfahren einer roten Ampel um den Anschluß an mein Fahrzeug nicht zu verlieren. Vermeidung eines höchstwarscheinlichen Crashs, mit Verursachung durch das Dienstfahrzeug, falls ich vorschriftsmäßig vor der Ampel gebremst hätte. Weiterhin Verkehrsgefährdung durch sein Fahrzeug; zu schnelles Fahren mit unkontrolliertem Schleudern bei glitschiger Fahrbahn.

Dann erfolgte von ihm eine mündliche Verwarnung und durch mich, eine Empfehlung an seinen Fahrer, doch mal einen Verkehrssicherheits-Fahrkursus zu besuchen. Ende der Vorstellung.

Das sind ja tolle Geschichten. Sicher dass es Polizisten waren und nicht die vorher vermuteten jungen Burschen?

Dir werden mehrere Verstöße vorgeworfen und die werden dann locker durch dich in Richtermanier entkräftet und die Polizisten werden von dir noch belehrt.😕

Ja ne is klar.🙂

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Wie schwierig das Alles ist, sieht man an den mittlerweile vollkommen aus der Mode gekommenen Vorampeln, die so 200 m vor der Kreuzung gelb blinkten, wenn es nicht mehr reichen würde. Das hatte wohl alle VTs dazu animiert aufs Gas zu treten und Abstände zu verkürzen. Das hat mir mal ein neues Auto beschert, da bis zur Hinterachse zusammengeschoben. Ich habe doch glatt bei blinkender Vorampel bei 'Gelb' angehalten, fünf Meter Abstand sind dann eben etwas wenig. Man sollte danach den Polizisten nicht erzählen, dass man doch da auch noch bei Gelblicht
rübergefahren wäre, wenn der Depp nicht gebremst hätte - lesson learned, grobe Fahrlässigkeit ist da nicht mehr weit. Die Vorampeln gibt's aber wohl nicht mehr. Die Letzte, die ich gesehen hatte, war auf Dauerblinken gestellt, klarer Fall von 'gut gemeint'.

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI


Die Vorampeln gibt's aber wohl nicht mehr. Die Letzte, die ich gesehen hatte, war auf Dauerblinken gestellt, klarer Fall von 'gut gemeint'.

Die Vorampeln mit Geschwindigkeitsempfehlung wurden vielerorts aus Kostengründen abgeschaltet. Zu Zeiten der Ölkriese sollte man damit spritsparender fahren. Im reichen Düsseldorf wurden sie wieder aktiviert, wegen dem Feinstaubproblem.

In Duisburg gibt es nur die gelb blinkenden Vorampeln, wenn das Verkehrszeichen 131 zu oft übersehen wird. Ist die Kreuzung übersichtlich, dann blinken sie nur, wenn die Ampel auf rot springt. Wenn die Kreuzung in einer Kurve liegt, dann blinken sie dauerhaft. Letzteres hat den Sinn, das man auch bei grün bremsbereit sein muss, falls ein Fahrzeug mit Sonderrechten aus der Seitenstraße kommt.

Kenne Vorampeln (also diese gelben Blinklichter) nur von Bundesstraßen und alle die ich in den letzten Monaten gesehen habe, haben ausgezeichnet funktioniert.

Mal ne andere Frage...

Ich stehe an einer roten Ampel, und stehe... und stehe ... und stehe 3 Minuten später immernoch, Nachts, kein Schw... weit und breit. Wann darf ich fahren, wie lang muss ich warten, wann darf ein defekt der Anlage vermutet werden? Erging mir so in der Stadt, das ich dort dann 5 Minuten an einer Kreuzung stand, in der Nacht und es kam niemand aus einer anderen Richtung.

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2 Phasen.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


2 Phasen.

Unabhängig von deren Länge.

Zitat:

Original geschrieben von -K!nickel-


Mal ne andere Frage...

Ich stehe an einer roten Ampel, und stehe... und stehe ... und stehe 3 Minuten später immernoch, Nachts, kein Schw... weit und breit. Wann darf ich fahren, wie lang muss ich warten, wann darf ein defekt der Anlage vermutet werden? Erging mir so in der Stadt, das ich dort dann 5 Minuten an einer Kreuzung stand, in der Nacht und es kam niemand aus einer anderen Richtung.

und was hast du dann gemacht, oder stehst du immer noch an der roten Ampel ??

Zitat:

Unabhängig von deren Länge.

Fragt sich, wie man Nachts bei Null Verkehr die Phase einer (ausgefallenen) Ampel erkennen soll.

Aber für diese - wohl sehr, sehr seltenen - Ausnahmesituationen gibt es ja auch Ausnahmeregelungen.

Niemand wird einem - wenn alle Sorgfaltspflichten erfüllt wurden - einen Strick daraus drehen, wenn man keine

zwei Stunden vor einer roten Ampel steht.

je nach Richter und Umständen 3-10 Minuten.

Und es bleibt manchmal ein "normaler" Rotlichtverstoß. Nur der qualifizierte wird reduziert.

Aber:
Baustellen - auch mal länger warten. Auch je nachdem wie lang, ob man das Ende sehen kann - eben die Umstände.

Tunnel - NIE! außer auf Anweisung.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Tunnel - NIE! außer auf Anweisung.

Was man auch nicht übersehen sollte:

Es gibt gesteuerte Vorrangschaltungen für Einsatzkräfte in Notfällen.

Da kann die Ampel in der Stadt schon mal ne halbe Stunde Rot zeigen, ohne das man gleich rot sehen sollte 🙂

Diese Ampelschaltungen für Blaulichtfahrzeuge funktionieren hier leider nicht so toll.
Auf einer Kreuzung wird mir grün angezeigt, ich höre jedoch Fz mit Martinshorn kommen, halte daraufhin (trotz Grün) an. Feuerwehrwagen fährt vorbei, Ampel fällt auf rot. Auf der ganzen Kreuzung. Und bleibt auch so für 5 Minuten.

Da nimmt man solche Anlagen schnell mal nicht mehr ernst, wenn sie erst schalten, wenn das vorfahrtberechtigte Fz ja längst vorbei ist und dann unnötig den Verkehr aufhalten.

Es könnte aber noch zusätzliche Gründe geben, außer das bereits vorbeigefahrene Auto mit Sondersignal!
Das weiß man aber erst hinterher und nicht schon bereits während oder vorher....😉

Zitat:

Original geschrieben von mobiles


Diese Ampelschaltungen für Blaulichtfahrzeuge funktionieren hier leider nicht so toll.
Auf einer Kreuzung wird mir grün angezeigt, ich höre jedoch Fz mit Martinshorn kommen, halte daraufhin (trotz Grün) an. Feuerwehrwagen fährt vorbei, Ampel fällt auf rot. Auf der ganzen Kreuzung. Und bleibt auch so für 5 Minuten.

Da nimmt man solche Anlagen schnell mal nicht mehr ernst, wenn sie erst schalten, wenn das vorfahrtberechtigte Fz ja längst vorbei ist und dann unnötig den Verkehr aufhalten.

nicht jede Ampelanlage hat eine solche Schaltung, bei uns (in der Oberpfalz) gibts keine einzige Ampel mit so einer Schaltung

Zitat:

Original geschrieben von zigenhans


nicht jede Ampelanlage hat eine solche Schaltung, bei uns (in der Oberpfalz) gibts keine einzige Ampel mit so einer Schaltung

In Regensburg schon.

Zitat:

Original geschrieben von Feline50



Zitat:

Original geschrieben von zigenhans


nicht jede Ampelanlage hat eine solche Schaltung, bei uns (in der Oberpfalz) gibts keine einzige Ampel mit so einer Schaltung
In Regensburg schon.

welche Kreuzung den bitte, habe noch nicht erlebt das bei Einsatzfahrt extra die Ampel auf Grün geschaltet hat

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