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VW Polo abschleppen ohne zulassung geht das ?vorne auto hinten keine zulassung hm...

Themenstarteram 7. August 2003 um 19:39

HI leute ich will meine karre aus meiner halle schleppen nur leider is die karre net angemeldet und hänger hab ich auch net.... darf ich meine karre einfach so wech schleppen ? ( meine abschleppen ) mit stange und hinten kennzeichen nur ohne plakete ? geht das ? was sagen die bullen dazu =?!

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15 Antworten

Servus,

der abschleppende muß im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C bzw. Klasse 2 also LKW Führerschein sein.

Wenn nicht und die Polizei erwischt Euch ist das wie Fahren ohne Führerschein und das wird teuer.

hmm also bei mir in den prüfungsbögen gabs eine frage zum thema abschleppen da hieß es aber das man auch mit führerscheinklasse B andere abschleppen darf. man selber fährt dann ja auch kein größeres auto sondern zieht nur einen hinter her der aber selber lenken und bremsen kann. werde die frage nochmal suchen.

mfg

TheRza

moin!

wenn ich zecke richtig verstanden habe geht es nicht um ein fühererschein- sondern um ein zulassungsproblem. führerschein hat er wohl, aber keine (gültige) zulassung für's auto ... weiß ich leider auch nicht, frag doch mal die herren vonna rennleitung.

darf man nicht....(?)

 

Hallo,

ich hab vor Jahren mal eine Reportage über Gebrauchtwagenmärkte gesehen. Dort war auch die Polizei präsent.

Die haben - soweit ich mich erinnere - den Leuten sogar verboten Fahrzeuge ohne Zulassung auf der Straße zu schieben. "Bewegen von Fahrzeugen ohne Zulassung auf einer öffentl. Straße" oder so ähnlich.

Ich hoffe ich konnte euch n bisschen weiter helfen

Bochen

Zitat:

Original geschrieben von TheRza

hmm also bei mir in den prüfungsbögen gabs eine frage zum thema abschleppen da hieß es aber das man auch mit führerscheinklasse B andere abschleppen darf. man selber fährt dann ja auch kein größeres auto sondern zieht nur einen hinter her der aber selber lenken und bremsen kann.

In dem vorliegenden Fall geht es nicht ums ABSCHLEPPEN (eines mit Panne liegengebliebenen Fahrzeuges) sondern ums SCHLEPPEN (eines nicht zugelassenen Fahrzeuges). In diesem Fall benötigt der Ziehende wirklich 'nen LKW-Führerschein. Außerdem ist eine Schleppgenehmigung für die vorgesehene Route erforderlich. Diese ist bei der örtlichen Polizeibehörde zu beantragen.

jo frag mal nach können dir wohl am besten helfen.

aber vermute mal nicht das man es darf den er hat dann ja auch keinen gültigen tüv und somit nicht auf der straße zu bewegen.

jedoch fragen kostet nichts.

mfg

TheRza

also ich weiß aus eigener Erfahrung (Wir haben schon dafür gezahlt):

Ein Abschleppen eines Fahrzeuges, liegt nur im Pannenfall vor.

Alles andere ist Schleppen.

Das Schleppen eines nicht angemeldeten Fahrzeuges, darf nur von jemanden mit LKW Führerschein durchgeführt werden. Desweiteren muss der im hinteren Fahrzeug mindestens PKW Führerschein haben.

UND

Es ist eine genehmigung für das schleppen zu beantragen. In der u.a. der genaue zeitpunkt und der weg angegeben werden muss.

Gruß

Lupo

@zecke001

Es wäre mit weniger Aufwand (und im Endeffekt weniger Kosten) verbunden, wenn du zum (Ab-)Schleppunternehmen deines Vertrauens gehst und den Wagen auf'n Transporter verladen läßt, der ihn dir dann dort hin bringt, wo du ihn hinhaben willst.

Ich bin auch schon in dieser Situation gewesen, und erwischt worden.

Das sa dann folgendermassen aus, ICH als Fahrer des Zugfahrzeugs habe Ärger bekommen, weil (Jetzt kommt der HAMMER!!!) ich ein funktionsfähiges (wurde kurz getestet), aber nicht zugelassenes Auto abgeschleppt habe, was dann ganz einfach als ANHÄNGER gilt !!!!

Da ich aber keinen Anhängerführerschein besitze/besaß, habe ich Ärger bekommen, und hätte eine Anzeige kassieren können (Glück gehabt - Blaues Auge). Sehr kuriose Situation,

die Beamten haben mir das auf der Wache mit lustigen Skizzen klar machen wollen.

ALso: Ich kann nur abraten.

P.S. Das der hinten sitzende/fahrende keinen Führerschein hatte, hat überhaupt keine Rolle gespielt, obwohl das überpüft wurde.

Gruss

@dieselschwalbe

ich kann dir nur sagen, dass du da sehr viel glück gehabt hast.

bei uns ist die ganze sache etwas heftiger ausgegangen.

Ja, da hast du wohl recht, aber das lag wohl daran, dass das damals (ich schätze ca. 1997/98), in einem bayrischen Kaff passierte, wo die Polizei noch so ziemlich alles als "Dummen Lausbubenstreich" (Kapitalverbrechen mal aussen vor) durchgehen lies, gekannt ham die uns ja eh schon. (Unvermeidbar als damals 18-jähriger Führerscheinbesitzer). Ausser Standpauke nix passiert.

Heute wohne ich bei Stuttgart, und hier würde ich's lieber nicht drauf ankommen lassen :-)

Gruss

Oh, da scheint sich in den Regelungen aber viel getan zu haben. Dann könnte man also mit Klasse 2 ein nicht angemeldetes KFZ schleppen?

Klasse 2 bestimmt wegen der 2 Achsen des "Hängers" und deren Abstand.

 

PS: In meiner Sturm und Drangzeit durfte man das noch mit Klasse 3, aber nur wenn das KFZ zur Endverwertung kam und nicht aus eigener Kraft mehr fuhr.

am 8. August 2003 um 15:53

ich hab heute mit meinem vater den ford ka meiner mutter zur werkstatt geschleppt.

der ging eines morgens nicht mehr an, und totaler elektrik ausfall (ich vermute mal anlasser im arsch, dadurch dann hohe spitzenspannung und deshalb geht restliche elektronik nicht). jedenfalls bei uns vom hof zur 2km entfernten werkstatt, mit abschleppstange.

brauchten wir dafür dann nen lkw führerschein? nein oder ?

nein weil er hat ja ne panne

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