Wandlung
Hallo,
weil mein 156JTD ständig in der Werkstatt steht, möchte ich ihn wandeln. Mein Haändler weiß, dass ich gleich am Anfang einen Zusatzsteuergerät (Chip, Speed-Buster) eingebaut habe. Frage:Er sagte zu mir, falls ich in Erwägung ziehe zu Wandeln, würde er alle Hebel in Bewegung setzen, damit ich mit dieser nicht durchkomme. Könnte er mir bzgl. des chips an den Karren fahren? Bzw. was kann er gegen meine Wandlungsabsichten machen?
Gruß Sven
13 Antworten
Moin,
Ja ... kann er ... In den meisten Garantiebedingungen steht drin, das die Motorgarantie erlischt, wenn solche Zusatzsteuergeräte verbaut werden, die keine Herstellerfreigabe besitzen (Wird meist schön blumig umschrieben!).
In der Regel übernimmt der Hersteller des Gerätes (Chip) die Motorgarantie, muss man aber GENAU in dessen AGBs nachlesen. Weil ... unterschiedlich.
Er wird damit nicht durchkommen, wenn deine Wandlung sich NICHT auf Motorprobleme bezieht, sondern z.B. auf Achsprobleme oder ähnliches.
Ansonsten gilt ... armseeliger Händler. Ich würde mir in jedem Fall einen anderen Händler suchen, der hat es nicht verdient, nochmal Geld an dir zu verdienen.
MFG Kester
Zitat:
Ansonsten gilt ... armseeliger Händler. Ich würde mir in jedem Fall einen anderen Händler suchen, der hat es nicht verdient, nochmal Geld an dir zu verdienen.
*Unterschreib*

Umbau....
Nun ich find ihr macht es euch ein bischen einfach alles auf den Händler zu schieben......
Schließlich hat ja der Käufer des Wagen mit der Garantie rumgespielt......
Ich sage wer mit Feuer spielt muss sich es auch leisten können sich zu verbrennen....
Desweiteren fehlt ihr jede angabe warum der Wagen ständig in der Werkstatt steht....
vielleicht kam es ja durch den Umbau.....
und anscheinend hat es ja ein Problem damit gegeben denn es scheint ja nicht mehr eingebaut zusein....
Ich meine der Händler muss die Kunden schützen die unverschuldet die Wandlung in Anspruch nehmen müssen....
Denn Betrug zahlt die Gesamtheit der Käufer mit.
Das ist wie mit einer Versicherung deckt die Einahmen nicht mehr die Ausgaben muss sie erhöht werden.
Hallo,
hier sind die Mängel,
der Chip ist noch eingebaut, hat aber nichts mit den aufgetretenen Mängel zu tun.
Hier sind sie:
ich fahre ihn seit 8 Monaten und 20.000 KM Mängel bisher:
Radio nimmt keine CD's, Austausch
Sehr schlechter Empfang, auch mit anderem Radio, nur bestimmte Frequenzen manchmal auch beim Bremsen (4 x Werkstatt) immer noch
Motorlager defekt (4 x Werkstatt) bei 19.000 neu
eFH hinten defekt, als er unten war, Neu
Fahrersitz quietscht (2 x Werkstatt), immer noch
Armaturenbrett knarzt (2 x Werkstatt), immer noch
FB defekt (2 x Werkstatt) Beide neu
Bremsleuchte geht nicht mehr aus, Wackelkontakt am Pedal, Reparatur
VDC Leuchte geht öfters an (2 x Werkstatt), immer noch
Vor 2 Wochen Werkstatt Besuch, wegen o.g. Mängel, haben nichts gemacht aber Ersatzteile bestellt.
Seit heute:
Bremsleuchte geht nicht mehr aus
VDC Leuchte: VDC defekt, Werkstatt aufsuchen.
Anruf in der Werkstatt:
Teile sind bestellt (beim VDC der Lenkstockhebel) aber noch nicht da, ich soll weiterfahren
So, das wärs.
Gruß SVEN
Hier noch ein Nachtrag:
Stichwort: Neuwagen
Speziell : Montagsauto : direkter Anspruch auf Wandlung da Nachbesserung unzumutbar
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Weist ein Neuwagen ein ganzes Mängelpaket von nicht nur ganz geringfügigen Mängeln auf ( Zitronenauto), so ist eine Nachbesserung für den Käufer von vornherein unzumutbar.
Sachverhalt : Der Kläger kaufte bei der Beklagten einen Neuwagen . Er begehrt wegen zahlreicher Mängel die Wandlung des Kaufvertrages. Zwei Wochen nach Fahrzeugübergabe hat der Kläger folgende Mängel gerügt : Scheinwerfer vorne rechts defekt, Wasser in der Heckablage, starke Geräusche in der Vorderachse. Einen Monat später rügt er folgende, weitere Mängel : erneut Geräusche in der Vorderachse, kleine Lackschäden, Kofferraumabdeckung abgerissen, Kratzer an der vorderen Stoßstange ( seit letztem Werkstattaufenthalt)
Außer diesen Mängeln, die die Beklagte behoben haben will, hat ein Gutachter zwischenzeitlich festgestellt, daß im Bereich der Vorderachse Geräusche festzustellen sind, deren Ursache wahrscheinlich ein Mangel am Differential ist.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten werden die Gewährleistungsrechte auf ein Nachbesserungsrecht beschränkt.
Entscheidungsgründe : Die Wandlungsvoraussetzungen sind gegeben und die Verkäuferin ist somit zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet.
Dem Wandlungsbegehren steht nicht entgegen, daß in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten eine Beschränkung der Gewährleistungsrechte des Käufers auf ein Nachbesserungsrecht vorgesehen ist. (Anm.: d.h. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kfz-Handels ist i.d.R. dem Recht auf Wandlung oder Minderung das Recht bzw. der Anspruch auf Nachbesserung vorgeschaltet. Erst wenn die Nachbesserung wiederholt fehlgeschlagen oder unzumutbar ist, lebt das Wandlungs- oder Minderungsrecht wieder auf.)
Weitere Nachbesserungsversuche sind für den Kläger aber unzumutbar, wenn die Vertrauensgrundlage zum Verkäufer entfallen ist.
Weist ein Neuwagen ein ganzes Mängelpaket auf ( " Zitronen- bzw. Montagsauto ", so ist eine Nachbesserung von vornherein unzumutbar. Es darf sich allerdings nicht um eine Summe jeweils ganz geringfügiger Mängel handeln.
Vorliegend läßt schon die Vielzahl der Fehler erkennen, daß es sich bei dem Pkw um ein
" Zitronenauto " gehandelt hat. Schon deshalb, insbesondere aber auch im Hinblick auf die Schwere der Mängel im Bereich der Vorderachse, ist es dem Kläger nicht zumutbar, sich mit weiteren Nachbesserungsversuchen an die Beklagte wenden zu müssen.
OLG Köln, 12 U 151 / 91, NJW-RR'92, 1147
Moin,
Rückfrage ... Motorlager ... Lager im Motor, oder Die Gummilager auf denen der Motor gelagert ist ?
Wie schon oben gesagt ... solange deine Ansprüche sich NICHT auf einen Mangel am Motor beziehen, isses ein schlechter Händler und das Chiptuning tangiert die Sache nicht.
Beziehen sich die Mängel auf etwas am Motor, hält sich der Händler an die Spielregeln, wegen des Chips. Da hast Du schlechte Karten.
So ein Wandlungsurteil ist schön und gut, aber was zumutbar ist, wird jedes Gericht anders interpretieren.
MFG Kester
@ Kester
es war das Gummilager, denke ich mal, das wohl ein Bleigewicht drin, das hat sich als ausgehängt und hat dann irgendwo aufliegend vibriert. aber so laut, dass man dachte, der motor schrammt über den boden!
Gruß SVEN
Rotherbach
Nun ich wäre mir grundsätlich nicht so sicher das durch das Motortuning nur die Garantie für für den Motor entfällt.
Immer hin belastet eine stärkerer Motor mindestens Bremsen und Fahrwerk.
Schließlich wandert die Höchstgeschwindigkeit nach oben hin und die Bremsen sind dafür grundsätlich nicht ausgelegt das gleiche gilt auch für das Fahrwerk.
Und abgesehen davon kann ich auch nicht sagen wie weit eventuell der Buster negativ die Fahrzeugelektronik beinflussen kann. Schließlich ist die Entwicklung der Elektronik nicht dafür ausgelgt worden. So kann es beispiel zu mangelhaften Radioempfang kommen.
Nun wenn man das bei einem Neuwagen macht sollte man das mehr in der Werkstatt machen lassen die für die Garantieabwicklung zuständig ist.
Dann steht man nicht so auf verlorenen Posten.
Nun ja bei diesem Fall ist es schwer zu Entscheiden...
Es werden sicher beiden Seiten Fehler nachzuweisen sein. Unterumständen muss du mal mit dem Autohaus mal sachlich reden was es für Möglichkeiten gibt.... Unter umständen das vielleicht mal ein Vertreter von Alfa Romeo an diesem Gespräch daran teilnimmt.
Es bringt für alle seiten nichts wenn man nur euf seine "Rechte" pocht und gar mit dem Anwallt droht.
Da verrent man sich. Ein Gespräch unter 6 Augen ist wohl erstmal das Beste.
Moin,
Also das mit dem Chiptuning und der Garantie ist schon genau geregelt.
Wenn du nachforscht, wirst du feststellen, das die seriösen Chiptuner in der Regel die Garantie für den Motor (teilweise auch fürs Getriebe) übernehmen, da die Hersteller die im Anschluss verweigern. Der Rest der Garantie verbleibt beim Hersteller. Der Grund ist, weil so ein seriöser Chip nur dann eine Zulassung bekommt, wenn er nicht mehr Leistung produziert als das Fahrzeug aushält (Also Bremsen etc.), ansonsten müßten da auch Modifikationen vorgenommen werden.
Ich halte ein ruhiges Gespräch auch für besser. Aber seine Frage war ja nicht ... Ich will klagen, gebt mir Argumente, sondern sagt mir was Ihr denkt und was Ihr wisst. Was er tut, ist seine Sache. Ich halte die Chancen auf eine Wandlung aber für recht gering, wenn Ich ehrlich bin.
Da Ich eine Instandsetzung der geschilderten Mängel für zumutbar halte. U.A. auch deshalb, weil es sich überwiegend um Punkte handelt, die allesamt den Nutzwert des Fahrzeuges nicht komplett einschränken (Wie es ein kaputtes Differential z.B. macht). Soll nicht heißen, das ich mich darüber nicht auch ärgern täte !
MFG Kester
Wenn du nachforscht, wirst du feststellen, das die seriösen Chiptuner in der Regel di
Nun ja aber das macht ja eine Versicherung und die ist im Preis eingerechnet sie kostet etwa 150-200 Euro.
Aber leider finde ich auf der Herstellerseite keine zugelassenen Tunningchips und wer deffiniert ob das Fahrzeug mit den mehr PS nicht überlastet ist????
Wie gesagt am besten immer in dem Autohaus durchführen lassen wo man das Fahrzeug gekauft hat.
Meines hat mir gesagt Herr XXX und wenn was am Fahrzeug sein sollte dann drehen wir das schon richtig..... o-ton meines Autohauses....
Ganz persönlich sehe ich auch nicht die Sache für die Wandlung positiv da schon der Händler nicht in die gleiche Richtung zieht.....
Wie gesagt ich bin kein Fachmann für die Garantieauslegung aber ich sehe das so das so ein Buster auch für elektonikstörungen in Frage kommen kann. Meiner Ansicht ist das ein Eingriff den der Hersteller in der Entwicklung nicht einbezogen und daher kann ich nicht sagen wie weit überhaubt noch eine Garantie von dem Hersteller greift oder zu was er verpflichtet ist.
Grundsätlich glaube ich erlischt die komplette Garantie.
Aber ich weiss es nicht genau.... und was viele hier sagen sind wohl auch mehr Vermutungen.
Moin,
also der Speeed Buster hat eine 2 jähriger Garantie auf den gesamten Motor. Die Alfa Garantie erlischt nur für den Motor, dafür haftet dann Speed Buster. Alle anderen Teile sind weiterhin unter der Alfa Garantie.
Laut meinem Händler kommen die ESP Probleme, der schlechte Empfang und das ständige Leuchten der Bremsleuchten von dem Lenkstockhebel. Dieser soll für sehr viele Sachen zuständig sein.
Dieser ist bestellt, aber ohne Lieferzeit. Mein Hebel hat keinen grünen Punkt und kann aus einen schlechten Charge sein.
Außerdem hat er ein neues Sitzgestell bestellt, damit sollte das quietschen weg sein.
Seit gestern scheint irgendwas mit der Lenkung nicht mehr zu stimmen, um den Mittelpunkt herum geht die Lenkung sehr schwer und wenn man hin und her "wackelt" pumpt es imLenkrad, also nächste woche wieder zu meinen "freunden"
Ich habe letztes Jahr schon den neuen Megane gewandelt, der hatte ähnliche Probleme (ESP. Rost, ABS, quietschen der Bremsen,...) nur da kam noch dazu, dass der 1,5 dci mit 82 PS im Schnitt 8,5 l/100 KM gebraucht hat. Nach 2 Anwaltsschreiben hat der Händler einer Rückgabe zugestimmt. Er hat letztes Jahr noch 3 neue Megane wegen div. Mängel gewandelt!
Gruß SVEN
Moin,
Beim Megane hast du ja ...
Rost, dessen Entfernung in der Regel bei einem Neuwagen NICHT als zumutbar angesehen wird. Da es heutzutage der Fertigung entspricht, das ein Auto Rostfrei ausgeliefert wird.
Und ein Verbrauch von mehr als 10% über Werksangabe.
Das Quitschen der Bremsen hätte sicherlich NICHT ausgereicht.
MFG Kester
Moin,
seit Anfang 2004 habe ich jetzt mit dem Händler auf Rückabwicklung gestritten.
4/04 Antrag auf Beweissicherungsverfahren
11/04 Gutachten ist fertig alle Mängel (VDC...) wurden festgestellt. Händler wandelt nicht
1/05 Klage auf Rückabwicklung
am Mittwoch kam das Urteil: Der Händler muß den Wagen zurücknehmen, er befindet sich seit 4/04 in Verzug.
Jetzt hat der Händler 4 Wochen Zeit, um in Berufung zu gehen. Macht aber eigentlcih keinen Sinn, da er den Wagen sowie so am 14.04. zurück bekommt, da dann die Leasing ausläuft.