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W220 - Airbag: Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten

Themenstarteram 8. März 2009 um 16:59

Hallo,

wollte mein Lenkrad Airbag abbauen und habe die Batterie abgeklemmt im Kofferraum.

Ich Dunmmkopf habe den Heckdeckel zu gemacht und kriege es nicht mehr auf.

Auto ist ohne Stromversorgung und mit dem Schlüssel kriege ich den Heckdeckel auch nicht auf.

Wie muss ich vorgehen bitte Hilft mir es wird drausse dunkel.... :(

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10 Antworten
am 8. März 2009 um 16:59

Guten Abend,

egal ob es einfach oder kompliziert ist gibt es in diesem Fall gesetzliche Vorschriften!!!

Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

 

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

 

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

 

Siehe hier § 4 Abs.3 und 4

 

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachlundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang. Da hier im Forum aber nur Privatpersonen lt. Nutzungsbedingungen etwas anbieten dürfen, kann der gewerblche Background ausgeschlossen werden und somit ist auch dort keine Erlaubnis mehr gegeben.

 

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

**** closed ****

Gruss TAlFUN

MT Moderation

Themenstarteram 8. März 2009 um 17:00

Es is ein CL500 Bj.2000

Hallo!

 

Gar nicht! So ist es am besten!

 

Es ist dir gar nicht erlaubt, an dem Lenkrad mit dem Airbag rumzuschrauben.

 

Bitte setze Dich mit Deiner Werkstatt in Verbindung!

 

Grüße

 

Björn

am 8. März 2009 um 17:08

Der Notschlüssel ist etwas fummelig reinzubekommen, aber damit müsste er aufgehen.

Themenstarteram 8. März 2009 um 17:09

ich probiere es nochmal mit dem schlüssel... :(

Wenn nicht geht unter der Fußraumverkleidung rechts gibts einen Hauptstrom verteiler + und - irgendwo am Motormasse Starthilfe drauf geben.Dann über ZV öffnen.

Themenstarteram 8. März 2009 um 18:03

@MAC_FLY

Danke Mac_Fly mit dem Notschlüssel war es wirklich fummelig gewesen hat aber geklappt nach mehrmaligen

versuchen.

Hatte schon Panik gehabt...abr freu mich jetzt sehr...:D

Aber ein Problem habe ich noch. Habe den Stecker für Multifunktionstasten nicht abbekommen.

Der Stecker sieht jetzt nicht so ganz gut aus... :(

Dafür war der Airbag Stecker sehr leicht abzuekommen.

Wie kriege ich denn den schwarzen Stecker raus? :confused:

 

 

 

Vielen Dank auch an DB-FUCHS für deine Antwort :)

Zitat:

Original geschrieben von bjoernb77

Hallo!

Gar nicht! So ist es am besten!

Es ist dir gar nicht erlaubt, an dem Lenkrad mit dem Airbag rumzuschrauben.

Bitte setze Dich mit Deiner Werkstatt in Verbindung!

Grüße

Björn

Hilfe, schon wieder dieser Quatsch!!

1. Ist es sein Auto

2. Wenn die Batterie abgeklemmt ist und der Zündschlüssel abgezogen...wie soll der Airbag dann auslösen...

Das ist keine Hexerrei, sondern der Zündimpuls vom Steuergerät zündet den Airbag.

 

Ich muß dringend im WIS nachschauen was man laut Benz beim Airbagausbau beachten soll....

....dann ab ins HOWTO damit.

Jedesmal wenn dann wieder Panik verbreitet wird, werde ich den LINK zu dieser Information posten.

 

 

Zitat:

Hilfe, schon wieder dieser Quatsch!!

 

1. Ist es sein Auto

Äh, ich würde mal sagen  i h r  Auto (oder ist Gina ein Männername?).

MFG

Pluto

am 8. März 2009 um 18:53

Guten Abend,

egal ob es einfach oder kompliziert ist gibt es in diesem Fall gesetzliche Vorschriften!!!

Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

 

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

 

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

 

Siehe hier § 4 Abs.3 und 4

 

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachlundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang. Da hier im Forum aber nur Privatpersonen lt. Nutzungsbedingungen etwas anbieten dürfen, kann der gewerblche Background ausgeschlossen werden und somit ist auch dort keine Erlaubnis mehr gegeben.

 

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

**** closed ****

Gruss TAlFUN

MT Moderation

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