Wandlungsfrage...
Hallo zusammen,
jaja - ich weiß, das Thema wurde schon behandelt.
Mal eine Frage an die unter uns, die bereits gewandelt haben.
- Vom persönlichen Kaufpreis werden pro 1000 gefahrene
KM, 0,67 % abgezogen. Ist bekannt.
- Was ist mit den Überführungs- und Zulassungskosten?
- Was ist mit den Leihwagengebühren, aufgrund von Garantiereparaturen?
- Wenn die Wandlung von VW angenommen wurde, wann kann ich denen das Auto auf den Hof stellen um Rückabzuwickeln?
- Das Geld was ich dann zurückbekomme - wird das Rückwirkend zum Kauftermin verzinst??
( 4 % Schnitt glaube ich ).
- Wenn ich einen neuen Eos bestelle, kann ich den jetzigen bis zu Auslieferung weiterfahren?? ( Kosten / KM ).
- Bei einer Finanzierung: Soweit ich weiß, ist es wohl möglich nach 6 Monaten die gesamte Summe auf einmal ohne Zinsen zurückzuzahlen.
VVD Versicherung ist wohl das kleinste Problem.
Falls sonst noch Tipps oder Anregungen da sind - immer her damit.
Sieht im Moment leider nicht gut aus.
Nach 4 missglückten Reparaturversuchen, immer noch Undicht.
Danke für Eure Antworten.
Greetings...
13 Antworten
Hi!
Habe deinen Text mal kopiert und zu den Fragen, zu denen ich was beitragen kann etwas geschrieben... Durfte das ganze nämlich auch schon mal mit meinem Golf V durchmachen.
Zitat:
original geschrieben von Notname
Hallo zusammen,
jaja - ich weiß, das Thema wurde schon behandelt.
Mal eine Frage an die unter uns, die bereits gewandelt haben.
- Vom persönlichen Kaufpreis werden pro 1000 gefahrene
KM, 0,67 % abgezogen. Ist bekannt.Stimmt! Genau so ist es! 🙂
- Was ist mit den Überführungs- und Zulassungskosten?
Ich habe sie damals nicht wiederbekommen. Gibt zwar auch anders lautende Urteile dazu, aber die gängige Rechtsauffassung scheint die zu sein, daß du die Kosten tragen mußt.
- Was ist mit den Leihwagengebühren, aufgrund von Garantiereparaturen?
Dein reines Privatvergnügen! Davon siehst du leider keinen Cent wieder!
- Wenn die Wandlung von VW angenommen wurde, wann kann ich denen das Auto auf den Hof stellen um Rückabzuwickeln?
In dem Fall, vereinbare einfach einen Rückgabetermin mit deinem Händler. Wird der dann schon zeitnah machen.
- Das Geld was ich dann zurückbekomme - wird das Rückwirkend zum Kauftermin verzinst??
( 4 % Schnitt glaube ich ).Ja, wird es! 4% sind auch korrekt. Du hast auch einen Rechtsanspruch darauf... Bin aber kein Jurist, deshalb natürlich, wie auch alle anderen Angaben ohne Gewähr! Am besten, du weist aber schon im Vorfeld darauf hin. Das mit der Verzinsung wird nämlich auch gerne mal "vergessen"!
- Wenn ich einen neuen Eos bestelle, kann ich den jetzigen bis zu Auslieferung weiterfahren?? ( Kosten / KM ).
Das mußt du mit deinem Händler abklären und vereinbaren! Normalerweise kannst du den alten bis zur Lieferung des neuen weiterfahren. Die Konditionen: 0,67% des Kaufpreises pro 1000 km...
- Bei einer Finanzierung: Soweit ich weiß, ist es wohl möglich nach 6 Monaten die gesamte Summe auf einmal ohne Zinsen zurückzuzahlen.
Keine Ahnung, hatte nicht finanziert...
VVD Versicherung ist wohl das kleinste Problem.
Falls sonst noch Tipps oder Anregungen da sind - immer her damit.
Sieht im Moment leider nicht gut aus.
Nach 4 missglückten Reparaturversuchen, immer noch Undicht.Danke für Eure Antworten.
Greetings...
Hoffe, dir zumindest ein kleines bißchen geholfen zu haben...
Ja wunderbar :-(
Vielen Dank für Deine Antwort.
Sieht ja nicht so toll aus, im Falle einer Wandlung.
Mal sehen wie es weiter geht.
ThanX - Greetings
Ich beschäftige mich leider auch mit diesem Thema.
Was mir bewusst wurde ist, dass ich viel zu lange gewartet habe. Ich habe bereits ca 11'000 km auf dem Zähler und der Wagen ist 6 Moate alt.
Mit der heutigen Lieferfrist komme ich bis zu einer allfälligen Lieferung auf ca 15'000 km, was sich in einer doch recht "grossen" Aufzahlung" auswirken würde.
Naja, die Profis im EOS Zentrum bekommen in 2 Wochen ihre letzte Chance! Hoffen wir auf Erfolg!
Hofieos
Die Profis im Eos Zentrum??
Wo soll das sein???
Ich hatte jetzt nochmal hartnäckig meinen Unmut geäußert und habe nun "kurzfristig" einen nochmaligen Termin, ( der 5te ), einen Tag vor unserem Sommerurlaub, bekommen.
Natürlich alles freundlich und sachlich.
Einerseits habe ich das Gefühl, dass alle sich um Deine Probleme kümmern, andererseits ist da das beklemmende Gefühl der Verzögerungsstrategie!"
Dann wirds schon teuer für den Kunden und er überlegt sich seine "Wandlung" ja vielleicht nochmal...
Abwarten und alles Gute für Dich
Greetings...
Werden bei einer Wandlung auch nicht mehr abtrennbare "Erweiterungen" erstattet? Ich denke da jetzt an eine von einer Fachfirma aufgebrachte Nanoversiegelung. (ca. 500€)
Zitat:
Original geschrieben von CactusJo
Werden bei einer Wandlung auch nicht mehr abtrennbare "Erweiterungen" erstattet? Ich denke da jetzt an eine von einer Fachfirma aufgebrachte Nanoversiegelung. (ca. 500€)
Ich weiß es nicht sicher, aber das bezweifle ich mal stark, denn es war ja, wie oben schon so schön geschrieben, Dein Privatvergnügen...
Das mit der Verzinsung stimmt also doch? Habe auch nur so etwas gehört, aber von einem anderen Verkäufer (Peugeot) dann gesagt bekommen, das sei nicht so...
Da muß ich also doch mal nachhacken, bei ca 4% wär das schon eine Summe, auf ein Jahr, bei gut 34.000 Euro...
Hallölle WauWau17,
wann kommt denn Dein neuer Eos?
Ich bin sehr gespannt auf Deine Berichte bzgl. der Qualität und ob man es wagen kann, nochmal einen zu bestellen.
Wir haben schon überlegt, im Falle einer Wandlung, erstmal ne alte Schröbe zu kaufen für den Winter.
Und dann im Frühjahr das Modell 09 zu bestellen.
Wäre Super wenn Du Dich beizeiten meldest.
Greetings...
Hallo,
das mit der Verzinsung ist ja interessant. Habe seit 8.5.07 meinen neuen Eos und seit Freitag auch mein Geld zurück - abzüglich 0,67%/Tkm. Von Zinsen war nie die Rede!!
Kann man das irgendwo nachlesen, gibt's dazu ne
Rechtssprechung? Wenn ich mich an VW wende - und das tue ich bestimmt- dann möchte ich schon sicher sein.
Welcher Betrag wird dann verzinst: der Listenpreis oder der um das Nutzungsentgelt reduzierte Auszahlungbetrag?
Das Nutzungsentgelt zahle ich doch für die gefahrenen Kilometer. Die Zinsen sind "für das Arbeiten " mit meinem Geld - sollte als der Listenpreis verzinst werden - oder ?
Mit dem neuen bin ich übrigens bisher zufrieden. Keine Geräusche aus dem Dach und dicht ist er auch (noch???) -warten wir mal noch ein paar Monate. Bisher habe ich es jedenfalls nicht bereut, mich wieder für den EOS entschieden zu haben.
cuhlson
Zitat:
Original geschrieben von Notname
Hallölle WauWau17,
wann kommt denn Dein neuer Eos?
Ich bin sehr gespannt auf Deine Berichte bzgl. der Qualität und ob man es wagen kann, nochmal einen zu bestellen.Wir haben schon überlegt, im Falle einer Wandlung, erstmal ne alte Schröbe zu kaufen für den Winter.
Und dann im Frühjahr das Modell 09 zu bestellen.Wäre Super wenn Du Dich beizeiten meldest.
Greetings...
Hi Notname,
da mein "Alter" ja ein MJ 2006 ist, probier`s ich nochmal mit nem MJ 2008... 😉
Tja, bestellt hab ich ja am 11.5., gebaut soll er aber am 6.7. erst werden, abholen beim Händler sollte bis Ende Juli klappen, also sagen wir mal noch gute 5 Wochen, dann sollte ich den "Neuen" haben, meine erste Fahrt wird wohl zu nem Gartenschlauch oder Waschplatz sein... 😉 ... hm, wobei, am Anfang war mein "Alter" ja auch dicht...
Aber ich halte Euch auf dem Laufenden, denn einen Dritten EOS wird`s bei mir wohl nicht geben, zumindest nicht, wenn der Grund wieder "Wandlung" sein sollte...
Schöne Grüße
Zitat:
original geschrieben von cuhlson
Welcher Betrag wird dann verzinst: der Listenpreis oder der um das Nutzungsentgelt reduzierte Auszahlungbetrag?
Das Nutzungsentgelt zahle ich doch für die gefahrenen Kilometer. Die Zinsen sind "für das Arbeiten " mit meinem Geld - sollte als der Listenpreis verzinst werden - oder ?
Hi!
Natürlich kriegst du die Zinsen auch nur für das von dir tatsächlich bezahlte Geld, also deinen individuell ausgehandelten Kaufpreis, nicht für den Listenpreis!
Okay, sehe gerade, daß ich deine Frage falsch verstehe... 😉
Also: Die Zinsen sind dir für den von dir ausgehandelten und bezahlten Kaufpreis zu zahlen! Sprich für die Summe, die unten im Kaufvertrag steht.
Dir stehen auch sogenannte verlorenen Kosten (Zulassung, Kennzeichen, Einbauten, Überführung usw.) - zumindest anteilig zu (z.B. bei einem Jahr Zulassung 80% dieser Kosten).
Finde das Urteil momentan leider nicht - musste mal googlen!
Das sind keine Urteile, das sind Gesetze:
§ 347 BGB regelt die notwendigen Verwendungen (also z.B. Inspektionen, Überführungskosten) der Absatz II regelt, was mit zusätzlichen Aufwendungen (z.B. der Nano-Versiegelung) geschieht. Das Wörtchen "soweit" sagt aber ganz klar, dass Du sicher keine 500 EUR dafür bekommen wirst, sondern eben nur das, was der Händler damit beim Weiterverkauf als Mehrwert erzielen wird. Das zu beweisen, wird schwer werden. Man kann es ansprechen, aber ich würde mir da nicht all zu große Hoffnungen machen.
Matthias
Hallo,
" Hallo,
das mit der Verzinsung ist ja interessant. Habe seit 8.5.07 meinen neuen Eos und seit Freitag auch mein Geld zurück - abzüglich 0,67%/Tkm. Von Zinsen war nie die Rede!!"
Das sind ja wichtige Info´s, die hier zusammengetragen werden.
Klar das VW von sich aus solche Sachen nicht anspricht.
Gut ist auch der Hinweis vom § ... s.o.
Danke schon mal an alle hier, für die Info
Greetings...