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Vorgehensweise bei Vollkaskoschaden (Auto verkratzt)
Hallo,
meinem Bruder wurde gestern sein BMW verkratzt.
Der Wagen ist Vollkaskoversichert. Bei der Polizei wurde gestern sofort Anzeige erstattet. Wie läuft das nun weiter ab?
Geht man zu einem Sachverständigen vor Ort und lässt ein Gutachten erstellen (bezahlt das die Versicherung?) Dann kann man sich den Betrag auszahlen lassen (wohl ohne MwSt., wie ich gelesen habe?) und dann kann man zB. mit diesem Geld den Wagen komplett folieren lassen.
Wir hatten so einen Fall noch nicht, daher frage ich hier nach, wie man das beste aus der Sache macht.
Gruss
Frank
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18 Antworten
Ist ja immer aktuell. Daher geht's mir um die Grundsatzfrage. Habe bei mir Vollkasko mit 300 SB und hab überlegt (Auto ist 8 jahre) wie sich die Versicherung da verhalten würde
Wenn Du Dein altes zerkratztes Auto für ein Jahr VK-versichern willst und auf diese Weise damit eine Neulackierung erwirken willst, dann wird die Versicherung das (hoffentlich) merken...
Die Versicherungsgutachter sind ja nicht doof und wissen sehr wohl zu unterscheiden, welche Schäden schon ein paar Tage alt sind...
Zitat:
Habe bei mir Vollkasko mit 300 SB und hab überlegt (Auto ist 8 jahre) wie sich die Versicherung da verhalten würde
Für jeden Kratzer fällt die SB an.
Zitat:
@handyplanet schrieb am 8. März 2016 um 17:01:26 Uhr:
Ist ja immer aktuell. Daher geht's mir um die Grundsatzfrage. Habe bei mir Vollkasko mit 300 SB und hab überlegt (Auto ist 8 jahre) wie sich die Versicherung da verhalten würde
Das kommt drauf an:
Wenn du einen Kratzer auf Kosten der Kaskoversicherung entfernen willst und hierbei die Lackierung in dem Umfang erforderlich ist, dass auch weitere Kratzer (automatisch) mit entfernt würden, so wird der Vorschaden angerechnet werden.
Möchtest Du zwei Kratzer entfernen lassen, so kommt es widerum darauf an, ob die Kratzer auf ein Schadenereignis zurückzuführen sind; die Versachungen der beiden Kratzer also in einem zeitlichen und adäquat kausalen Zusammenhang stehen.
Ist dies der Fall ist es
- ein Schadenereignis,
- das zu einer Rückstufung führt
- welches unter Abzug der Selbstbeteiligung reguliert wird.
Ist dies nicht der Fall sind es
- zwei Schadenereignisse,
- die zu zwei Rückstufungen führen
- welche unter Abzug zweier Selbstbeteiligungen (müssen ja nicht die gleiche Höhe haben) reguliert wird.
Gruß