Wann fahre ich über eine ROTE AMPEL ?
Mit Sicherheit ist es jedem schon einmal passiert. Voll über eine rote Ampel gefahren. Zum Glück ist nichts passiert. Es gab auch kein Brief von der Bussgeldstellt.
Mir passiert es schon einmal, dass ich das Gelb Signal sehe, trampel aufs Gas, habe aber untertourig den 6. Gang eingelegt und der Wagen blubbert noch bei ORANGE über die Ampel. Mein Pech.
Aber wann gilt für mich rechtlich Rot für Rot ?
Wenn ich in der Frontscheibe oben noch gelb sehe, die Kontaktschleife oder Polizeiblick meinen Kofferraum als Massstab zum Aufblinken des Rot Signals als Übertretung ansieht ?
Um sicher zu gehen, jedes Mal bei gelb schon hart in die Bremse zu treten ,führt zu Auffahren folgender Fahrzeuge.
Ich habe natürlich keine Angst vor Ampeln. Angst hat man nur dann, wenn bei der 2500. Ampel diese Toleranzgrenze erreicht ist und mit den bekannten erheblichen Folgen zu rechnen hat, ohne jedoch eigene Beweise der Verteidigung zu haben.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rigide
Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, bei Rot eine Ampel zu überfahren.Folgende Situation an einem frühen Sonntagmorgen im Herbst:
auf einer doppelspurigen Ortsstraße überhole ich einen sehr langsam auf der rechten Spur fahrenden grauen Opel Astra, darin zwei jungere Burschen. Ich denke noch, dass die beiden sicher Vaters
Auto benutzen und deshalb so vorbildlich vorsichtig unterwegs sind.300 Meter nach dem Überholen des Astra endet die rechte Fahrspur, deshalb bleibe ich links, hinter mir zwei andere Fahrzeuge, die ebenfalls den Astra überholt hatten.
Mit Erstaunen sehe ich im Rückspiegel, dass der Astra kurz vor dem Ende der rechten Fahrspur beschleunigt, die beiden hinter mir fahrenden Fahrzeuge rechts mit erheblich höherer Geschwindigkeit als der dort zulässigen 50 Km/h überholt, diese ausbremst und sich rücksichtslos auf die weiterführende linke Spur hinter mir einordnet.
Dann nach einigen Rechts- und Links-Abbiegungen in der Ortschaft, bei denen der Astra mal näher und mal weiter entfernt hinter mir fährt, kommt das Ortsausgangsschild. Ich gebe Gas, der Astra fällt ziemlich weit zurück.
Danach kommt eine Ampelkreuzung mit freier Sicht nach allen Seiten. Die Ampel wird gelb; ich könnte problemlos bremsen, sehe jedoch im Rückspiegel dass der Astra mit geschätzten 150 km/h von hinten sehr schnell aufschließt. Da kein anderes Fahrzeug weit und breit zu sehen ist, entscheide ich mich bewusst, bei rot über die Ampel zu fahren, um einen Auffahrcrash mit dem Astra, welcher nach meiner Einschätzung bei dessen hoher Differenzgeschwindigkeit höchstwarscheinlich wäre, zu vermeiden.Da mir die riskante Fahrweise des Astra missfällt, entscheide ich mich für eine andere Fahrstrecke und biege kurzfristig links in eine schmale, mit alten Eichen besäumte Straße ab.
Dabei sehe ich im Rückspiegel, dass der Fahrer des Astra im letzten Moment reagiert, mit viel zu hoher Geschwindigkeit ebenfalls links abbiegt, auf dem rutschigen Eichenlaub der Nebenstraße ins Schleudern gerät und nach mehreren Schlenkern quer auf der Fahrbahn zum Stehen kommt.
Nach ca. 2 Kilometer überholt mich der Astra in der nächsten Ortschaft mit hohem Tempo im Überholverbot, der Beifahrer winkt mit der Kelle, stellt sich mir als Zivilstreife vor und überprüft die Fahrzeugpapiere und meinen Führerschein.
Seine Frage, ob mir bewusst sei, was ich als Fahrer wohl falsch gemacht habe, beantworte ich mit nein; allerdings könne ich und mein Beifahrer ihm sagen, was sein Fahrer falsch gemacht habe.Er warf mir vor: Nichtbenutzung der rechten freien Fahrspur. Meine Erwiderung: wegen 300 Metern ist es sicherer, bei hohem Verkehrsaufkommen nicht zwei mal die Fahrspur zu wechseln, wenn wie absehbar die rechte Fahrspur kurz darauf endet. Allerdings sei es gefährlich, wie sein Fahrer, vor Ende der Fahrspur schneller als erlaubt zu fahren, dabei zu überholen und einfach unter Mißachtung des Verkehrs auf der linken Fahrbahn, sich nach links einzubremsen.
Zweiter Vorwurf: ich sei in der Ortschaft laut dem geeichten Dienstfahrzeug-Tacho zu schnell gefahren.
Meine Erwiderung: es wurde keine längere Meßstrecke mit gleichbleibendem Abstand befahren, außerdem möge er mir die Eichbescheinigung des Tachos zeigen. Nach längerer Suche im Dienstfahrzeug ließ sich jedoch kein Eichabnahmeprotokoll des Tachos finden.
Dritter Vorwurf: zu schnelles Fahren außerhalb der Ortschaft und Überfahren einer roten Ampel. Meine Erwiderung: kein geeigneter gleich bleibender Meßabstand, kein nachweislich geeichter Tacho vorhanden, gefährliche Annäherung seines Fahrzeuges mit viel zu hohem Tempo, mit eigenem Überfahren einer roten Ampel um den Anschluß an mein Fahrzeug nicht zu verlieren. Vermeidung eines höchstwarscheinlichen Crashs, mit Verursachung durch das Dienstfahrzeug, falls ich vorschriftsmäßig vor der Ampel gebremst hätte. Weiterhin Verkehrsgefährdung durch sein Fahrzeug; zu schnelles Fahren mit unkontrolliertem Schleudern bei glitschiger Fahrbahn.
Dann erfolgte von ihm eine mündliche Verwarnung und durch mich, eine Empfehlung an seinen Fahrer, doch mal einen Verkehrssicherheits-Fahrkursus zu besuchen. Ende der Vorstellung.
Das sind ja tolle Geschichten. Sicher dass es Polizisten waren und nicht die vorher vermuteten jungen Burschen?
Dir werden mehrere Verstöße vorgeworfen und die werden dann locker durch dich in Richtermanier entkräftet und die Polizisten werden von dir noch belehrt.😕
Ja ne is klar.🙂
106 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zigenhans
welche Kreuzung den bitte, habe noch nicht erlebt das bei Einsatzfahrt extra die Ampel auf Grün geschaltet hat
Persönlich erlebt:
Weißenburger-/Adolf-Schmelzerstraße und auch an der Landshuter/Osttangente/Bajuwarenstraße.
Vielleicht hilft dieser Link weiter:
http://www.regensburg.de/de/integrierte-leitstelle/technik/69111
Zitat:
Original geschrieben von Feline50
Persönlich erlebt:Zitat:
Original geschrieben von zigenhans
welche Kreuzung den bitte, habe noch nicht erlebt das bei Einsatzfahrt extra die Ampel auf Grün geschaltet hat
Weißenburger-/Adolf-Schmelzerstraße und auch an der Landshuter/Osttangente/Bajuwarenstraße.Vielleicht hilft dieser Link weiter:
http://www.regensburg.de/de/integrierte-leitstelle/technik/69111
wieder etwas gelernt, Rgbg ist auch etwas größer als Schwandorf, da haben wir das (noch) nicht, bin jeden tag Beruflich in Rgbg und da kreuz und quer in den Strassen unterwegs, aber dieses System ist mir noch nicht aufgefallen, muss mal besser darauf achten wenn es wieder einem Einsatzfahrzeug pressiert,
Ich habe auch eine Frage, gelbe Phase an der Ampel, viele Autos, Großstadt, schlagartig rot eine Sekunde nicht aufgepaßt , 2 x geblitzt worden. weitergefahren, da ich nicht wusste, dass man auch einfach anhalten kann, bzw. zurückfahren nicht immer möglich /nachfolgende Fahrzeuge. Geschwinigkeit müßte im Rahmen gewesen sein. Brauche meinen Führerschein aber täglich da so gut wie keine andere Möglichkeit zur Arbeitsstelle zu gelangen und auch im Betrieb muss ich jeden Tag Fahrzeuge bewegen. Meint Ihr ich bekomme eine Fahrverbot ? Hofft und betet mal mit mir
Das Fahrverbot bekommst du, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war. Du wirst also abwarten müssen, bis du was Schriftliches hast.
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Zitat:
@olefiesta schrieb am 23. Januar 2015 um 13:56:37 Uhr:
Ich habe auch eine Frage, gelbe Phase an der Ampel, viele Autos, Großstadt, schlagartig rot eine Sekunde nicht aufgepaßt , 2 x geblitzt worden.
Ja, das ist schon wirklich heimtückisch, wenn eine Ampel nach der Gelbphase schlagartig rot wird...
Zitat:
Geschwinigkeit müßte im Rahmen gewesen sein.
Die Geschwindigkeit interessiert beim Ampelblitzer i.d.R. nicht.
Zitat:
Brauche meinen Führerschein aber täglich da so gut wie keine andere Möglichkeit zur Arbeitsstelle zu gelangen und auch im Betrieb muss ich jeden Tag Fahrzeuge bewegen. Meint Ihr ich bekomme eine Fahrverbot ? Hofft und betet mal mit mir
Wie bereits im vorigen Beitrag geschrieben, gibt es das Fahrverbot erst dann, wenn die Ampel mindestens 1 Sekunde rot war, darunter "nur" Bußgeld und Punkte. Solltest Du bisher ein "unbeschriebenes Blatt" sein,
kannder Richter gegen eine Erhöhung des Bußgeldes vom Fahrverbot absehen, einen Anspruch darauf hast Du aber nicht.
Somit also: abwarten was da kommt und dann überlegen, ob Du Widerspruch (zum Abwenden eines möglichen Fahrverbotes) einlegen willst. Hierfür wäre aber in jedem Fall anwaltliche Unterstützung nötig.
Zitat:
@olefiesta schrieb am 23. Januar 2015 um 13:56:37 Uhr:
da ich nicht wusste, dass man auch einfach anhalten kann,
echt jetzt? Für Dich: man kann an einer gelben Ampel anhalten und dann blitzt es auch nicht
:SNCR:
Ergänzung: Man kann nicht nur, der Gesetzgeber erwartet das sogar.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. Januar 2015 um 14:13:48 Uhr:
echt jetzt? Für Dich: man kann an einer gelben Ampel anhalten und dann blitzt es auch nichtZitat:
@olefiesta schrieb am 23. Januar 2015 um 13:56:37 Uhr:
da ich nicht wusste, dass man auch einfach anhalten kann,:SNCR:
wie erwähnt, eine Sekunde unachtsam., ist Dir aber wahrscheinlich noch nie passiert, fehlerfreier Autofahrer und das schon 20 Jahre. Jeder macht mal einen Fehler !
Ironie nicht verstanden? Du schriebst, dass Du nicht wusstest, dass man an roten Ampeln anhalten kann. Die Steilvorlage musste genutzt werden. Nichts für ungut!
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. Januar 2015 um 16:20:00 Uhr:
Ironie nicht verstanden? Du schriebst, dass Du nicht wusstest, dass man an roten Ampeln anhalten kann. Die Steilvorlage musste genutzt werden. Nichts für ungut!
doch , aber Du - auch nichts für ungut - hast auch falsch gelesen, nicht gewusst , dass man nach dem Überfahren (kurzfristig) der roten Ampel anhalten soll und rückwärts zurückfahren soll / Kann ! so war der ganze Satz, und außerdem geht es in einer Großstadt gar nicht, selbst wenn mal wollte, nein jetzt nichts für ungut zurück, jeder war schon mal ne Sekunde zu spät. ! und bitte für alle , ohne VORSATZ einfach ne Sekunde zu spät reagiert , gute Fahrt und keine roten Ampeln !
Nicht bei grün oder gelb (rein auf die Frage bezogen).
PS:
Wenn ich mir den Fuhrpark des TE ansehe, dann bekomme ich Angst!
PPS:
Das war jetzt leider ein unqualifizierter, aber dennoch ernst gemeinter Beitrag.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 23. Januar 2015 um 21:43:42 Uhr:
Wenn ich mir den Fuhrpark des TE ansehe, dann bekomme ich Angst!
PPS:
Das war jetzt leider ein unqualifizierter, aber dennoch ernst gemeinter Beitrag.
Da hast aber den TE zu Unrecht verdächtigt. Die letzten Beiträge sind durch einen Anderen zustandegekommen. Einfach mal aufs Datum schauen.
Zitat:
@olefiesta schrieb am 23. Januar 2015 um 16:59:12 Uhr:
so war der ganze Satz
Dann schreib doch einfach auch mal nen vollständigen Satz und nicht nur aneinandergereihte Worte, die dir gerade in den Sinn kommen! Aus deinem Geschreibsel muss man erstmal rausdeuten, was du gemeint haben könntest. Ein bisschen Mühe darf man sich schon geben, wenn man hier Rat sucht.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 23. Januar 2015 um 14:12:36 Uhr:
Ja, das ist schon wirklich heimtückisch, wenn eine Ampel nach der Gelbphase schlagartig rot wird...Zitat:
@olefiesta schrieb am 23. Januar 2015 um 13:56:37 Uhr:
Ich habe auch eine Frage, gelbe Phase an der Ampel, viele Autos, Großstadt, schlagartig rot eine Sekunde nicht aufgepaßt , 2 x geblitzt worden.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 23. Januar 2015 um 14:12:36 Uhr:
Die Geschwindigkeit interessiert beim Ampelblitzer i.d.R. nicht.Zitat:
Geschwinigkeit müßte im Rahmen gewesen sein.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 23. Januar 2015 um 14:12:36 Uhr:
Wie bereits im vorigen Beitrag geschrieben, gibt es das Fahrverbot erst dann, wenn die Ampel mindestens 1 Sekunde rot war, darunter "nur" Bußgeld und Punkte. Solltest Du bisher ein "unbeschriebenes Blatt" sein, kann der Richter gegen eine Erhöhung des Bußgeldes vom Fahrverbot absehen, einen Anspruch darauf hast Du aber nicht.Zitat:
Brauche meinen Führerschein aber täglich da so gut wie keine andere Möglichkeit zur Arbeitsstelle zu gelangen und auch im Betrieb muss ich jeden Tag Fahrzeuge bewegen. Meint Ihr ich bekomme eine Fahrverbot ? Hofft und betet mal mit mir
Somit also: abwarten was da kommt und dann überlegen, ob Du Widerspruch (zum Abwenden eines möglichen Fahrverbotes) einlegen willst. Hierfür wäre aber in jedem Fall anwaltliche Unterstützung nötig.
Vielen Dank für die gute Antwort und allzeit gute Fahrt !
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 24. Januar 2015 um 09:22:01 Uhr:
...
Da hast aber den TE zu Unrecht verdächtigt. Die letzten Beiträge sind durch einen Anderen zustandegekommen. Einfach mal aufs Datum schauen.
Nein eigentlich nicht. Ich bezog mich direkt auf die Einlassung des TE. Dass der Beitrag schon älter war, hatte ich gesehen, deshalb habe ich mich auch nicht auf die letzten Antworten bezogen, sondern meinen Beitrag einfach eingeworfen...
Ich find´s eben nicht korrekt, wenn man gelb sieht, noch aufs Gas zu "trampeln", am besten im niedrigen Gang. Irgendwann macht das jeder mal, ich auch manchmal, wenn´s gerade schaltet und ich noch 10 m weg bin, angerollt komme, aber wenn´s dann schon rot wird, dann war man noch gut weit weg von der Ampel.
Die pack ich noch! Augen zu und Kickdown (im 530er BMW) und mit 70 bis 80 km/h über die Kreuzung geschossen. Wunderbar. 😎 🙁