Während der Fahrt DVD Gucken bzw. alleine das Vorhandensein eines Players

Halo, ich habe da mal eine Frage.

Wie sieht es rechtlich aus bei folgenden Szenarien, und was können einem für Strafen blühen? Nehmen wir an, es handelt sich in allen Fällen um ein "offenes" DVD Radio d.h. es springt auch während der Fahrt an.

a) DVD fähiges Radio verbaut aber während der Fahrt (alleine im Auto) aus!
b) DVD fähiges Radio verbaut und während der Fahrt (alleine im Auto) an!
c) DVD fähiges Radio verbaut und während der Fahrt (mit Beifahrer) an!

Bin mal gespannt ...
Eure Juline

Beste Antwort im Thema

das thema wurde schon zig-mal durchgekaut! 🙄

rein rechtlich ist es:
NICHT verboten, ein dvd radio eingebaut zu haben
NICHT verboten, den bildschirm während der fahrt ausgefahren zu haben
NICHT verboten, eine dvd laufen zu lassen während der fahrt

jeder der das gegenteil behauptet, soll bitte direkt die entsprechenden verweise zur stvzo mitposten!

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi


denn nicht umsonst muss das Display auf den Handbremskontakt gelegt werden

dies steht so wo?!

dabei handelt es sich lediglich um empfehlungen der hersteller um sich vor regressansprüchen zu schützen......diese empfehlungen ahben aber KEINE rechtsverbindlichkeit!

das einzisgte womit man hier in konflikt kommen kann, ist der §23stvo, dieser greift allerdings auch beim gespräch mit dem beifahrer, dem rauchen einer zigarette, beim radiohören usw.....

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Zitat:

Original geschrieben von Juline2009



Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi



Gibt beides Ärger, denn nicht umsonst muss das Display auf den Handbremskontakt gelegt werden. Was dich erwartet müsste man mal nachfragen.
Welcher Gesetzestext schreibt denn das mit dem Handbremskontakt vor? Würde da gerne mal nachlesen.

Sinn ist folgender - Quengelige Freundinnen die zuviel Quasseln und beim Pendeln lieber mit DVDs stummgestellt werden wollen 🙂

Dann setz sie mitsamt dem DVD-Player auf den Rücksitz, dann gibts auch keine Fragen zu möglichen Strafen 😉

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Wenn du beim DVD sehen einen Unfall baust, dann hast du ebensoviel Teilschuld, als wenn du einen Burger ist.

Wer beim Schauen einer DVD oder beim Burgeressen in einen Unfall verwickelt wird, der hat exakt die gleiche Schuld wie jemand, der sich ausschließlich auf den Verkehr konzentriert. Es ist für die Schuldfrage nämlich völlig unerheblich, ob man jemandem aufgrund der Ablenkung durch eine DVD die Vorfahrt nimmt, oder weil man einfach nicht aufgepasst hat.

Aber wenn Du an dem Unfall grundsätzlich nicht schuld bist, dann kann durchaus geprüft werden, ob Du den Unfall nicht hättest vermeiden können, wenn Du Dich auf den Verkehr konzentriert hättest, statt einer DVD zu folgen.

Und wenn hier ein 'ja' dabei rauskommt, dann sieht die Welt schon anders aus.

Der Nachweis, im entscheidenden Moment den Bildschirm betrachtet zu haben, wird sich in der Praxis nicht erbringen lassen. Von daher sind alle Spekulationen in diese Richtung gegenstandslos.

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Diesbezüglich kommt es immer auf den Einzelfall an.

War die Ablenkung ursächlich ?
Hätte der Unfall ohne diese Ablenkung überhaupt stattgefunden ?
Wäre der Unfall ohne Ablenkung genauso stark gewesen ?

Eine Klare Aussage gibt es nur bei der Handybenutzung, der Rest ist wohl immer ein Fall für den Richter.

Es gibt da ja schon so einige Urteile beim Rauchen hinterm Steuer und Essen ( da nicht beide Hände am Lenkrad waren ) wo dem VT eine Teilschuld zugesprochen wurde.

Solange allerdings nichts passiert, kann man dir in einer normalen Verkehrskontrolle nichts anhaben.

Anders sieht es aus, wenn du einen Fahrfehler begehst, wie z.B. Schlangenlinien fahren usw., dann könnest du ein Ticket bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Der Nachweis, im entscheidenden Moment den Bildschirm betrachtet zu haben, wird sich in der Praxis nicht erbringen lassen. Von daher sind alle Spekulationen in diese Richtung gegenstandslos.

Seh ich genauso !

Allerdings könnte ein Mitfahrer, welcher durch den Unfall stark verletzt wurde dieses bei Gericht anführen ( wegen dem Schmerzensgeld usw. ) und somit die Beweisführung stärken.

Aber das wäre ein höchst seltener Fall.
(aber manchmal läufts dumm im Leben )

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Der Nachweis, im entscheidenden Moment den Bildschirm betrachtet zu haben, wird sich in der Praxis nicht erbringen lassen. Von daher sind alle Spekulationen in diese Richtung gegenstandslos.

Es sei denn, der Betroffene erzählt dies oder der Betroffene wird tot oder lebendig aus der Karre geschnitten und der 2. Teil von "Spiel mir das Lied vom Tod " läuft noch, dann hat er in zwei Fällen ein Problem. Im dritten Falle eher seine Erben.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Der Nachweis, im entscheidenden Moment den Bildschirm betrachtet zu haben, wird sich in der Praxis nicht erbringen lassen. Von daher sind alle Spekulationen in diese Richtung gegenstandslos.
Es sei denn, der Betroffene erzählt dies oder der Betroffene wird tot oder lebendig aus der Karre geschnitten und der 2. Teil von "Spiel mir das Lied vom Tod " läuft noch, dann hat er in zwei Fällen ein Problem. Im dritten Falle eher seine Erben.

Es gibt Leute, die finden die Musik von Ennio Morricone toll und lassen die DVD nur desshalb während der Fahrt laufen.

Wenn Du z.B. Deinen R129 zerlegst, und man findet eine BILD in den Trümmern, dann heißt das noch lange nicht, daß Du da auch drinn gelesen hast. Das muß man Dir dann schon nachweisen, gelle...😉

Ich lese immer Pornohefte....😁 - ups - 😰 Da kennst du aber " Killt " schlecht: " Fahrer zerlegte sich bei Tempo 250 - die DVD " Ich rase ins Jenseits " lief noch...." 😁 Das da z.b. die Versicherung erst einmal rumzickt dürfte doch wohl klar sein. Da wurden schon andere Ansprüche gekürzt. Aber wer ist schon so behänmmert und gibt das freiwillig zu, außer einigen hier vertretenen Moralaposteln, denen ich das aber ehrlich gesagt auch nicht abnehme...😁

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Der Nachweis, im entscheidenden Moment den Bildschirm betrachtet zu haben, wird sich in der Praxis nicht erbringen lassen. Von daher sind alle Spekulationen in diese Richtung gegenstandslos.

Solange der Unfallbeteiligte es schafft, nach dem Unfall den Player auszuschalten hast Du Recht.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von yo-chi


Er hat seine komplette Büroarbeit während der Fahrt erledigt und ist trotzdem viel zu schnell gefahren*. Schade dass ich davon kein Foto gemacht habe, sah wirklich irre aus.. (im CLK Cabrio).

*der hat öfter mal 1-3 Monate keinen Schein.. von daher schadets ihm nicht.

Damit läuft er Gefahr, in Zukunft ein potentieller MPU-Kandidat zu werden.

Jo. Des lustige is auch: Wenn er grad mal wieder keinen Schein hat, dann lässt er sich von seiner Sekretärin mim Firmen-T4 Multivan rumkutschieren. Er sitzt hinten drin und arbeitet ganz normal am Tisch. 🙂

Meint ihr nicht auch, dass nun wirklich alles zum Thema gesagt worden ist.

für mich "closed" fähig....

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009


Halo, ich habe da mal eine Frage.

Wie sieht es rechtlich aus bei folgenden Szenarien, und was können einem für Strafen blühen? Nehmen wir an, es handelt sich in allen Fällen um ein "offenes" DVD Radio d.h. es springt auch während der Fahrt an.

a) DVD fähiges Radio verbaut aber während der Fahrt (alleine im Auto) aus!
b) DVD fähiges Radio verbaut und während der Fahrt (alleine im Auto) an!
c) DVD fähiges Radio verbaut und während der Fahrt (mit Beifahrer) an!

Bin mal gespannt ...
Eure Juline

Naja, die hängen dich dann am nächsten Baum auf... BTW, sind schon wieder Ferien?

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973



Zitat:

Original geschrieben von Juline2009


Halo, ich habe da mal eine Frage.

Wie sieht es rechtlich aus bei folgenden Szenarien, und was können einem für Strafen blühen? Nehmen wir an, es handelt sich in allen Fällen um ein "offenes" DVD Radio d.h. es springt auch während der Fahrt an.

a) DVD fähiges Radio verbaut aber während der Fahrt (alleine im Auto) aus!
b) DVD fähiges Radio verbaut und während der Fahrt (alleine im Auto) an!
c) DVD fähiges Radio verbaut und während der Fahrt (mit Beifahrer) an!

Bin mal gespannt ...
Eure Juline

Naja, die hängen dich dann am nächsten Baum auf... BTW, sind schon wieder Ferien?

Ferien sind irrelevant für mich!

Wenn dich das jedoch interessiert, schau doch mal in den Ferienkalender deines Bundeslandes 😉

Mal ne Leiche hochholen....

Hatte gestern ein recht witziges Erlebnis, war gerade auf dem Heimweg als hinter mir das blaue Lämpchen anging.
Es folgte das übliche Prozedere: Führerschein und Fahrzeugschein bitte….. wissen sie warum wir sie angehalten haben?
Meine Antwort: Vermutlich weil ich nicht angeschnallt bin.
Polizist: Den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt haben kostet 30€, können Sie direkt mit Kreditkarte begleichen.
Ich: Ich ziehe es vor weder jetzt noch später zu bezahlen, das ich im Besitz einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO Absatz 5b, bin.

Da hat er erstmal blöd geguckt, wie das öfters der Fall ist wenn sie einem nicht das Geld aus der Tasche ziehen können.

Aber damit konnte er sich nicht zufrieden geben, deswegen kam dann plötzlich: Aber auf ihrem Navi läuft ein Film das ist nicht erlaubt, dafür bekomme ich 20€.

Komischerweise konnte er mir aber nicht sagen gegen welchen Paragraphen ich verstoßen haben sollte, aber es wäre nicht erlaubt und ich müsste zahlen.

Das wurde mir dann ein bisschen zu Blöd und ich habe ihn nach seinem Dienstausweis gefragt, da ich gerne eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen möchte, es könne ja nicht sein das die Staatsmacht macht sich ermächtigt gesetzestreue, unbescholtene Bürger ohne passende Gesetzesgrundlage abzuzocken.

Was glaubt ihr wie schnell ich wieder fahren durfte ohne etwas zu bezahlen.

Also falls ihr mal in eine Kontrolle geratet oder deswegen angehalten werdet – Laßt euch nicht abzocken, es gibt kein Gesetz das es verbietet!

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