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VW verweigert Führerscheinneulingsprämie

VW Polo 5 (6R / 6C)
Themenstarteram 11. April 2012 um 12:13

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe im November einen Polo über einen InternetVermittler bestellt. Die Bestellung erfolgt über meinen damaligen 2. Wohnsitz, da ich mich dort zu der Zeit für einige Wochen aufhielt. Dies führte natürlich auch dazu, dass auf der verbindlichen Bestellung und dem Antrag auf die Führerscheinneulingsprämie der 2. Wohnsitz stand.

Ich bezahlte das Auto ganz normal (inkl. dem Führerscheinneulingsrabatt) und holte es ab.

So nun 1 Monat später meldet sich das Autohaus bei mir und will 1000 Euro wieder haben. Wieso?! "Volkwagen hat die Zahlung der 1000,00 EUR verweigert, da die Adressangaben auf der verbindlichen Bestellung und dem „Jungen-Fahrer“-Antrag nicht mit der Adresse der Fahrzeugzulassung und des Personalausweises übereinstimmt."

Da frag ich mich welche Auflagen?! Ich hab weder vom Händler jemals die Auflagen zu erfahren bekommen noch konnte ich die Auflagen irgendwo im Internet nachlesen, außerdem hatte der Händler bei Bestellung Führerschein und Personalausweiskopie erhalten und hätte somit die unterschiedlichen Adressen erkennen könnnen...

Mein Problem ist jetzt, dass ich nicht weiß wie es weiter gehen soll? Soll ich es VW so begründen wie hier geschildert (Problem: 2. Wohnsitz nicht gemeldet, da ich mich dort nur für 3 Wochen aufgehalten habe) oder sollte ich hier lieber allgemein die Auflagen in Frage stellen?

Beste Antwort im Thema
am 11. April 2012 um 12:48

Die Frage ist halt, was genau steht in dem Antrag der 1000 Prämie die der Händler für dich ausgefüllt hat.

Außerdem ist es doch irgendwie logsich das sie "stutzig" werden wenn die Daten abweichend sind, denn es gibt da draußen genug Leute die über so eine Schiene illegal an die 1000 Euro wollen. Da ist man dann als eventuell ehlriche Person dann Opfer aufgrund dessen das es andere nicht so ehrlich meinen.

Was mich persönlich an der ganzen Nummer wundert ist, das du dir, wohl wissend das du dort nicht gemeldet bist, ein Auto auf dieser Anschrift käufst. Zumal der Zeitraum von 3 Wochen sogar noch sehr überschubar gewesen ist und (ich kenne nicht die genauen Umstände und die mir /uns auch nichts an) man alles hätte durchaus über die Gemeldete Anschrift hätte laufen lassen können wenn man dorthin sowieso zurück geht innerhalb von 3 Wochen...

Zitat:

Ist einfach gesagt. Manchmal schaufelt man sich aber damit, was man so alles verrät sein eigenes Grab

Und dieser satz macht es nicht besser ;) Ich persönlich sehe hier nichts was "Schlimm" wäre, außer eventuell das du dich nicht fristgemäß gemeldet/umgemeldet ( Frist beträgt 7 bzw. in einigen Städten 14 Tage für Personen) hast. Wenn du aber selbst schon zweifel an der ganzen Sache hast steckt vieleicht noch mehr dahinter ?!?!

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Versuch doch erstmal ersteres.

Themenstarteram 11. April 2012 um 12:18

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Versuch doch erstmal ersteres.

Ist einfach gesagt. Manchmal schaufelt man sich aber damit, was man so alles verrät sein eigenes Grab ;)

Ich würde gerne Mal die Auflagen vorher sehen, bevor ich mich rechtfertige...

am 11. April 2012 um 12:48

Die Frage ist halt, was genau steht in dem Antrag der 1000 Prämie die der Händler für dich ausgefüllt hat.

Außerdem ist es doch irgendwie logsich das sie "stutzig" werden wenn die Daten abweichend sind, denn es gibt da draußen genug Leute die über so eine Schiene illegal an die 1000 Euro wollen. Da ist man dann als eventuell ehlriche Person dann Opfer aufgrund dessen das es andere nicht so ehrlich meinen.

Was mich persönlich an der ganzen Nummer wundert ist, das du dir, wohl wissend das du dort nicht gemeldet bist, ein Auto auf dieser Anschrift käufst. Zumal der Zeitraum von 3 Wochen sogar noch sehr überschubar gewesen ist und (ich kenne nicht die genauen Umstände und die mir /uns auch nichts an) man alles hätte durchaus über die Gemeldete Anschrift hätte laufen lassen können wenn man dorthin sowieso zurück geht innerhalb von 3 Wochen...

Zitat:

Ist einfach gesagt. Manchmal schaufelt man sich aber damit, was man so alles verrät sein eigenes Grab

Und dieser satz macht es nicht besser ;) Ich persönlich sehe hier nichts was "Schlimm" wäre, außer eventuell das du dich nicht fristgemäß gemeldet/umgemeldet ( Frist beträgt 7 bzw. in einigen Städten 14 Tage für Personen) hast. Wenn du aber selbst schon zweifel an der ganzen Sache hast steckt vieleicht noch mehr dahinter ?!?!

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1000euro zahlen...geht am schnellsten...

Zitat:

 

Und dieser satz macht es nicht besser ;) Ich persönlich sehe hier nichts was "Schlimm" wäre, außer eventuell das du dich nicht fristgemäß gemeldet/umgemeldet ( Frist beträgt 7 bzw. in einigen Städten 14 Tage für Personen) hast. Wenn du aber selbst schon zweifel an der ganzen Sache hast steckt vieleicht noch mehr dahinter ?!?!

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Innerhalb dieser frist müßte man sich melden, wenn man Meldepflichtig ist. Für einen 3wöchigen Aufenthalt ist man aber in D nicht meldepflichtig.

Sich über einen solchen Wohnort ein KFZ zu kaufen halte ich allerdings auch fast für fragwürdig. Hast Du die Adresse denn komplett mit Namen des Hotels und Zimmernummer angegeben :confused::rolleyes:

Ich würde den Händler fragen, weshalb er nicht die Richtigen Adressdaten von Dir verlangt hat.

Was steht denn in Deinem Vertrag? Steht dort etwas, dass Dir die 100€ unter vorbehaltlicher Prüfung der Unterlagen erlassen werden?

am 11. April 2012 um 14:19

Zitat:

Original geschrieben von Mauke76

 

Innerhalb dieser frist müßte man sich melden, wenn man Meldepflichtig ist. Für einen 3wöchigen Aufenthalt ist man aber in D nicht meldepflichtig.

Wenn du dort deinen Lebensmittelpunkt hin verlegst bist du nach 7 Tagen meldepflichtig. Lebensmittelpunkt heißt z.B. Studium, Arbeitsplatzwechsel (also Festen Arbeitsplatz und keine Wechsletätigkeit)... Sprich bist du unter der Woche dort und "Lebst" dort deinen normalen Alltag weiter bist du innerhalb von 7 Tagen meldepflichtig.

Das was du meinst ist z.B. wenn ich für 3-4 Wochen zu meiner Mutter von Hamburg nach München gehe weil sie im KH liegt ich aber nach wie vor in Hamburg meinen Job ect. habe und auf Urlaub oder freigestellt bin.

Das war zumindest Stand 2000, denn meine Frau, damalige Freundin hat da selbst fast eine Krise bekommen mit dem Paragraphn-Dschungel ;)

 

LG Space

Nebenthema Meldegesetz..... :rolleyes:

Das mit dem lebensmittelpunkt ist richtig, dies tritt aber nicht bereits nach 3 Wochen ein.

am 11. April 2012 um 14:39

Also unsere Infos waren andere, ist aber wie gesagt stand 2000

Also lassen wir das so stehen, ist eh OT hoch 3 ;);)

BTT: Hat der TE denn nicht eine Kopie oder durchschrift des Prämien-Antrags bekommen?

Denn dort dürften dann ja auch eventuell die Bedingungen vermerkt sein oder nicht ?

LG Space

am 11. April 2012 um 14:48

VW nimmt das schon sehr genau! Siehe Anhang :D

Zitat:

Original geschrieben von ESLIH

VW nimmt das schon sehr genau! Siehe Anhang :D

Ja, seitdem hält der Draht auch nicht mehr, sondern reißt sofort durch, wenn man ihn belastet :D

Themenstarteram 11. April 2012 um 15:13

Leider habe ich keine Kopie mehr vom Antrag auf die Junge-Fahrer-Prämie. Jedoch bezweifel ich, dass dort etwas über die Adresse des Kunden steht...War ja auch nur ein Blatt und viel Text stand da nicht wirklich drauf. Hat vllt. jmd. so einen Antrag vorliegen?

Da hier wohl noch einige Fragen offen sind, möchte ich es genauer erklären: Ich habe einige Wochen bei einem Freund in einer anderen Stadt gewohnt, um mir in dieser Stadt eine Wohnung zu suchen, um Arbeit kümmern usw., da bald ein Umzug ansteht...Da ich in dieser Zeit nicht an meinem Hauptwohnsitz war und ich das Auto natürlich möglichst schnell bestellen wollte, habe ich natürlich die Adresse meines Freundes angegeben, damit mich die Unterlagen auch zeitnah erreichen. Die Zulassung usw. musste aber natürlich auf meinen richtigen Wohnort erfolgen und das stört VW jetzt...

Ich seh da folgende Probleme:

1. Ist bei einer verbindlichen Bestellung bzw. bei einem Kaufvertrag immer die korrekte Meldeadresse anzugeben oder kann man hier eine beliebige Adresse unter der man erreichbar ist angeben?

2. Paralell zu 1., ist bei dem Antrag auf die "Junge-Fahrer-Prämie" die Anschrift unter der man erreichbar ist anzugeben oder die korrekte Meldeanschrift.

Bei der verbindlichen Bestellung hat das Autohaus von mir Personalausweiskopie und Führerscheinkopie erhalten, darauf war natürlich auch die Meldeadresse ersichtlich. Der Händler hat aber nichts bemängelt...

Letztlich geht es darum, ob mir VW dadurch die Prämie verweigern kann...

am 11. April 2012 um 15:19

Da wir sowas nicht beantragt haben, kann ich nur den Link weitergeben: www.volkswagen.de/.../fuehrerschein_zuschuss.pdf

Themenstarteram 11. April 2012 um 15:25

Zitat:

Original geschrieben von ESLIH

Da wir sowas nicht beantragt haben, kann ich nur den Link weitergeben: www.volkswagen.de/.../fuehrerschein_zuschuss.pdf

Habe ich mir alles durchgelesen. Jedoch von der "Anschrift" ist nirgens die Rede...

Auch im Kaufvertrag heißt es:

"Das Fahrzeug wird im Rahmen des "Junge Fahrer"-Programms für ..., geboren am ... bestellt. Das Fahrzeug wird auf ... vor Auslieferung zugelassen. (Nachweis durch Zulassungsbescheinigung Teil I) Die Sonderprämie in Höhe von 1.000€ wird dem Kunden nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen gutgeschrieben"

Von der "Anschrift" ist auch hier nicht die Rede. Die erforderlichen Unterlagen sind lt. Autohaus:

-Führerscheinkopie

-Ausweiskopie

-Antrag auf die Führerscheinneulingsprämie

Aus der Ausweiskopie ging doch nun eindeutig die Meldeanschrift hervor und der Händler hat es versäumt dies zu prüfen.

Zitat:

Original geschrieben von xjavunx

Aus der Ausweiskopie ging doch nun eindeutig die Meldeanschrift hervor und der Händler hat es versäumt dies zu prüfen.

Welche Entschuldigungsgründe hat der Händler für sein Versäumnis vorgebracht?

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