VW Golf 7 Variant 1.5 TSI - Vor Verkauf/Inzahlunggabe kleineren Lackschaden reparieren lassen?
Moin zusammen,
Unser Kombi hat uns die letzten 2 Jahre eigentlich echt gute Dienste geleistet, doch jetzt wird so langsam der Wunsch nach mehr Leistung immer größer. Generell stellt sich jetzt die Frage ob sich der Privatverkauf lohnt, oder eine Inzahlunggabe beim Händler für einen anderen Jahreswagen/Tageszulassung aus'm Konzern (Leon Cupra/Golf R) in der jetzigen Situation der einfacherere Weg ist.
Äußerlich steht der Wagen im Anbetracht der Laufleistung (EZ 11/2017, 56.000km) eigentlich echt gut da, wenn da nicht die Lackabplatzer an der Heckstoßstange wären. Wie man auf den Fotos sehen kann hebt sich der Lack an mehreren Stellen von der Stoßstange ab und kann stückchenweise abgebrochen werden. Da vorher keine großen Schäden/Kratzer auf der Ladekante waren, vermuteten wir erst einen Fehler in der Lackierung, welcher eventuell durch die Garantie abgedeckt wäre.
Bei der letzten Inspektion habe ich das mal beim freundlichen angesprochen und er meinte dass die Ladekante schlecht Beilackiert/ausgebessert wurde und deshalb sich jetzt der Lack löst. Deswegen gäbe es auch keine Möglichkeit, das ganze über die Garantie zu regeln. Ärgerlich, da wir das Fahrzeug Ende 2018 als unfallfreien Werkswagen von VW inkl. 3J. Anschlussgarantie gekauft haben, aber gut.
Meine Frage deshalb, würdet Ihr den Schaden vor Verkauf/Inzahlunggabe professionell reparieren/lackieren lassen, oder das Fahrzeug so wie es jetzt steht beim Händler in Zahlung geben? Ich hätte jetzt geschätzt dass das Lackieren ein einer freien Werkstatt so ca. 600-800 EUR kostet. Der freundliche meinte damals dass es im Autohaus ca. 1.700-2.000 EUR kosten würde...
Könnt Ihr anhand der Bilder abschätzen wie viel der Wert durch den Schaden sinkt? Selbst wenn ich es vorher lackieren lassen würde müsste ich natürlich beim Verkauf erwähnen dass die Heckstoßstange aufgrund der Lackfehler nachlackiert wurde.
85 Antworten
Muss nicht sein.
Vielleicht wollte das der Fahrer als Verursacher verschleiern und hat das selbst billigstmöglich repariert, mit dem Ergebnis, das wir jetzt sehen.
Aber einen Versuch ist es wert.
Das könnte natürlich auch sein. Der Werksmitarbeiter hatte keine Lust auf Ärger und Nachzahlungen und hat das Fahrzeug im drittklassigen Hinterhof schwarz machen lassen. Dann kann man aber dem Verkäufer zumindest keine böse Absicht unterstellen.
Ja, es bleibt ein versteckter Mangel.
Die Haftung bleibt beim Verkäufer.
Böse Absicht sollte man sowieso nicht unterstellen.
Unwilligkeit und sich vor den Pflichten als Verkäufer drücken eventuell schon.
Was ist für dich ein versteckter Mangel? Und inwiefern ist der Verkäufer in der Pflicht, wenn der Mangel nicht bekannt war und man auch nicht nachweisen kann wann er entstanden ist?
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Ein versteckter Mangel ist nicht nur für mich, sondern für alle ein Mangel, den man beim Kauf nicht erkennen kann.
Der Verkäufer ist auch in der Pflicht, wenn er ihm verschwiegen wurde oder wenn er ihm nicht bekannt war.
Sonst könnte man ja jegliche Gewährleistungsansprüche damit abtun, das man den Mangel selbst nicht gesehen hat.
Das muss dir doch klar sein, das dies keine gute Ausrede ist, sonst würde die jeder gebrauchen und die gesetzliche Gewährleistung wäre damit außer Kraft gesetzt !
Genau das ist jedoch der Kern der gesetzlichen Gewährleistung, nämlich das diese gesetzlich festgeschrieben ist und vom Verkäufer eben nicht außer Kraft gesetzt werden kann.
Deinem Einwand , das der Nachweis ein Problem sein könnte, widerspreche ich nicht.
Deswegen der Vorschlag mit der Einsicht in die Reparatur History.
Damit wäre das faktisch bewiesen, auch wenn man selbstverständlich immer noch argumentieren könnte, der Käufer hat dann genau den gleichen Schaden wieder verursacht.
Da müsste man dann Sachverständige fragen, wie sowas in der Praxis dann ausgeht, wenn man gar nichts in der Hand hat.
Es sind 2 Jahre vergangenen. 2 Jahre! Der TE hätte ein Tag nachdem kauf die Stoßstange beschädigen können und lackieren lassen können. Und dann kommt er zwei Jahre später und möchte einen versteckten Mangel reklamieren?
Wenn die Nachlackierung im System vermerkt ist, dann ist es kein "versteckter" Mangel von dem der Verkäufer nichts wusste, sondern ein verschwiegener Mangel von dem der Verkäufer wusste. Dann sind wir aber schon eventuell im Bereich der arglisten Täuschung.
Aber wenn der Verkäufer von der Nachlackierung was wüsste, hätte er das bestimmt angegeben. Allein schon um im Fall der Fälle darauf hinweisen zu können. Damit niemand später ankommt und erzählt " Ich habe vom Autohaus xyz erfahren, dass das Fahrzeug nachlackiert wurde, betrug betrug betrug "
Ja, natürlich, das sind alles korrekte Einwände.
Das ist glaube ich jedem bewusst, das es eine schwierige Situation ist.
Nur wenn der Käufer definitiv weiß, das er den Schaden nicht verursacht hat, und der Schaden noch nicht da war, sollte er zumindest seine Chancen ausloten ?
Zitat:
@Manager2008 schrieb am 8. Februar 2021 um 16:48:57 Uhr:
Ja, natürlich, das sind alles korrekte Einwände.
Das ist glaube ich jedem bewusst, das es eine schwierige Situation ist.Nur wenn der Käufer definitiv weiß, das er den Schaden nicht verursacht hat, und der Schaden noch nicht da war, sollte er zumindest seine Chancen ausloten ?
Kann er natürlich. Aber auf welcher Grundlage? Im System nachgucken kann man sicherlich auch. Kann mir da aber keinen Eintrag vorstellen. Sonst hätte das der Verkäufer angegeben um sich abzusichern. Er hätte keinen Grund das zu verschweigen.
Wenn der TE versichert an eides statt, dass er den Schaden nicht selber verursacht hat würde ich seine Chancen garnicht so schlecht einschätzen.
Wie will man einem Laien Käufer gegenüber argumentieren, dass er den Schaden bei Kauf hätte erkennen müssen?
Wenn der Verkäufer selbiges macht, wird es zumindest im schlechtesten Fall auf einen Vergleich raus laufen wo sich dann beide den Schaden teilen...
Der Händler, also der Profi hätte den Schaden bei Ankauf erkennen können / müssen.
Wenn er nach bestem gewissen gearbeitet hätte, hätte er gespachtelte oder nachlackierte Stellen mit seinen möglichkeiten aufspüren können.
Das sollte er übrigens auch tuen, wenn er etwas zu 100% als Unfallfrei deklariert.
Wie will der TE nachweisen, dass der Schaden nicht während seiner Haltedauer passiert ist? Kann er nicht. Wie will er beweisen, dass sein Sohnemann nicht den Wagen beschädigt hat und aus Angst vor Papa schnell beim Kumpel reparieren lassen hat? Solche Anfragen habe ich übrigens öfters. Hilf mir habe Onkels auto verbeult, repariere den mal über Nacht, sonst reißt er mir den Kopf ab.
Ein Händler kann auch als Profi nicht alles erkennen. Wenn die Farbe und die Lackierung passt, dann erkennt er das nicht. Wie gut unter dem Lack gearbeitet wurde, kann niemand erkennen. Und da es sich um eine Stoßstange handelt, kann der Händler auch die Lackschichtdicke nicht messen.
Wenn nichts im System ist, dann hat der TE null Chancen.
Komme gerade vom Lackierer zurück. Laut ihm wurde an der Stoßstange nicht gespachtelt, sondern die Grundierung, welche von Werk aufgetragen ist löst sich auf dem gesamten Teil ab und deshalb kommt der Lack hoch. Laut seiner Aussage kann die Stoßstange nicht nochmal neu lackiert werden bzw. es ist günstiger ein komplett neues Teil zu lackieren/verbauen inkl. Kostenvoranschlag von ca. 900 EUR...
Er konnte nicht erkennen ob die Stoßstange nach Auslieferung ausgetauscht wurde oder ob der Fehler sozusagen schon ab Werk vorlag und sich jetzt erst bemerkbar macht. Ich werde jetzt morgen einfach mal beim Autohaus wo wir den Wagen gekauft haben anrufen und das ganze schildern.
Kann mir nicht vorstellen dass dabei wirklich noch was rumkommt, weder über Kulanz des Händlers noch über die Werksgarantie von Volkswagen 😁 Weil wie @Andreas.Weber schon richtig sagt, habe ich ja nichts in der Hand. Der kauf ist über 2 Jahre her, der Schaden macht sich jetzt erst bemerkbar und ich kann nicht beweisen dass ich ihn nicht verursacht habe...
@RotariCatfish wenn der Seat beim gleichen Händler gekauft werden soll, dann lässt sich vielleicht irgendwas über Kulanz des Händlers machen. Ansonsten scheint dein Lackierer auch ordentlich gesalzene Preise zu haben.
Im Zubehör gibts im Farbcode fertig lackierte neue Stoßfänger für um die 300,- €. Bisschen googeln ....
Zitat:
@RotariCatfish schrieb am 8. Februar 2021 um 17:49:32 Uhr:
Komme gerade vom Lackierer zurück. Laut ihm wurde an der Stoßstange nicht gespachtelt, sondern die Grundierung, welche von Werk aufgetragen ist löst sich auf dem gesamten Teil ab und deshalb kommt der Lack hoch.
Also wenn das zutrifft, das bereits ab Werk falsch lackiert würde, dann müsste doch die Anschlussgarantie greifen ?
Zitat:
Er konnte nicht erkennen ob die Stoßstange nach Auslieferung ausgetauscht wurde oder ob der Fehler sozusagen schon ab Werk vorlag und sich jetzt erst bemerkbar macht. Ich werde jetzt morgen einfach mal beim Autohaus wo wir den Wagen gekauft haben anrufen und das ganze schildern.
Kann mir nicht vorstellen dass dabei wirklich noch was rumkommt, weder über Kulanz des Händlers noch über die Werksgarantie von Volkswagen 😁 Weil wie @Andreas.Weber schon richtig sagt, habe ich ja nichts in der Hand. Der kauf ist über 2 Jahre her, der Schaden macht sich jetzt erst bemerkbar und ich kann nicht beweisen dass ich ihn nicht verursacht habe...
Ja, das verstehe ich gut, das du das pragmatisch siehst.
Ärgerlich ist es trotzdem, da du ja definitiv weißt, das irgendjemand in der Pflicht wäre und alle Beteiligten sich auf den anderen ausreden.
Ist halt doppelt blöd, das du das nicht sofort bei Auftreten bemängelt hast, denn die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung sind ja schon vorbei.
Hat sich der Fehler wirklich erst kürzlich gezeigt, oder fährst du so schon länger rum ?
Denn die Pflicht des Konsumenten ist es wiederum, einen Mangel ehestmöglich dem Verkäufer mitzuteilen.
Sonst kann man sich auch nicht mehr auf einen versteckten Mangel berufen, denn versteckt ist er nur so lange, wie er nicht erkennbar war.
Sowas wie Anschlussgarantie bei Produktionsmängel gibt es nicht. 2 Jahre sorglos Gewährleistung bei Gebrauchtwagen auch nicht. Es geht nicht um Neuwagen. Außerdem ist es nur eine Meinung eines Lackierers und kein gerichtliches Gutachten