Vorn Stahlfelgen und hinten Alufelgen - erlaubt?
Da zwei von meinen Winterreifen nächsten Winter nicht mehr gehen, würde ich die im Sommer "abfahren". Leider sind die auf Stahlfelge.
Darf ich nun vorn die zwei Winterräder auf Stahlfelge und hinten zwei Sommerräder auf Alufelge fahren?
Natürlich ist Reifengröße gleich (195/65R15). Nur die Alufelge ist breiter und hat eine andere Einpresstiefe.
Beste Antwort im Thema
ob dem davidvompapa von seinem papavomdavid auch so viel gequirrlte scheiße, müll und zeugs fürn arsch zugemutet wird wie uns hier ?? wenn ja, armer david
der te hat eine ganz einfache frage gestellt, die man mit "erlaubt" oder "nichterlaubt" beantworten könnte und dazu eine solide quelle, wenn man sie denn hat.
doch da kommt nix, dafür kommt ein bekenntnis zum eigenen unfehlbaren glauben und der mit müll, arsch und scheiße untermauerte versuch, den rest der menscheit dafür zu bekehren.
dazu dient ein horrorscenario, als ob alle paar kilometer an sommertagen irgendwo ein unfall wegen ein paar alter winterschlappen passieren würde.
das ist nun mal definitiv nicht der fall, hunderttausende machen das so und es passiert nicht mehr als sonst auch.
wirklich gefährlich wäre der umgekehrte weg, abgefahrene sommerschlappen im winter.
dass das die reifenindustrie und "fachblätter", die von deren anzeigen leben gerne anders sehen möchte, na ja
ich bin übrigens auch dafür: winter mit winterreifen und sommer mit sommerreifen aber das ganze derart zu dramatisieren ist überzogen und es war vor allem nicht die ausgangsfrage !
84 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von christoph_e36
Welchen Grund gibts es sonst, abgefahrene Reifen, Chinareifen etc. zu benutzen und sich und andere somit einer erhöhten Gefahr auszusetzen?Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
müssen nicht zwangsläufig finanzieller Natur sein.
Nun, wenn Du Dich auf Seite 2 beziehst (In Deinem Beitrag davor), meinst Du wahrscheinlich die Diskussion um die Weiterverwendung von Winterreifen im Sommer. Dabei ging es um Reifen mit <4mm Profil, die nicht mehr schneetauglich sind.
Für die einen sind solche Reifen abgefahren. Für die anderen nicht. So einfach ist die Sache. Und wer würde einen nicht abgefahrenen Reifen wegwerfen? Ich nicht. Bin doch nicht bl... Du siehst: es ist nur eine Frage des Standpunktes.
Es ist wie bei den Autos: Es gibt tatsächlich Menschen, die meinen, durch die Ausnutzung der "Umweltprämie" würden sie der Umwelt Gutes tun, indem sie ihren gut erhaltenen Golf 4 in die Presse hauen und sich was neues gönnen. Andere sind zu dem Schluß gekommen, für die Umwelt sei es besser, wenn ein Auto wirklich bis an sein LebensENDE gefahren wird. Letztere müssen nicht zwingend geiziger sein als erstere.
hiho
es ist erlaubt vorne wr und Hinten sommer zu fahren .....
es ist erlaubt vorne links nen wr zu fahren und vorne rechts nen sommerreifen
es ist erlaubt 4 unterschiedliche reifengrössen zu fahren ( nix da achsweise ) sofern die auflagen zur bereifung und felge eingehalten werden .. eu macht es möglich
Vorne muss eine Grössere et als hinten sein ( also z.b. et45 vorne et 42 hinten ok ..umgekerht nicht ok .wegen Spurweite .)
also z.b.
Vr Sr 195/60/15 auf Stahl
Vl Wr 205/50/16 auf Alu
Hr Wr 215/40/17 ALU
Hl Sr 185/65/14 auf Stahl
sofern diese Grössen im Schein stehen bzw die auflagen eingehalten werden ( z.b. steht bei alufelgen oft der hinweis das achsweise nur gleiche reifengrössen gefahren werden müssen ..)
oft ist es aber so das im schein/brief steht das achsweise die gleiche grösse verbaut werden muss ( ziffer 20/21 bzw 22/23 im brief/schein)
oder aber auch hier lesen §36 STVZO
dies muss erlaubt sein weil sonst niemand nen RESERVERAD im winter draufmachen dürfte (wer hat schon en Winterreifen als reserve im Kofferaum liegen ) wenn mann nen reifenschaden hat oder wenn mann nen winterreifen als reserve hat dürfte mann den ja nicht im sommer draufmachen
wie der reserverreifen aussieht ( alter profil usw) spielt keine rolle ...solange der reifen nicht verbaut ist ..wenn der erstmal dranne am auto ist MUß der den eingetragenen grössen im schein entsprechen und auch profil usw müss erfüllt sein ...
über Sicherheistaspekte und verhalten von unterschiedlichen Reifen(sorten) am auto soll sich jeder seine eigen meinung bilden ...
Gruss Dirk
Zitat:
Original geschrieben von christoph_e36
Bezüglich Seite 2:Es ist echt schlimm, der Staat hat recht. Viele Menschen sind wirklich nicht zum eigenständigen Denken und Handeln fähig. Wenn man sein Auto aus finanziellen Gründen nicht vernünftig ausrüsten kann, sollte man echt mit der Bahn fahren. Warum fahrt ihr nicht gleich auf den Felgen, Stahl nutzt sich wenigsten nicht so schnell ab 🙄
eigenständiges denken und handeln ist in diesem fall der bedingungslose, treudoofe glaube an die äußerst eigennützigen empfehlungen einer industrie mit teilweise mafiösen strukturen wobei sicher zu unterscheiden ist zwischen einem gut erhaltenen winterreifen im sommer mit 4 mm profil und einem chinakracher.
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Es ist nicht erlaubt (Stahlfegen und Alufelgen haben größtenteils unterschiedliche Einpreßtiefen ) siehe Fahrzeugschein .Gruß
Für mein Auto gibt es Alufelgen mit den Maßen 6,5x16 ET 52,5 und es gibt Stahlfelgen mit den Maßen 6,5x16 ET 52,5 😁
Das Stahl und Alufelgen zwingend abweichende Maße haben ist eben nicht der Fall.
Die Frage ist ob Alu und Stahfelgen kombiniert werden dürfen wenn sie maßlich identisch sind und das würde ich mit Ja beantworten da ich zumindest bisher nichts Gegenteiliges gefunden habe. Wenn die Felgen unterschiedliche Maße haben sollte es klar sein das sie nicht einfach kombiniert werden dürfen,aber auch da ist es nicht zwingend das es nicht erlaubt ist. Kommt halt immer darauf an wie es in den Papieren formuliert wurde.
In denen von meinem Auto ist auf jeden Fall kein Werkstoff für die Felgen vorgegeben.
Genau. Sonst würde die Frage ja auch heissen "Dürfen Felgen mit unterschiedlicher ET vorn und hinten gefahren werden?"
Um die ging es hier ja nicht, weil das hinreichend klar ist.
In der ABE zu meinen Alus findet sich folgender Hinweis:
"Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. ..."
Dort steht nicht Notrad, so daß ich davon ausgehe, daß der Hinweis auch für Ersatzräder in "voller Größe" gilt, also für den Mix aus Stahl und Alu, um den es hier ja geht (2 Räder mit Stahlfelgen könnte man wie 2 Ersatzräder werten (?)).
Dem entnehme ich, daß man sich mit der Stahl/Alu- Kombi nicht zweimal mittelfristig vom gleichen Polizisten kontrollieren lassen sollte.
Andererseits: Versuch macht kluch 😉
Wenn die Felge eine ABE hat dann ist es keine serienmäßige Felge vom Hersteller des Wagens.
Wahrscheinlich dann auch eine andere Größe.
Und daher dann der Hinweis mit der gemäßigten Fahrt bei verwendung eines serienmäßigen Ersatzrades.
Hallo
Habe die Dekra gefragt.
Es ist erlaubt wenn Einpreßtiefe und Reifengröße von Alufelge und Stahlfelge übereinstimmt.Gruß