Während ich mit dem Handy am Steuer war hat mich ein anderer Fahrer gefilmt ? Rechtslage ?
Hallo, ich wurde heute während der Arbeit in Holland von einer Beifahrerin eines anderen Autos gefilmt als ich am Handy war. Es ist doch nur eine Ordnungswidrigkeit und solange ich sie nicht speziell gefährde dürfte sie mich doch garnicht filmen oder gibt es hier eine Lücke ? Ich weiß nichtmal ob man sieht das ich am Handy war weil ich mit einem Mercedes Sprinter unterwegs bin und die Beifahrerin in einem Q3 saß. Das Handy war in der rechten Hand und linke Hand war am Steuer sollte das Handy ja eigentlich gut abgedeckt gewesen sein. Was könnte auf mich zukommen ? Ich wiederhole, es ist in Holland passiert und nicht in Deutschland.
Beste Antwort im Thema
Hier gab es noch nix saures, daher hole ichs mal nach
Zitat:
@BigMo6363 schrieb am 03. Apr. 2020 um 19:53:13 Uhr:
Weil sie mich dann eigentlich zur Seite gezogen hätten und die Frau nicht die Finger Geste gemacht hätte mit dem Zeigefinger wo man die Hand vom Gesicht wegschüttest 3 mal vonwegen na na na *ausschimpfen*
Die Frau hat alles richtig gemacht, ohne dass sie es jemals erfahren wird: sie bringt dich so schwer ins Grübeln, dass du hier sogar einen eigenen Thread aufmachst. Ich hoffe es half auch soweit, dass du in Zukunft vorher nachdenkst, wie du Smartphones während der Fahrt legal nutzen kannst und es dann auch so machst. Wobei: bisher zeigst du nur Ambitionen zur Schadensbegrenzung statt Prävention.
45 Antworten
Zitat:
@BigMo6363 schrieb am 3. April 2020 um 19:30:21 Uhr:
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 3. April 2020 um 19:20:18 Uhr:
Wenn das eine nette holländische Beamtin der Rijkspolitie im Zivilstreifenwagen war, dann gibt es demnächst in D Post mit Aufforderung zur Zahlung einer Geldbuße.Doch die Polizei darf so etwas filmen. Übrigens nicht nur in den NL, sondern auch in D.
Die Buße kann man dann bezahlen (oder sich dagegen echtlich zur Wehr setzen) und wenn man das nicht tut, sollte man sich für ein paar Jahre besser in NL nicht mehr blicken lassen. Das könnte dann nämlich richtig teuer werden.
Muss da ein Anwalt dabei sein oder gehts auch ohne. Nicht dass im Endeffekt der Anwalt teurer war als das Bußgeld
Warum sollte da ein Anwalt nötig sein?
Klar kannst du eine Klageschrift selber aufsetzen in rechtssicherem Niederländisch. Auch vor Gericbt kannst du dich selber verteidigen. Da du ja in den Niederlanden arbeitest sollte die Sprache ja kein Problem sein. Denn die werden nicht wegen dir die Verhandlung in Deutsch abhandeln.
Kauf dir ein niederländisches Gesetzbuch und ab gehts.
Obwohl, wenn ich dran denke dass du nicht mal auf einer deutschen Googleseite die Höhe des Bußgeldes beim ADAC gefunden hast, muss ich drauf bestehen, dass du uns hier auf dem laufenden hälst 😉
die Uhr geht falsch... der 1. April ist doch schon längst vorbei....
@TE
Ich frage mich gerade, wie ich es nennen könnte, wenn man in der Probezeit schon zwei A Verstöße auf dem Buckel hat und dann nicht die Finger von Handy lassen kann.
Dto. …
In der Probezeit schon zwei A-Verstöße, ich würde wenn was aus den Niederlanden kommt still und heimlich und sofort brav bezahlen und hoffen dass das in D keiner mitbekommen hat.
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Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 4. April 2020 um 09:55:52 Uhr:
@TEIch frage mich gerade, wie ich es nennen könnte, wenn man in der Probezeit schon zwei A Verstöße auf dem Buckel hat und dann nicht die Finger von Handy lassen kann.
Dummheit!?
@TE
Warte mal ab was da kommt, schliesse mich auch Moers75 an, wenn was kommt lieber zahlen, bevor Dich die Führerscheinbehörde aufgrund Deiner Vorbelastung als "Probezeitversager" (nicht offizielle, meine Wortschöpfung) einstuft und Du noch mehr Ärger bekommst.
Wie ebenfalls erwähnt, das Bewussein, dass Du noch in der Probezeit bist (die hat schon seinen Sinn) sollte doch inzwischen geschärft sein. Mir fehlt bei Deinen Worten ein bisschen die Reue und damit die eigene Anerkennung, dass Du was falsch gemacht hast. Dein Fokus liegt eher dabei nicht für die Konsequenzen gerade zu stehen.
Eier....er hat halt Eier! (LoL)
Zitat:
@BigMo6363 [url=https://www.motor-talk.de/.../...-gefilmt-rechtslage-t6832295.html?...]schrieb am 3. April 2020 um 19:30:21
Ich hoffe mal das nix kommt und wenn doch reiche ich klage ein,
Und gegen was möchtest Du Klage einreichen ?
Gegen zwei Zeugen und ein Beweisvideo welches Dich beim Telefonieren am Steuer zeigt ?!
Einige Beiträge könnten durchaus etwas mehr Sachlichkeit aufweisen.
Moorteufelchen
MT-Moderator
Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Dame dem TE nur Angst machen wollte (was ja offensichtlich geklappt hat) und sich nicht den Stress machen wird, Anzeige zu erstatten. Bleibt zu hoffen, dass der TE seine Lehren daraus zieht und sein Fahrverhalten ändert, sonst wird hier wohl bald der nächste Thread eröffnet.
Zitat:
@BigMo6363 schrieb am 3. April 2020 um 19:30:21 Uhr:
Ich hoffe mal das nix kommt und wenn doch reiche ich klage ein, falls ich klage einreiche was muss ich tun dafür ? Muss da ein Anwalt dabei sein oder gehts auch ohne. Nicht dass im Endeffekt der Anwalt teurer war als das Bußgeld
Irgendie lustig. Dich interessiert das Gesetz nicht, dass ein Handy am steuer verboten ist. Dafür willst du klagen, dass man deine Privatsphäre nicht beachtet hat. In den Niederlanden kannst du das vergessen. Die sind da was härter als in Deutschland.
Handy am Steuer interessiert so gut wie niemanden. Deshalb denke ich, dass da was passiert ist, was du nicht bemerkt hast. Rentner machen gerne Stress, wenn sie sich genervt fühlen. Wenn du schlangenlinie gefahren bist, gedrängelt hast, oder doch nicht an die Geschwindigkeit gehalten hast, wirst du Spaß mit der Polizei beommen. Kann mir gut vorstellen, dass dieses Video auf youtube landet. Ist auf dem Sprinter ein Schriftzug deines Arbeitgebers zu sehen bekommt er den Link per Mail.
Meine Güte diese Moralpredigen nerven einfach nur noch.
Jedes Mal der gleiche Scheiß.
Lasst es doch gut sein, er wird verstanden haben dass sowas bescheuert ist...
Die Wahrscheinlich dass da was kommt ist sehr gering. In D kommst du mit sowas bei der Polizei eh nicht durch.
"Schauen Sie mal Herr Wachtmeister, ich habe Privatsherrif gespielt, hab das sogar ganz toll aufgenommen"
Die lachen sich aus und schicken dich heim. Die haben da besseres zu tun, verständlicher weise.
Flo
Zitat:
@FloX35 schrieb am 4. April 2020 um 23:04:45 Uhr:
Meine Güte diese Moralpredigen nerven einfach nur noch.
Jedes Mal der gleiche Scheiß.
Lasst es doch gut sein, er wird verstanden haben dass sowas bescheuert ist...
Fassen wir mal zusammen.
-Führerschein seit 27.08.2017
-Trunkenheitsfahrt
-22KMH überschreitung außerorts
-24KMH überschreitung außerorts
-qualifizierter Rotlichtverstoß
Ich bezweifle, dass er verstanden hat, dass sowas bescheuert ist. Und ich glaube nicht, dass jemand zu filmen beginnt, weil jemand ein Handy am Ohr hat. Ich gebe dir Recht, dass in der regel nichts kommt. Aber bei der Vorgeschichte würde mich nicht wundern, wenn es dieses mal anders läuft. Der TE sollte sich die Moralpredigten ruhig mal anhören, denn wenn er so weiter macht, wird er bald keinen Führerschein mehr haben.
Zitat:
@FloX35 schrieb am 4. April 2020 um 23:04:45 Uhr:
Meine Güte diese Moralpredigen nerven einfach nur noch.
Jedes Mal der gleiche Scheiß.
Lasst es doch gut sein, er wird verstanden haben dass sowas bescheuert ist...Die Wahrscheinlich dass da was kommt ist sehr gering. In D kommst du mit sowas bei der Polizei eh nicht durch.
"Schauen Sie mal Herr Wachtmeister, ich habe Privatsherrif gespielt, hab das sogar ganz toll aufgenommen"
Die lachen sich aus und schicken dich heim. Die haben da besseres zu tun, verständlicher weise.Flo
Der Privatscherriff in D muss gar nicht zur Polizei. Man kann eine entsprechende Anzeige einreichen, gibt seine Daten als Zeugen an - und ab geht’s. In Sachen Parkverstösse gibt’s dazu sogar ein Onlineformular unserer örtlichen Ordnungspolizei. Das sollte also auch bei anderen Verstößen funktionieren.
Zitat:
@MvM schrieb am 5. April 2020 um 01:19:32 Uhr:
Zitat:
@FloX35 schrieb am 4. April 2020 um 23:04:45 Uhr:
Meine Güte diese Moralpredigen nerven einfach nur noch.
Jedes Mal der gleiche Scheiß.
Lasst es doch gut sein, er wird verstanden haben dass sowas bescheuert ist...Fassen wir mal zusammen.
-Führerschein seit 27.08.2017
-Trunkenheitsfahrt
-22KMH überschreitung außerorts
-24KMH überschreitung außerorts
-qualifizierter RotlichtverstoßIch bezweifle, dass er verstanden hat, dass sowas bescheuert ist. Und ich glaube nicht, dass jemand zu filmen beginnt, weil jemand ein Handy am Ohr hat. Ich gebe dir Recht, dass in der regel nichts kommt. Aber bei der Vorgeschichte würde mich nicht wundern, wenn es dieses mal anders läuft. Der TE sollte sich die Moralpredigten ruhig mal anhören, denn wenn er so weiter macht, wird er bald keinen Führerschein mehr haben.
Die Menge der Verstöße und die Menge der Threads in der kurzen Zeit seit Anmeldung lassen mich etwas Anderes vermuten.