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Vorladung im Strafverfahren betreffend Geschwindigkeitsübertretung

Suzuki GSX-R 600
Themenstarteram 23. Mai 2018 um 17:50

Hallo zusammen

 

Habe kürzlich eine Vorladung zur Einvernahme im Strafverfahren betreffend Geschwindigkeitsübertretung bekommen. Ich bin Lernfahrer und fahre grundsätzlich nie mehr als maximal 15km/h zu schnell. Daran halte ich mich strickt. Und dennoch bekomme ich keine direkte Busse oder sonstigen Bescheid. Hab darufhin sofort angerufen um mir etwas klarheit zu verschaffen. Aber ich bekam keinerlei infos. Nur wurde mir gesagt dass ein Ausweisendzug in der Vorladung erwänt worden wäre wenn es einen gäbe.

Ich frage mich nun ob das echt normal ist gleich Vorgeladen zu werden wenn man zu schnell gefahren ist. Ich hätte es doch gemerkt wenn ich geblitzt worden wäre. Auch mobile Radarstationen hätte ich doch mitbekommen. Verfolgt worden bin ich auch nicht. Die hätten mich doch gleich gestoppt. Vieleicht hat ein Motorradhasser meine Nummer der Polizei gegeben weil ich ihn vieleicht einfach überholt habe. Keine Ahnung. Hat jemand von euch schon mal was ähnliches erlebt...??? Bin für jeden Tipp oder jede Erfahrung dankbar. Ist fùr mich voll die Prämiere und habe darin noch keinerlei Erfahrung.

Herzlichen Dank schon mal...

24 Antworten

Geh doch erstmal hin.

Grundsätzlich haben es leute schwer, die Geschwindigkeitsüberschreitungen von "nur" 15km/h als Bagatelle abstempeln.

Wer lädt dich vor?

Themenstarteram 23. Mai 2018 um 19:40

Wer lädt dich vor?

 

Nun die Polizei.

 

Nun klar ist eine Übertrettung von 15kmh nicht vorbildich. Und auch sicher nicht abzustreiten. Dennoch mache ich mir grosse sorgen... denn ne Vorladung ist doch meist ein Indiz dass irrgend etwas nicht klar ist. Was wenn jetzt irrgend einer behauptet ich sei mit nem Höllentempo an ihm vorbei grauscht, dies aber jicht stimmt. Dann ist Aussage gegen aussage und der der den besseren Anwalt sich leisten kann gewinnt doch meist.

Geh doch erst einmal hin und lass Dir erzählen was Sache ist. Alles andere ist Spekulation. Wenn man selbst Beschuldigter ist brauchst Du ja keine Stellung zu nehmen. Verpflichtet ist man ausschließlich zur Bekanntgabe seiner Identität - sprich Ausweis (hmm..DSVGO zieht da wohl nicht, lol).

Dann kannst Du immernoch einen Anwalt nehmen. BTW....wenn Du öfter auch mit geringer Überschreitung auffällst führt dies unter Umständen auch zum Entzug der Fahrerlaubnis.

cu..Marcus

Lass dich doch nicht von der Hexe vorn Ofen locken. Du hast keine Rechtssicherheit und bewegst du dich schon in Richtung Strafprozessordnung. Geh zum Anwalt und lass den das machen du musst da garnicht hin.

Themenstarteram 23. Mai 2018 um 21:05

Als ich angerufen habe um mich zu vergewissern sprachen wir auch über einen Ausweis endzug. Dabei wurde mir gesagt, wenn dies der Fall wäre, würde dies in der Vorladung stehen. Da steht aber nix von einem Ausweis endzug. Darum gehe ich mal davon aus, dass es nicht all zu schlimm sein wird. Dennoch kann ich nicht verstehen warum das ein Strafverfahren sein soll. Ist wohl doch besser wenn ich da meinen Anwalt mitnehme...

 

Danke euch für die Tipps...

Zitat:

@Ghosty-free schrieb am 23. Mai 2018 um 23:5:06 Uhr:

Als ich angerufen habe um mich zu vergewissern sprachen wir auch über einen Ausweis endzug. Dabei wurde mir gesagt, wenn dies der Fall wäre, würde dies in der Vorladung stehen. Da steht aber nix von einem Ausweis endzug. Darum gehe ich mal davon aus, dass es nicht all zu schlimm sein wird. Dennoch kann ich nicht verstehen warum das ein Strafverfahren sein soll. Ist wohl doch besser wenn ich da meinen Anwalt mitnehme...

 

Danke euch für die Tipps...

" Ausweis endzug " ??? OmG !

Vielleicht kommst du ja auch direkt in den Knast wegen schwerer Legasthenie .

Wie geschrieben...du kannst es Dir (auch ohne Anwalt) erstmal anhören. Dazu äußern musst Du Dich nicht im Falle einer Beschuldigung. Anschließend kann man sich immer noch einen Anwalt nehmen. Da auch der Anwalt keinerlei Informationen hat und - im Falle einer Beschuldigung - dies mit Dir durchgehen möchte - wird er wohl auch auf das Verweigerungsrecht hinweisen.

Einen Entzug der Ausweispapiere gibt es AFAIK wenn Du richtig böse warst und Fluchtgefahr besteht.

Wegen einer kleinen Geschwidigkeitsüberschreitung wirst Du nicht gleich gehängt und Polizisten sind auch nur Menschen. So, wie es in den teuren TV-Produktionen zugeht, musst Du es Dir nicht vorstellen. Sei freundlich, dann ist man auch zu Dir freundlich. Ich schreibe aus Erfahrung :-X

Marcus

am 24. Mai 2018 um 6:06

Mein Gott.... die haben von Dir wg. Helm kein verwertbares Foto und wollen Dich befragen, wer das auf dem Bildchen ist. Softail empfiehlt: Klappe halten.

Vielleicht ist es auch besser, zu besagten Treffen nicht mit dem Motorrad zu fahren (oder zumindest nicht mit deiner normalen Montur).

Wenn du dann weist, was dir (deinem Motorrad) zu Last gelegt wirst, kannst du immer noch überlegen, ob du zum besagten Zeitpunkt gefahren bist, ob du dein Motorrad verliehen hast oder ob du es einfach nicht mehr weist.

Themenstarteram 24. Mai 2018 um 6:39

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 24. Mai 2018 um 08:06:00 Uhr:

Mein Gott.... die haben von Dir wg. Helm kein verwertbares Foto und wollen Dich befragen, wer das auf dem Bildchen ist. Softail empfiehlt: Klappe halten.

Wie du auf dem Foto siehst ist mein Motorrad ein Einzelstück. Und mein Helm ist genau gleich lackiert. Das wird nicht funktionieren mit einem anderen Fahrer. Zudem müsste ich auch angeben wem ich mein Motorrad gelihen hätte... da kann ich ja nicht gut sagen dass ich denjenigen nicht kennen würde. Klar kann ich es auch verschweigen überhaupt was zu sagen. Wenn es ein Foto gibt und ne Messung dann ist ja nix mehr zu bestreiten. Dan ziehe ich auch die Konziquenzen daraus und bezahle meine Busse.

am 24. Mai 2018 um 15:40

Prinzipiell gute Einstellung - aber hör Dir erst mal an, was die zu sagen haben. Der Rechtsweg steht allen offen. Aber wenns nur um ein paar Euro und Punkte geht, bin ich bei Dir.

Themenstarteram 24. Mai 2018 um 17:41

Ich werde es Morgen Früh erfahren...

Deiner Wortwahl entnehme ich das du hier in der CH lebst . . . 15 Km/h Überschreitung und auch noch Lernfahrer . . .

Bei der Übertretung wird's auf jeden Fall teuer nach der Pro Secura.

Ausserdem haben wir hier sowas wie Halterhaftung. Wenn überhaupt musst du nachweisen wer gefahren ist . . .

Und als Lernfahrer können sie dir den Führer-Ausweis nicht entziehen . . . du hast noch keinen

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