Vorladung zur polizeilichen Einvernahme als beschuldigte
Hallo, Ich brauche mal Euren Rat.
Ich habe folgendes Schreiben von der Polizei erhalten:
Sie werden zur Einvernahme als beschuldigte Person vorgeladen. Die Einvernahme findet am 28.09 statt und betrifft das Strafverfahren wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln - Geschwindigkeitsüberschreitung am 20.07 als möglicher / mutmasslicher Lenker.
Die Höhe der Geschwindigkeitsübertretung wurde nich angegeben. Beim obenstehenden Abschnitt handelt es sich um den orginalen Wortlaut des Schreibens.
Was wird da auf mich zukommen bzw. wie muss ich mich bei der Polizei verhalten?
Dieses Schreiben hat mich verunsichert. Ich bin beruflich auf das Auto angewiesen.
Ich bedanke mich bereits jetzt für Eure Hilfe und Ratschläge.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
... Aussage gegen Aussage...
...gibt es im
deutschenRecht nicht...
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von peach8620
- Anfahrt und Rückfahrt zur/von der Polizei;
- Beratungsgespräch vor und nach dem Verhör;
- 45 min. Verhör.
Warum ist aus der polizeilichen Einvernahme jetzt plötzlich ein Verhör geworden? 😕
Zitat:
Original geschrieben von peach8620
Ich habe mich mal schlau gemacht un folgendes Angebot erhalten:- Anfahrt und Rückfahrt zur/von der Polizei;
- Beratungsgespräch vor und nach dem Verhör;
- 45 min. Verhör.Kostenpunkt CHF 300.-
300,- ? Soviel kostet im günstigsten Fall die Busse.
Wenn du wirklich bisher ein Vorzeige-Fahrer warst würd ich es drauf ankommen lassen und geständig sein.
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Bei 25 drüber innerorts ist ein Anwalt vonnöten. Denn Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 1 Monat und ein Bussgeld abhängig vom Verdienst ist zu erwarten..
Die Situation ist komplizierter als du denkst. Eventuell wird dein deutscher Führerschein für diese Zeit aberkannt, und dann darfste auch mit deinem eventuell schon erhaltenen schweizerischen Führerschein nicht fahren. Je nach dem, wie lange du schon in der CH tätig bist / wohnst, hast du auch eine Meldepflicht verletzt oder dein Auto nicht schnell genug in der CH angemeldet. Alles nicht soo einfach.
Teuer wirds auf jeden Fall. 11-15km/h innerorst kosten noch 260.- CHF, darüber ist es eine "Straftat "..
Zitat:
Original geschrieben von hoechst
... Eventuell wird dein deutscher Führerschein für diese Zeit aberkannt, ...
Nein. Das ist aus hoheitsrechtlichen Gründen unmöglich. Es kann aber ein innerhalb der Schweiz geltendes Fahrverbot erteilt werden (befristet oder unbefristet).
Cheers,
DrHephaistos
Genau, nicht eingezogen - geht nicht weil deutsches Dokument - aber nicht mehr anerkannt. Das ist mit einem Fahrverbot gleichzusetzen.
Ein Anwalt sollte das machen, was jeder gute Anwalt VOR einer Anhörung (oder Einvernahme oder Verhör, ...) macht, nämlich: AKTENEINSICHT in die Ermittlungsakten nehmen. Dies kann er jederzeit beantragen und auch zeitnah erhalten.
Erst DANN, wenn klar ist was dir warum und mit welchen Beweisen vorgeworfen wird, solltest du dich zur Sache äußern! Erst so kann man einigermaßen verlässslich beurteilen, welche Chancen sich bieten (oder auch nicht).
Good luck!
Äääähem ... Pardon ... Ich habe das richtig gelesen, dass es hier um einen SCHWEIZER geht? Bzw. um ein Vergehen, was in der SCHWEIZ geahndet werden soll? Und wir ... ich gehe noch davon aus, das dieses Land, in dem ich gerade sitze, Bundesrepublik DEUTSCHLAND heißt?! Wenn dem so ist bzw. sein sollte, wie kann ich als Deutscher Staatsbürger über einen Vorgang in der SCHWEIZ urteilen? Genauso gut könnte man darüber beraten, was wohl einem Temposünder in Südafrika droht oder gar in den USA resp. TEXAS ...
Was wir HIER machen können ist, zu schreiben wie man HIER handeln könnte. Eine Einladung zu einer Anhörung bei der Polizei als Beschuldigter ist kein Problem. Man KANN muß aber nicht als Beschuldigter aussagen. Und Privatanzeige hin oder her ... spielt auch keine Rolle ... Kenne ich aus persönlichem Erleben! Natürlich kann ich als Beschuldigter zu dem Tatvorwurf Stellung nehmen. Das führt schlimmstenfalls zu einem Bussgeldbescheid, den ich ablehnen kann (Widerspruch). Spätestens dann brauche ich einen (FACH!)Anwalt der gewieft genug ist, mich aus der Sache raus zu boxen. Ist der Vorwurf amtlich belegt, ist kaum eine Chance vorhanden und der Deliquent sollte die Strafe annehmen um nicht noch höhere Kosten zu haben. Übrigens kann ich noch vor Gericht einen Einspruch zurück nehmen, wenn der Richter(in) mir klar macht, dass die Strafe ansonsten höher ausfallen würde.
Das passiert in DEUTSCHLAND. In der Schweiz wird es wahrscheinlich zu einem Volksentscheid kommen, also alles andere als es in Deutschland gehandhabt würde. Ergo sind alle Tipps und Vorschläge aus Deutschland für die Tonne, weil sie in der Schweiz nicht gülden! Grüezi!
Ich lese das anders.
Deutsche Staatsangehohrigkeit,
Wohnhaft in der Schweiz
Geschwindigkeitsuberschreitung etwas zuviel = Straftat
Wenn ich das richtig kenne, kann die Aufenthaltsgenehmigung nach einer Straftat entzogen werden.
Schlussfolgerung,
Anwalt,
Akteneinsicht -gibts auch in der Schweiz-,
von dort weiter entscheiden.
Rudiger
Es geht eben um einen Deutschen, der mit deutschem Kennzeichen im Schweizer Kanton wo er zur Zeit arbeitet, geblitzt wurde. Verzwickt, oder ? Natürlich geht die Vorladung wegen des CH-Kennzeichens an die deutsche Anschrift. Er könnte es schneller haben, und sein Gesicht am Blitzort der Kantonspolizei zeigen 😉
Zuviele Buchstaben wegen einer Fehlinterpretation.
Zitat:
Original geschrieben von hoechst
Es geht eben um einen Deutschen, der mit deutschem Kennzeichen im Schweizer Kanton wo er zur Zeit arbeitet, geblitzt wurde. Verzwickt, oder ? Natürlich geht die Vorladung wegen des CH-Kennzeichens an die deutsche Anschrift. Er könnte es schneller haben, und sein Gesicht am Blitzort der Kantonspolizei zeigen 😉Zuviele Buchstaben wegen einer Fehlinterpretation.
Der Treat ersteller hätte aber von anfang an gescheite infos geben können / sollen.
Das bröckchenweise aus der Naseziehen von Infos ob Vorladung aus der Schweiz ( is ja immerhin ein deutsches Forum, muß man ja nicht drauf kommen), Staatsbürgerschaft , Wohnort , usw macht die Sache auch zum "lustigem" Ratespiel
Zitat:
Original geschrieben von hoechst
Genau, nicht eingezogen - geht nicht weil deutsches Dokument - aber nicht mehr anerkannt....
Auch nur dann, wenn der "Delinquent" seinen Wohnsitz noch nicht länger als ein Jahr in der Schweiz hat. Nach einem Jahr bekommt er einen schweizer Führerschein. Er erhält den Deutschen selbstverständlich zurück, sobald er seinen Wohnsitz in der Schweiz aufgibt.
In allen anderen Fällen gilt: Die gegenseitige Anerkennung hoheitlicher Dokumente ist auf staatlicher Ebene in internatinalen Abkommen geregelt. Jeder ratifizierte Staat hat natürlich die Möglichkeit, ein entsprechendes Vertragswerk einseitig aufzukündigen. Anerkennung erfolgt also nach dem Alles oder Nichts Prinzip und nicht auf individueller Basis. Lediglich Behörden der ausstellenden Staaten haben das Recht, die Gültigkeit eines Dokuments in irgend einer Form anzutasten.
Cheers,
DrHephaistos