Wallbox-Dschungel - der Beratungsthread für Ladeinstallationen
Hallo Gemeinde - Wir fahren aktuell einen Q5 55tfsi e und würden uns gerne eine (zukunftssichere) Wallbox installieren lassen. Am liebsten wäre uns daher eine 22kW Box. Wisst ihr, ob das dem Q5 etwas ausmacht, wenn die Box viel mehr als die 7,2kW an Strom liefert?
Und welchen Vorteil hat eine regelbare Wallbox?
Danke euch allen vorab / Grüße
fraenklin
___
[Titel von Motor-Talk angepasst.]
Beste Antwort im Thema
Ich sehe es wie @TFSI_Q5 mit der Ladeleistung und würde auch nur eine Box mit 11kW anschaffen und die Installation für 22kW vorbereiten.
Bis du mal 22kW Ladeleistung brauchst, sind die Boxen längst überholt, ggf. günstiger usw.
Ob die Hersteller allerdings jemals so hohe Ladeleistungen im AC-Bereich unterstützen werden/wollen halte ich für fraglich. Da habe ich eher die Vermutung, dass sich kleinere DC-Boxen mit 10-15kW und CCS etablieren könnten.
Wichtiger als 22kW statt 11kW wäre mir, dass die Box ein angeschlagenes Kabel hat und ich nicht jedes mal das lose Kabel des Autos nutzen muss.
1767 Antworten
Der Beleg ist und bleibt Dein eigener Beleg. Egal wie er erzeugt wird. Solange es keine gewerbliche Wallboxvermietung wird, spricht nichts gegen eine selbsterstellte Excelbasierte Version. Sie muss-vom Gesetzgeber her-noch nicht einmal genau und dauerhaft sein, theoretisch genügt ein gleichmäßiger Start und stichprobenartige Kontrollen. Aber da wollen wir nicht hin:
Ich empfehle eine einfach Wallbox, die den technischen Anforderungen entspricht und dazu ein externer MID-Zähler im Schaltschrank. Einmal im Monat ein Bild mit dem Handy, km-Stand und Ableseergebnis in das Excelblättchen und wir haben eine passende Abrechnung. Schnell, günstig und gesetzeskonform (=FA korrekt).
Danke an alle, ich sehe etwas klarer. Ich habe von der Steuerthematik wenig Ahnung, habe nur erzählt bekommen, welche Schwierigkeiten der Steuerberater hat, das Elektroauto und seine private Aufladung abzurechnen. Ich kümmere mich im Auftrag um das Thema, es ist nicht meine Suppe. Ich lade draussen ohne eigene Wallbox.
Warum die Weiterberechnung des Stromes: Das Fahrzeug wird am Strom des Privathauses geladen, diesen "kauft" man auf private Rechnung von den Stadtwerken, über einen geeichten Zähler abgerechnet. Nun werden diese Kosten nach erneuter Messung/Rechnung an die eigene Firma weiterbelastet, so daß sich ein (natürlich) anderer Wert ergibt, als die Stadtwerke erstellt haben. Das ist der Punkt, auf dem ich herumreite. Wenn da jemand Erfahrung mit hat, dass das funktioniert, dann ist alles gut. Ich bin dabei, der Familie die alte Wallbox (550 Euro) madig zu machen, weil sie zu einfach ist, und eine bessere "anzudrehen", damit das E-Auto auch genutzt werden kann fürs Geschäft. Momentan fährt man nämlich lieber den Verbrenner im Fuhrpark, weil es da natürlich nachvollziehbare, aus geeichter Quelle stammende Tankquittungen für Diesel gibt und der Steuerberater leichtes Spiel hat. Aber vielleicht ist der Steuerberater auch inkompetent, ich kenne ihn/sie nicht.
Verstehe nicht, was da so schwierig sein soll. Gibt doch genügend Inhalte im Internet, die das behandeln, z.B. hier https://163grad.de/.../ .
Ich find das ja gaga so eine teure Hardware and die Wand zu Schrauben und den ganzen Abrechnungsaufwand. Bis sich das amortisiert fahren wie schon längst Flux-Kompensatoren. Wenn ich Arbeitgeber wäre würde ich die Pauschalbeträge auf die Lohnabrechnung setzen und gut is. Die Mitarbeiter sollen an der Steckdose laden, kost mich nix und am Morgen ist die Karre auch wieder voll, wenn es nicht gerade ein Handelsvertreter ist. Das ist doch alles eine riesen Geldmacherei.
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Bei mir läuft es mit dem PHEV-Firmenwagen so: Meine cfos PowerBrain ist mit externem MID Zähler verbunden. Ich mache monatlich ein Foto des MID Zählers und exportiere zusätzlich die Ladevorgänge aus der Wallbox (csv und PDF sind möglich).
Mein AG zahlt mir monatlich eine Art Vorschuss für den Ladestrom, am Jahresende wird dann genau abgerechnet. (Die Pauschale reicht bei mir nicht aus, AG hat keine Parkplätze, ich bin aber auch nie da)
Der Steuerberater war sich nicht 100% sicher ob die Erfassung monatlich zwingend sein muss oder ob jährlich ausreicht.
"Problem" bei vorsteuerabzugsberechtigten Firmen: Privat kann ich der Firma keine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellen (weshalb der Beleg auch aussehen darf, wie er will). Die Firma kann die Vorsteuer nicht abziehen und muss mir die Stromkosten brutto erstatten (anders bei öffentlichen Lademöglichkeiten oder Benzin).
PS: die PDF der cfos sieht halt nach einer csv Datei aus, die durch einen PDF Drucker gejagt wurde 😉
Zitat:
@Woeufu schrieb am 17. Oktober 2023 um 07:38:41 Uhr:
Ich find das ja gaga so eine teure Hardware and die Wand zu Schrauben und den ganzen Abrechnungsaufwand. Bis sich das amortisiert fahren wie schon längst Flux-Kompensatoren. Wenn ich Arbeitgeber wäre würde ich die Pauschalbeträge auf die Lohnabrechnung setzen und gut is. Die Mitarbeiter sollen an der Steckdose laden, kost mich nix und am Morgen ist die Karre auch wieder voll, wenn es nicht gerade ein Handelsvertreter ist. Das ist doch alles eine riesen Geldmacherei.
Du scheinst die Probleme aus Deiner Sicht zu beleuchten und die Frage und die Rahmendaten nicht zu berücksichtigen. Bei mehreren tausend kWh im Jahr, ist es schon deutlich interessant eine regelmäßige Abrechnung zu erstellen. Das wird dann noch interessanter, wenn der zahlende die Firma das Ladenden ist. Da wird Geld auf dem Weg zum Finanzamt verbrannt, wenn man nicht drüber nachdenkt. 😉😉
@Stefan20211112 Die o.g. Konstellation läuft bei mir seit Jahren so. Mit dem MID-Zähler (<100 € inkl. Montage) ist das Thema gelöst, die regelmäßige Abrechnung mit km-Stand zeigt auch die Kontinuität und damit die Glaubwürdigkeit der Abrechnung. Das mit der USt in der Abrechnung ist richtig. Zum Leistungspreis bitte auch die Grundkosten der Strom-Abrechnung dazu berechnen, ohne die gäbe es das Laden nicht.
Zitat:
@stefan20211112 schrieb am 17. Oktober 2023 um 06:25:26 Uhr:
Danke an alle, ich sehe etwas klarer. Ich habe von der Steuerthematik wenig Ahnung, habe nur erzählt bekommen, welche Schwierigkeiten der Steuerberater hat, das Elektroauto und seine private Aufladung abzurechnen. Ich kümmere mich im Auftrag um das Thema, es ist nicht meine Suppe. Ich lade draussen ohne eigene Wallbox.Warum die Weiterberechnung des Stromes: Das Fahrzeug wird am Strom des Privathauses geladen, diesen "kauft" man auf private Rechnung von den Stadtwerken, über einen geeichten Zähler abgerechnet. Nun werden diese Kosten nach erneuter Messung/Rechnung an die eigene Firma weiterbelastet, so daß sich ein (natürlich) anderer Wert ergibt, als die Stadtwerke erstellt haben. Das ist der Punkt, auf dem ich herumreite. Wenn da jemand Erfahrung mit hat, dass das funktioniert, dann ist alles gut.
Ich denke, hier werden zwei Themen verwechselt:
Als AN kannst du privaten, also selbst getragenen, Strombezug ggü. dem FA gegen den GWV des Firmenwagens gegenrechnen. Das geht entweder als Pauschale und dann ist das abgegolten (siehe der Link oben) oder genau mittels einem Zähler. Da liest du den Zähler ab, der "nur" MID sein muss (nicht geeicht) und multiplizierst den Verbrauch mit deinem Stromtarif. Das ganze setzt du in der Steuererklärung an. Das sollte eigentlich jeder Steuerberater drauf haben.
Dann ist der Weg: Privater Stromvertrag des Hauses --> Firmenwagen. Ohne Umweg über den Arbeitgeber.
Das ist der einfache Weg.
Wieso möchtest du denn überhaupt den privaten Strom des Privathauses erst an die eigene Firma geben, dort messen und buchhalterisch erfassen um ihn dann wieder an den Arbeitnehmer zu geben? Nur, um dem Arbeitnehmer dann wieder über die Lohnabrechnung einen Ausgleich für den Strombezug zu zahlen, den er dann auch noch versteuern (!) muss?
Wieso so umständlich und wie viele Arbeitnehmer betrifft das?
Ist der Arbeitnehmer überhaupt ein anderer als der GF der Firma? 😉
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 17. Oktober 2023 um 08:50:13 Uhr:
Mein AG zahlt mir monatlich eine Art Vorschuss für den Ladestrom, am Jahresende wird dann genau abgerechnet. (Die Pauschale reicht bei mir nicht aus, AG hat keine Parkplätze, ich bin aber auch nie da)
Ich denke, der Unterschied zwischen dir und Stefan ist der, dass es Stefans eigene Firma ist und bei dir ist der AG nicht deine eigene Firma.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 17. Oktober 2023 um 09:48:43 Uhr:
Wieso möchtest du denn überhaupt den privaten Strom des Privathauses erst an die eigene Firma geben, dort messen und buchhalterisch erfassen um ihn dann wieder an den Arbeitnehmer zu geben? Nur, um dem Arbeitnehmer dann wieder über die Lohnabrechnung einen Ausgleich für den Strombezug zu zahlen, den er dann auch noch versteuern (!) muss?
Wieso so umständlich und wie viele Arbeitnehmer betrifft das?
???
Die per MID-Zähler ermittelten Stromkosten werden per Reisekostenabrechnung an den AG berechnet und 1:1 zurückbezahlt. Was ist daran umständlich?
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 17. Oktober 2023 um 09:57:51 Uhr:
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 17. Oktober 2023 um 09:48:43 Uhr:
Wieso möchtest du denn überhaupt den privaten Strom des Privathauses erst an die eigene Firma geben, dort messen und buchhalterisch erfassen um ihn dann wieder an den Arbeitnehmer zu geben? Nur, um dem Arbeitnehmer dann wieder über die Lohnabrechnung einen Ausgleich für den Strombezug zu zahlen, den er dann auch noch versteuern (!) muss?
Wieso so umständlich und wie viele Arbeitnehmer betrifft das????
Die per MID-Zähler ermittelten Stromkosten werden per Reisekostenabrechnung an den AG berechnet und 1:1 zurückbezahlt. Was ist daran umständlich?
Der umständliche Teil bei Stefan ist, dass es seine eigene Firma ist und er den privaten Strom zuvor an die Firma "verkaufen" möchte um ihn sich dann als Privatperson wieder erstatten zu lassen. Siehe hier:
Zitat:
@stefan20211112 schrieb am 17. Oktober 2023 um 06:25:26 Uhr:
Das Fahrzeug wird am Strom des Privathauses geladen, diesen "kauft" man auf private Rechnung von den Stadtwerken, über einen geeichten Zähler abgerechnet. Nun werden diese Kosten nach erneuter Messung/Rechnung an die eigene Firma weiterbelastet, so daß sich ein (natürlich) anderer Wert ergibt, als die Stadtwerke erstellt haben.
Zumal er sich bei dem von ihm gedachten Szenario die Chance nimmt, dass er privaten Strombezug in der Steuererklärung für sich selbst ansetzen kann. Das geht dann nicht mehr, denn der Strombezug war dann nicht privat, sondern von der Firma.
Warum so kompliziert:
Kosten für den Strom fallen privat beim Nutzer an. Werden dem Halter des Wagens weiterbelastet. Damit sind keine Kosten des Stroms beim Nutzer. Er muss nichts versteuern hin oder her, es ist ein Auslagenersatz. Also 100% auf Null.
Die Kosten des Stroms, die der Halter hat (Firma) sind Kosten und werden als Kosten gewinnmindert eingesetzt. Es reduziert sich die Steuer des Unternehmens.
Bei jeder Weiterbelastung über eine private Steuererklärung bleibt ja der nicht steuervergütete Teil beim Privaten stehen. Als Alternative kann man nur die pauschale Gutschrift für das Aufladen des Firmenwagens an der privaten Ladeinfrastruktur nutzen. Das macht aber nur Sinn, wenn regelmäßig eher wenig geladen wird oder einem der Aufwand für MID+Abrechnung zu kompliziert ist.
Dabei ist es unerheblich, wer GF oder GS der Firma ist, es geht um steuerlich selbständige Rechtspersonen, die die passende Belastung tragen sollten.
Zitat:
Ich denke, der Unterschied zwischen dir und Stefan ist der, dass es Stefans eigene Firma ist und bei dir ist der AG nicht deine eigene Firma.
Es geht um meine Familie. Da ist die Konstellation so, dass der Inhaber der Firma in seinem Privathaus wohnt und arbeitet und zwei Firmenfahrzeuge hat, von denen eines mit Diesel und eines mit Strom läuft. Momentan ist die go-e Wallbox installiert, die über den Allgemeinstrom läuft. Ich wurde damals bei der Installation nicht gefragt 😉
Das beste wäre bei sowas immer:
Eigener Stromzähler, eigener Stromvertrag auf die Firma.
Vorsteuer kann abgezogen werden, Strombezug ist eindeutig dem Firmenwagen und der Firma zuordenbar.
Ich weiß, Wunschdenken und nicht immer praktikabel.
Diese Dinge sind übrigens ein Grund für mich, keinen Firmenwagen anzuschaffen. Die Konstellation wäre nämlich ähnlich wie in der Familie von @stefan20211112 .
Sehe ich auch so. Entweder ausschließlich auf die Firma laden und dafür einen Stromvertrag auf die Wallbox für die Firma abschließen mit Zwischenzähler.
Oder das sein lassen und den Strombezug einfach privat zahlen und in der Steuererklärung ansetzen.
Zitat:
@StefanLi schrieb am 17. Okt. 2023 um 09:26:55 Uhr:
Zum Leistungspreis bitte auch die Grundkosten der Strom-Abrechnung dazu berechnen, ohne die gäbe es das Laden nicht.
Interessant! Gibt es dazu schon etwas "Offizielles"?
Mein privater Stromanschluss ist "eh da" und wird durch höheren Verbrauch nicht irgendwie "abgenutzt". Die Wallbox wurde privat mit Förderung angeschafft (fast gratis). Da passt für mich die Abrechnung der kWh.
Ich hätte momentan auch bei geringerem Verbrauch keinen anderen Tarif mit niedrigerer Grundgebühr gewählt. Das muss aber nicht immer so sein! Manchmal gibt's Tarife mit hohem Grundpreis und niedrigerem kWh-Preis.