Vorrang an Kreisverkehren (Auto/Fußgänger)

In letzter Zeit ging es hier ja viel um Radfahrer. Jetzt hab ich mal eine Frage zu Fußgängern.

Gegenstand meiner Frage ist ein innerstädtischer Kreisverkehr, bei dem Fußgänger und Autofahrer zusammentreffen und sich deren Wege kreuzen. Wer hat eurer Meinung nach Vorrang, Fußgänger oder Autofahrer? Und zwar zum einen beim Einfahren, zum anderen beim Ausfahren. Wenn ich versuche, die Regelung an Kreuzungen zu übertragen, würde ich sagen, beim Einfahren haben die Autos, beim Ausfahren die Fußgänger Vorrang. Aber ist das wirklich so? Ich bin mir nie sicher, wie ich mich "im Konfliktfall" verhalten soll und warte dann prinzipiell.

P.S. Kreisverkehre mit Zebrastreifen find ich Klasse! 🙂

Beste Antwort im Thema

In letzter Zeit ging es hier ja viel um Radfahrer. Jetzt hab ich mal eine Frage zu Fußgängern.

Gegenstand meiner Frage ist ein innerstädtischer Kreisverkehr, bei dem Fußgänger und Autofahrer zusammentreffen und sich deren Wege kreuzen. Wer hat eurer Meinung nach Vorrang, Fußgänger oder Autofahrer? Und zwar zum einen beim Einfahren, zum anderen beim Ausfahren. Wenn ich versuche, die Regelung an Kreuzungen zu übertragen, würde ich sagen, beim Einfahren haben die Autos, beim Ausfahren die Fußgänger Vorrang. Aber ist das wirklich so? Ich bin mir nie sicher, wie ich mich "im Konfliktfall" verhalten soll und warte dann prinzipiell.

P.S. Kreisverkehre mit Zebrastreifen find ich Klasse! 🙂

62 weitere Antworten
62 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


Dies ist durch §9 StVO auch auf Fußgänger zu beziehen (Absatz 3, Satz 2).

Sagt wer? § 9 Abs. 3 StVO bezieht sich auf jeglichen Verkehr, dessen Weg man durch das Abbiegen kreuzt und nicht jenen, der den eigenen Weg vor dem Abbiegen kreuzen will.

Zitat:

Zusätzlich hilft ein Versetzen in die Situation des (gleichberechtigten) Fußgängers: Soll der etwa warten, bis kein Auto mehr kommen kann und dann kann er gefahrlos gehen?

Ähm… ja?! Und der Fußgänger ist nicht gleichberechtigt, sondern ist zum Warten verdonnert.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


Dies ist durch §9 StVO auch auf Fußgänger zu beziehen (Absatz 3, Satz 2).
Sagt wer? § 9 Abs. 3 StVO bezieht sich auf jeglichen Verkehr, dessen Weg man durch das Abbiegen kreuzt und nicht jenen, der den eigenen Weg vor dem Abbiegen kreuzen will.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Zusätzlich hilft ein Versetzen in die Situation des (gleichberechtigten) Fußgängers: Soll der etwa warten, bis kein Auto mehr kommen kann und dann kann er gefahrlos gehen?

Ähm… ja?! Und der Fußgänger ist nicht gleichberechtigt, sondern ist zum Warten verdonnert.

Na, die Brille in Deinem Avatar scheint Programm zu sein, oder?

Ließ mal §9 StVO richtig durch: "Wer abbiegen will" ...
-> wir wollen in den Kreisverkehr einbiegen: Richtig!
..."Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten."
-> Steht hier: Fußgänger die über den Kreisverkehr laufen (ist eh verboten): Nein! Da steht er muß warten wenn Fußgäger seinen Weg kreuzen: Immer! Weil er abbiegen will und nicht Vorfahrtsberechtigt ist.

Und dann bring mir mal den Gesetzestext, der sagt: Fußgänger sind Verkehrsteilnehmer zweiten Ranges. Sie müssen stets auf Autofahrer Rücksicht nehmen und dürfen sich nur dann bewegen, wenn dadurch kein auto gestört wird. 😰 Nein, stimmt! Steht nirgens. Jeder muss Rücksicht nehmen auf jeden Verkehrsteilnehmer. Er hat sogar einen eigenen Verkehrsraum, also ist der Fußgänger eher privilegiert (s. §25 StVO). Und in keinem Paragrafen steht eine Einschränkung zu seinen Rechten oder, dass er nicht als Verkehrsteilnehmer zu werten sei.

Gruß

Stefan
(Hobby Fussgänger)

Und jetzt behaupte ich das Gegenteil! 😁

Es ist zwar nicht ganz unstrittig und mein Kumpel mit dem Kürzel "RA" vor der Unterschrift fand auf die Schnelle kein Musterurteil, aber erklärte mir:

  • Fußgänger bekommen nur Vorrang und keine Vorfahrt, sie fahren ja nicht. (Sorry)
  • Abbiegen beginnt (vereinfacht) mit dem Drehen des Lenkrades, deshalb ist das Hineinfahren i den Kreisel auch nicht durch Fußgänger zu bremsen, die müssen nämlich nach §25 StVO stehen bleiben und den Verkehr den sie kreuzen vorfahren lassen.
  • Wenn du aber abbiegst, dann kreuzen die Autos ja deinen Fußgängerweg, und da haben sie zu halten!

Für Idioten -so sagte er mir- ist zu merken:

  • Guckst Du als Fußgänger rechts oder links und siehst ein Auto: bleib stehen!
  • Guckst Du nach Vorne oder Hinten und siehst ein Auto: Weiss der Fahrer hoffentlich, dass er stehen bleiben müsste, bevor er dich umnietet

Ergo: Rein = Fahren; Raus = Warten

Gruß

Stefan
(Sorry für die Fehleinschätzung oben)

Dass Deine ursprüngliche Annahme nicht stimmen kann, zeigt sich auch darin, dass das gleiche Fahrzeug Vorrang vor dem Fußgänger hätte, würde es an einer Kreuzung geradeaus fahren (wollen) statt abzubiegen…

Ähnliche Themen

4 Seiten Thread und immer noch nicht geklärt. 😁
Gruß
Frank, der es auch nicht weis wie es ist, und mal schaut ob sich das noch klärt. 😉

Wieso (noch) nicht geklärt? Ist doch schon die ganze Zeit klar wie Kloßbrühe 😁

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Dass Deine ursprüngliche Annahme nicht stimmen kann, zeigt sich auch darin, dass das gleiche Fahrzeug Vorrang vor dem Fußgänger hätte, würde es an einer Kreuzung geradeaus fahren (wollen) statt abzubiegen…

Klar: Zeig mal wie du am Kreisverkehr geradeaus fahren willst 😁

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi



Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Dass Deine ursprüngliche Annahme nicht stimmen kann, zeigt sich auch darin, dass das gleiche Fahrzeug Vorrang vor dem Fußgänger hätte, würde es an einer Kreuzung geradeaus fahren (wollen) statt abzubiegen…
Klar: Zeig mal wie du am Kreisverkehr geradeaus fahren willst 😁

Mich deucht, dass eher die Brille in Deinem Avatar Programm zu sein scheint… 😛

Hat nun der Fußgänger beim Einfahren in den Kreisverkehr Vorrecht oder nicht?
Wieder ein ellenlanger Thread und kein sauberes Ergebnis, wie in der Politik.

Nein, der Fußgänger ist wartepflichtig gegenüber dem Verkehr, der in den Kreisel einfahren will.

Ja, meinen Fahrlehrer hab ich mitlerweile natürlich gefragt.
Fußgänger haben bei den Ein- und Ausfahrten keinen Vorrang (außer da ist ein Zebrastreifen oder sonst iw was denen Vorrang geben würde).
Das heißt natürlich nicht , dass man den umfahren darf, wenn der trotzdem drüber läuft.

Und der Bits hat Recht und de Fahrlehrer*) vom Fahrschüler, leider nicht 😰.

Beim Einfahren in den Kreisverkehr quert der Fußgänger den Verkehr und hat entsprechend §25 StVO zu warten (er hat auf den Verkehr Rücksicht zu nehmen); das Auto darf fahren.

Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr biegt der Autofahrer ab und hat dem Fußgänger den Vorrang zu gewähren (der ja gar nicht wissen kann, dass da ein Auto kommt); das Auto muß warten!

Gruß

Stefan
(Sollte ich weiter oben was anderes geschrieben haben: Adenauer tat es ja auch)

*) Das Thema ist aber auch in anderen Kreisen nicht unkritisch diskutiert. Am Ende muß man konstatieren, dass es sich nicht jedem sofort erschließt, weshalb in der Verwaltungsvorschrift zur Erstellung von Kreisverkehren wohl auch die Anbringung von eindeutigen Zeichen und Zebrastreifen steht. Dann haben natürlich die Fußgänger stets Vorrang!

Zitat:

Original geschrieben von fahrschueler30121993


Ja, meinen Fahrlehrer hab ich mitlerweile natürlich gefragt.
Fußgänger haben bei den Ein- und Ausfahrten keinen Vorrang (außer da ist ein Zebrastreifen oder sonst iw was denen Vorrang geben würde).
Das heißt natürlich nicht , dass man den umfahren darf, wenn der trotzdem drüber läuft.

Na siehste, da haben wir den fall doch jetzt endlich komplett geklärt, genau so sehe ich das auch und so schule ich es auch bzw. so wird es auch von den prüforganisationen geprüft.

Wenn die leute von TÜV und DEKRA nicht wissen was phase ist dann keiner, die polizei ist für mich eh in den letzten jahrzehten unglaubwürdig gewurden.

Gruss
Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380



Na siehste, da haben wir den fall doch jetzt endlich komplett geklärt, genau so sehe ich das auch und so schule ich es auch bzw. so wird es auch von den prüforganisationen geprüft.

Wenn die leute von TÜV und DEKRA nicht wissen was phase ist dann keiner, die polizei ist für mich eh in den letzten jahrzehten unglaubwürdig gewurden.

Gruss
Maik

Leider Falsch! 🙄😕

Im Übrigen wüsste ich gar keine Auslegung der Gesetze, die dies auch nur annähernd begründen würden. 🙄

Als Fußgänger sollte man Kreisverkehrsplätze in Sachsen-Anhalt (oder zumindest im Burgenlandkreis) so gut es geht meiden… 🙄

Deine Antwort
Ähnliche Themen