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Wann endet ein Tempolimit ohne Zusatzschilder?

Themenstarteram 20. August 2020 um 11:10

Servus zusammen,

Ein Tempolimit endet, wenn es durch Schilder beendet wird (z.B. Ende aller Streckenverbote, Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung oder auch ein Ortsausgangsschild), klar. Dass es auch durch ein Zusatzschild (z.B. eine Strecke oder eine Gefahrstelle o.ä.) oder den Hinweis auf eine Baustelle entsprechend beendet wird kannte ich auch noch aus der Fahrschule. Was mit persönlich nicht klar war bzw. wo ich mir unsicher war, wie es nach einer Einmündung/Auffahrt aussieht. Im Gegensatz zur weitverbreiteten Meinung ist das Tempolimit danach tatsächlich nicht automatisch aufgehoben (ich erinnere mich ehrlich gesagt nicht, ob und wie ich das damals (1997 bzw. 1999) in der Fahrschule gelernt habe...)!

Was ich mich in letzter Zeit verstärkt Frage: Was ist z.B. mit Tagesbaustellen auf der BAB, wo zwar ein Tempolimit anschlagen ist, aber kein weiteres Zusatzschild? Wie verhält es sich, wenn ich z.B. nach der Baustelle geblitzt werde? Gibt es eine Möglichkeit sich auf fehlende bzw. falsch aufgestellte Schilder zu berufen?

Was ist mit nicht aufgehobenen Tempobeschränkungen auf der Landstraße? Folgender Fall ist mir schon häufiger begegnet (in Thüringen ist mit das schon relativ oft aufgefallen): Vor einer Kreuzung zweier Landstraßen ist 70 angeschlagen, nach der Kreuzung wird dies überhaupt nicht mehr aufgehoben (bis zur nächsten Ortschaft). In der Gegenrichtung steht in etwa demselben Abstand vor der Kreuzung auch ein 70er Schild, welches ebenfalls nicht aufgehoben wird. Daraus schließe ich, dass entweder die Aufhebung vergessen wurde oder es einen Passus gibt (den ich nicht kenne) dass solche Tempolimits auch nach einem offenbaren Ende der Gefahrensituation o.ä. beendet sind?

Wie verhält es sich wenn ich dort geblitzt werde? Ist fehlende Beschilderung ein Grund zur Abwendung von Strafen?

 

Danke!

 

Gruß

Beste Antwort im Thema

Es hat keinen Sinn das weiter zu diskutieren. Auch wenn es unlogisch ist, eine Einmündung hebt kein Streckenverbot auf. Ende der Durchsage. :)

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Ich denke, dass wenn ein Tempolimit gilt dieses nach jeder Kreuzung durch ein entsprechendes Schild wiederholt werden muss, denn wie sonst sollen die in die Kreuzung Einfahrenden wissen dass ein Tempolimit gilt?

Leider nein. Eigentlich wäre es logisch, wenn das TL nach der Kreuzung aufgehoben wäre, sofern es nicht erneuert wird. Dem ist aber leider nicht so. Das TL gilt über die Kreuzung hinaus weiter. Wenn es aufgehoben werden soll, muss hier ein entsprechendes Schild stehen.

Abbiegende sind hier toleriert, insofern wird es bei einer Messung fraglich. Letztendlich entstehen solche Situationen durch fehlerhafte Beschilderungen.

Auch auf der BAB muss das TL aufgehoben werden, sonst gilt es auch über eine Auffahrt hinaus, auch wenn der Einfahrende es nicht wissen kann.

Klingt unlogisch, daher ist es genau so. Halt typisch deutsches Recht...

Irgendwo gibt es ein Limit, ab wann ein TL nicht mehr wirksam ist, wenn es nicht wiederholt wird, aber die Entfernung hierzu weiß ich momentan nicht aus dem Kopf...

In der DDR war an der nächsten Einmündung gleich Ende Tempolimit, gerade hier in Ostbrandenburg werden einfach die Schilder aufgestellt und nicht beendet, weil hier noch die alten roten Säcke regieren

In Frankfurt an der Oder stand ein Vorfahrt Straßenbahn beachten auf einer mit Vorfahrtsstraße ausgeschilderten Straße, die Heilbronner Straße, mit mehreren Schreiben an den Oberbürgermeister habe ich die Schilder entfernen lassen, jetzt steht dort ein 30 Schild ohne Aufhebung, das heißt, fahre ich Richtung Rosengarten, darf ich bis zum Ortsendeschild nur 30 fahren.

Zitat:

In Frankfurt an der Oder stand ein Vorfahrt Straßenbahn beachten auf einer mit Vorfahrtsstraße ausgeschilderten Straße, die Heilbronner Straße, mit mehreren Schreiben an den Oberbürgermeister habe ich die Schilder entfernen lassen, jetzt steht dort ein 30 Schild ohne Aufhebung, das heißt, fahre ich Richtung Rosengarten, darf ich bis zum Ortsendeschild nur 30 fahren.

Ähm, wie kommt man denn in Frankfurt/Oder von der Heilbronner Straße nach Rosengarten, ohne die Heilbronner Straße zu verlassen? :confused:

Man biegt doch kurz vor Ende der Heilbronner Straße, weiter in Richtung Rosengarten fahrend, halbrechts in eine Nebenstraße ab. Du verlässt also die Straße mit der 30er Begrenzung.

Mein Nick verrät, wo ich herkomme. ;)

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 20. August 2020 um 13:49:35 Uhr:

Leider nein. Eigentlich wäre es logisch, wenn das TL nach der Kreuzung aufgehoben wäre, sofern es nicht erneuert wird. Dem ist aber leider nicht so. Das TL gilt über die Kreuzung hinaus weiter. Wenn es aufgehoben werden soll, muss hier ein entsprechendes Schild stehen.

Abbiegende sind hier toleriert, insofern wird es bei einer Messung fraglich. Letztendlich entstehen solche Situationen durch fehlerhafte Beschilderungen.

Auch auf der BAB muss das TL aufgehoben werden, sonst gilt es auch über eine Auffahrt hinaus, auch wenn der Einfahrende es nicht wissen kann.

Klingt unlogisch, daher ist es genau so. Halt typisch deutsches Recht...

Irgendwo gibt es ein Limit, ab wann ein TL nicht mehr wirksam ist, wenn es nicht wiederholt wird, aber die Entfernung hierzu weiß ich momentan nicht aus dem Kopf...

Wenn ich aber als Abgebogener dann geblitzt wurde, würde ich es bis zur letzten Instanz darauf ankommen lassen. Da ich aber keine Urteile gefunden habe gehe ich davon aus dass nur da wo Schilder ersichtlich sind gemessen wird.

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 20. August 2020 um 13:49:35 Uhr:

Leider nein. Eigentlich wäre es logisch, wenn das TL nach der Kreuzung aufgehoben wäre, sofern es nicht erneuert wird. Dem ist aber leider nicht so. Das TL gilt über die Kreuzung hinaus weiter. Wenn es aufgehoben werden soll, muss hier ein entsprechendes Schild stehen.

Abbiegende sind hier toleriert, insofern wird es bei einer Messung fraglich. Letztendlich entstehen solche Situationen durch fehlerhafte Beschilderungen.

Auch auf der BAB muss das TL aufgehoben werden, sonst gilt es auch über eine Auffahrt hinaus, auch wenn der Einfahrende es nicht wissen kann.

Klingt unlogisch, daher ist es genau so. Halt typisch deutsches Recht...

Irgendwo gibt es ein Limit, ab wann ein TL nicht mehr wirksam ist, wenn es nicht wiederholt wird, aber die Entfernung hierzu weiß ich momentan nicht aus dem Kopf...

Das kann so nicht sein. Zumindest kann jemand nicht für zu schnelles Fahren belangt werden, wenn er von einer zuvor einmündenden Straße kommt, geblitzt wird, aber vorher keine Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt bekommt.

Es ist tatsächlich so idiotisch geregelt

https://www.bussgeldkatalog.de/geschwindigkeitsbegrenzung-aufgehoben/

Tatsächlich ist die Annahme, dass Kreuzungen, Einmündungen oder auch Autobahnauffahrten eine Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch aufheben, falsch. Das Tempolimit gilt über die entsprechende Stelle hinaus und es wird erwartet, dass sich auch Autofahrer daran halten, die erst hier auf die Straße einbiegen – selbst wenn sie nicht durch ein weiteres Schild auf das Tempolimit aufmerksam gemacht werden und von diesem also eigentlich nichts wissen können.

Werden sie dann wegen Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit belangt, muss oft ein Verkehrsgericht entscheiden, ob die Bestrafung zulässig ist. Gerade von ortsansässigen Fahrern wird in solchen Fällen meist erwartet, dass sie auch ohne Schild über das bestehende Tempolimit informiert sind.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 20. Aug. 2020 um 15:47:52 Uhr:

Das kann so nicht sein. Zumindest kann jemand nicht für zu schnelles Fahren belangt werden, wenn er von einer zuvor einmündenden Straße kommt, geblitzt wird, aber vorher keine Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt bekommt.

Leider falsch. In solchen Fällen wird gerichtlich sogar betrachtet, ob du Einheimischer bist und diese Strecke kennen müßtest....

Aber es muss doch logisch enden wenn auf der gegen Fahrbahn das gleiche kommt? Hab hier genau so eine Strecke, ich verlassen den Ort (ortsausgangsschild) dann ist 70 paar hundert Meter weiter dann das weiße Aufhebungsschild also 100km/h, dann kommt eine Seitenstraße mit einem 70kmh Schild davor, dieses wird nicht mehr aufgehoben, also müsste es bei 70 bleiben.

 

Bis dahin ist aber ja definitiv 100.

 

Von der anderen Seite exakt das gleiche ortsausgangsschild, iwann 70 und keine Aufhebung...

 

Also ist die erlaubte Geschwindigkeit Fahrbahn abhängig? :D

 

Die erste Hälfte darf ich 100 fahren und 2 Hälfte der Gegenverkehr? ;]

Zitat:

@nogel schrieb am 20. August 2020 um 16:05:23 Uhr:

Zitat:

@hjluecke schrieb am 20. Aug. 2020 um 15:47:52 Uhr:

Das kann so nicht sein. Zumindest kann jemand nicht für zu schnelles Fahren belangt werden, wenn er von einer zuvor einmündenden Straße kommt, geblitzt wird, aber vorher keine Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt bekommt.

Leider falsch. In solchen Fällen wird gerichtlich sogar betrachtet, ob du Einheimischer bist und diese Strecke kennen müßtest....

Ach ja? Mir ist es aber schon mehrfach anders ergangen, wenn nach einer davorliegenden Straße nicht erneut ein GBegrenzung angezeigt wird und ich von der "davorliegenden Straße gekommen bin".

Es hat keinen Sinn das weiter zu diskutieren. Auch wenn es unlogisch ist, eine Einmündung hebt kein Streckenverbot auf. Ende der Durchsage. :)

Das mit der Ortskenntnis ist natürlich schwieriger wenn es sich um dynamische Schilderbrücken auf Autobahnen handelt.

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 20. August 2020 um 13:49:35 Uhr:

Leider nein.

Richtig!

In unserem kleinen Ort ist wenige Meter vor einer Grundschule ein dreissiger Schild.

Das Limit wird bis zum Ortsausgang,ca.1000m nicht aufgehoben.

Auch fuer die Einbiegenden,sind sie nicht ortskundig,ist die Begrenzung nicht

erkennbar.

Oft werde ich nach Passiern der Schule ungehalten ueberholt.

Mein Nachbar berichtete neulich,dass er nach Passieren der Schule mit auf 50km/h

erhoehter Geschwindigkeit geblitzt und zur Kasse geben wurde. Alle

seine Einwaende fanden kein Gehoer!

Meine Annahme,dass die Geschwindigkeitsbegrenzung erst nach Passieren des Ortsschildes

endet,scheint wohl richtig zu sein.:)

Gruss xavier

Und ihr seid sicher, dass da keine "Zusatzschilder" sind? So an einem Mast der Hinweis auf die Schule, die Kreuzung, die die Ampel, die Baustelle und das Geschwindigkeitsschild?

So sehe ich das hier nämlich regelmäßig.

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