Vorläufiger Versicherungsschutz

Noch eine Frage vorab:
Das steht in den AKB der Versicherung:

Zitat:

B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungsbe- stätigungs-Nummer, haben Sie in der Kfz-Haftpflicht-, Autoschutzbrief-, Fahrerschutz- und Ausland-Schadenschutz-Versicherung vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestä- tigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeit- punkt.
Kaskoversicherung
B.2.2 In der Kaskoversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungs- schutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.

Die Zusage, das ab Zulassung auch Vollkaskoschutz besteht, habe ich nur mündlich am Telefon, aber erzählen kann man viel, ich hab gesagt, ich will das schriftlich.

Jetzt habe ich die Versicherungsbestätigung bekommen mit der Nummer. Dort steht folgendes:

Vorläufiger Versicherungsschutz besteht in der:

KfZ Haftplichtversicherung ab Zulassung des Fahrzeuges.

Kaskoversicherung und Kasko Plus frühestens ab Zulassung des Fahrzeuges.

Ist das so OK? Oder können sie sich im Ernstfall darauf zurückrufen, dass da zwar "frühestens" steht aber ich wiederum keine schriftliche Bestätigung verlangt habe?

Sorry, wenn die Frage doof scheint, aber manchmal ist ja auch nur ein Wort entscheidend.

Beste Antwort im Thema

nö, blebt genauso wertlos. ein datum ist kein identifikationsmerkmal und den namen des außendienstlers kann ich auch hinschreiben.
auf einen firmenstempel könnte ich mich noch einlassen, aber soll man tatsächlich im falle eines falles bangen müssen, wenn es doch so einfach geht? :

Wir bestätigen Ihnen, dass für Ihre Fahrzeug
vom Typ: VW Passat 2.0 TDI
vom Baujahr: 2011
mit der Fahrgestellnummer: 12345
für den Vertrag der vorläufigen Deckungszusage in der Vollkaskoversicherung Versicherungsschutz besteht. Es gilt der Vollkasko ein Selbstbehalt von EUR 300; in der Teilkasko ein Selbstbehalt von EUR 150.

gruß
ihre pfefferminzia

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Zitat:

@Alien2012 schrieb am 29. Mai 2015 um 13:43:06 Uhr:


....
Jetzt habe ich die Versicherungsbestätigung bekommen mit der Nummer. Dort steht folgendes:

Vorläufiger Versicherungsschutz besteht in der:
KfZ Haftplichtversicherung ab Zulassung des Fahrzeuges.
Kaskoversicherung und Kasko Plus frühestens ab Zulassung des Fahrzeuges.

Ist das so OK? Oder können sie sich im Ernstfall darauf zurückrufen, dass da zwar "frühestens" steht aber ich wiederum keine schriftliche Bestätigung verlangt habe?

Der Satz ist einzeln zusammenhanglos betrachtet - rein vom Wortlaut her - keine Deckungszusage. Es stellt lediglich auf das frühste Datum eines möglichen Versicherungsschutzes ab.

wenn der vertreter / makler sich so anstellt einen Einzeiler zu schreiben, dann würde ich von dem Angebot Abstand nehmen. Alternativ zunächst den Antrag stellen und nach Erhalt der Police das Fahrzeug zulassen.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 29. Mai 2015 um 16:20:11 Uhr:



Zitat:

@Alien2012 schrieb am 29. Mai 2015 um 13:43:06 Uhr:


....
Jetzt habe ich die Versicherungsbestätigung bekommen mit der Nummer. Dort steht folgendes:

Vorläufiger Versicherungsschutz besteht in der:
KfZ Haftplichtversicherung ab Zulassung des Fahrzeuges.
Kaskoversicherung und Kasko Plus frühestens ab Zulassung des Fahrzeuges.

Ist das so OK? Oder können sie sich im Ernstfall darauf zurückrufen, dass da zwar "frühestens" steht aber ich wiederum keine schriftliche Bestätigung verlangt habe?

Der Satz ist einzeln zusammenhanglos betrachtet - rein vom Wortlaut her - keine Deckungszusage. Es stellt lediglich auf das frühste Datum eines möglichen Versicherungsschutzes ab.

wenn der vertreter / makler sich so anstellt einen Einzeiler zu schreiben, dann würde ich von dem Angebot Abstand nehmen. Alternativ zunächst den Antrag stellen und nach Erhalt der Police das Fahrzeug zulassen.

Also der Herr in der Geschäftsstelle hat mir das Wort "frühestens" gestrichen. Ha Hallo, das ändert ja nix. Hätte ich ja auch streichen können.

Hab auch noch mal bei der Versicherung direkt angerufen, das ist so Standard, es gibt keine anderen Formulierungen.

Aber ich verstehe jetzt auch nicht, was du mit zusammenhanlosem Satz meinst.

Wie würde in deinen Aufen eine Formulierung denn aussehen?

Hier der genaue Wortlaut

Vorläufiger Versicherungsschutz besteht in der:
KfZ- Haftpflichtversicherung Classic mit 100 Mio.€ Versicherungssumme, mit Schutzbrif, ohne Rabattschutz ab Zulassung des Fahrzeugs.
Kaskoversicherung Kasko SELECT, ohne Rabattschutz
Vollkasko einschließlich Teilkasko, Selbstbeteiligung 300€/150€, fühestens ab Zulassung des Fahrzeuges.
Kasko PLUs frühesntens ab Zulassung des Fahrzeuges.

Wenn ich jetzt vom Hof fahre und es passiert ein Unfall und mein Auto ist dahin. Habe ich dann Vollkasko oder können die sich rausreden?

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 29. Mai 2015 um 17:53:09 Uhr:



Also der Herr in der Geschäftsstelle hat mir das Wort "frühestens" gestrichen. Ha Hallo, das ändert ja nix. Hätte ich ja auch streichen können.
zwar wird der Satzung durch streichen des Wortes zu einer Deckungszusage, jedoch ist eben nicht beweisbar, dass Durchstreichen durch die Gesellschaft bzw. ein Vertreter erfolgte und somit wertlos.

Hab auch noch mal bei der Versicherung direkt angerufen, das ist so Standard, es gibt keine anderen Formulierungen.
anrufen macht wohl wenig sinn, wenn du was schriftliches haben willst, oder?

Aber ich verstehe jetzt auch nicht, was du mit zusammenhanlosem Satz meinst.
ich meine der satz für sich alleine genommen.

Wie würde in deinen Aufen eine Formulierung denn aussehen?
beispiel für eine klare deckungsage: wir bestätigen VS ab dem TT.MM.JJJJ (frühenstens ab Tag der zulassung) für den Vertrag über die vorläufigen Deckung in der Vollkasko mit folgen Selbstbehalten...

Hier der genaue Wortlaut

Vorläufiger Versicherungsschutz besteht in der:
KfZ- Haftpflichtversicherung Classic mit 100 Mio.€ Versicherungssumme, mit Schutzbrif, ohne Rabattschutz ab Zulassung des Fahrzeugs.
Kaskoversicherung Kasko SELECT, ohne Rabattschutz
Vollkasko einschließlich Teilkasko, Selbstbeteiligung 300€/150€, fühestens ab Zulassung des Fahrzeuges.
Kasko PLUs frühesntens ab Zulassung des Fahrzeuges.

der text ändert nichts. es beschreibt die deckung, aber nicht eindeutig, ab wann sie gilt.

Wenn ich jetzt vom Hof fahre und es passiert ein Unfall und mein Auto ist dahin. Habe ich dann Vollkasko oder können die sich rausreden?

sehr verbraucherfreundlich ist das nicht; vermutlich wird der versicherer mit solch einem text auch deswegen im zweifel vor gericht den kürzeren ziehen (Treu und Glauben).

bitte doch einfach den vertreter um einen einzeiler. kann doch nicht so schwer sein.

gruß

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 29. Mai 2015 um 18:40:07 Uhr:



Zitat:

@Alien2012 schrieb am 29. Mai 2015 um 17:53:09 Uhr:



Also der Herr in der Geschäftsstelle hat mir das Wort "frühestens" gestrichen. Ha Hallo, das ändert ja nix. Hätte ich ja auch streichen können.
zwar wird der Satzung durch streichen des Wortes zu einer Deckungszusage, jedoch ist eben nicht beweisbar, dass Durchstreichen durch die Gesellschaft bzw. ein Vertreter erfolgte und somit wertlos.

Eben.

Hab auch noch mal bei der Versicherung direkt angerufen, das ist so Standard, es gibt keine anderen Formulierungen.
anrufen macht wohl wenig sinn, wenn du was schriftliches haben willst, oder?
Ich wollte, dass sie mir das etwas anders formuliert schriftlich gibt, nämlich so, wie du es vorschlägst. Mit einem festen Datum, oder mit Streichung des Wortes "frühestens" Wenn der Herr in der Geschäftstelle kann das Wort ja streichen wie er will, solange er die Streichung nicht begründet und Stempel und Unterschrift druntersetzt, ist es für mich wertlos.
Aber ich verstehe jetzt auch nicht, was du mit zusammenhanlosem Satz meinst.
ich meine der satz für sich alleine genommen.

Wie würde in deinen Aufen eine Formulierung denn aussehen?
beispiel für eine klare deckungsage: wir bestätigen VS ab dem TT.MM.JJJJ (frühenstens ab Tag der zulassung) für den Vertrag über die vorläufigen Deckung in der Vollkasko mit folgen Selbstbehalten...

Hier der genaue Wortlaut

Vorläufiger Versicherungsschutz besteht in der:
KfZ- Haftpflichtversicherung Classic mit 100 Mio.€ Versicherungssumme, mit Schutzbrif, ohne Rabattschutz ab Zulassung des Fahrzeugs.
Kaskoversicherung Kasko SELECT, ohne Rabattschutz
Vollkasko einschließlich Teilkasko, Selbstbeteiligung 300€/150€, fühestens ab Zulassung des Fahrzeuges.
Kasko PLUs frühesntens ab Zulassung des Fahrzeuges.

der text ändert nichts. es beschreibt die deckung, aber nicht eindeutig, ab wann sie gilt.

Wenn ich jetzt vom Hof fahre und es passiert ein Unfall und mein Auto ist dahin. Habe ich dann Vollkasko oder können die sich rausreden?

sehr verbraucherfreundlich ist das nicht; vermutlich wird der versicherer mit solch einem text auch deswegen im zweifel vor gericht den kürzeren ziehen (Treu und Glauben).

bitte doch einfach den vertreter um einen einzeiler. kann doch nicht so schwer sein.

gruß

Ich finde auch, das kann doch nicht so schwer sein. Leider weigern sie sich.

Und ich habe wenig Lust mich noch mal durch sämtliche AKB's anderer Versicherer zu quälen. Vorallem weil ich mit dem Angebot dieser Versicherung ja einverstanden bin, nur nicht mit dieser Kleinigkeit.

Aber dann muss ich wohl das Risiko eingehen. Hab auch noch gut 3 Wochen Zeit.

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Sorry, ich glaube meine Antwort habe ich durch die Zitate jetzt etwas unübersichtlich gestaltet.

Ganz oben steht noch:
Versicherungsbestätigung Nr. ..........
Dann Halter: also ich
Beginn des Versicherungsschutzes:Tag der Zulassung/Zuteilung
Gültigkeit dieser Versucherungsbestätigung: 18 Monate nach Ausstellung

Dann füll den Antrag aus und schick ihn zurück, bevor du das Auto anmeldest.

Zitat:

@EgonMaier1 schrieb am 29. Mai 2015 um 19:44:02 Uhr:


Dann füll den Antrag aus und schick ihn zurück, bevor du das Auto anmeldest.

Werd ich auch so machen. Bis zur Anmeldung vergehen noch gut 3 Wochen.

Das kann ein guter Direktversicherer aber besser!

@phaetoninteressent schrieb am 29. Mai 2015 um 18:40:07 Uhr:

@Alien2012 schrieb am 29. Mai 2015 um 17:53:09 Uhr:

Also der Herr in der Geschäftsstelle hat mir das Wort "frühestens" gestrichen. Ha Hallo, das ändert ja nix. Hätte ich ja auch streichen können.
zwar wird der Satzung durch streichen des Wortes zu einer Deckungszusage, jedoch ist eben nicht beweisbar, dass Durchstreichen durch die Gesellschaft bzw. ein Vertreter erfolgte und somit wertlos.

Das Durchstreichen ist nicht wertlos, wenn - wie im Geschäftsleben üblich - die Änderung um Handzeichen und Datum ergänzt wird, sodass der Urheber der Änderung identifiziert werden kann.

O.

nö, blebt genauso wertlos. ein datum ist kein identifikationsmerkmal und den namen des außendienstlers kann ich auch hinschreiben.
auf einen firmenstempel könnte ich mich noch einlassen, aber soll man tatsächlich im falle eines falles bangen müssen, wenn es doch so einfach geht? :

Wir bestätigen Ihnen, dass für Ihre Fahrzeug
vom Typ: VW Passat 2.0 TDI
vom Baujahr: 2011
mit der Fahrgestellnummer: 12345
für den Vertrag der vorläufigen Deckungszusage in der Vollkaskoversicherung Versicherungsschutz besteht. Es gilt der Vollkasko ein Selbstbehalt von EUR 300; in der Teilkasko ein Selbstbehalt von EUR 150.

gruß
ihre pfefferminzia

und ab wann gilt der vorläufige Versicherungsschutz?

Zitat:

@celica1992 schrieb am 31. Mai 2015 um 10:49:09 Uhr:


und ab wann gilt der vorläufige Versicherungsschutz?

Bei mir ab Tag der Zulassung

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 30. Mai 2015 um 21:47:23 Uhr:


nö, blebt genauso wertlos. ein datum ist kein identifikationsmerkmal und den namen des außendienstlers kann ich auch hinschreiben.
auf einen firmenstempel könnte ich mich noch einlassen, aber soll man tatsächlich im falle eines falles bangen müssen, wenn es doch so einfach geht? :

"Ein datum ist kein identifikationsmerkmal und den namen des außendienstlers kann ich auch hinschreiben". Dies ist zutreffend, nur habe ich das so nicht ausgeführt.

Habe geschrieben, dass bei Ergänzung der Änderung um Handzeichen ( = handschriftlich erstellte abgekürzte Form des Namens) und Datum der Urheber der Änderung identifiziert werden kann; insbesondere dann, wenn nur ein bestimmter Personenkreis infrage kommt.
Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Herr Müller im Beisein des Kunden mit Weber abzeichnet.

Abzeichnen muss selbstverständlich der Vertreter der Versicherung, der eine Änderung der Vereinbarung genehmigt und nicht der, der eine Änderung haben möchte, schreibt den Namen des Vertreters hin. Dies ist doch selbstredend.

Auf einen Firmenstempel allein könnte ich mich nicht einlassen: Er entfaltet keine rechtliche Wirkung. Also kann man den Stempel auch weglassen. ( Bei Dienstsiegel ist die Lage anders).

O.

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