Vorgabe um vorbesitzer

Hallo
Ich habe von Anzeige im Internet bei DB , Mercedes Benz ein DB SLK 350 jungstern gekauft. Laut Anzeige 1. Besitzer .
Habe die Anzeige Schwarz auf weiß auf dem Papier .
Heute habe den Wagen zugelassen , Dan habe ich auf den neuen Brief reingeschaut und gesehen das ich als 3. Besitzer eingetragen .
Da ich das Auto Donnerstag abhole bitte um Antwort . Morgen früh werde ich Rechtsberatung holen.
1 ist es korrekt von DBenz ?
2. habe bestimmt Nachteile beim wieder Verkauf, entsteht mir einschaden ?.
3. das Auto war fast drei Monate auf DB zugelassen ,Dan der 2 Besitzer nach drei Monaten
4. muss ich das akzeptieren ??
5. ich muss Donnerstag das Auto ab holen ( Anzahlung schon letzte Woche geleistet), wie soll ich mich verhalten ?
Bitte dringen um Rat.

7 Antworten

Ich vermute mal der Wagen war bei DB als Vorführwagen für Probefahrten etc zugelassen und ist dann erst an den richtigen Kunden gegangen, nämlich den vor dir. Deswegen ist er wahrscheinlich günstiger und wenn du ihn verkaufst kannst du es ja auch so machen und den Erstbesitzer Mercedes verschweigen, wie bei Tageszulassungen. Mich würde das ehrlich gesagt nicht stören. Die werden den Wagen schon ordentlich durchgecheckt haben...

Zitat:

Original geschrieben von Nese


Laut Anzeige 1. Besitzer .
1 ist es korrekt von DBenz ?
2. habe bestimmt Nachteile beim wieder Verkauf, entsteht mir einschaden ?.
3. das Auto war fast drei Monate auf DB zugelassen ,Dan der 2 Besitzer nach drei Monaten
4. muss ich das akzeptieren ??
5. ich muss Donnerstag das Auto ab holen ( Anzahlung schon letzte Woche geleistet), wie soll ich mich verhalten ?

Eine Anzeige ist an viele gerichtet; dies hat keine rechtliche Verbindlichkeit.

1. Jéin, Du hättest bei Kauf nachfragen und im Vertrag die Halter festhalten müssen

2. Ein Käufer wird womöglich drauf achten und den Preis runterhandeln.

4. Ja, du hast die Kiste so gekauft

5. Du hast ihn gekauft also musst Du ihn auch abnehmen.

Tipp: Du solltest einfach mal den Spieß umdrehen: Ich habe nur 1x im Leben (als 18-Jähriger) einen Kaufvertrag unterschrieben. Seitdem mache ich mache es wie nur noch wie folgt:

Ich schreibe selbst eine "Bestellung", wobei ich hier die gesamten Eckpunkte wie Sonderausstattung, Re-Importfreiheit, Unfallfreiheit, Nichtraucherfahrzeug, Serviceheft, Kilometerlaufleistung, Anzahl der Halter schreibe und auch wie die Zahlung zu erfolgen hat, reinschreibe. Als Schlusstext: "Für alles weitere gelten die gesetzlichen Vorgaben." Das faxe ich den Händlern dann zu, diese haben sie mir unterschrieben innerhalb von drei Tagen zurück zu faxen.Bislang hat mir das jeder Autohändler unterschrieben!😎 Die wollen ja ihre Karre los werden.

Christian

Ruf doch einfach mal bei DB an.

WARUM schafft man es nicht den brief beim kauf anzuschauen?!

WARUM schafft man es nicht den händler direkt mit diesen frage zu konfrontieren?

WARUM kauft man sich so eine reusen den wens hinterher sooooooo schlecht ist wen EINE zahl mehr auf einem blatt papier steht?

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Zitat:

Original geschrieben von Volvonord23812



Zitat:

Original geschrieben von Nese


Laut Anzeige 1. Besitzer .
1 ist es korrekt von DBenz ?
2. habe bestimmt Nachteile beim wieder Verkauf, entsteht mir einschaden ?.
3. das Auto war fast drei Monate auf DB zugelassen ,Dan der 2 Besitzer nach drei Monaten
4. muss ich das akzeptieren ??
5. ich muss Donnerstag das Auto ab holen ( Anzahlung schon letzte Woche geleistet), wie soll ich mich verhalten ?
Eine Anzeige ist an viele gerichtet; dies hat keine rechtliche Verbindlichkeit.
1. Jéin, Du hättest bei Kauf nachfragen und im Vertrag die Halter festhalten müssen
2. Ein Käufer wird womöglich drauf achten und den Preis runterhandeln.
4. Ja, du hast die Kiste so gekauft
5. Du hast ihn gekauft also musst Du ihn auch abnehmen.

Tipp: Du solltest einfach mal den Spieß umdrehen: Ich habe nur 1x im Leben (als 18-Jähriger) einen Kaufvertrag unterschrieben. Seitdem mache ich mache es wie nur noch wie folgt:

Ich schreibe selbst eine "Bestellung", wobei ich hier die gesamten Eckpunkte wie Sonderausstattung, Re-Importfreiheit, Unfallfreiheit, Nichtraucherfahrzeug, Serviceheft, Kilometerlaufleistung, Anzahl der Halter schreibe und auch wie die Zahlung zu erfolgen hat, reinschreibe. Als Schlusstext: "Für alles weitere gelten die gesetzlichen Vorgaben." Das faxe ich den Händlern dann zu, diese haben sie mir unterschrieben innerhalb von drei Tagen zurück zu faxen.Bislang hat mir das jeder Autohändler unterschrieben!😎 Die wollen ja ihre Karre los werden.

Christian

Entschuldige bitte, wenn du bei einem Großkonzern Niederlassung ein Auto

In deren Inserat ansiehst , glaube nicht , das du nochmal über die richtigkeit der Angaben nach fragst.

Zitat:

Original geschrieben von Nese



Zitat:

Original geschrieben von Volvonord23812


Eine Anzeige ist an viele gerichtet; dies hat keine rechtliche Verbindlichkeit.
1. Jéin, Du hättest bei Kauf nachfragen und im Vertrag die Halter festhalten müssen
2. Ein Käufer wird womöglich drauf achten und den Preis runterhandeln.
4. Ja, du hast die Kiste so gekauft
5. Du hast ihn gekauft also musst Du ihn auch abnehmen.

Tipp: Du solltest einfach mal den Spieß umdrehen: Ich habe nur 1x im Leben (als 18-Jähriger) einen Kaufvertrag unterschrieben. Seitdem mache ich mache es wie nur noch wie folgt:

Ich schreibe selbst eine "Bestellung", wobei ich hier die gesamten Eckpunkte wie Sonderausstattung, Re-Importfreiheit, Unfallfreiheit, Nichtraucherfahrzeug, Serviceheft, Kilometerlaufleistung, Anzahl der Halter schreibe und auch wie die Zahlung zu erfolgen hat, reinschreibe. Als Schlusstext: "Für alles weitere gelten die gesetzlichen Vorgaben." Das faxe ich den Händlern dann zu, diese haben sie mir unterschrieben innerhalb von drei Tagen zurück zu faxen.Bislang hat mir das jeder Autohändler unterschrieben!😎 Die wollen ja ihre Karre los werden.

Christian

Entschuldige bitte, wenn du bei einem Großkonzern Niederlassung ein Auto
In deren Inserat ansiehst , glaube nicht , das du nochmal über die richtigkeit der Angaben nach fragst.

Doch, habe ich auch bei einem "Großkonzern" wie die BMW-Niederlassung in München durchgezogen- und die haben mir das unterschrieben. Dies bei zwei Fahrzeugen. (einem 7'er und einem 5'er BMW).

Beim einen Mal meinte der Verkäufer bei der Abholung ich solle doch auch ihrn Kaufvertrag unterschreiben, da habe ich zu dem damals gesagt, sie haben doch eine schriftliche Bestellung. Das reicht doch. Ich habe nichts weiter unterschrieben.

Auch "Großkonzerne" wie BMW, vermutlich auch DB unterschreiben eine "Bestellung" von Dir. Versuch macht klug.

Christian

Zitat:

Original geschrieben von Nese


Morgen früh werde ich Rechtsberatung holen.
1 ist es korrekt von DBenz ?
2. habe bestimmt Nachteile beim wieder Verkauf, entsteht mir einschaden ?.
3. das Auto war fast drei Monate auf DB zugelassen ,Dan der 2 Besitzer nach drei Monaten
4. muss ich das akzeptieren ??
5. ich muss Donnerstag das Auto ab holen ( Anzahlung schon letzte Woche geleistet), wie soll ich mich verhalten ?
Bitte dringen um Rat.

1. Fehler können passieren - je grösser die Niederlassung, um so mehr Schlümpfe hüpfen da rum. Wenn der Verkäufer nicht entgegenkommen will, an den Verkaufsleiter weiterleiten lassen, die sind eher bemüht die Böcke ihrer Verkäufer auszumerzen.

2. ja. Wenn du dir die Junge Sterne Garantie zur Rückgabe mal durchliest, steht im Kleingedruckten, das MB dir ca. 300-500 Euro in Rechnung stellt für den weiteren Eintrag im Fahrzeugbrief. Selbst wenn du das Auto nicht nutzt (dann wird's noch teurer).
Den selben Betrag würde ich vom Verkäufer oder Verkaufsleiter jetzt auch erbitten, zur abmilderung deines schadens.
Allerdings kommt die "Höhe des Schadens" darauf an, wie lange du das Auto hälst - in 10 Jahren kräht kein Hahn mehr danach, ob da 2 oder 3 Halter drinstehen, vor allem wenn der 1. Halter nachweislich MB ist. Wenn du ihn in 2 Jahre wieder verkäufst ist 2. oder 3. Hand schon eher entscheidend.

3. nicht ungewöhnlich.

4. & 5. Wenn du den Kaufvertrag unterschrieben hast und da nicht die Zahl der Vorbesitzer drinsteht, wahrscheinlich schon. In der Verkaufsanzeige steht ja sowas wie "irrtümer und tippfehler: selbst schuld". Da ist der Tip von Volvonord wahrscheinlich die beste Alternative, um auch was schriftliches und notfalls Einklagbares in der Hand zu halten.

Ich würd das wie gesagt vorher ansprechen, bevor ich das Auto abhole - Verkäufer, wenn der nicht spurt, Verkaufsleiter.
Die können sich ja überlegen, wie sie dir für den von ihnen verursachten Bockmist entgegenkommen können. Das "Junge Sterne" Programm soll ja das Gebrauchtwagenkäufer Vertrauen heben - an diesen Anspruch kann man gerne -nachdrücklich aber freundlich- erinnern (Anwalt drohen würde ich mir sparen, wenn du nichts schriftliches in der Hand hast).

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