Vorfahrtssituation am Radweg

Hallo,

folgende Situation:
Ein Radweg verläuft parallel zu einer nicht vorrangberechtigten Straße und kreuzt an einer T-Kreuzung die ankommende Querstraße. Welche Vorfahrtregel gilt hier?

(Skizze siehe Anhang)

(1) Für den Fall, dass der Radweg zur Straße gehört, gilt Rechts-vor-links?
(2) Für den Fall, dass der Radweg nicht zur Straße gehört, weil zu weit entfernt (8m?) ist es ein Überqueren der Straße?

Egal wie, in beiden Fällen sind Radfahrer gegenüber von rechts kommenden Fahrzeugen haltepflichtig, für den zweiten Fall sogar für von links kommende Fahrzeuge?

Fall 2 ist in dieser Situation schon fast auszuschließen, da ja nur Radwege mit Zeichen 237 gekennzeichnet werden dürfen, die Straßenbegleitend, also in einem Abstand von maximal 8m im Kreuzungsbereich, von der Straße verlaufen. Und Zeichen 237 (sogar mit Richtungsangabe!) liegt vor.

Konkret stellt sich mir diese Frage, weil, als ich gestern bremste und stehen blieb um ein Auto aus der Querstraße vorbeizulassen, mir ein Kind von hinten ins Radl fuhr. Passiert ist nix, aber natürlich stellt man sich die Frage, ob Radfahrer da wieder mal eine spezielle Regelung haben (wie an einer Ampel stehende Fahrzeuge rechts zu passieren)?

Grüße,
Hoggae

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Es ist anhand des Bildes nicht klar von welchem Map Provider das Bild ist. Da aber die Nutzungsbedingungen fast aller Mapping Dienste die Veröffentlichung des Kartenmaterials untersagen, entferne ich das Bild.

Beste Antwort im Thema

Es könnte rechts vor links sein.

Auf jeden Fall:
Wenns weniger als 5 Meter (lt. Urteilen - 8 Meter kenn ich noch nich) sind ein Fall für Vorrang gegenüber Rechtsabbiegern.
Das ist das was ich hier immer predige, stellt euch den Radweg als extra Spur vor.*

Wenns mehr als 5 Meter Abstand sind, dann gibts aber eine einfache Lösung:
Der Radweg ist nicht benutzungspflichtig. 😉
Was daraus folgt können sich einige hier denken. 😁

Sonstige Fragen:
Ist das innerorts oder außerorts? Gibts kleine Vorfahrt achten Schilder auf dem Radweg? überquert der Radweg einen Fußweg?
Es gibt gerade im ländlichen Bereich viele Radwege die auch noch Flurwege sind und einen Schlenker weg von der Straße machen eben um keinen Vorrang zu erzielen. Zusätzlich stehen noch Vorfahrt achten Schilder. Natürlich sind diese Radwege nicht benutzungspflichtig. 😁

*Ihr wollt den Radfahrer nicht direkt vor euch - na gut, dann habt ihr aber darauf zu achten, daß da eine extra Spur da ist.
Aber bis das hier mal einer kapiert...
Neben dem "ich warte mal auf dem Radweg an Einmündungen" und "ich fahr vom Grundstück/Supermarkt vor und achte nur auf die Straße - upps ich steht auf dem Radweg, hab isch gar nisch gesehen" ein Hauptgrund warum Radwege innerorts meist gefährlich(er) sind als das wo man Radfahrer von hinten sieht. 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Amen



Zitat:

Original geschrieben von Dan41747


Ich arbeite Ja in Holland wie du weisst und wenn Ich da jeden Tag auf mein Recht bestehen würde, müsste Ich täglich mindestens 5 von der Gattung platt fahren
Dir ist dann hoffentlich die Bewertung der Haftung beim Unfall Auto vs Fahrrad in NL bekannt. Und daher tust Du gut daran, den Radfahrern das Anarcho-Radeln zuzustehen. Ich weiss immer nicht, worüber man sich in D beklagt 🙄.

Aber es geht um einen reinen Fahrradthread. Kein Grund für die üblichen Verdächtigen ihr Radfahrer-Bashing auszupacken (Unfall war ja Fahrrad gegen Fahrrad).

Amen

Das ist eigentlich was Ich damit zum Ausdruck bringen wollte, dass man lieber zurueck stecken sollte anstatt einen Crash zu Riskieren, Bashing liegt mir fern, da Ich auch selber ab und an Rad fahre und es auf beiden Seiten schwarze Schafe gibt, Ich sehe auch genug Radfahrer die sich gut und adaequat verhalten, der Verkehrslage angepasst und da hab Ich auch kein Problem damit mal einen vorzulassen oder eben zu warten bis Ich sicher ueberholen kann. Auch wenn Ich das Recht haben sollte, moechte Ich niemanden in Gefahr bringen, Verstaendnis ist besser als pure Rechthaberei.

Gruss

Daniel

Zitat:

Original geschrieben von Dan41747


, dass man lieber zurueck stecken sollte anstatt einen Crash zu Riskieren,

So ist es. Und das gilt für alle VT untereinander... .

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Amen



Zitat:

Original geschrieben von Dan41747


, dass man lieber zurueck stecken sollte anstatt einen Crash zu Riskieren,
So ist es. Und das gilt für alle VT untereinander... .

Amen

Das unstreiche Ich so und sag mal ganz lieb Danke. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Dan41747



Zitat:

Original geschrieben von Amen


So ist es. Und das gilt für alle VT untereinander... .

Amen

Das unstreiche Ich so und sag mal ganz lieb Danke. 🙂

Gerade an der von mir ausgesuchten Stelle stecken fast alle von rechts kommenden Autofahrer zurück. Auch die meisten Radfahrer zögern. Ich vermute einfach, dass die meisten sich einfach nicht sicher sind, welches Verhalten da denn nun richtig ist.

An vielen nicht beschilderten Kreuzungen erlebt man hier ja täglich das Prinzip des amerikanischen "4way-stop". Alle halten, und wer zuerst da war, fährt auch als erster.

Vielleicht sollte man in Kombination mit der Hauptuntersuchung für das Fahrzeug einen kostenlosen und unverbindlichen Theorietest mit anbieten, der jedem Fahrzeugführer wieder vor Augen führt, wie viel er bereits wieder vergessen hat.

Und für die lieben Kleinen könnte man soetwas jährlich in der Schule durchführen - mit Note für den Sozialkunde/Allgemeinwissenschaft oderwieauchimmer Unterricht.

Grüße vom Hoggae

PS: 'Sorry ob des Bildes. Nächstes Mal mach ich 'ne Handskizze :-)

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Das Problem ist wohl weniger die Kenntnis irgendwelcher Regeln, sondern deren Anwendung in konkreten Situationen. Wenn schon bei Luftaufnahmen Diskussionen notwendig werden, ob und welche Regeln anzuwenden sind, verwundert es kaum, dass aus der Perspektive der Verkehrsteilnehmer Unsicherheiten herrschen.

Ach die Gerichte mischen sich ja auch immer ein, daher ja die mindestens 5 Meter Abstand.
Und warum? Damit kein Autofahrer aufpassen muß.

Aber damit wird der Radweg eben nicht mehr benutzungspflichtig. (jaja die Schilder, dazu hab ich schon geschrieben)

Frage zur Kenntnis bzw. zur Anwendung:
Wie geht ihr mit Fußgängern am Kreisverkehr um...
Wann muß ein PKW auf einen Fußgänger am Kreisverkehr warten?

a) beim Einfahren
b) beim Ausfahren
c) nie bzw. nur wenn ein Fußgängerüberweg aka Zebrastreifen da ist

Natürlich a) - ist aber auch eine relativ simple Regel, bei der man nicht die Gegebenheiten abklopen muß.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Natürlich a) - ist aber auch eine relativ simple Regel, bei der man nicht die Gegebenheiten abklopen muß.

Auf jeden Fall bei b), also beim Verlassen des Kreisverkehrs ist Radfahrern und Fußgängern vorrang zu gewähren.

Grund: das Verlassen ist ein Abbiegen (deshalb auch Blinkflicht).

a) gilt nur, wenn der Kreisverkehr mit dem blauen Schild und einem Vorfahrt beachten Zeichen gekennzeichnet ist, ansonsten gilt die Regelung Rechts-vor-links. Und das Einfahren in den Kreisverkehr ein Geradeausfahren darstellt, sind Fußgänger in diesem Fall wartepflichtig - egal ob sie von links oder rechts kommen.

Meist jedoch werden Fuß- und Radwege extra baulich getrennt geführt und abseits des Kreuzungsbereichs über die Straße geführt. Da sind dann Radfahren und Fußgänger wartepflichtig.

So ganz einfach ist das dann doch nicht...

Zitat:

Original geschrieben von hoggae


Auf jeden Fall bei b)

*gnarf* hab mich vertippt bzw. verlesen, muß natürlich b) sein - die Diskussion gab's vor einiger Zeit schon mal hier:

Vorrang an Kreisverkehren (Auto/Fußgänger)

. Interessant war, dass ein angeblicher Fahrlehrer die Regel nicht kannte…

Ich bin ja richtig positiv überrascht. 🙂

Aber wieviele kennen die Regel wohl nicht? 🙁

Und um den Spagat zu den Fahrrädern wieder zu schaffen:

Wenn da ein Zebrastreifen wäre und es wäre ein Geh/Radweg markiert und der Zebrastreifen wäre weniger als 5 Meter weg vom Kreisverkehr, dann hat ein Fahrradfahrer auf dem Zebrastreifen Vorfahrt. Und zwar sowohl bei A als auch bei B, da er damit zur "Kreisbahn" gehört. 😁😁😁
Kein Witz.
Am besten nachmessen wenns unklar ist.
Allerdings sind die 5 Meter eine Gerichtsentscheidung. Ein anderes Gericht kann sagen 8 Meter. Nicht auf die 5 Meter verlassen.

Ich meine wenn man als Autofahrer darüber nachdenkt, wäre es nicht einfacher einen Radfahrer einfach vor sich zu haben auf der Straße als darüber nachdenken zu müssen ob ein Fahrradweg da ist und ob der straßenbegleitend ist oder nicht?

Und zumindest innerorts wäre es deutlich sicherer.
1. Die Einfahrer bei Einmündungen die auf die Straße achten,
2. Die Abbieger die auf die Straße in die sie einbiegen achten,
3. Die Ausfahrer von Supermärkten, Privateinfahrten die auf die Straße achten...
Auf dem Fahrradweg übersieht jeder der 3 einen Radfahrer.
Auf der Straße auf die er achtet keinen...

Ich frage mich immer wer baut so einen Scheiss? Eigentlich sollten Behörden, die solche Situationen schaffen bei einem Unfall auch eine Teilschuld bekommen können.

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