Vorladung im Strafverfahren betreffend Geschwindigkeitsübertretung

Suzuki Motorrad GSX-R 600

Hallo zusammen

Habe kürzlich eine Vorladung zur Einvernahme im Strafverfahren betreffend Geschwindigkeitsübertretung bekommen. Ich bin Lernfahrer und fahre grundsätzlich nie mehr als maximal 15km/h zu schnell. Daran halte ich mich strickt. Und dennoch bekomme ich keine direkte Busse oder sonstigen Bescheid. Hab darufhin sofort angerufen um mir etwas klarheit zu verschaffen. Aber ich bekam keinerlei infos. Nur wurde mir gesagt dass ein Ausweisendzug in der Vorladung erwänt worden wäre wenn es einen gäbe.
Ich frage mich nun ob das echt normal ist gleich Vorgeladen zu werden wenn man zu schnell gefahren ist. Ich hätte es doch gemerkt wenn ich geblitzt worden wäre. Auch mobile Radarstationen hätte ich doch mitbekommen. Verfolgt worden bin ich auch nicht. Die hätten mich doch gleich gestoppt. Vieleicht hat ein Motorradhasser meine Nummer der Polizei gegeben weil ich ihn vieleicht einfach überholt habe. Keine Ahnung. Hat jemand von euch schon mal was ähnliches erlebt...??? Bin für jeden Tipp oder jede Erfahrung dankbar. Ist fùr mich voll die Prämiere und habe darin noch keinerlei Erfahrung.
Herzlichen Dank schon mal...

24 Antworten

Ich weiß nicht wie das bei euch ist.

In Deutschland muss man einer "Vorladung" der Polizei nicht folge leisten.
Diese dient meist zum Infos ausquetschen, weil man noch zu wenig weiß.

Lediglich einer Vorladung vom Staatsanwalt oder Gericht muss man folge leisten.

Das gilt sowohl für Zeugen oder Beschuldigte.

P.S. Dir steht ein Aussage Verweigerungsrecht zu. Du brauchst dich nie selbst belasten.

@Centy: Is zwar ein wenig OT, aber das ist so nicht (mehr) richtig. S. § 163 Abs. 3 StPO
edit: Ach wir reden hier von der Schweiz, dann bin ich hier raus. Hab ich keine Ahnung von und will auch keine haben.

Ei uns in der Schweiz ist es so. Wenn einer vorladung nicht folge geleistet wird, wird man ausgeschrieben und von der Polizei Zuhause, am Arbeitsplatz oder auch von der Strasse geholt. Dazu kommt ein Bussgeld von min. 180.- sfr. Also lohnt sich ein fernbleiben nicht. Aber aussagen muss man nicht...!!! Schweigen ist Gold wert heisst es bei uns.

Das stimmt. Als Lernfahrer besitzt man noch keinen regulären Führerausweis. Dennoch kann dieser entzogen werden und das heisst alles noch mal von vorne machen. Grundkurse, Verkehrsunterricht... das ist Kostenspielig...!!! Zudem kann in harten Fällen eine Sperre von bis zu 5 Jahren auf einen Neuantrag ausgesprochen werden. Soweit habe ich mich schon informiert.

Dabei würde aber auch in der Vorladung über eine fahrlässige oder massive Geschwindigkeitübertretung die Rede sein.

Auch das ist richtig. Vorladung dienen meist dazu an mehr informationen zu gelangen. Ansonsten kommt das Blizerfoto direckt mit der Massnahme (Bussgeld, Aueswisendzug) nach Hause.

Das es sich hier um ein schweizer Fall handelt hätte man vielleicht zu Beginn erwähnen können.

Wenn man einem deutschen Forum schreibt, so muss man davon ausgehen, dass man deutsche Antworten zurück bekommen. 15 km/h sind in Deutschland mit ich glaub max. 20 Euro belegt, was eine Ordnungswidrigkeit darlegt. Eine Geldbuße ist es erst, wenn wir Punkt zu zahlen haben. Dann hat auch ein Führerschein auf Probe-Inhaber (so heißt das hier) ein Problem.

Ferner ist der Führerschein bei uns kein Ausweis sondern eine Berechtigung. Personalausweis/Reisepass (Ausweispapiere) werden AFAIK nur bei Fluchtgefahr und bösen Straftateten (z.B. jemanden zu Tode gefahren) entzogen. Das sind alles Feinheiten, die einen Thread unnötig aufblasen, wenn man nicht die richtigen Infos kund tut.

Nichts desto trotz Daumen drücken und vielleicht eine Rückmeldung.

Marcus

Wie Vermutet diente die Einvernahme lediglich zur identivikation. Die Folgen.... 250.- sfr Busse und gut wars...

Für 15 km/h..?????
Respekt!!!!
Wird bestimmt seine Berechtigung in der Schweiz haben, jedoch bin ich gottfroh in Deutschland zu leben

Zitat:

@Ghosty-free schrieb am 26. Mai 2018 um 07:48:12 Uhr:


Wie Vermutet diente die Einvernahme lediglich zur identivikation. Die Folgen.... 250.- sfr Busse und gut wars...

. . . Dann sei froh das es nicht über 20 zu viel waren, Glück gehabt . . . 😁
Weil dann gehts so langsam ins vierstellige . . . 🙄

Ach Geld habi genug...! Ne Busse geht mir nicht sehr nahe. Aber de Ausweis zu verlieren wäre schlimm. Schon wegen meiner Arbeit.

DSC_0218.jpg

Zitat:

@isaucheinname schrieb am 25. Mai 2018 um 06:54:33 Uhr:


@Centy: Is zwar ein wenig OT, aber das ist so nicht (mehr) richtig. S. § 163 Abs. 3 StPO

Das ist so schon noch richtig, solange die Polizei Ermittlungen in eigener Sache anstellt.

Dort steht "(3) 1Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.".

Also muss weiterhin die Initiative der Einladung von der Staatsanwaltschaft (oder einem Richter) ausgehen. Die Polente ist dann lediglich der Laufbursche.

Richtig, die Initiative muss von der Staatsanwaltschaft ausgenen, das steht dann auf dem Merkblatt das der Vorladung der Polizei beiliegt. Übrigens: Nix Laufbursche - Ermittlungsperson.
Ich bezog mich auf den Beitrag von Centy (deswegen @C..), der schrieb, man müsse in Deutschland einer Vorladung der Polizei nicht Folge leisten. Was für den Fall einer Zeugenaussage schlicht falsch ist.
Nur einer Vorladung zur Zeugenvernehmung von der Polizei ohne Initiative der Staatsanwaltschaft kann man fernbleiben, ohne die möglichen Zwangmittel befürchten zu müssen.
Wenn die Polizei in eigener Sache ermittelt ist das wieder gaaaanz was anderes.
Der TS scheint aber (noch dazu in der Schweiz) zu schnell gefahren zu seinIn D wäre er damit Betroffener einer Ordnungswidrigkeit und es stünde ihm frei, sich zur Sache zu äußern. In der Schweiz scheint man da eine Art Verbrecher zu sein, deshalb will ich (ohne Zuschnellfahren verharmlosen zu wollen) davon auch nix wissen, ich versuche, wenn überhaupt dieses Land mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen.

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