wandlungsrecht ?!?

Volvo S60 1 (R)

wir haben innerhal eines jahres jetzt zum dritten mal das selbe schwerwiegende problem bei unserem xc.
hat jemand von euch erfahrungen mit dem wandlungsrecht bei volvo ?
danke

8 Antworten

Bei Volvo in Deutschland gilt - natürlich - das deutsche Recht. Du willst vermutlich auf §440 Satz 2 BGB (www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html) hinaus. Also, die gesetzliche Grundlage gibt es. Ob sie in Deinem Fall greift, kann ich Dir nicht sagen.

Gruß
xc90er
...BGB-Experte 😁 😛

Hi,

was ist denn das schwerwiegende Problem?

Schönen Gruß
Jürgen

Wenn es irgend was mit dem Antrieb zu tun hat, vergiss es:

Zitat:

volvo xc 90 sport d5 Heico

Das war doch wohl aus der Zeit, bevor Heico Werkstuner wurde. 

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5


Wenn es irgend was mit dem Antrieb zu tun hat, vergiss es:

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5



Zitat:

volvo xc 90 sport d5 Heico

Das war doch wohl aus der Zeit, bevor Heico Werkstuner wurde. 

... m.W.n. besteht das Wandlungsrecht dem Händler gegenüber und hat daher nichts mit der Herstellergarantie zu tun. Und wenn ihm der Händler den Wagen inkl. Heico so verkauft hat, dann sollte das keine Rolle spielen. Was sagen die rechtlich Bewanderten dazu?

Schönen Gruß
Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von gseum


... m.W.n. besteht das Wandlungsrecht dem Händler gegenüber und hat daher nichts mit der Herstellergarantie zu tun. Und wenn ihm der Händler den Wagen inkl. Heico so verkauft hat, dann sollte das keine Rolle spielen.

Ohne hier tiefer einzusteigen: Ja.

@ac$dc: Für Dich hole ich dann doch noch ein bisschen aus. Eine echte Einschätzung könnte man hier nur geben, wenn man den Fall in allen Details kennt (nein, bitte nicht posten). Ferner gehört ein "gerüttelt Maß" an Kenntnis dazu, was von den Gerichten als "fehlgeschlagene Nachbesserung" anerkannt wurde. Dann muss schließlich noch geprüft werden, ob für den Sachverhalt, der vorgetragen wird, auch ausreichende Beweise oder Indizien vorliegen - möglicherweise geht es gar nicht ohne Zeugeneinvernahme oder Sachverständigengutachten.

Wenn Du hier bzgl. einer Klärung vorankommen willst, solltest Du eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt (www.gesetze-im-internet.de/rvg/__34.html) in Erwägung ziehen, kostet max. 190€+Mwst+Auslagen. In dieser Erstberatung sollte mit dem Anwalt geklärt werden, welche Rechte Du hast und welche Möglichkeiten mit überdurchschnittlicher guter Erfolgswahrscheinlichkeit es gibt, diese Rechte auch durchzusetzen. (Immer daran denken: Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen eine ganz andere und ein Recht durchzusetzen ist nochmal eine völlig andere Sache.)

Es kann sein, dass Du auch nach der Erstberatung immer noch nicht weißt, was Du realistischerweise tun solltest, aber wenn Dir der Anwalt die überdurchschnittliche gute Erfolgswahrscheinlichkeit nicht attestieren will, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Du bei dem großen Streitwert dem ersten Geld noch eine Menge weiteres Geld hinterherwirfst und letztlich alles beim Alten bleibt. Denn, "machen" kann man zwar immer etwas, aber der Anwalt bekommt sein Honorar unabhängig vom Erfolg.

Gruß
xc90er
...der weiß, dass man in solchen Situationen lieber genauer wüßte, wo man eigentlich dran ist.

xc90er hat m.E. fast alles wissenswerte gesagt.

Bleibt mir nur noch darauf hinzuweisen, dass eine Rechtschutzversicherung seeeeehr hilfreich ist, wenn man gegen den Willen des Vertragspartners einen Kaufvertrag wegen behaupteter technischer Mängel durchziehen will. Das wird nämlich ohne gerichtliches Verfahren und ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens kaum abgehen. Die Vorschußpflicht bzgl. Gerichtskosten und SV (bei vom Verkäufer bestrittenen Mängeln) trifft regelmäßig die klagende Partei; aber selbst wenn dies - aus welchem Grund auch immer - ausnahmsweise vom Gericht bzgl. des SV anders gesehen werden sollte, zahlt am Ende derjenige alles (und damit auch den SV), der den Prozeß verloren hat.

Bei den Preisen unserer Autos dürfte so ein Verfahren, ggfls. durch 2 Instanzen, "nicht ganz preiswert" sein.

Gruß
Frank

die problematik mit dem recht haben, und recht bekommen sehe ich auch.
es soll zunächst auch ein gespräch geben, was in unserem fall zu tun ist- ich hoffe und erwarte hier einen konstruktiven vorschlag vom händler.
zeugen und beweise sind hinreichend vorhanden, sodas es an der belegbarkeit des mangels nicht scheitern wird und es schon zwei nachbesserungsversuche in der selben sache gegeben hat.
heico hat übrigends an der stelle nichts damit zu tun.
naja, in den kommenden tagen werd ich mehr wissen.
vielen dank schon mal und ich werde berichten!

mal ein polemisches, aber dennoch nicht nur aus eigener leidvollen Erfahrung absolut zurecht getätigtes Statement: Die Gerichte und ihre "Handlanger" sind noch größere Gangster als die ganze Automafia!
Außerdem gilt dort als Prämisse der Täterschutz - und keinesfalls der Opferschutz!

Denkt einmal darüber nach, verinnerlicht euch das mndestens drei mal, bevor ihr daran denkt, vor Gericht zu ziehen!

Zu dieser Erkenntnis muß man unweigerlich kommen, wenn man so wie ich nun schon bald vier Jahre gegen einen betrügerischen Citroenhändler in Amstetten klage, der mir einen völlig verbastelten, jahrealten Gebrauchtwagen aufpoliert als Neuwagen verkaufte! Glaubt nicht daß sowas nicht geht, und glaubt ja nicht, daß Gerichte und Staatsanwaltschaften solchen gewerbsmäßigen Betrügern auch wirklich nahe treten! Das sind heiße Eisen, da ist eine internationale Mafia dahinter, da will sich keiner die Finger verbrennen und in dieses Wespennest stechen!
Dementsprechend fallen Urteile aus, meist unterm Strich mit extremem Verlust für den auch noch so berechtigten Kläger!

Warum ich das anspreche? Nun, du kannst auch in deinem Fall zunächst mit einer Verzögerungs.- und Salamitaktik des Beklagten rechnen, gefolgt mit langwierigen SV Verfahren (alles zu deinen Kosten! selbst RS-Vers. steigen da schnell aus!)! Erwarte dabei von den SVs - meist selbst Autohändler etc. - ja keine Unterstützung: die agieren eher nach dem Motto "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus".
Daß Gerichtsverfahren dann Jahre laufen versteht sich von selbst!
Das Klägerinteresse bleibt da völlig untergeordnet, da an deiner Misere eine Menge Leute bestens verdienen....😉
Zu allem Überfluß mußt du mit einem Benutzungsentgelt rechnen für die Zeit, die du den Wagen genutzt hast - auch wenn der nur in der Werkstatt stand und nicht nutzbar war (ja so ist das leider!) und (so unglaublich das klingt!) dem Händler den Verlust ersetzen, der ihm entsteht, wenn er den Wagen (nach Jahren) zurücknimmt und weiterverkauft. Um ersteres kommst du nie herum, um zweiteres nur, wenn du dem Händler den Vorsatz nachweisen kannst (was meist schwer ist!).

Wenn du also nun ein paar Jahre prozessierst kommt da eine Kostenlawine auf dich zu, wobei dir dein RA (no na ned, der verdient ja an der Klagssumme und Prozeßdauer!) da selbst bei mäßig optimistischer Einschätzung noch lange nicht die Wahrheit sagt! Solltest du am Ende nicht in vollem Umfang obsiegen, es ev. zu einem Vergleich kommen, fährt nicht nur dein Anwalt einen neuen Luxuswagen, sondern du bestimmt nur noch Öffi: neben anteiligen Prozeßkosten, SV-Gutachten, etc.... hast du dann nämlich wahrsch. auch kein Auto mehr, da du dir auch den Wagen nimmer leisten kannst, den du zwischenzeitlich auch noch anschaffen und finanzieren mußtest, um nicht zu Fuß zu gehen!

Vielleicht verstehst du nach diesen sehr realistischen (und keineswegs pessimistischen!) Betrachtungen meine obige Äußerung besser, und nimmst meinen Ratschlag an: versuche dich irgendwie mit dem Händler außergerichtlich zu einigen, tausche den Wagen ein und nimm den Verlust zähneknirschend zur Kenntnis.......

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