Vorladung zur polizeilichen Einvernahme als beschuldigte

Hallo, Ich brauche mal Euren Rat.
Ich habe folgendes Schreiben von der Polizei erhalten:

Sie werden zur Einvernahme als beschuldigte Person vorgeladen. Die Einvernahme findet am 28.09 statt und betrifft das Strafverfahren wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln - Geschwindigkeitsüberschreitung am 20.07 als möglicher / mutmasslicher Lenker.

Die Höhe der Geschwindigkeitsübertretung wurde nich angegeben. Beim obenstehenden Abschnitt handelt es sich um den orginalen Wortlaut des Schreibens.

Was wird da auf mich zukommen bzw. wie muss ich mich bei der Polizei verhalten?
Dieses Schreiben hat mich verunsichert. Ich bin beruflich auf das Auto angewiesen.

Ich bedanke mich bereits jetzt für Eure Hilfe und Ratschläge.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


... Aussage gegen Aussage...

...gibt es im

deutschen

Recht nicht...

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Ich habe mich heute um genauere Eräuterungen bei der Polizei bemüht und folgende Nachricht erhalten.
Eine kleine Korektur: beim Datum der Vorladung handelt es sich um den 29.08. Sorry für den Tipfehler.

Orginaler Wortlaut:
Im Innerortsbereich kommt ab 25 km/h Ueberschreitung Art. 90 Ziff. 2 SVG zur Anwendung, also ein Vergehen. Deshalb haben Sie auch noch keine Busse erhalten, da nach Ihrer Befragung die Akten an die Staatsanwaltschaft Zug zwecks Festlegung der Bussenhöhe weitergeleitet werden.

Bei einer derartig hohen Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts wirst du um die Hinzuziehung eines Rechtsbeistands nicht herumkommen, wenn du die Buße nicht akzeptieren willst.

Desweiteren bin ich auch Wohnhaft in der Schweiz.

Zitat:

Original geschrieben von peach8620


Desweiteren bin ich auch Wohnhaft in der Schweiz.

Mein Beileid, das wird ein sehr teurer Spass werden.

www.bussgeldkatalog.ws/schweiz/www.bussgeldkatalog.ws/.../?speed=25&%3Blocation=1
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Mit Bestimmtheit bin ich nicht von einem festen Radar geblitzt worden, da ich diese Ortschaft täglich passiere.
Soll ich zur Vorladung Rechtsbeistand beiziehen oder es auf mich zukommen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von peach8620


Soll ich zur Vorladung Rechtsbeistand beiziehen oder es auf mich zukommen lassen.

Das hängt von deiner Zielsetzung und von deinen finanziellen Möglichkeiten ab.

Ich möchte die ganze Angelegenheit mit möglichst geringen Kosten hinter mich bringen.

Dann solltest du einen Anwalt hinzuziehen.

Wie geht das ganze vonstatten. Die Anhörung dauert anscheinend ca. 30min. Welche Anwaltskosten bzw. Zeit muss ich da rechnen?
Ich war immer ein anständiger Autofahrer und habe mir bis jetzt nichts zuschulden kommen lassen.

Vielleicht gab es irgendwo ein temporäres Baustellenschild mit Tempobeschränkung; normalerweise weiss man genau ob man irgendwo deutlich zu schnell war.

Ich würde wahrscheinlich einen Rechtsbeistand mitnehmen, weil als ungeübter Normalmensch kann man sich bei der Polizei um Kopf und Kragen reden.

Und sobald die genaue Beschuldigung feststeht (wann, wo etc.), erstmal nachforschen ob man an dem Tag überhaupt dort fuhr.

Kosten kann niemand sagen. Einfach zwei Rechtsanwälte fragen; wenn die unterschiedliche Preise haben (also keine feste Gebühr) und beide zu teuer sind, dann einen 3. Anwalt aufsuchen und ihm ein Pauschalangebot machen.

Zitat:

Original geschrieben von peach8620



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Diese Formulierung:

Zitat:

Original geschrieben von peach8620



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



lässt mich vermuten, dass das Schreiben aus Österreich kommt. Liege ich damit richtig?
Die Anzeige kommt aus der Schweiz.

Okay, Knapp daneben ist halt auch vorbei. Mit der Gesetzeslage in CH kenne ich mich null aus. Aber weiter oben wurden schon dazu Antworten gegeben.

€picard95

Rechtsanwälte rechnen nach Gebührensätzen ab. Dafür gibt es Gesetze. Beratungsgespräche sind kostenmäßig variabel und können bis € 190 gehen.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Beratungsgespräche sind kostenmäßig variabel und können bis € 190 gehen.

Aber auch nur dann, wenn sich der Anwalt darauf einläßt. Die meisten werden SFR bevorzugen.

@Drahkke

Danke, wir sind ja in der Schweiz - aber die nehmen auch Euro zum Umrechnungskurs - da bin ich mir sicher😁

Ich habe mich mal schlau gemacht un folgendes Angebot erhalten:

- Anfahrt und Rückfahrt zur/von der Polizei;
- Beratungsgespräch vor und nach dem Verhör;
- 45 min. Verhör.

Kostenpunkt CHF 300.-

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