VS hat mich wegen eines Glasschaden

- natürlich nicht offensichtlich - zum Ende des Jahres gekündigt.
Ich zahle nen Haufen Geld und bin nun 10 Jahre unfallfrei...
Wie auch immer; gewechselt hätte ich eh, da es mir ausschliesslich um den Preis geht.

Wie stehts nun zu den Angaben die ich gegenüber der potentiellen neuen Versicherung machen muss?

Ich hatte in diesem Jahr zwei Glasschäden die von der bisherigen Versicherung anstandslos (sie müssen es ja) getragen wurden; mit obrigen Resultat.

Zählen diese zu den "vom Vorversicherer gezahlte Schäden"?
Und, wenn ich mich doch jetzt um eine neue Versicherung kümmere, so bin ich doch als der Fahrzeughalter derjenige von dem der versicherungswechsel ausgeht oder nicht? Hierbei dürfte es doch keine Rolle spielen, das die Versichung sowieso zum Ende des Jahres ausläuft?

vg

stefan

22 Antworten

Um 200 EUR Provisionseinnahme bei preiswerten Kfz-Anbietern zu bekommen müßte die Prämie bei 4.000 EUR zzgl. 16 Prozent Versicherungssteuer (=4.640 EUR) liegen.

Sehr teure Anbieter bieten bis zu 15 %, d.h. die Prämie läge hier bei 1.536 EUR.

was wiederum aufzeigt, dass die Kalkulation nicht identisch sein kann, auch wenn der gleiche Konzern dahintersteht.
Selbstverständlich entstehen dem Direktversicherer noch Kosten für den Vertrieb an den Endkunden. 😉

was willst Du uns damit sagen?
Letztendlich ist es ziemlich egal ob man die vers. Sparten eines Unternehmens miteinander vergleicht oder noch Fremde mit einbezieht.
Und die 200 Euro sind halt fakt - bei beispielsweise 750 Euro Jahresbeitrag gibts durchaus Angebote die weit über 1000 Euro liegen (und zwar von "normalen" Versicherungen)
Keine Frage das diese auch mmehr bieten, aber nicht jeder brauch einen Rabatt-Retter, eine Mallorca-Police, Neupreisentschädigung, Ersatz durch Schneelawinen usw...

Wie gesagt, man(n) hat ja die Qual der Wahl - und auf dem Versicherungsmarkt werden nicht nur die Bedürfnisse gedeckt....

Und aller Wahrscheinlichkeit nach werde ich wohl diesmal das Angebot einer "normalen" Versicherung annehmen, nicht wegen der Mehrleistungen und/oder wegen des pers. Ansprechpartners sondern wegen des Preises!

vg

Ist eine Versicherung nicht verpflichtet einen Kunden zunehmen solange es sich nur um eine Haftpflicht handelt?

JA.

Aber:
Sobald der erste qualifizierte Zahlungsrückstand oder Schaden vorliegt hat sich die Pflicht erledigt.

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@Mad - das ist der Punkt. Und begründen müssen sie es lediglich mit dem 4a) Das kann natürlich alles Mögliche sein :-)

Aufschluss erhalten die "neuen" Gesellschaften über ihre Anfage.
So hat sich der VS-Vertreter meine neuen Versicherung köstlichst darüber amüsiert....

vg

also mal nebenbei:

auch "große versicherungen mit vertreter" machen risiko-, bzw. kündigungsprüfungen. da schaut man sich genauso wie beim direktversicherer die schadenquote an und überlegt sich, den vertrag zu behalten, oder eben nicht.

egal ob es nun die arroganz mit vertreter oder die nixzahlia-direkt ist:

hat man nur ne kfz-versicherung (und das am besten erst seit "einigen monaten" und dazu zwei schadenfälle) bei einem versicherer, dann ist die hemmschwelle, den kunden rauszuschmeißen, bei allen versicherern gleich gering, egal welche vertriebsstrategie jeweils gefahren wird...

ach ja, welche bedeutung hat hier immer die abkürzung "VS"??

Zitat:

Original geschrieben von talla


welche bedeutung hat hier immer die abkürzung "VS"??

Versicherung... 🙂

Grüßle
~

😉

VerSicherung

🙂

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