VR6 Frontspoilerlippe ABE???

VW Vento 1H

Hallo habe mir bei ebay diese Frontspoilerlippe gekauft die auch der vr6 hat. braucht man dafür eine abe??? die spoilerlippe wird genau so befestigt wie die originale!!! also einfach nur reinstecken und fertig!!!! brauch ich denn dazu jetzt trotzdem eine abe????

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Also ist es praktisch nur das sie dann auch Breiter bis zum Radkasten geht ... Hmm hab immer nur von vorne geschaut und an sich kein unterschied feststellen können :P

wenn ich mir ne stoßstange vom golf3 an den vento mache, brauche ich auch keine ABE und keine eintragung. genau so sieht es aus mit den spoilerlippen. steht ja auch nirgends im schein drin wie groß die is, bei keinem...

kann ja auch gut sein, das ich mir eine komplette stoßstange von schrott geholt habe und die da dran war...

jetzt fangt nicht das lachen an!meine vr6 lippe ist eingetragen o-ton meines tüv vertrauten..."bei polizeikontrollen beanstandeten polizisten diese lippe" wer es nicht glauben will das meine eintragen ist kann ich auch gerne den besagten teil des eintragungsberichtes einscannen!

musteste als sondereintragung machen oder wie

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GT Lippe im anhang.. deshalb wird auch keiner was sagen, wenn du die dran hast!
Und wie oben schon gesagt.. könnte ja auch ne Austauschstoßstange von nem GT/GTI/VR6 sein :P

Warum sollte men eine VR6-Lippe eintragen lassen? VW hat diese Lippe doch schon auf den Golf-3 geprüft. Da brauche ich das doch nicht nochnmal abnehmen lassen.

Und nochwas worüber ihr nachdenken solltet: lasst ihr Radkappen von einem anderen Golf-3-Modell eintragen? Oder einen Kotflügel aus dem Zubehör?

extra für die gti lippeneintragung habe ichnicht bezahlt hat er im rahmen von mehreren bauteilen eingetragen und es hat keinen cent mehr gekostet...
und nochwas radkappen gehören aber geprüft wenn man im winter mal so schaut liegt da eine aus dem baumarkt und um die ecke weiter wieder so eine....

Eingetragen unter"Spoilerlippe vorn"

Für die Spoilerlippe des Herstellers VW liegt eine Genehmigung im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrages dazu für das Fahrzeug nach §20 StVZO mit der Erlaubnis-Nr. F804 vor

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