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Wagen verkauft
Hallo. Ich habe vor kurzem mein altes Auto verkauft. Der käufer hats gesehen, probegefahren und 2 tage später abgeholt. Kaufvertrag natürlich mit gewährleistungsausschluss (sachmängeldingsbums) unterschrieben, gezahlt und verkauft. Jedoch hab ich vergessen ihm zu sagen das der fensterheben h.l. Von meinem vorbesitzer stillgelegt wurde da er defekt war. Ich hab ihn nie benutz da ich die meiste Zeit alleine oder zu 2 unterwegs war.
Nun die Frage. Muss ich für den Mangel haften wenn der verkäufer mich drauf anspricht?
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2 Antworten
Ich denke schon, da es ja nachweisbar ein bekannter Mangel war (Stilllegung)
Zitat:
Original geschrieben von mitsudriver88
Nun die Frage. Muss ich für den Mangel haften wenn der verkäufer mich drauf anspricht?
Sofern dir nachzuweisen ist, dass du von diesem Fehler wusstest: ja.
Da stellt sich dann natürlich die Frage, ob ein stillgelegter Fensterheber den Aufwand wert ist. Warscheinlich eher nicht. Da ist die Reparatur wohl günstiger, als der eventuelle Rechtsstreit.
Ich als Käufer würde also wegen so einer Kleinigkeit zwar mal beim Verkäufer anrufen, aber da keinen großen Streit vom Zaun brechen.