Während ich mit dem Handy am Steuer war hat mich ein anderer Fahrer gefilmt ? Rechtslage ?
Hallo, ich wurde heute während der Arbeit in Holland von einer Beifahrerin eines anderen Autos gefilmt als ich am Handy war. Es ist doch nur eine Ordnungswidrigkeit und solange ich sie nicht speziell gefährde dürfte sie mich doch garnicht filmen oder gibt es hier eine Lücke ? Ich weiß nichtmal ob man sieht das ich am Handy war weil ich mit einem Mercedes Sprinter unterwegs bin und die Beifahrerin in einem Q3 saß. Das Handy war in der rechten Hand und linke Hand war am Steuer sollte das Handy ja eigentlich gut abgedeckt gewesen sein. Was könnte auf mich zukommen ? Ich wiederhole, es ist in Holland passiert und nicht in Deutschland.
Beste Antwort im Thema
Hier gab es noch nix saures, daher hole ichs mal nach
Zitat:
@BigMo6363 schrieb am 03. Apr. 2020 um 19:53:13 Uhr:
Weil sie mich dann eigentlich zur Seite gezogen hätten und die Frau nicht die Finger Geste gemacht hätte mit dem Zeigefinger wo man die Hand vom Gesicht wegschüttest 3 mal vonwegen na na na *ausschimpfen*
Die Frau hat alles richtig gemacht, ohne dass sie es jemals erfahren wird: sie bringt dich so schwer ins Grübeln, dass du hier sogar einen eigenen Thread aufmachst. Ich hoffe es half auch soweit, dass du in Zukunft vorher nachdenkst, wie du Smartphones während der Fahrt legal nutzen kannst und es dann auch so machst. Wobei: bisher zeigst du nur Ambitionen zur Schadensbegrenzung statt Prävention.
45 Antworten
Zitat:
@MvM schrieb am 5. April 2020 um 01:19:32 Uhr:
Zitat:
@FloX35 schrieb am 4. April 2020 um 23:04:45 Uhr:
Meine Güte diese Moralpredigen nerven einfach nur noch.
Jedes Mal der gleiche Scheiß.
Lasst es doch gut sein, er wird verstanden haben dass sowas bescheuert ist...Fassen wir mal zusammen.
-Führerschein seit 27.08.2017
-Trunkenheitsfahrt
-22KMH überschreitung außerorts
-24KMH überschreitung außerorts
-qualifizierter RotlichtverstoßIch bezweifle, dass er verstanden hat, dass sowas bescheuert ist. Und ich glaube nicht, dass jemand zu filmen beginnt, weil jemand ein Handy am Ohr hat. Ich gebe dir Recht, dass in der regel nichts kommt. Aber bei der Vorgeschichte würde mich nicht wundern, wenn es dieses mal anders läuft. Der TE sollte sich die Moralpredigten ruhig mal anhören, denn wenn er so weiter macht, wird er bald keinen Führerschein mehr haben.
Habe nur den Eingangsbeitrag und ein paar nachfolgende gelesen, wenn das wirklich so ist, ist das natürlich etwas anderes!
Flo
Zitat:
@FloX35 schrieb am 5. April 2020 um 09:42:19 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 5. April 2020 um 01:19:32 Uhr:
Fassen wir mal zusammen.
-Führerschein seit 27.08.2017
-Trunkenheitsfahrt
-22KMH überschreitung außerorts
-24KMH überschreitung außerorts
-qualifizierter RotlichtverstoßIch bezweifle, dass er verstanden hat, dass sowas bescheuert ist. Und ich glaube nicht, dass jemand zu filmen beginnt, weil jemand ein Handy am Ohr hat. Ich gebe dir Recht, dass in der regel nichts kommt. Aber bei der Vorgeschichte würde mich nicht wundern, wenn es dieses mal anders läuft. Der TE sollte sich die Moralpredigten ruhig mal anhören, denn wenn er so weiter macht, wird er bald keinen Führerschein mehr haben.
Habe nur den Eingangsbeitrag und ein paar nachfolgende gelesen, wenn das wirklich so ist, ist das natürlich etwas anderes!
Flo
Nö, warum muss immer die gesammte Vorgeschichte hier aufgedröselt werden.
Es wurde eine Frage gestellt zu der andere Stellung nehmen können.
Das Interesse an den anderen vorher gestellten Fragen und Beiträgen sollte euch nur dazu bringen für euch selbst eine Bewertung zu erstellen ob ihr das jetzt Enst nehmt oder nicht.
Das sollte aber die Beiträge die ihr dann schreibt nicht mehr beeinflussen sondern nur ob ihr selbst antworten wollt oder nicht.
Bei einer dann zu schreibenden Antwort gelten dann nur noch die Beitragsregeln zu der einzelnen Frage am Threadanfang.
Moorteufelchen
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 5. April 2020 um 18:46:33 Uhr:
Bei einer dann zu schreibenden Antwort gelten dann nur noch die Beitragsregeln zu der einzelnen Frage am Threadanfang.Moorteufelchen
Sehe ich anders, denn der TE könnte in nachfolgenden Beiträgen noch weitere Informationen genannt haben die in einer Antwort dann mit berücksichtigt werden sollten.
Ehrlich gesagt, sind doch Hinweise auf den Gesamtkontext eines TE schon recht sinnvoll. Damit kann verhindert werden, dass andere User fehlgeleitet werden. Fälle, in denen das so war, dass sich hier nur Leute trollen wollten, gab es ja leider Zuhauf.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Apolo2019 schrieb am 5. April 2020 um 18:51:35 Uhr:
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 5. April 2020 um 18:46:33 Uhr:
Bei einer dann zu schreibenden Antwort gelten dann nur noch die Beitragsregeln zu der einzelnen Frage am Threadanfang.Moorteufelchen
Sehe ich anders, denn der TE könnte in nachfolgenden Beiträgen noch weitere Informationen genannt haben die in einer Antwort dann mit berücksichtigt werden sollten.
Bei den Nachfolgenden Beiträgen im Gleichen Thema hast du natürlich Recht.
Moorteufelchen
Zitat:
@NDLimit schrieb am 5. April 2020 um 18:54:31 Uhr:
Ehrlich gesagt, sind doch Hinweise auf den Gesamtkontext eines TE schon recht sinnvoll. Damit kann verhindert werden, dass andere User fehlgeleitet werden. Fälle, in denen das so war, dass sich hier nur Leute trollen wollten, gab es ja leider Zuhauf.
Nein,dich über die Beitragshistorie zu informieren und eine Gesammtbewertung des Users durchzuführen ist dein privates Vergnügen.
Die Eingangsfrage gibt das Thema vor.
Beiträge wie: der hat aber schon... haben mit der Eingangsfrage naturgemäß nichts zu tun.
Moorteufelchen
Zitat:
@Volvoluder schrieb am 3. April 2020 um 19:20:18 Uhr:
Wenn das eine nette holländische Beamtin der Rijkspolitie im Zivilstreifenwagen war, dann gibt es demnächst in D Post mit Aufforderung zur Zahlung einer Geldbuße.Doch die Polizei darf so etwas filmen. Übrigens nicht nur in den NL, sondern auch in D.
Die Buße kann man dann bezahlen (oder sich dagegen echtlich zur Wehr setzen) und wenn man das nicht tut, sollte man sich für ein paar Jahre besser in NL nicht mehr blicken lassen. Das könnte dann nämlich richtig teuer werden.
Ja nee is klar. Das filmen mit Handy ist ganz bestimmt nicht rechtlich verwertbar, auch nicht, wenn es Polizei war.
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 5. April 2020 um 19:02:02 Uhr:
Nein,dich über die Beitragshistorie zu informieren und eine Gesammtbewertung des Users durchzuführen ist dein privates Vergnügen.
Die Eingangsfrage gibt das Thema vor.
Beiträge wie: der hat aber schon... haben mit der Eingangsfrage naturgemäß nichts zu tun.Moorteufelchen
Das ist in den Fachforen z.B. ganz anders, denn dort findet man oft benötigte Angaben um dem User überhaupt helfen zu können.
Ich habe mich am Anfang immer gewundert wo die Helfenden die Angabe herhaben bis mir einer verraten hat wie es geht. 🙂
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 5. April 2020 um 18:46:33 Uhr:
Nö, warum muss immer die gesammte Vorgeschichte hier aufgedröselt werden.
Es wurde eine Frage gestellt zu der andere Stellung nehmen können.
Das Interesse an den anderen vorher gestellten Fragen und Beiträgen sollte euch nur dazu bringen für euch selbst eine Bewertung zu erstellen ob ihr das jetzt Enst nehmt oder nicht.
Das sollte aber die Beiträge die ihr dann schreibt nicht mehr beeinflussen sondern nur ob ihr selbst antworten wollt oder nicht.
Bei einer dann zu schreibenden Antwort gelten dann nur noch die Beitragsregeln zu der einzelnen Frage am Threadanfang.Moorteufelchen
In der regel ist die Vorgeschichte uninteressant, da hast du Recht. Aber hier hat die Vorgeschichte einen direkten Einfluss auf die Frage.
Die Eingangsfrage lautet, was auf den TE zukommen kann.
Ohne Berücksichtigung der Vorgeschichte wäre die Antwort, dass nichts passieren wird. In dem Video fehlt z.B. die Zeitangabe. Es wurde wahrscheinlich auch niemand gefährdet. (Die Frau, die gefilmt hat wurde zumindest nicht gefährdet)
Mit Berücksichtigung Vorgeschichte sollte der TE sich die Frage stellen, warum die Frau den TE gefilmt hat. Es interessiert fast niemanden, ob jemand ein Handy am Ohr hat, solange man selbst seine Ruhe hat. War er zu schnell? Hat er gedrängelt? Ist er schlangenlinie gefahren? Er muss sich hier nicht äußern, weil es uns egal ist. Aber vielleicht kann er sich damit seine Frage selbst beantworten.
Zitat:
@MvM schrieb am 5. April 2020 um 19:39:26 Uhr:
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 5. April 2020 um 18:46:33 Uhr:
Nö, warum muss immer die gesammte Vorgeschichte hier aufgedröselt werden.
Es wurde eine Frage gestellt zu der andere Stellung nehmen können.
Das Interesse an den anderen vorher gestellten Fragen und Beiträgen sollte euch nur dazu bringen für euch selbst eine Bewertung zu erstellen ob ihr das jetzt Enst nehmt oder nicht.
Das sollte aber die Beiträge die ihr dann schreibt nicht mehr beeinflussen sondern nur ob ihr selbst antworten wollt oder nicht.
Bei einer dann zu schreibenden Antwort gelten dann nur noch die Beitragsregeln zu der einzelnen Frage am Threadanfang.Moorteufelchen
In der regel ist die Vorgeschichte uninteressant, da hast du Recht. Aber hier hat die Vorgeschichte einen direkten Einfluss auf die Frage.
Die Eingangsfrage lautet, was auf den TE zukommen kann.
Ohne Berücksichtigung der Vorgeschichte wäre die Antwort, dass nichts passieren wird. In dem Video fehlt z.B. die Zeitangabe. Es wurde wahrscheinlich auch niemand gefährdet. (Die Frau, die gefilmt hat wurde zumindest nicht gefährdet)
Mit Berücksichtigung Vorgeschichte sollte der TE sich die Frage stellen, warum die Frau den TE gefilmt hat. Es interessiert fast niemanden, ob jemand ein Handy am Ohr hat, solange man selbst seine Ruhe hat. War er zu schnell? Hat er gedrängelt? Ist er schlangenlinie gefahren? Er muss sich hier nicht äußern, weil es uns egal ist. Aber vielleicht kann er sich damit seine Frage selbst beantworten.
Genau, der TE.
Wenn der TE in seinem Thread mit der sonstigen Vorgeschichte rumkommt kann das auch mit einbezogen werden.
Somit ist es aber genug.
Die Frage steht am Anfang dieses Threads.
Moorteufelchen
Zitat:
@BigMo6363 schrieb am 3. April 2020 um 18:01:06 Uhr:
Hallo, ich wurde heute während der Arbeit in Holland von einer Beifahrerin eines anderen Autos gefilmt als ich am Handy war. Es ist doch nur eine Ordnungswidrigkeit und solange ich sie nicht speziell gefährde dürfte sie mich doch garnicht filmen oder gibt es hier eine Lücke ? Ich weiß nichtmal ob man sieht das ich am Handy war weil ich mit einem Mercedes Sprinter unterwegs bin und die Beifahrerin in einem Q3 saß. Das Handy war in der rechten Hand und linke Hand war am Steuer sollte das Handy ja eigentlich gut abgedeckt gewesen sein. Was könnte auf mich zukommen ? Ich wiederhole, es ist in Holland passiert und nicht in Deutschland.
gar nichts, entspann dich, lehn dich zurück und mach so weiter wie bisher
und natürlich kannst du die Beifahrerin verklagen, wegen verletzung deiner persöhnlichkeitsrechte
dafür brauchts du keinen anwals, kannst du alles alleine machen
Zitat:
@BigMo6363 schrieb am 3. April 2020 um 18:01:06 Uhr:
Hallo, ich wurde heute während der Arbeit in Holland von einer Beifahrerin eines anderen Autos gefilmt als ich am Handy war. Es ist doch nur eine Ordnungswidrigkeit und solange ich sie nicht speziell gefährde dürfte sie mich doch garnicht filmen oder gibt es hier eine Lücke ? Ich weiß nichtmal ob man sieht das ich am Handy war weil ich mit einem Mercedes Sprinter unterwegs bin und die Beifahrerin in einem Q3 saß. Das Handy war in der rechten Hand und linke Hand war am Steuer sollte das Handy ja eigentlich gut abgedeckt gewesen sein. Was könnte auf mich zukommen ? Ich wiederhole, es ist in Holland passiert und nicht in Deutschland.
Dann also mal BTT ...
1. Möglichkeit
Die Enkelkinder haben Oma und Opa einen Eifön geschenkt und auf Instagramm einen account eingerichtet. Nun haben Oma und Opa die Aufgabe, kleine Videostorys zu drehen und auf den Instagrammaccount hochzuladen, damit sie den Enkelkindern zeigen können, dass sie mit der Technik nun auch richtig umgehen. Wenn der Instagrammaccount auf privat eingestellt ist, passiert nichts. Ist er öffentlich, könnte eine Anzeige von jedem x-beliebigen Betrachter erstattet werden.
2. Möglichkeit
siehe 1. und tausche Instagramm gegen YT aus.
3. Möglichkeit
Es suchen Verwandte nach dir und spotter von Julia Leischik sind dir auf der Spur. Es kommt bald Post. Ist dann aber nicht schlimm im engeren Sinne. Du bist dann eben eine zentrale Person in einem trash-TV-Beitrag.
4. Möglichkeit
Knöllchen-Horst hat endlich seinen Anteil an den Bußgeldern bekommen, einen Q7 gekauft und - als nunmehr heißer Feger - einen rüstigen weiblichen groupie zum Trip in den nächsten coffeeshop eingeladen. Zusammen sind sie nun auf die Verfolgung von Handyverstößen am Steuer umgestiegen. Naturgemäß kann Horst beim Fahren nicht filmen. Das macht deshalb sie. In dem Fall muss mit Post von der niederländischen Behörde und ihrem Inkasso gerechnet werden. Das dann einfach zahlen und gut.
5. Möglichkeit
Es passiert nichts. Garnichts. Du grübelst nach etwas Langeweile herum und rufst dann die niederländische Polizei an. Dort fragst du nach der Schilderung des Sachverhalts nach, was auf dich zukommt. Dieses wird dir dann mitgeteilt.
Halte uns bitte spaßeshalber auf dem Laufenden. 🙂
Ich frage mich seit langem warum solche und andere "Fragen" nicht einfach entfernt werden.
Verkehr & Sicherheit, darum sollte es gehen, nicht diese elende Rumjammerei, bääähhhh ich war schrecklich böse, was blüht mir jetzt und wie kann ich mich vor der Verantwortung drücken.
Ist das hier Rechtsberatung für Arme oder wie ?
Viele Storys glaube ich eh nicht, da wollen nur einige Gelangweilte und Unbeachtete ein wenig virtuelle Aufmerksamkeit erhaschen.
Die Fragen sollten lieber dahin gehen: " Ich verstoße ständig/ab und an/ gelegentlich gegen diese oder jene Regeln im Straßenverkehr, was kann ich tun ?"
"Was kann passieren wenn ich ständig aufs Handy glotze, lenkt das wirklich von Straßenverkehr ab ?"
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. April 2020 um 21:41:31 Uhr:
Ist das hier Rechtsberatung für Arme oder wie ?
Eher Bußgeldkatalog light.
Oder Google Nachhilfe für Dummys
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 5. April 2020 um 20:03:25 Uhr:
Genau, der TE.Wenn der TE in seinem Thread mit der sonstigen Vorgeschichte rumkommt kann das auch mit einbezogen werden.
Somit ist es aber genug.
Die Frage steht am Anfang dieses Threads.Moorteufelchen
Damit nicht in diesem Beitrag über das Thema "vorgeschichte eines Users" geschrieben wird, aber ich mal ein neues erstellt.
Zu finden im "Sagt's uns! Forum"
https://www.motor-talk.de/.../...unktion-in-den-profilen-t6834014.html