Wann fahre ich über eine ROTE AMPEL ?

Mit Sicherheit ist es jedem schon einmal passiert. Voll über eine rote Ampel gefahren. Zum Glück ist nichts passiert. Es gab auch kein Brief von der Bussgeldstellt.
Mir passiert es schon einmal, dass ich das Gelb Signal sehe, trampel aufs Gas, habe aber untertourig den 6. Gang eingelegt und der Wagen blubbert noch bei ORANGE über die Ampel. Mein Pech.
Aber wann gilt für mich rechtlich Rot für Rot ?
Wenn ich in der Frontscheibe oben noch gelb sehe, die Kontaktschleife oder Polizeiblick meinen Kofferraum als Massstab zum Aufblinken des Rot Signals als Übertretung ansieht ?
Um sicher zu gehen, jedes Mal bei gelb schon hart in die Bremse zu treten ,führt zu Auffahren folgender Fahrzeuge.
Ich habe natürlich keine Angst vor Ampeln. Angst hat man nur dann, wenn bei der 2500. Ampel diese Toleranzgrenze erreicht ist und mit den bekannten erheblichen Folgen zu rechnen hat, ohne jedoch eigene Beweise der Verteidigung zu haben.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rigide


Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, bei Rot eine Ampel zu überfahren.

Folgende Situation an einem frühen Sonntagmorgen im Herbst:
auf einer doppelspurigen Ortsstraße überhole ich einen sehr langsam auf der rechten Spur fahrenden grauen Opel Astra, darin zwei jungere Burschen. Ich denke noch, dass die beiden sicher Vaters
Auto benutzen und deshalb so vorbildlich vorsichtig unterwegs sind.

300 Meter nach dem Überholen des Astra endet die rechte Fahrspur, deshalb bleibe ich links, hinter mir zwei andere Fahrzeuge, die ebenfalls den Astra überholt hatten.
Mit Erstaunen sehe ich im Rückspiegel, dass der Astra kurz vor dem Ende der rechten Fahrspur beschleunigt, die beiden hinter mir fahrenden Fahrzeuge rechts mit erheblich höherer Geschwindigkeit als der dort zulässigen 50 Km/h überholt, diese ausbremst und sich rücksichtslos auf die weiterführende linke Spur hinter mir einordnet.
Dann nach einigen Rechts- und Links-Abbiegungen in der Ortschaft, bei denen der Astra mal näher und mal weiter entfernt hinter mir fährt, kommt das Ortsausgangsschild. Ich gebe Gas, der Astra fällt ziemlich weit zurück.
Danach kommt eine Ampelkreuzung mit freier Sicht nach allen Seiten. Die Ampel wird gelb; ich könnte problemlos bremsen, sehe jedoch im Rückspiegel dass der Astra mit geschätzten 150 km/h von hinten sehr schnell aufschließt. Da kein anderes Fahrzeug weit und breit zu sehen ist, entscheide ich mich bewusst, bei rot über die Ampel zu fahren, um einen Auffahrcrash mit dem Astra, welcher nach meiner Einschätzung bei dessen hoher Differenzgeschwindigkeit höchstwarscheinlich wäre, zu vermeiden.

Da mir die riskante Fahrweise des Astra missfällt, entscheide ich mich für eine andere Fahrstrecke und biege kurzfristig links in eine schmale, mit alten Eichen besäumte Straße ab.
Dabei sehe ich im Rückspiegel, dass der Fahrer des Astra im letzten Moment reagiert, mit viel zu hoher Geschwindigkeit ebenfalls links abbiegt, auf dem rutschigen Eichenlaub der Nebenstraße ins Schleudern gerät und nach mehreren Schlenkern quer auf der Fahrbahn zum Stehen kommt.
Nach ca. 2 Kilometer überholt mich der Astra in der nächsten Ortschaft mit hohem Tempo im Überholverbot, der Beifahrer winkt mit der Kelle, stellt sich mir als Zivilstreife vor und überprüft die Fahrzeugpapiere und meinen Führerschein.
Seine Frage, ob mir bewusst sei, was ich als Fahrer wohl falsch gemacht habe, beantworte ich mit nein; allerdings könne ich und mein Beifahrer ihm sagen, was sein Fahrer falsch gemacht habe.

Er warf mir vor: Nichtbenutzung der rechten freien Fahrspur. Meine Erwiderung: wegen 300 Metern ist es sicherer, bei hohem Verkehrsaufkommen nicht zwei mal die Fahrspur zu wechseln, wenn wie absehbar die rechte Fahrspur kurz darauf endet. Allerdings sei es gefährlich, wie sein Fahrer, vor Ende der Fahrspur schneller als erlaubt zu fahren, dabei zu überholen und einfach unter Mißachtung des Verkehrs auf der linken Fahrbahn, sich nach links einzubremsen.

Zweiter Vorwurf: ich sei in der Ortschaft laut dem geeichten Dienstfahrzeug-Tacho zu schnell gefahren.
Meine Erwiderung: es wurde keine längere Meßstrecke mit gleichbleibendem Abstand befahren, außerdem möge er mir die Eichbescheinigung des Tachos zeigen. Nach längerer Suche im Dienstfahrzeug ließ sich jedoch kein Eichabnahmeprotokoll des Tachos finden.
Dritter Vorwurf: zu schnelles Fahren außerhalb der Ortschaft und Überfahren einer roten Ampel. Meine Erwiderung: kein geeigneter gleich bleibender Meßabstand, kein nachweislich geeichter Tacho vorhanden, gefährliche Annäherung seines Fahrzeuges mit viel zu hohem Tempo, mit eigenem Überfahren einer roten Ampel um den Anschluß an mein Fahrzeug nicht zu verlieren. Vermeidung eines höchstwarscheinlichen Crashs, mit Verursachung durch das Dienstfahrzeug, falls ich vorschriftsmäßig vor der Ampel gebremst hätte. Weiterhin Verkehrsgefährdung durch sein Fahrzeug; zu schnelles Fahren mit unkontrolliertem Schleudern bei glitschiger Fahrbahn.

Dann erfolgte von ihm eine mündliche Verwarnung und durch mich, eine Empfehlung an seinen Fahrer, doch mal einen Verkehrssicherheits-Fahrkursus zu besuchen. Ende der Vorstellung.

Das sind ja tolle Geschichten. Sicher dass es Polizisten waren und nicht die vorher vermuteten jungen Burschen?

Dir werden mehrere Verstöße vorgeworfen und die werden dann locker durch dich in Richtermanier entkräftet und die Polizisten werden von dir noch belehrt.😕

Ja ne is klar.🙂

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Zitat:

Original geschrieben von rigide



Zitat:

Original geschrieben von Barus



Innerorts hat man doch eh die freie Wahl der Fahrstreifen?!
Das ist richtig. Daran erkennt man jedoch, welche Kenner der Materie als Zivilstreife unterwegs sind.

Alleine die Sache, das die im Astra unterwegs waren ist für mich ein Zeichen, das die nicht echt waren. 😉

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG


Ich bisher keinen.
Meine Tochter allerdings ,Konstellation gleich, hat das durch.
Ich glaube der 3. hatte es nicht gerafft und hatte dann die
Restbleche vor ihm zusammengeschoben.
Wer bei Gelb selbst bei 55 brutal in die Eisen steigt riskiert
ne Kettenreaktion,übrigens sind Rückspiegel keine Zierde,
ist dahinten nix dann alles fein,ist da was sieht es schon anders aus!
Wenn du verstehst was ich rüberbringen möchte.

Bei gelb muss man anhalten, wenn man noch an der Haltelinie zum stehen kommt. Von Zirkusakrobatik á la Vollbremsung stand meines Wissens nach noch nie etwas in der Stvo. Man wird doch wohl abschätzen können, ob es passt, oder nicht. Wenn es nicht passt, und man sofort mit normaler Kraft bremst, dann knallt es auch nicht. Der dümmste Hintermann wird schnallen, das angehalten wird.

Ich erlebe immer wieder zwei Dinge:
Erstens, das manche sich spontan umentscheiden. Die Ampel wird gelb, sie geben nochmal Gas (der Hintermann dann eventuell auch), dann merken sie, das es doch nicht passt, und bremsen plötzlich ab. Durch dieses "unerwartende" bremsen kann es zu einem Unfall kommen. In den meisten Fällen passiert dann aber doch nix, weil der Hintermann ebenfalls abschätzen muss, ob er noch rüber kommt, und im Falle einer nicht erkennbar Geschwindigkeitsreduzierung des Vordermannes eine eigene unabhängige entscheidung trifft.

Das zweite ist, das einer bequem über gelb schleicht, und der Hintermann einfach nur dösig hinterher eiert.

Kurz gesagt:
Ampel in weiterer Entfernung wird gelb, Bremslichter gehen sofort an: Keine Gefahr
Ampel in kurzer Entfernung wird gelb, Bremslichter gehen sofort an: Geschockter Hintermann
Ampel in weiterer Entfernung wird gelb, Bremslichter gehen nicht an: Verwirrter Hintermann
Ampel in kurzer Entfernung wird gelb, Bremslichter gehen nicht an: Hintermann in verführung der Nachahmung
Kombination: Ampel in weiterer Entfernung wird gelb, Bremslichter gehen nicht an, und später Ampel in kurzer Entfernung, Bremslichter gehen plötzlich an: Unfähiger Vordermann, und verwirrter Hintermann

wenn ich als 3.oder 4.vor einer gelben ampel noch der meinung bin, da komm ich auch noch drüber, und nicht sofort die geschwindigkeit reduziere um anzuhalten, sollte ich mal mein wahrnemungsvermögen untersuchen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


...sollte ich mal mein wahrnemungsvermögen untersuchen lassen.

Was bei einigen nicht vorhanden ist, kann nicht untersucht werden. 🙄

Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus. Wenn ich bei einer Gelben Ampel Stärker Bremse obwohl ich ganz genau sehe das mir der Hintermann den Radio Sender vom Display ablesen will.
Ich weiss er wäre dann in erster Stelle schuld. Aber falls es mehrere Personen sind, die dann behaupten es noch Grün.

Hatte nämlich schon solche Situationen, wo ich extra bei gelb durchgepfifen bin, um ein Unfall zu vermeiden.

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Dass jemand bei grün den Anker wirft, wird kaum ein Richter glauben.

Zitat:

Original geschrieben von eugen


Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus. Wenn ich bei einer Gelben Ampel Stärker Bremse obwohl ich ganz genau sehe das mir der Hintermann den Radio Sender vom Display ablesen will.

Da gibts nichts zu diskutieren.

Die Schuld auf den Hintermann schieben funktioniert nicht, denn der hat zu dem Zeitpunkt (noch) kein Verbrechen begangen. Die Ausrede, das man angst vor dem Hintermann hat, weil er einen großen Wagen (z.B. LKW) fährt zählt auch nicht. Da die Ampel von weitem zu sehen ist, kann sich der Hintermann lange genug darauf einstellen. Er muss damit rechnen, das sie jederzeit umspringt. Somit hat der Hintermann die volle Schuld. Der Hintermann muss sogar damit rechnen, das ein Blinkmuffel bei grün verzögert, weil er abbiegen will.

Um einzuschätzen, ob es passt, oder nicht gibt es die Gelbphase. Wer das nicht schafft hat entweder eine Vollbremsung gemacht, oder einen Rotlichtverstoß begangen. Eine Vollbremsung muss nicht zum Unfall führen, wenn der Hintermann abbremsen kann. Ein Rotlichtverstoß muss nicht zu einer Strafe führen, wenn es keiner gesehen hat. Aber eins von beiden wird passieren, wenn der Fahrer ein häufiges Problem mit Ampeln hat. Für solche Leute kann ich nur ein freiwilliges Aufbauseminar empfehlen.

Zitat:

Original geschrieben von MvM



Zitat:

Original geschrieben von eugen


Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus. Wenn ich bei einer Gelben Ampel Stärker Bremse obwohl ich ganz genau sehe das mir der Hintermann den Radio Sender vom Display ablesen will.
Da gibts nichts zu diskutieren.
Die Schuld auf den Hintermann schieben funktioniert nicht, denn der hat zu dem Zeitpunkt (noch) kein Verbrechen begangen. Die Ausrede, das man angst vor dem Hintermann hat, weil er einen großen Wagen (z.B. LKW) fährt zählt auch nicht. Da die Ampel von weitem zu sehen ist, kann sich der Hintermann lange genug darauf einstellen. Er muss damit rechnen, das sie jederzeit umspringt. Somit hat der Hintermann die volle Schuld. Der Hintermann muss sogar damit rechnen, das ein Blinkmuffel bei grün verzögert, weil er abbiegen will.

Um einzuschätzen, ob es passt, oder nicht gibt es die Gelbphase. Wer das nicht schafft hat entweder eine Vollbremsung gemacht, oder einen Rotlichtverstoß begangen. Eine Vollbremsung muss nicht zum Unfall führen, wenn der Hintermann abbremsen kann. Ein Rotlichtverstoß muss nicht zu einer Strafe führen, wenn es keiner gesehen hat. Aber eins von beiden wird passieren, wenn der Fahrer ein häufiges Problem mit Ampeln hat. Für solche Leute kann ich nur ein freiwilliges Aufbauseminar empfehlen.

So ist es.

Zitat:

Original geschrieben von eugen


Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus. Wenn ich bei einer Gelben Ampel Stärker Bremse obwohl ich ganz genau sehe das mir der Hintermann den Radio Sender vom Display ablesen will.

Mit dieser Aussage setzt du dich dem Vorwurf aus, in diesem Moment dem Verkehrsgeschehen vor deinem Fahrzeug nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von eugen


Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus. Wenn ich bei einer Gelben Ampel Stärker Bremse obwohl ich ganz genau sehe das mir der Hintermann den Radio Sender vom Display ablesen will.
Ich weiss er wäre dann in erster Stelle schuld. Aber falls es mehrere Personen sind, die dann behaupten es noch Grün.

Hatte nämlich schon solche Situationen, wo ich extra bei gelb durchgepfifen bin, um ein Unfall zu vermeiden.

Also wenn ich auf eine Ampel zu fahre dann gucke ich nach vorne und nicht nach hinten.

Was der Hintermann macht interessiert mich wenig.

Wenn er nicht aufpasst kostet es seine Prozente, nicht meine.

So ein Auffahrunfall ist mir übrigens in 45 Jahren noch nicht passiert.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Also wenn ich auf eine Ampel zu fahre dann gucke ich nach vorne und nicht nach hinten.

Eben. Ich frage mich immer, wo man solch ein sonderbares Verhalten erlernt. In der Fahrausbildung sicherlich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Also wenn ich auf eine Ampel zu fahre dann gucke ich nach vorne und nicht nach hinten.
Eben. Ich frage mich immer, wo man solch ein sonderbares Verhalten erlernt. In der Fahrausbildung sicherlich nicht.

Erlich gesagt lernt man es dort. Ich musste in der Fahrstunde alle 10 Sekunden in den Rückspiegel gucken. Auch jetzt gucke ich noch ziemlich oft. Aber erlich gesagt habe ich bis jetzt nie wirklich drauf geachtet, das im Wagen hinter mir passiert, sondern wie weit er weg ist.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von eugen


Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus. Wenn ich bei einer Gelben Ampel Stärker Bremse obwohl ich ganz genau sehe das mir der Hintermann den Radio Sender vom Display ablesen will.
Mit dieser Aussage setzt du dich dem Vorwurf aus, in diesem Moment dem Verkehrsgeschehen vor deinem Fahrzeug nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt zu haben.

Ach was. Im Gegenteil wird er argumentieren können (oder sein Anwalt...), er habe ganz besonders sorgfältig den GESAMTEN (!) relevanten Verkehr beobachtet. Es gibt nichts schlimmeres als Fahrer, die mit der Nase fast, aber auch ausschließlich, an der Frontscheibe kleben, um ja nichts zu verpassen, was recht voraus passieren könnte. Verkehr findet um uns herum statt, nicht nur vorne.

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Mit dieser Aussage setzt du dich dem Vorwurf aus, in diesem Moment dem Verkehrsgeschehen vor deinem Fahrzeug nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt zu haben.
Ach was. Im Gegenteil wird er argumentieren können (oder sein Anwalt...), er habe ganz besonders sorgfältig den GESAMTEN (!) relevanten Verkehr beobachtet. Es gibt nichts schlimmeres als Fahrer, die mit der Nase fast, aber auch ausschließlich, an der Frontscheibe kleben, um ja nichts zu verpassen, was recht voraus passieren könnte. Verkehr findet um uns herum statt, nicht nur vorne.

Die Frage ist nicht, ob man damit argumentieren kann, sondern ob man damit auch durch kommt. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Im Gegenteil wird er argumentieren können (oder sein Anwalt...), er habe ganz besonders sorgfältig den GESAMTEN (!) relevanten Verkehr beobachtet.

Ich habe ja nicht bestritten, daß man das kann, sondern lediglich auf die Folgen einer solchen Argumentation hingewiesen.

Bei grün, oder?

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