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18" Alu's privat gekauft - Keine Rechnung - Versicherungsschutz?

Themenstarteram 19. September 2010 um 11:49

Hallo,

habe mir neue 18" VW Chicago Alufelgen inkl. Conti Sport Contact 2 Bereifung für meinen Passat 3C privat im Wert von 3000€ gekauft. Bezahlt habe ich mit einer Menge Geschick weit weniger als die Hälfte. Nevertheless habe ich es beim Kauf völlig verplant nen Kaufvertrag abzuschließen und der Verkäufer stellt sich ein wenig quer nachträglich was aufzusetzen. Darüber möchte ich hier an dieser Stelle aber nicht diskutieren.

Mein Problem jetzt: Wie bringe ich das meiner großen namenhaften Versicherung im Fall von Diebstahl/Vandalismus bei? lt. meiner Vertreterin ist es schwierig den Besitzt durch bloße Fotos der Felgen am FZ zu beweisen: könnte man sich geliehen haben. Die Felgen haben immerhin einen Wert von 3000€, welcher mir demenstprechend auch ersetzt werden müsste abzgl. Wertverlust durch Alterung/Verschleiß bis zum Tag X an dem es passieren könnte, dass mein Auto auf Ziegelsteinen ohne Räder da steht.

Schönen Sonntag

stv_lu

Beste Antwort im Thema

Es gibt drei Möglichkeiten:

a. Das mit den Rädern lief nicht ganz koscha ab.

b. Der seriöse Verkäufer liefert Dir selbstverständlich noch einen Kaufvertrag mit überprüfbaren Daten zum Passat Neuwagen. Warum sollte er auch nicht, wenn alles seine Ordnung hat?

c. Es gibt doch einen Weihnachtsmann.

ICH kenne die richtige Antwort nicht, aber ich tippe auf c. ...

:rolleyes:

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Tja nu, ohne Nachweis kein Ersatz!

Unter Anderem auch weil, wie du selbst ja einräumst, weniger für die Felgen bezahlt wurde als sie Wert seien.

Somit ensteht ja auch ein geringerer tatsächlicher Schaden als du im Schadensfall geltend machen wollen würdest.

Themenstarteram 19. September 2010 um 12:05

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Tja nu, ohne Nachweis kein Ersatz!

Unter Anderem auch weil, wie du selbst ja einräumst, weniger für die Felgen bezahlt wurde als sie Wert seien.

Somit ensteht ja auch ein geringerer tatsächlicher Schaden als du im Scahdensfall geltend machen wollen würdest.

Dass ich weniger bezahlt habe hat rein gar nichts mit dem tatsächlichen Schaden zu tun, denn dieser beträgt 3000€ NP. Bitte vorher informieren!

Hallo stv_lu,

 

zunächst einmal musst du dich von dem Gedanken lösen, dass dein Auto nun 3.000 Euro mehr Wert ist.

 

Im weiteren musst dun nun dafür Sorge tragen, dass diese Leichtmetallräder durch eine Mehrwertversicherung mit einem Beitragsaufschlag mitversichert werden.

 

Nur dann bekommst du im Schadenfall den Wiederbeschaffungwert dafür auch ersetzt. 

 

Natürlich musst du der Versicherung gegenüber einen Nachweis bringen, dass die Leichtmetallräder dein rechtmäßiges Eigentum sind und das diese nicht bereits schon einmal von einer Versicherung bezahlt wurden. Der Gedanke ist gar nicht so abwegig, bei dem sehr günstigen Kaufpreis. Das solltest du in jedem Fall noch einmal selber überpüfen.

 

Mit Fotos und irgendwelchen "Zeugenaussagen" oder ähnlichem, wirst du im Schadenfall mit Sicherheit keinen Euro sehen.

 

Gruß

 

Delle

 

Themenstarteram 19. September 2010 um 12:17

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Im weiteren musst dun nun dafür Sorge tragen, dass diese Leichtmetallräder durch eine Mehrwertversicherung mit einem Beitragsaufschlag mitversichert werden.

Nur dann bekommst du im Schadenfall den Wiederbeschaffungwert dafür auch ersetzt. 

Das würde mich ja nicht einmal stören ein paar € mehr hinzulegen. Wenn bei mir zu Hause eingebrochen wird, dann kann ich meiner Hausratversicherung auch nicht mehr jede Rechnung für jedes markenkleidungsstück vorlegen und trotzdem wird der schaden reguliert.

Warum sollte er der Versicherung gegenüber nicht angeben dürfen, daß er die Räder gebraucht erworben hat? Er MUSS das sogar angeben, wenn er im Schadensfalle Geld sehen will.

Die Versicherung wird entsprechend des Neupreises der Räder einen Zuschlag bei der Kasko verlangen und die Räder werden im Falle eines Falles zu ihrem Wiederbeschaffungswert erstattet. Da solch peinliche Egokrücken (sorry, aber das ist meine Meinung!) unter extremen Wertverlust leiden, sind für einen 3.000 € Radsatz ganz schnell kaum mehr als 1.000 € bei einem Diebstahl zu erwarten.

Also: Versicherung ansprechen, die Existenz der Räder mittels Fotos belegen, höheren Beitrag vereinbaren und fertig. Aber sei Dir im Klaren, daß Du im Falle eines Diebstahls draufzahlen wirst.

Gruß Michael

Auch bei der Hausratversicherung wird nicht nach UVP entschädigt.

Themenstarteram 19. September 2010 um 12:29

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

Warum sollte er der Versicherung gegenüber nicht angeben dürfen, daß er die Räder gebraucht erworben hat? Er MUSS das sogar angeben, wenn er im Schadensfalle Geld sehen will.

gebraucht ist falsch. korrekt: privat und absolut neu!

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

Die Versicherung wird entsprechend des Neupreises der Räder einen Zuschlag bei der Kasko verlangen und die Räder werden im Falle eines Falles zu ihrem Wiederbeschaffungswert erstattet.

so sollte es sein, richtig.

 

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

Da solch peinliche Egokrücken (sorry, aber das ist meine Meinung!) [...]

darf sie auch gerne sein. für mich sind sie eine dezente optische Aufwertung des FZ da keine übertriebenen protzigen Tuninfelgen sondern original VW Zubehör.

 

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

Also: Versicherung ansprechen, die Existenz der Räder mittels Fotos belegen, höheren Beitrag vereinbaren und fertig. Aber sei Dir im Klaren, daß Du im Falle eines Diebstahls draufzahlen wirst.

1. Versicherung ansprechen habe ich ja schon gemacht, siehe erste Beitrag von mir. 2. draufzahlen musst du fast immer bei Versicherungen, wenn die versicherten Gegenstände ins Alter kommen.

lg

Zumal bei der Hausrat auch kein Super-Flach-99"-Hyper-TV-Kino-Subsystem bezahlt, wenn man nicht den Besitz dessen nachweisen kann.

Dann wird ein normales StandardTV gerät angenommen.

Ebenso schauts bei teuren Bildern etc aus.

Beim Geschirr musst du auch nachweisen können, dass du Porzellan mit Goldüberzug besessen hast, sonst wird Ikea-Standard ersetzt.

Wenn man etwas außerhalb des Ottonormalverbraucherhaushaltes besitzt sollte man immer die Rechnungen aufheben oder aber alle paar Monate mal einen Bestand dokumentieren mit Bildern o.Ä.

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

Die Versicherung wird entsprechend des Neupreises der Räder einen Zuschlag bei der Kasko verlangen

woher kommt eigentlich diese weisheit?

mag vielelicht bei einigen so sein, aber sicherlich nicht bei allen.

die große blaue mit den drei buchstaben und dem roten strich hat zubehör im wert von bis zu 5.000€ nicht-aufpreispflichtig im deckungsumfang automatisch mit enthalten.

unabhängig davon ist natürlich korrekt, dass der besitz nachgewiesen werden muss.

wie, das fragst du am besten deinen berater, der wird es dir am ehesten sagen koennen.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

Die Versicherung wird entsprechend des Neupreises der Räder einen Zuschlag bei der Kasko verlangen

woher kommt eigentlich diese weisheit?

mag vielelicht bei einigen so sein, aber sicherlich nicht bei allen.

die große blaue mit den drei buchstaben und dem roten strich hat zubehör im wert von bis zu 5.000€ nicht-aufpreispflichtig im deckungsumfang automatisch mit enthalten.

unabhängig davon ist natürlich korrekt, dass der besitz nachgewiesen werden muss.

wie, das fragst du am besten deinen berater, der wird es dir am ehesten sagen koennen.

Nur weil eine Versicherung aus der Reihe tanzt, ist meine Aussage nicht gleich falsch. In der Regel ist Zubehör nur bis 1.000 € beitragsfrei mitversichert. Wenn die Axa das anders macht - bitte sehr. Nur muß man rechnen, was man am Ende bezahlt; 25 € Zuschlag bei einer 50 € billigeren Versicherung sind unterm Strich eben doch 25 € weniger. Außerdem kann ich nach meinen Erfahrungen die Axa wegen schwerer Mängel in Sachen Service und Umgang mit dem Kunden NICHT empfehlen. Wer sich dort versichern will - bitte sehr. Ich würde es nicht tun und ich weiß warum.

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von stv_lu

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

Warum sollte er der Versicherung gegenüber nicht angeben dürfen, daß er die Räder gebraucht erworben hat? Er MUSS das sogar angeben, wenn er im Schadensfalle Geld sehen will.

gebraucht ist falsch. korrekt: privat und absolut neu!

Nö. Korrekt ist eben doch gebraucht, nur halt unbenutzt.

Denn legal war Dein Kauf doch, oder? Oder doch nicht so ganz...?!?(*)

Unter "gebraucht" versteht ein Jurist schließlich etwas anders als Otto-Normalverbraucher. Und bei den Versicherungen sitzen viele Juristen...

Gruß Michael

(*) Keine Rechtsberatung, aber meines Wissens reicht es aus, wenn Du den Verdacht haben mußt, daß eine Ware nicht legal erworben wurde, um Dich der Hehlerei schuldig zu machen. Daß Dir die Socken Deiner Karre ersatzlos weggenommen werden können, weil Du daran kein Eigentum erworben hast, sollte bekannt sein.

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

Nur weil eine Versicherung aus der Reihe tanzt, ist meine Aussage nicht gleich falsch.

ich glaube eher du tanzt aus der reihe. ;) :D

AXA, Sparkassenversicherung und auch DBV (als es sie noch gab) hatten bis zu einem Betrag "X" einen nicht aufpreispflichtigen Mehrwert automatisch mitversichert.

Und bitte nicht von deinen eigenen schlechten erfahrungen auf die allgemeinheit schließen.

Oder anders ausgedrückt:

für mich ist die AXA bisher die einzige versicherung, die ich vorbehaltlos in absolut ALLEN belangen weiterempfehlen kann. ;)

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

 

...Nur weil eine Versicherung aus der Reihe tanzt, ist meine Aussage nicht gleich falsch. In der Regel ist Zubehör nur bis 1.000 € beitragsfrei mitversichert....

Wenn es hier eine Regel für die Höhe der betragsmäßigen beitragsfreien Mitversicherung gäbe, würde man diese in den Musterbedingungen des GdV finden. Aber dort steht zur "Höhe" nix.

 

Nach meiner Beobachtung ist der Wert der beitragsfreien Versicherung, von nachträglich am Fzg. angebrachten und benannten Fzg.-Teilen, allerdings nicht unüblich, auf 5.000.- € beschränkt. Bei "abgespeckten Tarifen" mag das anders sein.

Hallo!

Jetzt mal ohne Drumherumgerede:)

Was hast du auf deinem Fahrzeug für original Alus drauf?

Ich gehe mal von 17 Zoll aus!?

Diese kosten bei VW mit (ich denke 215er Bereifung) ca. 1400,-€

Dann gibst du diese einfach beim Diebstahl an -fertig!

So bekommst du den Preis ca. wieder den du für die Felgen bezahlt hast.

Willst du mehr kauf die Felgen für den korrekten Preis(mit Rechnung), und sorge mit deiner Einstellung nicht dafür das alle mehr Versicherungssumme zahlen müssen!

Warum sollte die Felgen überhaupt jemand klauen?

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