Vorfahrtfrage und rüpelhaftes Benehmen
Hallo zusammen,
ich nutzte am So. das schöne Wetter aus um mit dem Rad eine Runde zu drehen. Als ich fast wieder zu Hause war lag ich dann fast unter einem Auto.
Ich fuhr auf einem Radweg der dann für kurze Zeit entlang einer Paralellstrasse verläuft und diese den Radweg weiter vorne kreuzt.
Auf der Strasse kam ein Autofahrer regelrecht "angeblasen" und fuhr an mir vorbei. Da ich ein "Vorfahrt achten" Schild an der Kreuzung habe fuhr ich langsamer und der Autofahrer fuhr dennoch ohne zu schauen in die Kreuzung ein. Irgendwie hat er mich dann doch gesehen und gebremst. Ich ging davon aus, dass er mich durchlassen möchte und wollte meine Fahrt fortsetzen. Im selben Moment gab er wieder Gas und ich donnerte ihm fast in die Seite. zum Absteigen gezwungen stand ich neben dem Auto und klopfte dem Herren mal ans Fenster. Der ist dann wutentbrannt ausgestiegen und wollte mir klar machen, dass ich Schuld hätte weil ich das "Vorfahrt achten" Schild nicht beachtet hätte.
Ich habe ihn dann darauf hingewiesen, dass er ebenfalls das selbe Schild hat (die Strasse die den Radweg kreuzt mündet an der Hauptstr.), er angeblasen kam und überhaupt nicht geschaut hat.
Das Gespräch endete in einem kleinen Wortgefecht... ich bin dann weiter aber gefahren.
Zeugen gab es genug... der Autofahrer war allein.
Jetzt meine Frage wer hat hier Recht und wer hat Vorfahrt ?
Ich mach gleich noch eine Skizze von der Stelle
Beste Antwort im Thema
Wenn du doch von Anfang an eh wusstest, dass er Vorfahrt hat, warum dann der aggressive Ausgangspost, das Belehren des Autofahrers "unter Zeugen" und die Frage, wie man weiter vorgehen kann? Nur, weil er sich erschrocken hat, weil du nach einer Aussage angeschossen und bei der nächsten gemütlich angeradelt kamst? Oder soll er wegen Rücksichtnahme drangekriegt werden?
Manmanman.....
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Jetzt meine Frage wer hat hier Recht und wer hat Vorfahrt ?
Das hättest du dir dann auch klemmen können.
Aber ich vermute, der Thread hat nicht zum gewünschten Ergebnis geführt und plötzlich war alles ganz anders. Hauptsache, man muss sich nix eingestehen.... 🙄
112 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von rigide
Die Diskussion über 6 Seiten bei einer derart klaren Beschilderung der Vorfahrtregelung zeigt, dass sich eine erhebliche Anzahl von Verkehrsteilnehmern nicht mit den simpelsten Vorfahrtregeln auskennen und sich nur schwer oder gar nicht in einen Verkehrsablauf hinein denken können.
Selbstverständlich würde das Vorfahrt gewähren Schild nicht für den Radfahrer angebracht sein und der Radfahrer gegenüber dem abbiegenden Autofahrer Vorfahrt haben, wenn die Einmündung in die Bundesstraße für den Autofahrer wesentlich weiter vom Radweg entfernt wäre.
Im jetzigen Fall wird der Autofahrer bei entsprechendem Querverkehr auf der Bundesstraße gezwungen, innerhalb des Querungsbereiches des Radweges anzuhalten.
Da man jedoch die eventuelle Blockierung des Radweges durch den Autofahrer nicht verhindern kann, ist eine Vorfahrt für den Radfahrer an dieser Stelle bereits bei einem vor der Bundesstraße wartenden PKW technisch gar nicht möglich. Aus diesem Grund muß der Radfahrer durch das Vorfahrt gewähren Schild auf diese eventuelle Blockadesituation vorbereitet und gewarnt werden.
Die Situation, dass ich keine Vorfahrt hier habe, war mir durchaus bewusst. Die Beschilderung ist klar. Das Schild wurde von mir auch beachtet und ich habe runtergebremst.
Mir war nur das Verhalten des Autofahrers komisch, weil der gar nicht geschaut hat wohin er fährt und den nachfolgenden Verkehr nicht beobachtet hat, dann noch so auf sein Recht plädiert hat, dass ich Schuld wäre.
Dem Autofahrer war aber zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst, dass er bei einem Unfall mit einem Radfahrer mit dabei ist... im allerdümmsten Fall zu 100 %, Vorfahrt hin oder her. Und das habe ich ihm auch erklärt. Aber er hat sich immer nur auf seine Vorfahrt berufen. Was nicht heisst, dass man nicht mehr schauen muss.
Bei all den Zeugen hätte "er" jedenfalls den Kürzeren gezogen.
Ich kann nur hoffen, dass dies ein Schuss vor den Bug bei dem Autofahrer hinterlassen hat und er mit offeneren Augen in Zukunft in Radwegskreuzungen einfährt. So wie sich das angehört hat, hat er "immer" Vorfahrt. Das trifft zwar für "diese" Kreuzung zu, heisst aber nicht, dass er auch an jeder anderen Vorfahrt hat.
Wenn du doch von Anfang an eh wusstest, dass er Vorfahrt hat, warum dann der aggressive Ausgangspost, das Belehren des Autofahrers "unter Zeugen" und die Frage, wie man weiter vorgehen kann? Nur, weil er sich erschrocken hat, weil du nach einer Aussage angeschossen und bei der nächsten gemütlich angeradelt kamst? Oder soll er wegen Rücksichtnahme drangekriegt werden?
Manmanman.....
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Jetzt meine Frage wer hat hier Recht und wer hat Vorfahrt ?
Das hättest du dir dann auch klemmen können.
Aber ich vermute, der Thread hat nicht zum gewünschten Ergebnis geführt und plötzlich war alles ganz anders. Hauptsache, man muss sich nix eingestehen.... 🙄
Naja ist doch sowieso alles egal, die B312/313 hat keinen Radweg.
Kann man schon unschwer an dem Bild auf Seite 4 erkennen.
Der Radweg führt an ganz anderen Straßen begleitend und kommt dann irgendwie weiter weg.
parallel zur Roßwagstraße und dann zur Kreisstraße.
In 300 Meter! Abstand zur Bundesstraße quert er dann auf einer Brücke die Kreisstraße.
Der gehört eindeutig nicht zur B312.
Aber da das Thema durch ist, wie siehts aus - darf ich mit dem Rad durch den Ursulabergtunnel fahren? 😁
Frage eher theoretisch bevor sich einer aufregt.
@Roter-Baron:
Wie ist da die Beschilderung?
Kraftfahrstraße oder Verbot für Fahrräder?
Zusatzfrage:
Und ist da auch ein Verbot für Fußgänger?
Sonst mutiert der geneigte Radfahrer unter Umständen zu einem Fußgänger der ein Fahrzeug mitführt und läuft durch den Tunnel (immerhin darf er nicht fahren wenn ein Verbot für Fahrräder da ist - und das ist sicher im Sinn der Autofahrer, er ist dann sicher besser zu sehen und natürlich deutlich schneller. Vor allem wenn die Linie im Tunnel durchgezogen ist...)
Also auf dem Bild ist das Schild schon eindeutig zu sehen, es steht ja das Zeichen 205 auch auf der Gegenseite des Radweges. Da es aber ein Rad und Gehweg ist, darf man dort auch zu als Fußgänger (egal ob mit oder ohne Rad dabei, auch schnelle Skater sind Fußgänger) lang. Für Fußgänger gilt dieses Zeichen also nicht.
Fußgänger haben vor abbiegenden Fahrzeugen grundsätzlich Vorrang. Also hätte der TE nur absteigen und schieben müssen und schon wäre es nicht mehr warte pflichtig gewesen?
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Zitat:
Original geschrieben von rigide
Im jetzigen Fall wird der Autofahrer bei entsprechendem Querverkehr auf der Bundesstraße gezwungen, innerhalb des Querungsbereiches des Radweges anzuhalten.
Nein, in diesem Fall darf der Autofahrer nicht in den Querungsbereich des Radweges einfahren.
Zitat:
§ 11 Besondere Verkehrslagen
(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.
Naja das würde selbst ich jetzt noch als durch §1 gedeckt (mehr als nach den Umständen unvermeidbar) ansehen - aber der 2. hat Platz zu lassen. 🙂
(im Gegensatz zum grüne Blech Pfeil Blog... da ist nix durch §1 gedeckt, da ist jegliche Behinderung auszuschließen)
Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Nein, in diesem Fall darf der Autofahrer nicht in den Querungsbereich des Radweges einfahren.Zitat:
Original geschrieben von rigide
Im jetzigen Fall wird der Autofahrer bei entsprechendem Querverkehr auf der Bundesstraße gezwungen, innerhalb des Querungsbereiches des Radweges anzuhalten.
Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Zitat:
§ 11 Besondere Verkehrslagen
(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.
Dieser § trifft nicht zu, da es sich hier nicht um stockenden Verkehr handelt, sondern der Autofahrer bis zur querenden Bundesstraße Vorfahrt gegenüber dem Radfahrer hat. Je nach Verkehrslage auf der Bundesstraße kann der Autofahrer dann ohne oder mit Anhalten in die Bundesstraße abbiegen. Ob ein Anhalten notwendig ist, kann er erst in der Blockadeposition zum Radweg, d.h. an der Sicht- und Haltelinie direkt vor der Bundesstraße sehen. Denk dir einfach die Bundesstraße weg. Der Radfahrer muß bei der vorhandenen Beschilderung die Vorfahrt des Autofahrers beachten.
Nach deiner Interpretation dürfte der Autofahrer überhaupt nicht den Radweg kreuzen, da er dabei nicht ausschließen kann, eine Blockade des Radweges wegen der momentanen Verkehrslage auf der Bundesstraße auszulösen. Wegen dieser Unvermeidbarkeit der Radwegblockade hat der Radweg das Vorfahrt gewähren Schild bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von rigide
Dieser § trifft nicht zu, da es sich hier nicht um stockenden Verkehr handelt, sondern der Autofahrer bis zur querenden Bundesstraße Vorfahrt gegenüber dem Radfahrer hat. Je nach Verkehrslage auf der Bundesstraße kann der Autofahrer dann ohne oder mit Anhalten in die Bundesstraße abbiegen. Ob ein Anhalten notwendig ist, kann er erst in der Blockadeposition zum Radweg, d.h. an der Sicht- und Haltelinie direkt vor der Bundesstraße sehen. Denk dir einfach die Bundesstraße weg. Der Radfahrer muß bei der vorhandenen Beschilderung die Vorfahrt des Autofahrers beachten.
Zitat:
Nach deiner Interpretation dürfte der Autofahrer überhaupt nicht den Radweg kreuzen, da er dabei nicht ausschließen kann, eine Blockade des Radweges wegen der momentanen Verkehrslage auf der Bundesstraße auszulösen. Wegen dieser Unvermeidbarkeit der Radwegblockade hat der Radweg das Vorfahrt gewähren Schild bekommen.
Der § trifft sehr wohl zu.
Wenn bereits ein anderes Auto an der Sicht/ Haltelinie wartet würde das zweite Auto in den Kreuzungsbereich des Radwegs einfahren und diesen hat man frei zu halten.
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Zitat:
Original geschrieben von rigide
Dieser § trifft nicht zu, da es sich hier nicht um stockenden Verkehr handelt, sondern der Autofahrer bis zur querenden Bundesstraße Vorfahrt gegenüber dem Radfahrer hat. Je nach Verkehrslage auf der Bundesstraße kann der Autofahrer dann ohne oder mit Anhalten in die Bundesstraße abbiegen. Ob ein Anhalten notwendig ist, kann er erst in der Blockadeposition zum Radweg, d.h. an der Sicht- und Haltelinie direkt vor der Bundesstraße sehen. Denk dir einfach die Bundesstraße weg. Der Radfahrer muß bei der vorhandenen Beschilderung die Vorfahrt des Autofahrers beachten.
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Der § trifft sehr wohl zu.Zitat:
Nach deiner Interpretation dürfte der Autofahrer überhaupt nicht den Radweg kreuzen, da er dabei nicht ausschließen kann, eine Blockade des Radweges wegen der momentanen Verkehrslage auf der Bundesstraße auszulösen. Wegen dieser Unvermeidbarkeit der Radwegblockade hat der Radweg das Vorfahrt gewähren Schild bekommen.
Wenn bereits ein anderes Auto an der Sicht/ Haltelinie wartet würde das zweite Auto in den Kreuzungsbereich des Radwegs einfahren und diesen hat man frei zu halten.
Du vergisst, dass bereits der erste Autofahrer den Radweg blockiert; somit der folgende Autofahrer die Querung nicht blockieren kann.
Zitat:
Du vergisst, dass bereits der erste Autofahrer den Radweg blockiert; somit der folgende Autofahrer die Querung nicht blockieren kann.
Ich glaube, da ist für den Erstwartenden mehr Platz, als du denkst. Für den Zweitwartenden ist der Verkehr bereits "stockend", da nicht fließend.
Man könnte wenn man wollte das VZ205_klein auch so deuten, dass es Radfahrer darauf hinweist, dass der beim Abbiegen auf die Kreisstraße Vorfahrt zu gewähren hat. Er könnte schließlich das VZ205_groß übersehen, da dieses mit der Kante zu ihm gerichtet ist 😉.
Kann das VZ205 eigentlich juristisch gesehen einen Vorrang entziehen?
Hm, habe gerade einen vielversprechenden Thread in einem Nachbarforum gefunden ("VZ 205 an einem Radweg"😉, werde ich mir nach Einkaufen & Radtour mal 'reinziehen ^^
Wenn das Schild für die Hauptstrasse gelten sollte, dann waere das durch Zusatzzeichen gekennzeichnet.
Und natuerlich kann das VZ einen Vorrang entziehen. Das ist ja Sinn dieses VZ.
Ich habe mich nun schlau gemacht.
Vorfahrt ist Spezialfall von Vorrang und das VZ205 verdeutlicht diese (der Querverkehr muss aufgrund anderer Tatsachen jedoch eine Vorfahrt auch inne haben, sonst hat das VZ keine Bedeutung). Vorfahrt ist im § 8 geregelt.
Ein anderer Fall des Vorrangs ist der von geradeaus Fahrenden gegenüber Abbiegenden. Dieser ist im § 9 geregelt.
Der § 39 besagt, dass VZ allgemeinen Regeln vorgehen. Das VZ205 betrifft nur den § 8 und lässt den § 9 unberührt.
Sprich: ein Fahrbahnfahrer, der wie beschrieben von der Roßwagstraße abbiegen will (um in die Klosterstraße zu gelangen), muss Radwegfahrer in Richtung Nordwest nach § 9 durchfahren lassen.
Für den aus der Klosterstraße einbiegenden Verkehr gilt an der Roßwagstraße nach § 8 Rechts vor Links (soweit ich das sehe). Heißt, Radwegfahrer aus Südost kommend haben Vorfahrt des von Rechts kommenden Querverkehrs zu beachten.
Zitat:
Original geschrieben von Rico Chet
Ich habe mich nun schlau gemacht.
Vorfahrt ist Spezialfall von Vorrang und das VZ205 verdeutlicht diese (der Querverkehr muss aufgrund anderer Tatsachen jedoch eine Vorfahrt auch inne haben, sonst hat das VZ keine Bedeutung). Vorfahrt ist im § 8 geregelt.
Ein anderer Fall des Vorrangs ist der von geradeaus Fahrenden gegenüber Abbiegenden. Dieser ist im § 9 geregelt.
Der § 39 besagt, dass VZ allgemeinen Regeln vorgehen. Das VZ205 betrifft nur den § 8 und lässt den § 9 unberührt.Sprich: ein Fahrbahnfahrer, der wie beschrieben von der Roßwagstraße abbiegen will (um in die Klosterstraße zu gelangen), muss Radwegfahrer in Richtung Nordwest nach § 9 durchfahren lassen.
Für den aus der Klosterstraße einbiegenden Verkehr gilt an der Roßwagstraße nach § 8 Rechts vor Links (soweit ich das sehe). Heißt, Radwegfahrer aus Südost kommend haben Vorfahrt des von Rechts kommenden Querverkehrs zu beachten.
Rechts vor Links, trotz einem "Vorfahrt gewähren"-Schild? Na, da wiehert der Amtsschimmel aber ganz gewaltig!
Wenn von links ein grünes Auto kommt, von rechts ein rotes und von vorne ein himmelblauer Lieferwagen vor mir links einbiegen will, wer darf dann zuerst fahren, wenn ich mit einem pinken Trabant unterwegs bin? Es herrscht gute Sicht, die Temperatur beträgt ca. 22,341°C, die Luftfeuchte liegt bei konstanten 65%. Also: Wer hat Vorfahrt?
Antwort: Die hübsche Blondine mit dem süßen Lächeln natürlich! Ist doch ganz klar in der Rico-Chet-VO geregelt! 😎😁
Spaß beiseite. Selten so über einen Beitrag gelacht!🙂😁😁🙂
auch an dich die Frage (genau wie an unseren Mod der einmal als normaler User geantwortet hat):
Was machst du bei ner abknickenden Vorfahrtsstraße und 2x Vorfahrt achten?
der himmelblaue Trabant von unten und der pinke Lieferwagen von rechts.
abknickende Vorfahrtsstraße von links nach oben.