Während der Fahrt DVD Gucken bzw. alleine das Vorhandensein eines Players
Halo, ich habe da mal eine Frage.
Wie sieht es rechtlich aus bei folgenden Szenarien, und was können einem für Strafen blühen? Nehmen wir an, es handelt sich in allen Fällen um ein "offenes" DVD Radio d.h. es springt auch während der Fahrt an.
a) DVD fähiges Radio verbaut aber während der Fahrt (alleine im Auto) aus!
b) DVD fähiges Radio verbaut und während der Fahrt (alleine im Auto) an!
c) DVD fähiges Radio verbaut und während der Fahrt (mit Beifahrer) an!
Bin mal gespannt ...
Eure Juline
Beste Antwort im Thema
das thema wurde schon zig-mal durchgekaut! 🙄
rein rechtlich ist es:
NICHT verboten, ein dvd radio eingebaut zu haben
NICHT verboten, den bildschirm während der fahrt ausgefahren zu haben
NICHT verboten, eine dvd laufen zu lassen während der fahrt
jeder der das gegenteil behauptet, soll bitte direkt die entsprechenden verweise zur stvzo mitposten!
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
denn nicht umsonst muss das Display auf den Handbremskontakt gelegt werden
dies steht so wo?!
dabei handelt es sich lediglich um empfehlungen der hersteller um sich vor regressansprüchen zu schützen......diese empfehlungen ahben aber KEINE rechtsverbindlichkeit!
das einzisgte womit man hier in konflikt kommen kann, ist der §23stvo, dieser greift allerdings auch beim gespräch mit dem beifahrer, dem rauchen einer zigarette, beim radiohören usw.....
68 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
Mal ne Leiche hochholen....Hatte gestern ein recht witziges Erlebnis, war gerade auf dem Heimweg als hinter mir das blaue Lämpchen anging.
Es folgte das übliche Prozedere: Führerschein und Fahrzeugschein bitte….. wissen sie warum wir sie angehalten haben?
Meine Antwort: Vermutlich weil ich nicht angeschnallt bin.
Polizist: Den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt haben kostet 30€, können Sie direkt mit Kreditkarte begleichen.
Ich: Ich ziehe es vor weder jetzt noch später zu bezahlen, das ich im Besitz einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO Absatz 5b, bin.Da hat er erstmal blöd geguckt, wie das öfters der Fall ist wenn sie einem nicht das Geld aus der Tasche ziehen können.
Aber damit konnte er sich nicht zufrieden geben, deswegen kam dann plötzlich: Aber auf ihrem Navi läuft ein Film das ist nicht erlaubt, dafür bekomme ich 20€.
Komischerweise konnte er mir aber nicht sagen gegen welchen Paragraphen ich verstoßen haben sollte, aber es wäre nicht erlaubt und ich müsste zahlen.
Das wurde mir dann ein bisschen zu Blöd und ich habe ihn nach seinem Dienstausweis gefragt, da ich gerne eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen möchte, es könne ja nicht sein das die Staatsmacht macht sich ermächtigt gesetzestreue, unbescholtene Bürger ohne passende Gesetzesgrundlage abzuzocken.
Was glaubt ihr wie schnell ich wieder fahren durfte ohne etwas zu bezahlen.
Also falls ihr mal in eine Kontrolle geratet oder deswegen angehalten werdet – Laßt euch nicht abzocken, es gibt kein Gesetz das es verbietet!
Gut gemacht was den Grünen angeht, während der Fahrt würde ich aber trotzdem keinen Film ansehen oder auch nur in Reichweite abspielen.
Das lenkt zu sehr vom eigentlichen ab, dem fahren.
Ich weiß was ich mit dem mache der während der Fahrt einen Film schaut und mir auffährt oder ähnliches.
Zitat:
Original geschrieben von Manuel87
Ich weiß was ich mit dem mache der während der Fahrt einen Film schaut und mir auffährt oder ähnliches.
und das wäre was? 😕
machst du selbiges dann auch, wenn er zu schnell war/zuwenig abstand hatte/in die luft geguckt hat/mit der fse telefoniert hat/mit dem beifahrer geredet hat/... und es deswegen zu einem unfall kam?
Zitat:
Original geschrieben von Manuel87
Gut gemacht was den Grünen angeht, während der Fahrt würde ich aber trotzdem keinen Film ansehen oder auch nur in Reichweite abspielen.
Das lenkt zu sehr vom eigentlichen ab, dem fahren.
Auch wenn das wieder einige Moralapostel unverantwortlich empfinden (die wissen sowieso besser als ich wo und wann ich auf den Monitor gucke 😁), solange es kein Gesetz dagegen gibt, muss das jeder für sich so handhaben wie er es für richtig hält.
Ein spannendes Hörbuch hat mich mal so abgelenkt das ich 5 Autobahnausfahrten zu weit gefahren bin, mit einem Film ist mir das noch nicht passiert.
Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
solange es kein Gesetz dagegen gibt,
ein gesetz gibt es schon...das dvd gucken darf weder deine sicht/gehör beeinträchtigen und die im straßenverkehr erforderliche sorgfalt muss weiterhin zu 100% gegeben sein...
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Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und das wäre was? 😕Zitat:
Original geschrieben von Manuel87
Ich weiß was ich mit dem mache der während der Fahrt einen Film schaut und mir auffährt oder ähnliches.machst du selbiges dann auch, wenn er zu schnell war/zuwenig abstand hatte/in die luft geguckt hat/mit der fse telefoniert hat/mit dem beifahrer geredet hat/... und es deswegen zu einem unfall kam?
Du willst jetzt den Vergleich zwischen einem aktiven wegsehen und einem Gespräch oder sonstigem ziehen? Oder siehst du während dem Fahren so oft zu deinen Gesprächspartnern? Ich tue dies nicht, aus dem Grund weil ich meinen Blick AUF die Fahrbahn richte und nicht zum Beifahrer oder die Rückbank.
Für mich gibt es schon Unterschiede zwischen einen Film schauen und dem was du oben aufgezählt hast.
Und was ich dann mit dem Fahrer mache ist sehr davon abhängig wie sauer ich bin.
Von DVDPlayer, Handy und Co rausreißen bis zurecht weisen und ganz ruhig sein ist alles dabei.
@ Mindless75: Natürlich muss das jeder selbst wissen, aber wenn dann bei einem Unfall auf einmal die Faust des Opfers einen ins Gesicht schellt muss man damit dann auch leben.
Genauso wie mit einem Hörbuch oder alles andere was einem in andere Welten eintauchen lässt, und das passiert halt auch bei Hörbüchern und Co. wenn man so vertieft ist.
Hat halt auch etwas von Verantwortungsbewusstsein zu tun. Ich passe auf die Straße auf und vermeide all zu lange Gespräche bzw. reduziere sie lieber bevor ich zu unkonzentriert für die Straße bin.
@Magirus - Du auf spielst auf einen "allgemein Paragraphen" 23 an, richtig?
Ich meinte allerdings ein spezielles Gesetz / Verbot. Wie § 23 Absatz 1a (Handy zum telefonieren in die Hand nehmen)
Ich hatte ja gehofft das der junge Polizist diesen auch verwendet, da er dann in der Nachweispflicht ist, aber auf das schmale Brett ist er nichtmal gekommen, deswegen empfand ich den Abend ja auch so amüsant.
Zitat:
Original geschrieben von Manuel87
@ Mindless75: Natürlich muss das jeder selbst wissen, aber wenn dann bei einem Unfall auf einmal die Faust des Opfers einen ins Gesicht schellt muss man damit dann auch leben.
Ich bin noch nicht in die Situation eines selbstverschuldeten Unfalls mit anderen Verkehrsteilnehmern gekommen, aber ganz ehrlich immer wenn ich jemand den "Wischer" zeige hoffe ich inständig das er mich an der nächsten Ampel aus dem Wagen zieht und mir richtig einen mitgibt.
Mit dieser zusätzlichen Rente könnte ich es mir glatt leisten 10 Jahre früher in Rente zu gehen 😁
Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
@Magirus - Du auf spielst auf..
guck dir mal meinen post auf seite1 dieses threads - ziemlich in der mitte - an ^^ 😉
Zitat:
Original geschrieben von Manuel87
Von DVDPlayer, Handy und Co rausreißen
du weißt schon, das eine straftat
(hier wäre es sachbeschädigung)die im zusammenhang mit dem betrieb eines kraftfahrzeuges geschieht zum verlust des führerscheines führen kann?
Zitat:
aber wenn dann bei einem Unfall auf einmal die Faust des Opfers einen ins Gesicht schellt muss man damit dann auch leben.
damit muss man keinesfalls leben! neben der anzeige wegen körperverletzung die dir dann ins haus trudelt bekommst du auch noch sämtliche rechnungen für die instandsetzung der kauleiste nebst schmerzensgeld zugeschickt...
Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
@Magirus - Du auf spielst auf einen "allgemein Paragraphen" 23 an, richtig?
Ich meinte allerdings ein spezielles Gesetz / Verbot. Wie § 23 Absatz 1a (Handy zum telefonieren in die Hand nehmen)
Ich hatte ja gehofft das der junge Polizist diesen auch verwendet, da er dann in der Nachweispflicht ist, aber auf das schmale Brett ist er nichtmal gekommen, deswegen empfand ich den Abend ja auch so amüsant.
Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
Ich bin noch nicht in die Situation eines selbstverschuldeten Unfalls mit anderen Verkehrsteilnehmern gekommen, aber ganz ehrlich immer wenn ich jemand den "Wischer" zeige hoffe ich inständig das er mich an der nächsten Ampel aus dem Wagen zieht und mir richtig einen mitgibt.Zitat:
Original geschrieben von Manuel87
@ Mindless75: Natürlich muss das jeder selbst wissen, aber wenn dann bei einem Unfall auf einmal die Faust des Opfers einen ins Gesicht schellt muss man damit dann auch leben.
Mit dieser zusätzlichen Rente könnte ich es mir glatt leisten 10 Jahre früher in Rente zu gehen 😁
Och, den "Wischer" zeig ich auch bei unangebrachten Verhalten.
Hätte mich sogar fast eins inne Fresse gekostet, DER hätte sich es aber leisten können....das schöne Geld ^^
Wobei eben dieser eher einer jener ist der sicherlich nicht legalen Geschäften nachgeht, dafür sprach seine "Frau", sein Auto, einprägendes Kennzeichen, Auftreten seinerseits und Sprache.
Würds aber immer wieder machen wenn ich weiß das ich im recht bin,... er hatte mich auf der AB derbst geschnitten.
demletzt sind zwei südosteuropäer vor mir hergefahren die im monitor in den sonnenblenden nen porno angeschaut haben. lässig 😎
Pornos habe ich auch immer laufen, einfach herrlich die Gesichter der vorbeifahrenden zu beobachten 😁
Vergeht man sich nicht iwie am Jugendschutz, wenn man am hellichten Tag auf ner Autobahn wo man an Kindern in Familienkutschen vorbei kommen könnte Pornos schaut? :-D
wenn meine freundin gut drauf ist wackelt sie manchmal mit nackten brüsten zum seitenfenster. sind auch verdammt spannende reaktionen dabei 😎
Ich wusste doch, dass ich dich schon mal gesehen hab!Zitat:
Original geschrieben von schlang
wenn meine freundin gut drauf ist wackelt sie manchmal mit nackten brüsten zum seitenfenster. sind auch verdammt spannende reaktionen dabei 😎
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Vergeht man sich nicht iwie am Jugendschutz, wenn man am hellichten Tag auf ner Autobahn wo man an Kindern in Familienkutschen vorbei kommen könnte Pornos schaut? :-D
Ich habe kein Kind gezwungen in mein Auto zu schauen. Im Auto ist es wie zu hasue, my home my castle.
Du musst niemanden zwingen, zugänglich machen reicht schon. So ist das halt in Deutschland. Wenn ich jemandem ohne Führerschein ein Fahrzeug zugänglich mache und im öffentlichen Straßenverkehr fahren lasse, mache ich mich auch strafbar, ganz ohne ihn dazu zu zwingen zu fahren.