Vorgangsweise Auffahrunfall
Heute Morgen ist meiner Frau jemand hinten drauf gefahren.
Man sieht von außen nicht viel an der Stoßstange hinten.
Aber ich weiß jetzt nicht, was darunter alles sein könnte.
Wie gehen wir am besten vor?
Gutachter beauftragen?
Wie gehen die Versicherungen um, wenn der sagt, es ist doch nur eine Kleinigkeit?
Dann hätte ich ja keinen Anspruch drauf. Kurzgutachten könnte er ja dann machen.
Wird das immer ohne Probleme bezahlt von den Versicherungen?
Wenn der in die Arbeit meiner Frau kommt, wo das Auto unter Tags immer steht, dann kann der ja die Stoßstange nicht abbauen.
Sollte man gleich einen Termin in der Werkstatt vereinbaren?
Oder den Gutachter einfach mal darüber schauen lassen
Was der alles dann weiter machen will, weiß ich ja nicht.
Beste Antwort im Thema
Und das Reparaturrisiko bleibt beim Geschädigten bzw. der Werkstatt mit einem KVA. Danach wird reguliert, die Werkstatt darf den nicht mal eben deutlich überschreiten mit der Rechnung. Ein Gutachter darf jedoch auf das Zerlegen warten und ein Nachtragsgutachten erstellen mit der Reparaturerweiterung.
Kurzgutachten liegen eher bei 100€ plus minus, für 300 gibt's ja schon ein richtiges Gutachten beim kleineren Schaden.
Bei heutigen Stoßstangen ist es schon sinnvoll das Auto nicht zu Hause auf dem Parkplatz sondern irgendwo zu besichtigen wo zumindest eine Hebebühne oder Grube zur Verfügung steht. Ein Gutachter sollte dann einschätzen können ob so genug zu sehen ist oder ob die Stoßstange für die Gutachtenaufnahme runter muss. Dann wäre die Werkstatt im Spiel.
13 Antworten
Hallo,
Den Fall hatte ich auch in diesem Jahr. Ich brachte mein Auto in die Markenwerkstatt
die auch die Inspektion für mich macht.
Die Angaben des Unfallverursachers habe ich gleich mitgebracht und mein Auto wurde instandgesetzt.
Das war alles was ich gemacht habe alles andere erledigte die Werkstatt für mich.
Seelze 01
Wir wissen nicht, ob wir reparieren wollen.
Wir wollen jetzt einfach mal nur die Schadenhöhe feststellen lassen und dann überlegen.
Beauftrage einen eigenen Gutachter. Der hat genug Erfahrung um einschätzen zu können, ob das eine Kleinigkeit ist. Sollte es so sein, dann macht er nur ein Kurzgutachten. Dann weißt Du, wie hoch der Schaden ungefähr ist und ob Du eine Reparatur machen lassen willst oder eben auch nicht. Die Gutachterkosten gehören immer zum Schaden dazu. Wenn die Haftungsfrage klar ist, wie hier der Fall, dann gibt es auch keine Probleme. Auch ein Anwalt steht Euch da zu.
Wieviel kostet denn so ein Kurzgutachten in der Regel?
Wird das von den Versicherungen vernünftig bezahlt, wenn die Schadenhöhe doch nur sehr gering ist zum Schluss?
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Kurzgutachten liegt etwa bei 200,-/300,- EUR + MwSt.. Und ja, die Versicherungen akzeptieren das abgerechnete Kurzgutachten in aller Regel. Man kennt die richtige Schadenshöhe grundsätzlich erst, wenn der Gutachter seine Einschätzung abgibt. Hier im Forum wird zwar oft was von Bagatellgrenze und ähnlichem geschwafelt. Aber das hat in der Praxis keine Relevanz, weil jeder Anwalt und jeder Gutachter genau wissen, welcher Aufwand für die Schadensfeststellung im Rahmen liegt. Werden zu hohe Kosten produziert, dann schuldet der Aufftraggeber diese nämlich ebenfalls nicht 😉
Also lass Dich nicht verwirren. Das ist alles kein Problem.
Zitat:
Aber ich weiß jetzt nicht, was darunter alles sein könnte.
Da du den (berechtigten) Verdacht auf weitere, verborgene Schäden hast, liegt kein Bagatellschaden vor.
Zitat:
Kurzgutachten könnte er ja dann machen.
Genau, wenn der Schaden entsprechend gering bleibt, kann dir der Sachverständige ein Kurzgutachten oder auch nur eine Schadenskalkulation erstellen.
Zitat:
Wird das immer ohne Probleme bezahlt von den Versicherungen?
Da würde ich mir an deiner Stelle keine Sorgen machen, ein guter Sachverständiger weis was er macht.
Zitat:
Wenn der in die Arbeit meiner Frau kommt, wo das Auto unter Tags immer steht, dann kann der ja die Stoßstange nicht abbauen.
Das kann man so generell nicht beantworten, bei einigen Modellen ist es schon ohne weiteres möglich. Ich habe schon einige Stoßstangen ohne Hebebühne ab- und angebaut. Am besten rufst du den unabhängigen Sachverständigen deines Vertrauens an und besprichst alles mit ihm.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. Oktober 2016 um 11:27:21 Uhr:
Kurzgutachten liegt etwa bei 200,-/300,- EUR + MwSt..
Das ist aber sehr hoch gegriffen, so viel kostet bei mir kein Kurzgutachten.
Zitat:
@JardelBenz schrieb am 5. Oktober 2016 um 11:18:56 Uhr:
Wieviel kostet denn so ein Kurzgutachten in der Regel?Wird das von den Versicherungen vernünftig bezahlt, wenn die Schadenhöhe doch nur sehr gering ist zum Schluss?
Bisher sind alle meine Kurzgutachten komplett von der generischen Versicherung gezahlt wurden.
War vorsorglich mehr der obere Bereich. 🙂
Ich habe es immer so gemacht, dass ich zu meinem Händler gefahren bin und ihn um einen (kostenlosen) Kostenvoranschlag gebeten habe und diesen bei der Versicherung eingereicht habe. Danach gab es manchmal ein bisschen hin und her wegen bestimmter Kostenpositionen aber am Ende habe ich mein Geld immer bekommen.
Natürlich regulieren Versicherungen gerne auf Grundlage eines Kostenvoranschlags. Weil sie damit zum einen das Geld für den Gutachter sparen, und zum anderen der Geschädigte damit oft auch einen Teil seiner Ansprüche nicht geltend macht...
Und das Reparaturrisiko bleibt beim Geschädigten bzw. der Werkstatt mit einem KVA. Danach wird reguliert, die Werkstatt darf den nicht mal eben deutlich überschreiten mit der Rechnung. Ein Gutachter darf jedoch auf das Zerlegen warten und ein Nachtragsgutachten erstellen mit der Reparaturerweiterung.
Kurzgutachten liegen eher bei 100€ plus minus, für 300 gibt's ja schon ein richtiges Gutachten beim kleineren Schaden.
Bei heutigen Stoßstangen ist es schon sinnvoll das Auto nicht zu Hause auf dem Parkplatz sondern irgendwo zu besichtigen wo zumindest eine Hebebühne oder Grube zur Verfügung steht. Ein Gutachter sollte dann einschätzen können ob so genug zu sehen ist oder ob die Stoßstange für die Gutachtenaufnahme runter muss. Dann wäre die Werkstatt im Spiel.
Bei einem solchen Haftpflichtschaden liegt das Reparaturrisiko NIEMALS beim Geschädigten. Es liegt beim Schädiger!