Wallbox-Dschungel - der Beratungsthread für Ladeinstallationen

Hallo Gemeinde - Wir fahren aktuell einen Q5 55tfsi e und würden uns gerne eine (zukunftssichere) Wallbox installieren lassen. Am liebsten wäre uns daher eine 22kW Box. Wisst ihr, ob das dem Q5 etwas ausmacht, wenn die Box viel mehr als die 7,2kW an Strom liefert?
Und welchen Vorteil hat eine regelbare Wallbox?

Danke euch allen vorab / Grüße
fraenklin

___
[Titel von Motor-Talk angepasst.]

Beste Antwort im Thema

Ich sehe es wie @TFSI_Q5 mit der Ladeleistung und würde auch nur eine Box mit 11kW anschaffen und die Installation für 22kW vorbereiten.
Bis du mal 22kW Ladeleistung brauchst, sind die Boxen längst überholt, ggf. günstiger usw.
Ob die Hersteller allerdings jemals so hohe Ladeleistungen im AC-Bereich unterstützen werden/wollen halte ich für fraglich. Da habe ich eher die Vermutung, dass sich kleinere DC-Boxen mit 10-15kW und CCS etablieren könnten.

Wichtiger als 22kW statt 11kW wäre mir, dass die Box ein angeschlagenes Kabel hat und ich nicht jedes mal das lose Kabel des Autos nutzen muss.

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Die KfW hat hier den Begriff Wohngebäude wohl etwas aufgeweicht, siehe die FAQ auf deren Website:

Zitat:

Meine Wohnung liegt nicht in einem reinen Wohngebäude, es gibt auch Gewerbeflächen. Erhalte ich den Zuschuss trotzdem?

Ja, das geht – wenn der Stell­platz mit Lade­station Ihrer Wohnung zugeordnet ist.

Stellt sich die Frage, zu was der Stellplatz jetzt bei @gururom zugeordnet ist. Zur Gewerbeeinheit oder zur Wohneinheit.

…gelöscht

Zitat:

@Sig57 schrieb am 24. September 2021 um 15:21:06 Uhr:



Zitat:

@holgor2000 schrieb am 24. September 2021 um 15:16:08 Uhr:


Ist es ein Firmenwagen, den Du auch privat benutzt, also per Überlassung? Und der Stellplatz ist privat gemietet. Und die Wohnung ist privat am Gebäude des Stellplatzes? Dann sollte es gehen, denn dann sind die Förderbedingungen erfüllt.

Was nicht geht ist rein kommerzielles Auto, also bspw. Lieferwagen. Rein geschäftlicher Stellplatz, also bspw. Stellplatz für den Lieferwagen, Kundenparkplätze. Reines Geschäftsgebäude.

Servus,

weist Du das mit der Aussage „Firmenwagen, der auch privat genutzt wird“ mit Bestimmtheit?

Wie ist es bei einem Selbständigen, der sein e-Auto auch privat nutzt und nur Zuhause lädt?

VG

Ich kenne nur den Fall Arbeitnehmer bekommt BEV zur privaten Überlassung vom Arbeitgeber und versteuert diesen mit 1/4 des BLP gesichert von einem Freund. Mit KFW 440 Förderung an seiner privaten Wohnung. Da ging das.
Mit Selbstständigen kenne ich mich nicht aus.

Zitat:

@CampinoF1 schrieb am 24. September 2021 um 09:38:43 Uhr:


Den Wanddurchbruch und ordentliche Verdichtung um Kältebrücken zu vermeiden traue ich mir nicht zu, da ich handwerklich maximal minderbegabt bin.

Kabel in den Kanal ziehen ist okay, Wallbox selbst bestellen und an die Wand schrauben krieg ich auch noch hin - das wars dann auch.

Scheitert ja oft schon am Werkzeug (Bohrhammer mit passendem Bohrer). Ich werde eine Mauerdurchführung WMD 26/10 Scotch3M einsetzen und den Rest macht mein Elektriker.

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Durch so eine 24cm Stahlbetonwand ein 30-50mm großes Loch - wie bei uns - zu bohren, kriegt man normalerweise mit üblichen Heimwerker-Werkzeug wirklich nicht hin 🙂

Aber auch das Anbringen der Wallbox in WVDS ist nicht immer einfach. Je nach Dämmmaterial möchte man die Wallbox mit umgehängten Kabel auch nicht nur auf dem Dämmmaterial lasten lassen (nichtmal mit entsprechendem Dübel), sondern lieber doch in der hinterliegenden Wand befestigen.

Es gibt in einigen Bundesländern auch die Förderung von Wallboxen bei Unternehmen. Für Details bitte Google oder einen Ratgeber für öffentliche Förderungen befragen.

Zitat:

@Xentres schrieb am 24. September 2021 um 16:17:13 Uhr:


Durch so eine 24cm Stahlbetonwand ein 30-50mm großes Loch - wie bei uns - zu bohren, kriegt man normalerweise mit üblichen Heimwerker-Werkzeug wirklich nicht hin 🙂

Aber auch das Anbringen der Wallbox in WVDS ist nicht immer einfach. Je nach Dämmmaterial möchte man die Wallbox mit umgehängten Kabel auch nicht nur auf dem Dämmmaterial lasten lassen (nichtmal mit entsprechendem Dübel), sondern lieber doch in der hinterliegenden Wand befestigen.

Montage an WDVS
Fischer Thermax ist dafür mein Favorit.

Wanddurchführung
Im Erdreich mit einer eingemörtelten Warmschrumpf-Wanddurchführung. Oberirdisch in einer mineralischen Wand mit etwas Gefälle bohren und mit Brandschutzdämmstoff abdichten und anschließend verputzen.

Zitat:

@Sig57 schrieb am 24. September 2021 um 15:21:06 Uhr:



Zitat:

@holgor2000 schrieb am 24. September 2021 um 15:16:08 Uhr:


Ist es ein Firmenwagen, den Du auch privat benutzt, also per Überlassung? Und der Stellplatz ist privat gemietet. Und die Wohnung ist privat am Gebäude des Stellplatzes? Dann sollte es gehen, denn dann sind die Förderbedingungen erfüllt.

Was nicht geht ist rein kommerzielles Auto, also bspw. Lieferwagen. Rein geschäftlicher Stellplatz, also bspw. Stellplatz für den Lieferwagen, Kundenparkplätze. Reines Geschäftsgebäude.

Servus,

weist Du das mit der Aussage „Firmenwagen, der auch privat genutzt wird“ mit Bestimmtheit?

Wie ist es bei einem Selbständigen, der sein e-Auto auch privat nutzt und nur Zuhause lädt?

VG

Ich bin Selbständig, nutze meinen Hybrid auch privat (0,5 % Regelung), lad nur zuhause und setz die Ladekosten als Fahrzeugkosten ab. Wallbox hab ich mir zuhause privat einbauen lassen und den KfW-Zuschuss beantragt. Das dürfte alles korrekt so sein.

Die Wallbox kann ich dafür nicht in der Firma von der Steuer absetzen, höchstens die Lohnkosten privat als haushaltsnahe Dienstleistung. Das muss ich noch mitm Steuerberater klären - aus meiner Sicht müsste es gehen, solange die Rechnung höher als 900 € + Lohnkosten ist. Das sind aber glaub eh nur Peanuts.

D.h. je teurer die Wallbox mit Installation ist, desto eher lohnt es sich die Kosten übers Geschäft abzusetzen und auf die KfW-Förderung zu verzichten.

Im vorliegenden Fall, so wie ich ihn verstehe - also Wallbox bei der Firma und die KfW-Förderung mitzunehmen, obwohl die Wohnung im Geschäftshaus dem Nutzer der Wallbox nicht privat gehört und er sie auch nicht als Mieter bewohnt, wäre meiner Meinung nach nicht legal…

Für die Förderung der Wallbox ist das Fahrzeug vollkommen irrelevant, es geht nur um die Wohnung bzw. den Stellplatz!
Es braucht ja noch nichtmal ein E-Fahrzeug, wer dann an der Wallbox lädt spielt keine Rolle, solange es nicht gewerblich ist.

Ach so, er wohnt da gar nicht. Na dann geht es nicht.

Zitat:

@Hanuse schrieb am 24. September 2021 um 19:41:51 Uhr:



Zitat:

@Sig57 schrieb am 24. September 2021 um 15:21:06 Uhr:


Servus,

weist Du das mit der Aussage „Firmenwagen, der auch privat genutzt wird“ mit Bestimmtheit?

Wie ist es bei einem Selbständigen, der sein e-Auto auch privat nutzt und nur Zuhause lädt?

VG

Ich bin Selbständig, nutze meinen Hybrid auch privat (0,5 % Regelung), lad nur zuhause und setz die Ladekosten als Fahrzeugkosten ab. Wallbox hab ich mir zuhause privat einbauen lassen und den KfW-Zuschuss beantragt. Das dürfte alles korrekt so sein.

Die Wallbox kann ich dafür nicht in der Firma von der Steuer absetzen, höchstens die Lohnkosten privat als haushaltsnahe Dienstleistung. Das muss ich noch mitm Steuerberater klären - aus meiner Sicht müsste es gehen, solange die Rechnung höher als 900 € + Lohnkosten ist. Das sind aber glaub eh nur Peanuts.

D.h. je teurer die Wallbox mit Installation ist, desto eher lohnt es sich die Kosten übers Geschäft abzusetzen und auf die KfW-Förderung zu verzichten.

Im vorliegenden Fall, so wie ich ihn verstehe - also Wallbox bei der Firma und die KfW-Förderung mitzunehmen, obwohl die Wohnung im Geschäftshaus dem Nutzer der Wallbox nicht privat gehört und er sie auch nicht als Mieter bewohnt, wäre meiner Meinung nach nicht legal…

Danke !

Ich werde mir da wohl auch ein anderes Konstrukt machen müssen, will definitiv wegen der Kostentrennung nur in der Firma Strom tanken

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 24. September 2021 um 23:33:14 Uhr:


Ach so, er wohnt da gar nicht. Na dann geht es nicht.

Kommt darauf an wie man das definiert, bin oftmals länger in der Firma und schlafe auch dort, als zu Hause

Wenn die Wallbox an den Stromanschluss der Firma angeschlossen und der Strom über die Firma abgerechnet werden soll, gehts meiner Meinung nach eh nicht mit KfW Förderung.

Aber wie gesagt kannst dann alles über die Firma abrechnen, was evtl. ja sogar günstiger ist - allein die MwSt macht ja schonmal knapp 20 % aus…

Der Wagen einer Firma die mir nicht gehört tankt regelmäßig an meiner privaten, geförderten Wallbox, die Besitzerin des Geschäftswagen bekommt von mir eine monatliche Rechnung.

;-)

Zu Hause ist da, wo Du gemeldet bist. 😉

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