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Wallbox in WEG Tiefgarage

Mercedes GLC C253
Themenstarteram 6. November 2016 um 8:31

Hallo,

bei mir kommt demnächst ein Mercedes GL C Hybrid ins Haus. Jetzt stellt sich die Frage wie ich eine Wallbox für meinen TG Stellplatz installiert bekomme. Die TG ist Gemeinschaftseigentum und ich muss mir eine Genehmigung über die Eigentümerversammlung besorgen. Soweit so klar.

Die TG befindet sich unter einem Bürogebäude. Insofern gibt es für mich keinen eigenen Zähler. Das müsste alles erst installiert werden. Und ich evaluiere so nebenbei die technische Machbarkeit ob das überhaupt machbar ist.

Gibt es hier im Forum Teilnehmer die mit ähnlichen Schwierigkeiten einen TG Stellplatz mit einer wohl Box ausgestattet haben? Ich bin an jeder Meinung und jeder Informationen interessiert.

Grüße

Kartoffel Barbosa

Beste Antwort im Thema

Gegen bestimmte Formen der Abzocke (falsch dimensionierte Lösung) hilft kein Vergleichsangebot, wenn du die gleiche Leistung verlangst.

Mal als Vergleich: Wenn du 2 Kinder zum Kindergarten fahren willst, und der eine bietet den 9-Sitzer-Bus mit Chauffeur an, dann kostet das Summe x. Dann holst du noch ein Angebot ein für einen "9-Sitzer-Bus mit Chauffeur" und das kostet auch ungefähr Summe x + delta. Klingt beides gleich => keine Abzocke.

Die eigentliche Erkenntnis kann darin liegen, dass sowieso immer ein öffentlicher Bus zum Kindergarten fährt und du brauchst nur 2 Fahrscheine für die Kids. Von den Anbietern (private Fahrunternehmen) wird dich aber keiner auf die öffentliche Infrastruktur hinweisen. Insofern braucht es eine Beschreibung deines Problems (GLC PHEV laden in der TG), nicht der Lösung (11kW AC als Wallbox da hinziehen lassen).

Und bis zum nächsten Auto ist es doch noch lange hin, wenn der GLC PHEV jetzt neu ist. 10 Jahre, oder so? Bis dahin verbaust du dann locker nen Induktivlader. Oder aber man konnte die Synergie mit anderne Baumaßnahme nutzen und das beträchtlich günstiger realisieren.

Und zukunftssicher ist in so einer TG als Gemeinschaftseigentum sowieso nur etwas, das den Bedarf mehrerer Abnehmer berücksichtigt: also z.B. 10 Ladeplätze nahe am Verteilerkasten, dickes Kabel drüber, Unterverteilgung drunter, Abrechnung drauf, Lastmanagement drauf, passend zum Hausanschluss, 10 Endpunkte. Und eine vertragliche Einigung unter den Wohneigentümern, sich die Ladeplätze zu überlassen (Parkplatztausch), wenn einer sein Auto auf PHEV/BEV wechselt. Sowie eine Kostenverteilung für alle auszumachen.

Das was du da vorhast (11 kW für dich allein vermutlich am Stromkreis deiner Wohnung, ach so, nein mit weiterer Abnahmestelle und damit Zähler, das kann sinnvoll sein für einen getrennten Tarif später), sehe ich als vorpreschende Einzellösung, naja dann halt zu dicken Kosten. Kommt der nächste angekleckert, zahlt der wieder 5000 EUR, das ist doch nicht effizient.

Wenn du schon was "zukunftssicheres" willst, dann sollte das was sein, wo du den Ladestand von deiner Wohnung aus verfolgen kannst. Für PHEV ist das fast egal, für ein BEV aber nicht.

Und in einer TG funktioniert typisch der Uplink des Autos (LTE, UMTS) nicht, so kann der auch nicht in seine Cloud beim Hersteller kommunizieren, wo es eine Hersteller-App abgreifen würde. Also brauchst du was zur Säule: WLAN, PLC, Ethernet, irgendwas.

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Ich habe leider gerade wenig Zeit, aber ich meine mich daran zu erinnern, dass im Gesetz steht, dass der Netzbetreiber innerhalb einer Frist aufzeigen muss wie und bis wann er die Anschlussleistung erhöhen wird.

Hallo Community,

bin auf dieses emotionale Thema gestoßen. Als Immobilienverwalter (in Österreich) kenne ich diese Dieskussionen leider nur zu gut.

Ich kenne das Wohnungseigentumsgesetz und auch die Verpflichtungen der Netzbetreiber in Deutschland nicht. Gehe aber davon, dass es vor allem im WEG viele Überschneidungen mit der österreichischen Gesetzgebung gibt.

Meine Problematik in Wohnungseigentumsgemeinschaften in Ö ist immer folgende:

- Grundsätzlich benötigt man für Veränderungen an den Allgemeinflächen die Zustimmung sämtlicher Eigentümer. Durch die Installation einer Wallbox kommt es Durch die diversen Zuleitungen fast immer zu einer Veränderung der Allgmeinflächen.

- Meist wollen die Eigentümer ja den Anschluss direkt am eigenen Parkplatz und nicht eine gemeinsame Ladestation. Dies hat aber zur Folge, dass die vorhandenen Netzanschlusswerte für die Liegenschaft, wenn auch nur einzelne Wallboxen errichtet werden sollen, weit überschritten werden. Dh. Netzanschlussleistung muss zugekauft werden. Jetzt könnten natürlich die ersten Wohnungseigentümer die benötigte Anschlussleistung selbst zukaufen, oft ist diese Leistung in älteren Häusern gar nicht verfügbar oder nur begrenzt. Dh. der nächste bekommt gar nichts mehr. Alternative wäre nur den Gesamtanschluss vom Haus mittels neuem Kabel verstärken! Immer die gleiche Frage... wer soll das zahlen? Kostet ordentlich Geld. Einen einstimmigen Beschluss wird man da in 99% der Objekte nicht schaffen.

Zumindest in Ö gibt es dafür leider vom Gesetzgeber im WEG keine praxisnahe Lösung. Bei Miethäusern ist das einfach, da hier der Vermieter entscheidet was er macht oder nicht. Er muss es ja auch zahlen.

Wie schauen derzeit Praxislösungen aus?

- wenn ich Glück habe ist der Verteilerkasten der Wohnung in der Nähe vom Garagenplatz. Im Idealfall sind noch Kabeltassen oder andere Leerrohre, die in der Nähe verlaufen. Der Wohnungseigentümer kann sich auf seinen bestehenden Wohnungsanschluss eine Steckdose extra abgesichert beim Garagenplatz montieren lassen. Nachdem er alles selbst bezahlt, haben da in der Regel die anderen Eigentümer nichts dagegen. Optische beeinträchtigung ist minimal. Je nach Wohnungsanschluss geht sich phasenoptimiert auch ein Starkstromanschluss aus. Hängt aber natürlich von der Installation ab und muss der Elektriker entscheiden.

Alle anderen Versuche dies rechtlich sauber zu lösen, sind bei mir bis dato gescheitert.

Ich selbst fahre e-Golf und ab 2/21 zusätzlich einen Plugin Hybrid XC60. Ich lade sowohl zu Hause als auch im Büro mit einer mobilien Wallbox mit Starkstromanschluss. Ist für mich die ideale Lösung. Zum Glück habe ich bei beiden Ladestellen nicht das WEG-Problem.

Wie du richtig schreibst ist die Lösung, die Wallbox/Steckdose an den Wohnungsanschluß anzuschließen, die Lösung mit dem geringsten Widerstand. Hier muss man das i.d.R. inzwischen zulassen.

Sobald man eine Gemeinschaftslösung schaffen möchte wird es schwierig.

Zitat:

@kartoffel911 schrieb am 29. November 2020 um 09:48:04 Uhr:

Zitat:

Wir haben uns in den letzten Monaten auch schon mit Ladestationen sowie Lastenmanagement beschäftigt, leider ist das absolute bottleneck (keine Aussagen oder unverbindliche Antworten nach Monaten) bei allen Projekten bisher immer der Energieversorger und die erreichbare sinnvolle Anschlussleistung.

Hat jemand Erfahrungen oder Ideen für diese Fragestellung? Wie geht man den da vor? Die Schlafmützen sind die Stadtwerke. Seit Nov. hat man doch ein Recht auf eine Elektrifizierung von einem TG Stellplatz. Der Eigentümer reagiert, der Versorger nicht.

Der Netzbetreiber zieht sich in der Regel auf seine Position als Dienstleister zurück. Ihr bzw. die Hausverwaltung sagt dem Netzbetreiber, was er zu tun hat.

Ihr (bzw. die Hausverwaltung) könnt eine Erhöhung der Hausanschlussleistung beantragen. Dies kostet je nach Netzbetreiber um 100 EUR pro zusätzlichem kW und wird als Baukostenzuschuss bezeichnet. Dies ist möglich bis zu einer Grenze, ab der es dem Netzbetreiber wirtschaftlich nicht mehr zuzumuten ist (z.B. Bau einer zusätzlichen Trafostation).

Alternativ könnt ihr einen zusätzlichen Hausanschluss beantragen nach gleichem Schema. Für rund 1000 EUR gibt's eine Basisleistung von ca. 30 kW, auch hier mit Zuzahlung von 100 EUR pro zusätzlichem kW Leistung.

Beides ist in den veröffentlichten Preisblättern des lokalen Versorgungsnetzbetreibers genannt.

Man kann eine Vorab-Prüfung beim Netzbetreiber beantragen, in der vorab eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, ob eine bestimmte Leistung für euren Netzabschnitt zur Verfügung gestellt werden kann. Allerdings müsst ihr hierfür den Leistungswert festlegen, mit dem der Netzbetreiber dann die Prüfung durchführen kann. Die Antwort wird dann ja oder nein sein, wenn ihr Glück habt, erfahrt ihr bei einem Nein zusätzlich die stattdessen zur Verfügung stehende Höchstleistung.

Zitat:

@WoWi69 schrieb am 30. November 2020 um 14:08:56 Uhr:

 

- Meist wollen die Eigentümer ja den Anschluss direkt am eigenen Parkplatz und nicht eine gemeinsame Ladestation. Dies hat aber zur Folge, dass die vorhandenen Netzanschlusswerte für die Liegenschaft, wenn auch nur einzelne Wallboxen errichtet werden sollen, weit überschritten werden. Dh. Netzanschlussleistung muss zugekauft werden. Jetzt könnten natürlich die ersten Wohnungseigentümer die benötigte Anschlussleistung selbst zukaufen, oft ist diese Leistung in älteren Häusern gar nicht verfügbar oder nur begrenzt. Dh. der nächste bekommt gar nichts mehr. Alternative wäre nur den Gesamtanschluss vom Haus mittels neuem Kabel verstärken! Immer die gleiche Frage... wer soll das zahlen? Kostet ordentlich Geld. Einen einstimmigen Beschluss wird man da in 99% der Objekte nicht schaffen.

Es ist wirtschaftlich absolut unsinnig - wie aus deiner Begründung ja auch schon hervorgeht - für jede Wallbox die volle Leistung vorzuhalten. Das wird auch der Netzbetreiber ablehnen.

Daher muss bei euch zwangsläufig ein Lastmanagement her. Dieses kann entweder die vorhandene Hausanschlusskapazität ausschöpfen (dynamisches Lastmanagement) oder eine zusätzlich zugekaufte Leistung für sich verwalten (statisches Lastmanagement). Beides wäre denkbar. Dyn. Lastmgmt ist teurer in der Anschaffung und funktioniert nur, wenn der Hausanschluss noch Reserven aufweist. Statisches Lastmgmt ist etwas günstiger, dafür muss jedoch zusätzliche Hausanschlussleistung zugekauft werden.

Wenn eurer WEG-Recht so funktioniert wie das in DE bis heute geltende alte WEG-Recht, dann ist es eine bauliche Veränderung, die einstimmig durch alle beschlossen werden muss. Da kommt ihr dann nicht drumherum, alle abzuholen und zu überzeugen, dafür zu stimmen.

Kostentechnisch lässt es sich so darstellen, dass die Eigentümer, die eine Wallbox oder Schuko möchten, für das Lastmanagement, die Hausanschlussleistungserhöhung und die Installation (Leitungen, Arbeiten) bezahlen und die anderen Eigentümer freigehalten werden. Dann stimmen sie leichter zu. Wenn später zusätzliche EMOBilisten hinzukommen, kaufen sie sich in die zentrale Installation nachträglich ein und zahlen die Installation der Leitungen zu ihrem Stellplatz selbst.

Wichtig ist immer: Aufklären, reden, Sorgen nehmen.

@Alfa.Tiger Du bist doch jetzt schon einige Monate an dem Thema dran. Habt ihr inzwischen etwas umgesetzt?

Laaangsam mahlen die Mühlen der Eigentümergemeinschaft...

Es stehen 4 geeignete Systeme zur Verfügung: The Mobility House, Mennekes, Webasto, Juice Technology

Die Miteigentümer möchten den ID.Charger Pro einbinden, um per Log&Pay-Modul direkt an die Dienstwagenabrechnung von VW angebunden zu werden. TMH wären die einzigen, die durch ihren offenen Ansatz überhaupt in der Lage sind, den ID.Charger einzubinden. Jedoch steht der weit hinten auf deren Prioritätsliste. Die anderen Anbieter sind proprietär, also geschlossen.

Wir fassen derzeit einen Umlaufbeschluss, um den Hausverwalter zu beauftragen, die Förderung bei der KfW zu beantragen, dies soll er nach neuem WEG-Recht am 3.12. umsetzen. Dann haben wir 9 Monate Zeit, uns für eine Lösung zu entscheiden und diese einzubauen. Das wird dann eine bald stattfindende Eigentümerversammlung (oder alternativ ein schriftlicher Beschluss) beschließen.

Vermutlich wird es auf TMH hinauslaufen, da offene Lösung, jedoch wohl ohne den ID.Charger, da es dafür derzeit keine Steuerung gibt. 7 Parteien wollen eine Wallbox, 9 wollen nur die vorbereitende Verkabelung, aber ohne Wallbox. 7 wollen keine Veränderung an ihrem Stellplatz. Ob Miteigentümer ihre Förderzusage verfallen lassen, um auf eine eventuelle Integration des ID.Chargers zu warten, kann auch eintreten. Ob die Kosten für die Zentralinstallation auf alle oder nur auf die 7 teilnehmenden Miteigentümer umgelegt werden, entscheidet ein Gemeinschaftsbeschluss.

Wir nähern uns dem Ziel...

Vorsicht mit der Begrifflichkeit. "Umlaufbeschluss" erfordert Allstimmigkeit. Alle Eigentümer müssen schriftlich zustimmen. Seit Ihr denn "alle"?

 

Nach dem heute in Kraft getretenen WEmoG "Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz" kann man nun auch Abseits der Versammlung Mehrheitsbeschlüsse fassen, aber nur im Nachgang auf einen vorherigen TOP in der Versammlung, bei dem eine Beschlussfassung nicht möglich war, weil es an Voraussetzungen fehlte.

am 1. Dezember 2020 um 19:32

Ich halte euch mal hier up-to-date wie es bei uns läuft. Die Hausverwaltung hat gerade einen Fragebogen, siehe Bilder, verschickt, um den Bedarf zu ermitteln. Da kommt dann als Ergebnis vielleicht heraus 70 Plätze mal 22 kW == 1540 kW.

Damit stellt man einen Antrag an den Versorger und der muß innerhalb 2 Monaten Antwort geben. Das kann dann sein geht nicht, 200 kW max oder ausbauen auf 500 kW in 2 Jahren. In Abhängigkeit dieser Antwort geht es dann weiter.

Ich halte so eine Umfrage für Blödsinn, weil nur, wer schon ein Elektroauto hat, kann seinen Bedarf realistisch einschätzen. So kreuzen doch alle nach "viel hilft viel" an und wollen 21kW Lader mit täglicher Ladung.

Dann wird eine furchtbar überdimensionierte Lösung geplant.

am 2. Dezember 2020 um 11:49

Zitat:

Dann wird eine furchtbar überdimensionierte Lösung geplant.

Vor 5 Jahren war ich einer der ersten mit einem PHEV. Heute bestellen sich alle Firmenwagenfahrer einen PHEV. In der TG stehen schon 60 Stück und keiner kann laden. Ich wechsle gerade auf eAuto und in 5 Jahren werden alle anderen auch eines bekommen, weil das Laden kein Problem mehr ist.

Wo siehst Du das Problem? Ich sehe nur ein dickes Kabel, über das Anfangs weniger Strom und später mehr fließt.

Die Umfrage ist der erste Schritt um mit dem Versorger ins Gespräch zu kommen. Der fragt nämlich als erstes wieviel KW brauchen sie? Und eine Antwort „Äh, bloss nicht zuviel ...“ hilft nicht wirklich weiter.

Hier geht es ums Machen, nicht um Bedenken.

Zitat:

@kartoffel911 schrieb am 1. Dezember 2020 um 20:32:58 Uhr:

Ich halte euch mal hier up-to-date wie es bei uns läuft. Die Hausverwaltung hat gerade einen Fragebogen, siehe Bilder, verschickt, um den Bedarf zu ermitteln. Da kommt dann als Ergebnis vielleicht heraus 70 Plätze mal 22 kW == 1540 kW.

Das sind 1,5 MW! Ein einzelner Trafo für das Stadtnetz leistet ca. 630kW. Dann bräuchte euer WEG alleine 3 Trafos. Da könnt ihr als Großkunde direkt auftreten und euren Strom vom Mittelspannungsnetz beziehen. Laut einem Bild im Wiki wird die Niederspannung im Stadtnetz pro Einheit bis zu 5MW ausgelegt. Ihr würdet dann 1/3 davon alleine beanspruchen. Also ist das nicht realistisch.

 

EnBW hat Versuche gemacht zur Belastung der Netze (ist auch hier im MT zu finden). Da nie alle Autos laden und die die Laden auch nicht gleichzeitig und auch nicht alle mit 22kW ist der reale Verbrauch ein Bruchteil davon. Ob das heute bereits jemand auslegen kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber ohne Lastmanagement werdet ihr nicht herum kommen, um damit euren Anschlusswert so niedrig wie möglich zu halten.

Wenn dann 70x22kW herauskommt ist das völlig überdimensioniert. Das würde nämlich bedeuten, dass jeder am Tag über 500 kWh laden kann, also 2.500 km.

Das zeigt schon, dass eine vernünftig dimensionierte Lastenverteilung mit erheblich weniger auskommen würde, ohne dass das Einschränkungen für den Einzelnen bedeuten würde.

Wieso 1.500kW? Wenn im Schnitt jeder der 70 Leute ca. 20kWh am Tag benötigt und im Schnitt 10 Stunden parkt und laden kann, dann werden nur 140kW benötigt.

Für die 20kWh würden dann 3,6kW an Ladeleistung locker reichen. Ich werde unseren Verwaltungen die max. 11kW vorgeben. Niemand braucht in einer privaten Tiefgarage 21kW Ladeleistung. Zumal man die Autos, die das überhaupt können, an einer Hand abzählen kann.

Wer schnell laden will, soll zur nächsten DC-Säule fahren. Das muss ja nicht die Hausgemeinschaft finanzieren.

Wir haben einige TGs in der Verwaltung und in allen steht das Thema an.

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