W211 mit ASA ZR1 (19 Zoll)
Hallo Leute,
ich habe am WE ein gutes Angebot für diese Felgen bekommen. Bevor ich irgendwas dummes mache, wollte ich ein Paar fragen klären. Ich hoffe ihr könnt mir da helfen.
ASA ZR1 in 19 Zoll - ET 30
VA - 8,5J
HA - 9,5J
Ich selber fahre einen W211 (Avantgarde) AMG-Style mit Airmatic.
Ich habe nun das Teilegutachten vor mir und unter Auflagen steht für die Reifenbezogenen Auflagen bei einer Bereifung von VA mit 245/35 die Ziffern K41, K49, K50 und für die HA mit 275/30 die Ziffern K44, K50. Als Allgemeine Auflage K42.
Das sind alles Auflagen die Nacharbeiten an den Radhausauschnittskanten, Kotflügel und Radabdeckung erfolderlich machen.
Der aktuelle Besitzer hat die Felgen auf einem W210 gefahren, dort sind im Teilegutachten auch diese Auflagen drinne, er hat diese aber ohne Nachbearbeitung eingetragen bekommen.
Hier die Auflagen nochmal im Detail:
Zitat:
K41:
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.K42:
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.K44:
An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.K49:
Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.K50:
Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
Meine Frage hier ist einfach: Müssen diese Nacharbeiten wirklich gemacht werden? Ich kann mir das gerade irgendwie nicht vorstellen.
Hat jemand von euch damit Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank und viele Grüße
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von stequ
Wenn Du mir noch Deinen Fahrzeugtyp und die vorhandenen max. Achslasten verraten würdest....Gruß
W211 reicht da nicht. Die Spanne der Motorisierungen kennst Du ja selber.
E240 - 177PS
Hier mal die Daten:
F1 (Technisch zulässige Gesamtmasse in kg): 2105
7.1 / 8.1 (Technisch zulässige maximale Achslast je Achsgruppe in kg): 1005
7.2 / 8.2 (Technisch zulässige maximale Achslast je Achsgruppe in kg): 1140
Sollte somit eigentlich ohne Probleme hinkommen mit den Hankook
Na mit den Daten kannst Du ganz leicht sehen das da so ziemlich alles passt.
Suche Dir die gängiste Größe (ich meine LI 93 vorn und 96 hinten) aus und gut. Das noch bis zulässiger Vmax von über 240km/h (ZR, Y oder W) und gut.
Gruß
Edit: Deine Hankooks passen also locker. Vorne brauchst Du aber keinen Li von 96, zumal wahrscheinlich schwerer zu bekommen und/oder teurer.
Ja die Hankooks für vorne haben einen LI von 93 und Vmax von Y, das reicht locker aus.
Ich bedanke mich für deine Hilfe. Du hast mir sehr geholfen.
Jetzt kann ich beruhigt Reifen kaufen gehen und zum Tüv fahren 🙂
Viele Grüße
Keine Ursache dafür ist das Forum ja da und der Bedanken Button..............😁
Gruß
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Hab beim 320 auch die Y 93/96 der Tüv Prüfer hat aber mir W eingetragen meinte wird eventuell billiget der Reifen.
Hi,
wollte kurz mal berichten. Hab gestern die Felgen montieren lassen, sah soweit gut aus auch genug Platz usw.
War vorhin bei der Dekra. Prüfer hat die Felgen vorerst nicht abgenommen. Er meinte hinten muss nachgearbeitet werden. Er ist vorne rechts und hinten links auf eine Auffahrrampe gefahren und erzählte mir irgendwas von extremer Lastfall, das hier zu wenig Platz zwischen Reifen und Radkasen wäre.... Ich müsste hinten die Ziehen lassen..
Ich versuche es jetzt Morgen nochmal in einer freien Werkstatt. Ansonsten komm ich wahrscheinlich nicht drum herum den Radkasten erweitern zu lassen.
Viele Grüße
Wäre jetzt auch mein Tip gewesen. Fahre zu einem anderen Prüfer.
Das sollte sich normalerweie ausgehen.
Hi,
das ist genau das, was ich mit "Ermessensspielraum" weiter oben gemeint habe. Ein Prüfer, der nie oder selten solche Felgen einträgt, macht sich gleich in die Hose, einer der ständig beim Tuner sowas macht, sieht das entspannter. Die Auflagen in den Gutachten sind nämlich immer schwammig formuliert nach dem Motto "ggf. muss zur Herstellung der Freigängigkeit nachgearbeitet werden". Nur, was ist "freigängig"? Für den einen Prüfer heisst das, man muss einen Hut durchwerfen können, dem anderen reichen 5mm.
Probier doch einfach mal, bei einem Tuner vorbeizufahren, dort klappt das leichter...
Viele Grüße
Patrick
Hi,
war gestern in der freien Werkstatt. Felgen wurden vom Prüfer ohne Probleme abgenommen. 🙂
Kennst sich von euch jemand mit der Airmatic aus? Wisst ihr ob man die Airmatic vorne Softwaremäßig (bei Kunzmann) ein Paar mm tiefer legen lassen kann?
Zitat:
Original geschrieben von phux2000
Nur, was ist "freigängig"? Für den einen Prüfer heisst das, man muss einen Hut durchwerfen können, dem anderen reichen 5mm.
Freigängig bedeutet, dass nichts schleift. Normalerweise wird eine Freigängikeit vom Zeigefinger angenommen beim Fahrzeug, was über kreuz auf Felgen oder ähnliches abgestellt wurde.
Und eigentlich ist dass als Nachweis nur bedingt geeignet. Denn die dynamischen Belastungen im Straßenverkehr können auch zu einem Schleifen führe, wenn bei dem Abstellen über Kreuz auf 2 Felgen nichts geschliffen hat. Wer was anderes behauptet, hat keine Ahnung!
Ihr könnt froh sein, dass die meisten Prüforganisationen die Prüfung nicht 100% nach Vorschrift machen. Wenn dies so durchgeführt werden würde, dann wäre eine Felgeneintragung ohne passendes Gutachten schnell mal bei 800-1000€.
Wer sich fragt warum? Ein Überprüfungsfahrt muss in einem dynamischen Fahrversuch durchgeführt werden in verschiedenen Beladungszuständen. Diese Fahrt muss auf einem Belag mit bekannten Reibwert durchgeführt werden. Wer kann aber nachweisen, welchen Reibwert der normale Straßenbelag vor eurer Haustür hat? Also muss dafür eine Teststrecke mit bekannten Reibwert angemietet werden, und das kostet mal schnell mehrere hundert Euro.
Und nach solch einem Test sind die Reifen dann auch meist Schrott.
Also nett zum Prüfer sein und seine Entscheidung aktzeptieren😉 Immerhin geht es auch um eure Sicherheit, denn ein aufgeschlitzer Reifen ist ziemlich hinterhältig.
Zitat:
Original geschrieben von sennini
Freigängig bedeutet, dass nichts schleift. Normalerweise wird eine Freigängikeit vom Zeigefinger angenommen beim Fahrzeug, was über kreuz auf Felgen oder ähnliches abgestellt wurde.Zitat:
Original geschrieben von phux2000
Nur, was ist "freigängig"? Für den einen Prüfer heisst das, man muss einen Hut durchwerfen können, dem anderen reichen 5mm.
Und eigentlich ist dass als Nachweis nur bedingt geeignet. Denn die dynamischen Belastungen im Straßenverkehr können auch zu einem Schleifen führe, wenn bei dem Abstellen über Kreuz auf 2 Felgen nichts geschliffen hat. Wer was anderes behauptet, hat keine Ahnung!Ihr könnt froh sein, dass die meisten Prüforganisationen die Prüfung nicht 100% nach Vorschrift machen. Wenn dies so durchgeführt werden würde, dann wäre eine Felgeneintragung ohne passendes Gutachten schnell mal bei 800-1000€.
Wer sich fragt warum? Ein Überprüfungsfahrt muss in einem dynamischen Fahrversuch durchgeführt werden in verschiedenen Beladungszuständen. Diese Fahrt muss auf einem Belag mit bekannten Reibwert durchgeführt werden. Wer kann aber nachweisen, welchen Reibwert der normale Straßenbelag vor eurer Haustür hat? Also muss dafür eine Teststrecke mit bekannten Reibwert angemietet werden, und das kostet mal schnell mehrere hundert Euro.
Und nach solch einem Test sind die Reifen dann auch meist Schrott.Also nett zum Prüfer sein und seine Entscheidung aktzeptieren😉 Immerhin geht es auch um eure Sicherheit, denn ein aufgeschlitzter Reifen ist ziemlich hinterhältig.
Ich hätte nichts gegen den Prüfer gesagt. Wenn er auf aber auf die Rampen fährt und ich immer noch meinen Zeigefinger, Daumen oder sonst etwas ohne PROBLEME durchziehen/durchführen kann, dann ist da meines erachtens genug Platz oder wo soll hier deiner Meinung nach der Radkasten den Reifen aufschlitzen? Ich glaube hier war genug Reifenfreigängigkeit nur wollte er mit seiner Willkür das nicht abnehmen.
Zitat:
Nur, was ist "freigängig"? Für den einen Prüfer heisst das, man muss einen Hut durchwerfen können, dem anderen reichen 5mm.
.
Wie phux schon sagte. Er war wahrscheinlich so einer, der einen Hut durchwerfen wollte...
Zitat:
Original geschrieben von Bashud
Wie phux schon sagte. Er war wahrscheinlich so einer, der einen Hut durchwerfen wollte...
Das Problem ist immer, dass der Prüfer dafür unterschreibt und dafür gerade stehen muss.
Und jeder hat halt seine eigene Auffassung darüber, was freigängig ist und was nicht.
Technisch betrachtet gibt es eigentlich nur wenige Einschränkungen. Das betrifft zb die Mindesthöhe des Fahrzeuges oder die Mindesthöhe der Scheinwerfer(50cm), Freigängigkeit zur Karrosserie, Achsteilen usw.
Wenn die Mindeshöhe des Fzgs oder der Scheinwerfer unterschritten ist, dann nützt dir auch die Freigängigkeit der Räder auch nichts mehr. (Das Beispiel war allgemein und hat sich nicht auf das Bördeln der Radläufe bezogen)
Hat er dir denn erklärt, warum er die Freigängigkeit für zu gering gehalten hat? Denn da müsste er ja mit seiner Ansichtsweise rausrücken.
Zu der Freigängigkeit kommt aber noch das Problem der Radabdeckung. Diese muss auch gewährleistet sein(Maße stehen immer auch normalerweise im Gutachten mit drin) und das führt auch dazu, dass entweder geeignete Radverbreiterungen angebracht werden müssen, oder halt wenn es diese nicht gibt, muss der Radlauf gezogen werden.
Daher kann schnell die Ansicht eines Prüfers missverstanden werden.
Aber davon abgesehen gibt es auch sicher welche, die einfach unsicher sind und bei der Abnahme auf Nummer sicher gehen wollen. Aber was will man machen, entweder aktzeptiert man es oder man versucht es bei einem anderen Prüfer. Aber ob dort alles nach den Auflagen eingetragen wird ist auch wieder ein Problem. Denn nicht jeder Prüfer nimmt es genau mit den Auflagen. Sie prüfen nach dem Motto: Sieht gut aus, dass geht schon. Das ist aber leider der falsche Weg und nicht unbedingt ungefährlich.
Ein Freund von mir hat auf seinen 3er E46 19 Zoll X5 Felgen montiert. Er hat das in der Pfalz eintragen lassen und das ganze wurde auch mit der Methode "auf 2 Felgen stellen" auf Freigängigkeit geprüft.
Es hat alles gepasst und der Prüfer hat es ihm eingetragen. Aber sobald er mit 4 Personen Stelle eine bestimmte Rechtskurve fährt die dann eine Steigung hochgeht, schleift hinten links das Rad im Radkasten. Er sagt selber das ihm das nicht geheuer ist und er sich wünscht, dass der Prüfer es besser geprüft hätte. Er will jetzt freiwillig das Gewindefahrwerk hochdrehen.
Daher lieber ordentlich und technisch korrekt als aufgeschlitze Reifen. In deinem Fall war der Sicherheitsabstand vielleicht etwas groß😁
Wo bleiben denn eigentlich die Bilder????