Vorzeituge Rückgabe Leasing, Wertausgleich

Mein Leasingvertrag von 48 Monaten läuft noch bis August 22.
Ich kann jedoch früher aus dem Vertrag aussteigen, da ich die dann noch offenen Raten in einem Rutsch zahlen werde.
Mein Skoda Verkäufer sagte mir noch, dass dann nach Rückgabe ein Gutachten erstellt wird und der Wert dort mit dem Wert, den VW Leasing für das Fahrzeug nimmt, verglichen wird.

Nun eine Frage zum Verständnis. Der Citigo ist ja bei Abgabe früher als 48 Monate mehr wert als nach 48 Monaten. Das mag im Einzelfall nur ein paar hundert Euro ausmachen, egal.
Da ich aber alle noch offenen Raten in einer Summe zahlen werde, muss VW Leasing ja vom Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung (48 Monate) ausgehen. Richtig?
Ich komme ja meinen vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich nach und will auch kein Geld ausbezahlt haben. Mir geht's ums Prinzip.

Bsp.
Der Gutachter stellt einen Wert v. 7.000€ fest zum Zeitpunkt der Rückgabe (meinetwegen nach 40 Monaten). VW Leasing schaut in seine Tabelle und sagt, wir haben mit einem Wert von 6.500€ kalkuliert (nach 48 Monaten). Was passiert dann?

Wenn meine Annahme hier oben so richtig ist, wäre es top. Der Chromgrill ist an einer Stelle nämlich leicht eingerissen. Man könnte das dann verrechnen oder gegenrechnen.

Danke für Eure Hilfe.

25 Antworten

Also bei einer „durchschnittlichen“ Leasingrate mit den entsprechenden Faktoren für Mehr-/Minderkilometer auf Basis des BLP sind hier vsl. 800-1000€ raus zu holen.

Ich zahle vergleichsweise stattliche 100€ mtl. für den citigo mit 60 ps. Hätte ihn damals auch für 49€ bei identischen Bedingungen haben können, aber brauchte den sofort für meine damalige Freundin.

@Tappi 64 - der vorher festgelegte Restwert, genau. So sehe ich das auch. Der Citigo ist nach den 48 Monaten noch bspw. 7000€ wert. Der Gutachter stellt wegen des geringeren Alters einen höheren Wert fest und zieht ggfls noch etwas für den Grill ab. Im besten Fall + - Null. Der Unterschied zwischen diesem Wert und dem kalkulierten Restwert ist dann auszugleichen.

Richtig?

Wegen möglicher Minderkilometer wird es nicht viel geben. Der Wagen wurde für den Stadtverkehr geleast, und ich fahre den jetzt nach der Trennung seit 2 Jahren selbst. Daher komme ich mit den km nicht hin und wäre schon Ende diesen Jahres beim Maximum inkl. Kulanz (12.500/Jahr = 50.000 km + 2.500km Kulanz).

Einen Restwert wird der Gutachter nicht ermitteln. Warum auch. Deine Annahme da noch was raus zu bekommen ist bei der geringen Leasingrate und der Tatsache dass du offenbar sogar mehr Kilometer fährst doch sehr unrealistisch. Verabschiede dich besser gleich davon.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 13. Juli 2021 um 06:51:45 Uhr:


Einen Restwert wird der Gutachter nicht ermitteln. Warum auch. Deine Annahme da noch was raus zu bekommen ist bei der geringen Leasingrate und der Tatsache dass du offenbar sogar mehr Kilometer fährst doch sehr unrealistisch. Verabschiede dich besser gleich davon.

Freilich. Der Gutachter wird lt. meinem Händler einen Restwert ermitteln und dieser wird mit dem kalkulierten Restwert bei VW Leasing verglichen. Wenn es weniger ist, muss ich zahlen. Klar.
Die Km-Grenze werde ich def. nicht reißen, da der Neue schon bestellt ist und im Spätherbst/Jahresende kommt.

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Wenn Du den neuen beim selben Händler bestellt hast, sind sie Dir vielleicht freundlich gesinnt. Dann halt uns mal auf dem Laufenden was rauskommt..

Hatte sie einbezogen, aber bei einer Leasingrate von 150€ über der Konkurrenz aussichtslos.
Ich werde berichten.

@Bulla2000 du musst doch beim Kilometerleasing keine Restwertdifferenz tragen. Das Restwertrisiko trägt der Leasinggeber. Du bist für Schäden haftbar zu machen und ggf Mehrkilometer, sonst nix.

Oder wie hoch war der kalkulierte Restwert bei Leasingbeginn?
Kalkulierter Restwert ist doch Rechnungsbetrag abzgl der Leasingraten und ggf Anzahlung.

Mein Leasinggeber konnte mir garkeinen Restwert nennen...

@Alexiususus, es geht hier nicht um das reguläre Ende eines Vertrages, sondern um vorzeitige Beendigung - da gelten andere Regeln.

Der zugrunde gelegte Restwert wird dem Kunden oft nicht genannt, man kann ihn sich aber ausrechnen, wenn man die übrigen Daten hat. Zum Beispiel den Zinssatz, denn in den Monatsraten ist ja ein Teil auch Zinszahlung.

Zitat:

@motor_talking schrieb am 12. Juli 2021 um 10:26:16 Uhr:


Bei meinem Leasingvertrag bin ich verpflichtet, eine Vollkasko abzuschließen. Das gilt wohl auch, wenn ich das Auto ungenutzt in eine Scheune stelle.

Dafür reicht aber eine Ruheversicherung mit TK. Und für die Abmeldung wird auch kein Brief benötigt.

Ja, für die Abmeldung brauchste keinen Brief. Aber für die Anmeldung bzw. für ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung zum Autohaus braucht man evtl. einen. Aber wie gesagt, falls es Probleme geben sollte, minimiere ich die Versicherung (Kasko habe ich keine Verpflichtung lt. Vertrag!) auf 1000 km p.a. und gut.

Ich hatte bei ähnliche Lage den Wagen abgemeldet und untergestellt. Die Ruhendversicherung ist/war in der VK für 12 Monate im Anschluss kostenlos inkludiert, lt. Versicherer ist das in Deutschland Absprache unter allen Versicherern so. Den Transport zur Rückgabe habe ich dann mit roten Kennzeichen vom Händler durchgeführt.

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