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Vorsicht bei Gebrauchtwagenkauf

Themenstarteram 27. November 2014 um 15:22

Hallo zusammen,

Habe mir vor drei Wochen nen gebrauchten BMW gegönnt. Fündig bin ich dabei beim Anbieter

Auto4 you in Berlin

geworden. Sein Aushängeschild.....Gebrauchtwagenkauf ist Verrauenssache!!!

Ich fragte den Verkäufer, ob es ein Unfaller ist. Er bejahte und ich fragte nach dem Umfang.

Antwort: Stoßstange, Heckklappe und er weiss nicht genau, ob noch ein Kotflügel etwas abbekommen hat. Nach 2 Tagen hatte ich mich durchgerungen, das Auto zu erwerben. Im Verkaufsgespräch wurde mir dann erklärt, dass das Auto im Kundenauftrag verkauft wird. Nach dem Namen zu urteilen, ist es ein polnischer Landsmann, welcher ein renomiertes Gewerbe in Berlin betreibt. Die Rechnung bekomme ich zugeschickt.

Ja die Rechnung bekam ich, aber mit falschem Betrag. Den Verkäufer bekomme ich nicht an die Strippe und ein Rückruf erfolgt nicht. Ja und nach ein paar Anrufen, habe ich heraus bekommen, das mein Auto ein Totalschaden war. Es wurde von einem LKW zusammen geschoben.

Ja Auto4 you meldet sich nicht mehr und unser polnische Landsmann schon gar nicht.

Also VORSICHT !!!!!!!

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11 Antworten

würde den Namen weglassen wegen Rufmord und so..

Und dafür hast Du Dich jetzt bei MT angemeldet?

Im 1. Beitrag einen Händler als mutmaßlichen Betrüger anzuprangern?

Da hätte ich mich eher im Verbraucher-Forum angemeldet, um mich über die Rechtslage zu informieren, anstatt den Wohltäter zu spielen.

Doch, für den Fall, Deine Geschichte stimmt, wünsche ich Dir viel Erfolg bei der Lösung des Problems und rate Dir, den Beitrag zu löschen bzw. löschen zu lassen.

Ich finde es o.k. wenn der TE sachlich schildert, wie er von einem Händler "professionell" über den Tisch gezogen worden ist. Hier würde auch ich Ross und Reiter (sprich den Händler) benennen, um andere Mitglieder hier im Forum vor diesem Händler zu warnen.

Allerdings wenn ich vom TE höre, dass das Fahrzeug nur im Kundenauftrag verkauft wird, sollten bei jedem Kaufinteressenten die Alarmglocken schrillen.

Christian

muss der verkäufer angeben dass es ein totalschaden war? ein wirtschaftlicher totalschaden kann bei einem unfall schnell mal das ergebnis sein. das macht es dann nicht unbedingt gleich zum betrug.

Zitat:

@smerf schrieb am 27. November 2014 um 22:37:05 Uhr:

muss der verkäufer angeben dass es ein totalschaden war? ein wirtschaftlicher totalschaden kann bei einem unfall schnell mal das ergebnis sein. das macht es dann nicht unbedingt gleich zum betrug.

Was für ein Rechtsverständnis von Betrug ?!!

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden übersteigen die ordnungsgemäß anfallenden Reparaturkosten den Zeitwert. Kein vernünftiger Mensch wird einen solchen unsinnigen Aufwand betreiben, weil er am Ende zwar ein repariertes Fahrzeug hat, das aber keinen Cent mehr wert ist als vor dem Unfall, im Gegenteil trotz Reparatur sogar weniger. Und nicht nur deshalb muss selbstverständlich der wirtschaftliche Totalschaden beim Verkauf angegeben werden. Es kommt aber noch etwas anderes hinzu. Wegen der Unwirtschaftlichkeit einer solchen Reparatur muss zudem davon ausgegangen werden, dass nur eine notdürftige und keine umfassende ordnungsgemäße Reparatur durchgeführt wurde.

Das Verschweigen eines Unfallschadens, der zugeleich einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellte, ist eine der schlimmsten denkbaren Betrugsfälle beim Gebrauchtwagenverkauf überhaupt.

am 28. November 2014 um 11:53

Zitat:

Kein vernünftiger Mensch wird einen solchen unsinnigen Aufwand betreiben, weil er am Ende zwar ein repariertes Fahrzeug hat, das aber keinen Cent mehr wert ist als vor dem Unfall, im Gegenteil trotz Reparatur sogar weniger. Und nicht nur deshalb muss selbstverständlich der wirtschaftliche Totalschaden beim Verkauf angegeben werden. Es kommt aber noch etwas anderes hinzu. Wegen der Unwirtschaftlichkeit einer solchen Reparatur muss zudem davon ausgegangen werden, dass nur eine notdürftige und keine umfassende ordnungsgemäße Reparatur durchgeführt wurde.

Das ist doch völliger Unfug. Entscheidend ist, wie die Reparatur durchgeführt wurde. Dafür müssen Belege vorhanden sein, sonst würde ich ein solches Fahrzeug nie kaufen. Ob es sich wirtschaftlich lohnt, kann jeder für sich selbst entscheiden. Aber ob nach Meinung des Verkäufers, Gutachters oder des Nachbarn der Zeitwert zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Historie niedriger lag als die zu erwartenden Reparaturkosten, muss sicher nicht im Vertrag stehen.

Zitat:

Das Verschweigen eines Unfallschadens, der zugeleich einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellte, ist eine der schlimmsten denkbaren Betrugsfälle beim Gebrauchtwagenverkauf überhaupt.

Das Fahrzeug wurde doch explizit als Unfallfahrzeug verkauft?

am 28. November 2014 um 11:57

Nicht falsch verstehen, wenn der Sachverhalt ist wie von TE geschildert, ist er kräftig über den Tisch gezogen worden. Dabei hat er auch sämtliche Warnhinweise übersehen, die beim Gebrauchtwagenkauf möglich sind. Aber mit dem Vorwurf eines strafrechtlich relevanten Betrugs sollte man sich erst mal zurückhalten.

Zitat:

@NoirDesir schrieb am 28. November 2014 um 12:53:23 Uhr:

Zitat:

Kein vernünftiger Mensch wird einen solchen unsinnigen Aufwand betreiben, weil er am Ende zwar ein repariertes Fahrzeug hat, das aber keinen Cent mehr wert ist als vor dem Unfall, im Gegenteil trotz Reparatur sogar weniger. Und nicht nur deshalb muss selbstverständlich der wirtschaftliche Totalschaden beim Verkauf angegeben werden. Es kommt aber noch etwas anderes hinzu. Wegen der Unwirtschaftlichkeit einer solchen Reparatur muss zudem davon ausgegangen werden, dass nur eine notdürftige und keine umfassende ordnungsgemäße Reparatur durchgeführt wurde.

Das ist doch völliger Unfug. Entscheidend ist, wie die Reparatur durchgeführt wurde. Dafür müssen Belege vorhanden sein, sonst würde ich ein solches Fahrzeug nie kaufen. Ob es sich wirtschaftlich lohnt, kann jeder für sich selbst entscheiden. Aber ob nach Meinung des Verkäufers, Gutachters oder des Nachbarn der Zeitwert zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Historie niedriger lag als die zu erwartenden Reparaturkosten, muss sicher nicht im Vertrag stehen.

Was soll daran Unfug sein? Wenn ein Auto z.B. € 2.000 wert ist und einen Unfall hat, dessen fachgerechte Reparatur € 5.000 kostet, wer lässt dann so einen Wagen noch ordnungsgemäß Instand setzen? Wird doch ein riesen Minusgeschäft. Also wird das Fahrzeug schnell wieder billig zusammengeschustert, damit man es noch weiter verkaufen kann. So ähnlich wird es wohl im Fall des TS gewesen sein.

Mal wieder ein Neumitglied, dass exakt 1 ( in Worten: einen) Beitrag hier hinterlassen hat und seither "schweigt" . Es lohnt wohl nicht diese müßige Diskussion weiter zu führen, so etwas passiert doch immer wieder: Frust über einen eher unglücklichen Kauf(???) absondern, wobei die wahre Geschichte im Dunklen bleibt.

Mit Kauf auf Komission oder im Auftrag etc. wäre ich generell sehr vorsichtig. Wenn der Händler ein Auto verkauft, sollte das schon durch seinem Namen geschehen und nicht auf Vermittlung durch Dritte. Wenn natürlich der Verkauf nur von Privat erfolgen kann, möchte ich als Käufer auch den Verkäufer kennen lernen und wichtige Informationen von diesem wissen. Genauso gut werden bei einem Unfallwagen diverse Fotos vom Unfall existieren, welche beim ehrlichen Verkauf auf jedem Fall vorgelegt gehören.

Deshalb, wie der TE in seinem Threadtitel schon schrieb: Vorsicht bei Gebrauchtwagenkauf - im nachhinein ist man immer schlauer ;).

Wer ein Unfallfahrzeug (!), welches über einen Händler im Kundenauftrag (!) verkauft wird, erwirbt und sich dabei keine (!) Dokumente über die Unfallreparatur vorlegen läßt, kennt das Risiko. Da kann man nur sagen: Pech gehabt!

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