vorübergehende Stillegung
Hallo zusammen,
habe vor einem Jahr einen gebrauchten 200 CDI T (Bj. 12/200) bei Mercedes für 12.000 € gekauft und jetzt einen Firmenwagen erhalten. Da ich den Wagen nicht verschenken kann aber einen annehmbaren Preis für mich von rd. 7000,-- € nach mehrmaligen Versuchen nicht bekommen kann, möchte ich ihn vorübergehend stilllegen. Kann ich den Wagen in meiner Garage (ohne Strommanschluß) für einen Zeitraum von 2 Jahren (bis zur Pensionierung) unterstellen. Was muß ich beachten, ist die Batterie abzuklemmen, muß der Wagen hin und wieder bewegt und der Motor gestartet werden. Wer kann mir hierzu ein paar Tips geben.
24 Antworten
Wenn der Ölwechsel vor dem Einmotten, vorgenommen wird und alle Flüssigkeiten auch getauscht sind, dann kann der Wagen in Ruhe stehen bleiben ohne ihn mal zu starten und warm zu fahren. Das schadet mehr als das es hilft... Das würde ich definitiv lassen. Da die schmierfähigkeit des Öls nicht ganz zu gute kommt, und du damit den Motorverschleiss um ein vielfaches erhöhst.
Ansonsten ist das mit der Batterie ne gute Idee.
greetz michi
Die Investition in ein chipgesteuertes Batterieladegerät mit Erhaltungsfunktion ist sicherlich keine falsche, womit man sich das Nachladen der Batterie spart, beim Auspacken eigentlich sofort startbereit ist und auch (angeblich zumindest, leider fehlt mir das Fachwissen für die Beweise) die Batterie schonender behandelt.
Beim Ölwechsel bin ich auch für den Wechsel vorher. Fragt mich nicht nach den Gründen, ich hab sie vergessen... aber ich hatte mich mal genau informiert 😉 (evtl. war's dass sich Ablagerungen nicht festfressen können, oder so...)
Und volltanken nicht vergessen; ein voller Tank kann nicht rosten...!
Zitat:
Original geschrieben von _RGTech
Und volltanken nicht vergessen; ein voller Tank kann nicht rosten...!
Obwohl der 202-er bereits einen Plastiktank haben dürfte🙄
Ja ups.😮
Ich hätte wissen müssen, dass es schiefgeht, wenn ich jetzt beim Stichwort einmotten nur an den Käfer denke...😰
Und auch daran denken, das die zulassungsstelle ein gutachten verlangt wenn das fahrzeug länger als ein jahr abgemeldet war.
Zitat:
Original geschrieben von mergener
Und auch daran denken, das die zulassungsstelle ein gutachten verlangt wenn das fahrzeug länger als ein jahr abgemeldet war.
Das waren früher 1,5 Jahre. Ich meine, daß ist jetzt erheblich verlängert worden
Seit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007 wurde die Unterscheidung zwischen der vorübergehenden und endgültigen Stilllegung aufgegeben. Es gibt jetzt nur noch den einheitlichen Begriff der Außerbetriebsetzung.
Das Fahrzeug kann nach einer Außerbetriebsetzung ohne Gutachten nach § 21 StVZO ("Vollabnahme"😉 wieder zugelassen werden, wenn die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister noch nicht gelöscht sind (7 Jahre nach Außerbetriebsetzung) oder die Zulassungsbescheinigung, eine Übereinstimmungsbescheinigung, eine Datenbestätigung des Herstellers oder das Einzelgutachten zu dem veränderten Fahrzeug vorgelegt werden kann. Ansonsten ist ein Gutachten gem. § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.
Ne gültige AU/HU braucht man zur Wiederzulassung natürlich schon...
Stimmt, 7 Jahre sind nun ungefährlich 🙂
Ich hab aber auch noch was produktives im Archiv gefunden:
Zitat:
Standschäden an meinem Wagen, wie vermeide ich die? (c) Camlot
- Alle Schlösser (Graphitpulver), Scharniere (WD-40), bewegl. Teile (Silikon) besonders gut einsprühen.
- Empfehlenswert: Puls-Lade-Entlade-Lade-Gerät dauernd angeschlossen lassen.
- Alle Fenster einen Spalt breit geöffnet halten. Reifen auf 3-3,5 bar aufpumpen.
- Feststellbremse max. zwei Wochen gespannt, dann wieder zwei Wochen entspannt halten.
- Gegen etwaige Feuchtigkeit eine Schuhschachtel mit Katzenstreu im Fahrgastraum und im Kofferraum plazieren.
- Gegen "Standgeruch" hilft eine offene Büchse mit (billigem) Kaffeepulver.
- Alle 4 Wochen starten und einmal "um die Häuser" fahren. Dabei Klimaanlage und alle Vents volle Pulle laufen lassen. Etwaige Stellmotoren (Sitze, E-Heber, etc.) bei dieser Gelegenheit durchbewegen.
Also auch, wenn der letzte Punkt nicht beachtet werden wird, bei der vorgesehenen Einmottung - die restlichen Punkte halte ich für nicht ganz sinnlos 🙂 Grade die Sache mit den Schlössern und dem Katzenstreu...
Zitat:
Original geschrieben von mergener
Und auch daran denken, das die zulassungsstelle ein gutachten verlangt wenn das fahrzeug länger als ein jahr abgemeldet war.
Lohnt sich die ganze Ab-, und Anmelderei für die nur zwei Jahre?
Ich kenne die Versicherungsprämien bei euch in D nicht, würde bei uns aber sicherlich in Richtung günstige Pflichtversicherung, und Auto angemeldet lassen tendieren.🙄
2 Jahre vor Pensionierung dürfte der Halter eh schon ein riesen Rabatt haben...
Zitat:
Original geschrieben von sportivo
...Lohnt sich die ganze Ab-, und Anmelderei für die nur zwei Jahre...
Das gleiche habe ich mir auch gedacht, ist aber nicht Topic, da er ja abmelden will.
Naja, und es sind immerhin allein schon ca. 300 €, die er an Steuern sparen würde.
Zusätzlich kommt noch dieses unbezahlbare Gefühl, das einen besteigt, sobald man nach 2 Jahren mit neuem Kennzeichen und Schraubendreher in der Hand auf die Garage zugeht... 😁
MfG - Opi