VW Fox, Mangel beim Kauf angeben?
Hallo, tut mir Leid falls ich im falschen Forum gelandet bin.
Ich würde gern meinen VW Fox verkaufen. Das Auto ist 10 Jahre alt und 30.000 km gelaufen.
Vor ca. 5 Monaten war der Zylinderkopf gerissen, dieser wurde repariert. Das Auto fährt wieder normal, auch wenn zu erwarten ist, dass der Kopf dank Konstruktionsfehlers irgendwann wieder reißen wird.
Mein eigentliches Problem ist aber, dass die Motorkontrollleuchte leuchtet nachdem man vollgetankt hat. Sobald man ein wenig gefahren ist hört es dann wieder auf zu leuchten. Ich war damit vor ca. einem Jahr schon im Autohaus, die fanden aber nichts. Und da es mal leuchtet und mal nicht hatte ich es dann auch dabei belassen und tanke einfach nicht mehr ganz voll. Muss ich so etwas beim Verkauf angeben? Ich befürchte dass die dann sofort ein paar Hundert Euro weniger zahlen wollen, obwohl es das Auto in keiner Weise einschränkt.
Und ich habe ja keine Ahnung vom Autoverkauf.. Muss man angeben wenn die Bremsen ab und zu quietschen?
Beste Antwort im Thema
Ja angeben. Behandel den Käufer Deines Autos so, wie Du selbst beim Kauf eines Gebrauchten behandelt werden möchtest.
17 Antworten
Genau so ist es! Wenn ich hier manche Ausführungen lese rollen sich mir als Juristen die Zehnägel hoch. Ich habe es allerdings aufgegeben hier alle "Spezialisten" belehren zu wollen. Diejenigen mit der wenigsten Ahnung sind meist die Unbelehrbarsten ;-)
Moin,
Ich sehe das als Mensch, der sich bewusst ist, in dem Bereich nur an der Oberfläche gekratzt zu haben pragmatisch - es sorgt dafür, dass andere Menschen Arbeit und Auskommen haben. Am Ende des Tages ist jeder für seine abschließende Entscheidung selbst verantwortlich und muss die Konsequenzen und manchmal halt auch die Kosten tragen.
Sag ich auch meinen Kollegen jeden Tag - ich berate euch nur, was ihr daraus macht ist euer Bier und eure Verantwortung.
LG Kester
Zitat:
@Katharin a schrieb am 6. März 2017 um 20:56:28 Uhr:
Einen bekannten Bagatellunfall bei einem 18 Jahre Opel Kadett darf man sehr wohl "verschweigen".
Wenn du einen 18 Jahre Opel Kadett beim Autoverwerter für einen Fünfziger abgibst, dann wird das in der Tat niemanden mehr interessieren.
Nur macht dieses Beispiel die Grundaussage nicht richtiger. Bekannte Mängel an sich sind anzugeben, alles andere ist arglistige Täuschung.
Dass das nur interessiert, wenn da auch ein wertgebender Faktor dahinter steckt, das ist in der Praxis so, ändert am Grundsätzlichen aber nichts.