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VW Neuwagen-Garantie erweitern bei Lagerfahrzeugen

Habe vor einigen Tagen einen VW Golf Variant erworben. Es war kein Bestellfahrzeug, sondern der Wagen war so beim Händler konfiguriert/bestellt/geliefert worden und hat zwar werkseitig 5 Jahre Garantie, aber eben nicht die für mich gewünschte Laufleistung (150.000 km hätte ich mind. gerne).

Da sonst aber alles passte, habe ich ihn genommen.

Kann man die Werksgarantie weiter aufrüsten - in dem Fall nicht nach Jahren (5 Jahre hat er ja schon), sondern nach km? Ich will keinen Drittanbieter wie Car Garantie (habe ich sehr schlechte Erfahrungen gemacht), sondern Garantie von VW gegen Geld. Klar kann ich das Komplettpaket 5 Jahre /200000 km auch nachträglich für runde 2000 EUR bestellen, aber igrendwie habe ich ja schon die 1070,- EUR im Neuwagenpreis bis 100.000 mitbezahlt. Wird da was angerechnet?

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22 Antworten
am 6. Januar 2016 um 13:15

Wieviel km enthaelt die Garantie denn? Konnte der Händler nichts machen in der Sache?

Der Händler konnte oder wollte auf die Schnelle nix machen und ich benötigte das Auto ganz schnell (wegen plötzlichem Fahrzeugausfall) und außerdem ist er weit weg (700 km), ich würde das Ganze beim VW-Händler hier vor Ort abschließen. 100.000 km sind incl., 150.000 oder ggf. 200.000 wollte ich gerne.

Also wenn ich das recht sehe, dann sind die Preise für normale Golf 7 und Variant 7 solange sie noch fast neu sind (bis 6 Monate) wie folgt:

Laufzeit 3 Jahre 50 tkm 100 tkm 150 tkm 200 tkm

Fahrzeugalter bis 6 Monate 739 1086 1326 1863 EUR

Das müsste doch bedeuten, wenn ich nach Neukauf innerhalb der ersten 6 Monate von 100.000 auf 200.000 upgraden möchte, müsste ich 1863 - 1086 = 777 EUR bezahlen.

Ist das so korrekt?

am 6. Januar 2016 um 14:02

Und bei 300.000 km lach

Frag einfach deinen Händler ;) der weiß am besten wie das bei VW läuft

am 6. Januar 2016 um 14:55

Ich habe auch ein Lagerfahrzeug erworben inkl. Garantie mit knapp bemessener km-Fahrleistung.

Hab es dann so gelassen, da bei Überschreitung ja immer noch 50% übernommen werden.

Aber die Möglichkeit einer Änderung wäre schon interessant, ich würde beim VW Versicherungsservice nachfragen. Mein Händler wusste es nämlich auch nicht.

Das mit den 50% wusste ich nicht, interessanter Tipp! Danke!

Ansonsten werde ich wohl erstmal beim hiesigen Händler anfragen. Ein bisschen Bammel habe ich schon, weil der Wagen ist ein EU-Wagen (Reimport aus CZ) und es hieß nur, dass die VW-Garantie europaweit gilt. Das Fzg. ist ein absolutes Neufahrzeug gewesen, 0 km, keine Zulassung in CZ.

Bin für Zuspruch/Infos dankbar, wie es bei euch mit Reimporten bei dt. VW-Händler lief.

VW hat es tatsächlich geschafft durch ständige Tarifänderungen und versch. Rabatte je nachdem wer wann was abschließt eine Garantieverlängerung so zu verkomplizieren das kein Mensch mehr durchblickt.

Einfach Garantie generell auf 5 Jahre verlängern und fertig. So ein Zirkus . Kopfschüttel.

Gruß Hainsi

Zitat:

@hainsi schrieb am 8. Januar 2016 um 17:07:57 Uhr:

VW hat es tatsächlich geschafft durch ständige Tarifänderungen und versch. Rabatte je nachdem wer wann was abschließt eine Garantieverlängerung so zu verkomplizieren das kein Mensch mehr durchblickt.

Einfach Garantie generell auf 5 Jahre verlängern und fertig. So ein Zirkus . Kopfschüttel.

Gruß Hainsi

Brauchst du doch überhaupt nicht bei deinem neuen GTI.

Ja, kann man erhöhen oder erweitern. Habe selbst wegen einem Arbeitswechsel von 50.000km auf 150.000km erhöht und den Differenz Betrag über den Händler an die VW Bank beglichen. Kontaktaufnahme mit der Versicherung vorher ist von Vorteil. Je länger man wartet um so höher fällt auch der Differenz Betrag aus...

@Sportsvan: Das hilft mir richtig weiter!!

Ist jetzt halt nur die Frage, ob die das auch mit einem EU-Reimport so machen (Differenzbetrag begleichen), auch wenn der Reimport eine EU-weite VW-Werksgarantie von 5 Jahren hat. Habe am Donnerstag (vor 3 Tagen) eine Anfrage gestellt an den VVD, bin mal gespannt, wie die sich entscheiden.

Bin ich auch gespannt, bitte hier berichten...

Habe heute mal ein bisschen telefoniert, mit VVD und der VW Zentrale:

@uesse: Die Zentrale weist die Aussage a la : "Bei Überschreitung der vereinbarten Werksgarantie aufgrund höherer km werden immer noch 50% bezahlt" vehement von sich!

Wer z.B. 5 Jahre 100.000 km abschließt und dann nach z-B. 4 Jahren und km-Überschreitung kommt, bekommt keineswegs generell 50% erstattet. Das wären dann Kulanzfragen und da könne es im Einzelfall auch mal noch bis 80% geben, in anderen Fällen aber auch deutlich weniger. Das seien dann Kulanzfragen (kein Recht/Anspruch darauf). Wobei ich denke, dass VW künftig (für die 600.000 betroffenen Fahrzeuge in den USA wird mit Schadensersatzkosten bis 90 Mrd. gerechnet, also 150.000 EUR/US-Auto) einen Sparkurs wird fahren müssen, der nur noch sehr sparsame Kulanzregelungen zulässt (von US amerikanischen Kunden mal abgesehen, dort muss man schließlich Vertrauen zurückgewinnen, wir deutschen Kunden sind eh nur zahlende Deppen, die schon beim Neukauf doppelt soviel wie die US-Kunden zahle, die sich vorab schon über 1.000 US Dollar Einkaufsgutscheine von VW freuen durften...)

@Sportsvan:

Also der VVD macht da generell nicht mit. Eine Verlängerung der Werksgarantie wäre nur über VW möglich. Die macht das aber nur vor Auslieferung der Fahrzeuge (also im Wege einer Bestelländerung), nach Lieferung geht da gar nichts mehr. Und eine Verlängerung über den VVD wird nur als "Doppelversicherung" angeboten. D.h. ich habe dann 5 Jahre/100.000 km Werksgarantie+Werkskulanz und 5 Jahre/200.000 km Garantie über den VVD.

Dass die VVD Verlängerung auch bei EU Wagen kein Problem ist, weiß ich von früher: das habe ich bei meinem VW Bus T4 auch gemacht, war kein Problem. Übergabeinspektion beim VW-Händler und alle weiteren Inspektionen beim dt. VW-Händler pünktlich vorausgesetzt, hat VW dann sogar im 5. Jahr noch einen großteil Kulanz auf eine stattliche Getriebereparatur gewährt. Das habe ich nicht vergessen und bin jetzt wieder VW Kunde geworden und habe meine Eltern auch zu VW gebracht! Kulanz lohnt sich also für beide Seiten, ich hoffe VW vergisst das nicht.

am 13. Januar 2016 um 13:41

Zitat:

@uhs schrieb am 13. Januar 2016 um 13:40:23 Uhr:

Habe heute mal ein bisschen telefoniert, mit VVD und der VW Zentrale:

@uesse: Die Zentrale weist die Aussage a la : "Bei Überschreitung der vereinbarten Werksgarantie aufgrund höherer km werden immer noch 50% bezahlt" vehement von sich!

Wer z.B. 5 Jahre 100.000 km abschließt und dann nach z-B. 4 Jahren und km-Überschreitung kommt, bekommt keineswegs generell 50% erstattet. Das wären dann Kulanzfragen und da könne es im Einzelfall auch mal noch bis 80% geben, in anderen Fällen aber auch deutlich weniger. Das seien dann Kulanzfragen (kein Recht/Anspruch darauf).

Garantieverlängerung

links unten auf der Seite: Download Garantiebedingungen(pdf)

Zitat aus den Bedingungen (Stand: 01.01.2016):

Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs überschritten,

gilt pro Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe

von 50% auf die Ersatzsumme.

Was verstehe ich da falsch?!

Ist es so, dass bei der Anschlussgarantie "ab Werk" (bei Bestellung) andere Bedingungen gelten?

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