Vorfahrtfrage und rüpelhaftes Benehmen
Hallo zusammen,
ich nutzte am So. das schöne Wetter aus um mit dem Rad eine Runde zu drehen. Als ich fast wieder zu Hause war lag ich dann fast unter einem Auto.
Ich fuhr auf einem Radweg der dann für kurze Zeit entlang einer Paralellstrasse verläuft und diese den Radweg weiter vorne kreuzt.
Auf der Strasse kam ein Autofahrer regelrecht "angeblasen" und fuhr an mir vorbei. Da ich ein "Vorfahrt achten" Schild an der Kreuzung habe fuhr ich langsamer und der Autofahrer fuhr dennoch ohne zu schauen in die Kreuzung ein. Irgendwie hat er mich dann doch gesehen und gebremst. Ich ging davon aus, dass er mich durchlassen möchte und wollte meine Fahrt fortsetzen. Im selben Moment gab er wieder Gas und ich donnerte ihm fast in die Seite. zum Absteigen gezwungen stand ich neben dem Auto und klopfte dem Herren mal ans Fenster. Der ist dann wutentbrannt ausgestiegen und wollte mir klar machen, dass ich Schuld hätte weil ich das "Vorfahrt achten" Schild nicht beachtet hätte.
Ich habe ihn dann darauf hingewiesen, dass er ebenfalls das selbe Schild hat (die Strasse die den Radweg kreuzt mündet an der Hauptstr.), er angeblasen kam und überhaupt nicht geschaut hat.
Das Gespräch endete in einem kleinen Wortgefecht... ich bin dann weiter aber gefahren.
Zeugen gab es genug... der Autofahrer war allein.
Jetzt meine Frage wer hat hier Recht und wer hat Vorfahrt ?
Ich mach gleich noch eine Skizze von der Stelle
Beste Antwort im Thema
Wenn du doch von Anfang an eh wusstest, dass er Vorfahrt hat, warum dann der aggressive Ausgangspost, das Belehren des Autofahrers "unter Zeugen" und die Frage, wie man weiter vorgehen kann? Nur, weil er sich erschrocken hat, weil du nach einer Aussage angeschossen und bei der nächsten gemütlich angeradelt kamst? Oder soll er wegen Rücksichtnahme drangekriegt werden?
Manmanman.....
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Jetzt meine Frage wer hat hier Recht und wer hat Vorfahrt ?
Das hättest du dir dann auch klemmen können.
Aber ich vermute, der Thread hat nicht zum gewünschten Ergebnis geführt und plötzlich war alles ganz anders. Hauptsache, man muss sich nix eingestehen.... 🙄
112 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Ich mach nachher noch ein Foto von dem Kreuzungsbereich.
Macht auf jeden Fall Sinn. Dann sehen vielleicht eindeutig klarer.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Ich wäre vorsichtig mit solchen Absolutitäten. Es gibt Schilder die stehen nach einer Kreuzung und gelten für diese.Zitat:
Original geschrieben von Mr. Moe
Schilder gelten niemals rückwirkend
Dachte ich auch immer, offiziell gilt es aber für die Strecke nach dem Schild, ist bekloppt ist aber so.
Für die eigendliche Kreuzung gilt das Schild was unter Umständen schon einige Kilometer zurück hinter der letzten Kreuzung stand.
Diesen Unsinn treiben sie aber nur mit dem Hauptstraßenschild auf absoluten Vorrangstraßen außerhalb von Ortschaften.
Zitat:
Das Zeichen 306 steht in der Regel innerhalb geschlossener Ortschaften
| vor der Kreuzung oder Einmündung, außerhalb geschlossener Ortschaften
| dahinter.Grund ist das "Ge- oder Verbot" in der Anlage 3 zur StVO:
| Fahrzeugführer dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften auf
| Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken.Um dieses beachten zu können, muss das Zeichen für Einbiegende erkennbar
sein, also hinter der Kreuzung stehen. Ansonsten könnte jemand, der
einbiegt und dann, noch vor der nächsten Kreuzung parkt, nicht bestraft
werden.Schild 306
Zitat:
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken. Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“.
Habe soeben ein Bild vom Kreuzungsbereich gemacht. Bin hierzu auf die Strasse gestanden von der der Autofahrer kam und so sieht man auch alles am Besten.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Für die eigendliche Kreuzung gilt das Schild was unter Umständen schon einige Kilometer zurück hinter der letzten Kreuzung stand.
Stimmt bei dem erwähnten Vorfahrtsstraßenschild (heißt heute nicht mehr Hauptstraße) ist halt ein bischen Gedächtnistraining angesagt. Aber auch dieses Schild gilt nicht rückwirkend. Es stand eben nur schonmal ein davor. Wenn sie es auch zur Wiederholung vor einer Einmündung aufstellen würden, bräuchten sie pro Einmündung ja zwei Schilder, damit der, der aus der Nebenstraße kam auch weiß dass er jetzt auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs ist.
@TE immernoch eindeutig, dass du was falsch gemacht hast. Mit dem Bild wird deine Story noch lustiger, natürlich bremst der Autofahrer schon vor dem Radweg, er muss ja 5 m weiter Abbiegen.
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Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Habe soeben ein Bild vom Kreuzungsbereich gemacht. Bin hierzu auf die Strasse gestanden von der der Autofahrer kam und so sieht man auch alles am Besten.
Danke. Das Schild ist vermutl. mit der Schmalseite zum Betrachter bei Googlemaps gerichtet. Drum war es wohl nicht zu sehen und es blieben Zweifel.
Aber hier würde ich auch sagen, aufgrund des Schilds hatte der Radfahrer offensichtlich Vorfahrt zu gewähren (wäre es nicht da, dann wäre es der Standard-Fall und der Radfahrer hätte Vorfahrt).
Auf dieses unorthodoxe Konstrukt mag man gekommen sein, weil Abbieger von der Bundesstraße schnell um die unübersichtliche Ecke kommen könnten und Radfahrer leicht übersehen werden können.
Tatsächlich zeigen sich hier einige der typischen Tücken von Radwegen, die eben nicht immer nur ein Sicherheitsplus sind, sondern auch selbst neue Sicherheitsprobleme produzieren.
und wäre das Schild etwas anders und man hätte für die PKW ein 2. Vorfahrt achten vor der Bundesstraße hätten wir ein nettes Rechts-Vor-Links Konstrukt. (rechts = Radfahrer)
Durch das Foto jetzt klar, daß es nicht so ist. 🙂
Aber möglich wäre es.
Diese parallele Straße ist auch für PKW die geradeaus fahren unpraktisch.
Am besten echt auf der Bundesstraße fahren. (also mit dem Fahrrad) 😁
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Am besten echt auf der Bundesstraße fahren. (also mit dem Fahrrad) 😁
Klar... dann kann ich auch gleich die Vorfahrt auf dem Radweg missachten. Da sind meine Chancen nicht vom Rad geworfen zu werden geringer.
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Klar... dann kann ich auch gleich die Vorfahrt auf dem Radweg missachten. Da sind meine Chancen nicht vom Rad geworfen zu werden geringer.Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Am besten echt auf der Bundesstraße fahren. (also mit dem Fahrrad) 😁
Aber du bist zumindest im Recht (falls es dir dann noch was nützt).
Da für den Radweg andere Vorfahrtsregeln gelten als für die Bundesstraße gilt er gegenüber dieser nicht als straßenbegleitend und ist daher auch nicht benutzungspflichtig, sondern es darf auch auf der Bundesstraße gefahren werden.
außerdem führt der erst durchs dorf, dann parallel zur parallelstraße 🙄 und sowieso nicht an der Bundesstraße entlang.
Wenn dein direkter Weg zum Ziel über die Bundesstraße führt - warum nicht?
Solange da kein Verbot für Fahrräder oder ein Kraftfahrstraßenschild steht...
Die Bundesstraße selbst hat keinen Radweg.
Und dafür muß man nichtmal über benutzungspflichtig oder nicht nachdenken. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Die Bundesstraße selbst hat keinen Radweg.
Und dafür muß man nichtmal über benutzungspflichtig oder nicht nachdenken. 🙂
Naja, wenn ein Radweg in gleicher Richtung verläuft und weniger als 5 Meter entfernt ist, dann ist er (bei ensprechender Beschilderung, Zustand usw.) sehr wohl gegenüber der Bundesstraße benutzungspflichtig und man darf dann nicht mehr auf der Bundesstraße radfahren.
Das ist hier aber eben nicht der Fall.
Zitat:
Original geschrieben von ehochx
Naja, wenn ein Radweg in gleicher Richtung verläuft und weniger als 5 Meter entfernt ist, dann ist er (bei ensprechender Beschilderung, Zustand usw.) sehr wohl gegenüber der Bundesstraße benutzungspflichtig und man darf dann nicht mehr auf der Bundesstraße radfahren.Das ist hier aber eben nicht der Fall.
Der Radweg ist aber als Benutzungspflichtig gekennzeichnet und führt, wenn auch mehr als 5 m entfernt, paralell zur B312.
Stimmt. Aber er ist nicht Teil der Straße "B312", sondern eine selbständige Straße, auf der halt nur Radfahrer und Fußgänger zugelassen sind.
Zitat:
Original geschrieben von ehochx
Naja, wenn ein Radweg in gleicher Richtung verläuft und weniger als 5 Meter entfernt ist, dann ist er (bei ensprechender Beschilderung, Zustand usw.) sehr wohl gegenüber der Bundesstraße benutzungspflichtig und man darf dann nicht mehr auf der Bundesstraße radfahren.Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Die Bundesstraße selbst hat keinen Radweg.
Und dafür muß man nichtmal über benutzungspflichtig oder nicht nachdenken. 🙂Das ist hier aber eben nicht der Fall.
Richtig. Und die ERA macht mit ihrer abgesetzten Führung der Radwege - um da ein Z.205 aufstellen zu dürfen - viele Radwege nicht mehr benutzungspflichtig.
Last call -
ich hatte doch darum gebeten, auf allgemeine Radweg-Straße-PKW-Rad-Konstrukte zu verzichten. Es ging um diesen speziellen Fall.
twindance
Die Diskussion über 6 Seiten bei einer derart klaren Beschilderung der Vorfahrtregelung zeigt, dass sich eine erhebliche Anzahl von Verkehrsteilnehmern nicht mit den simpelsten Vorfahrtregeln auskennen und sich nur schwer oder gar nicht in einen Verkehrsablauf hinein denken können.
Selbstverständlich würde das Vorfahrt gewähren Schild nicht für den Radfahrer angebracht sein und der Radfahrer gegenüber dem abbiegenden Autofahrer Vorfahrt haben, wenn die Einmündung in die Bundesstraße für den Autofahrer wesentlich weiter vom Radweg entfernt wäre.
Im jetzigen Fall wird der Autofahrer bei entsprechendem Querverkehr auf der Bundesstraße gezwungen, innerhalb des Querungsbereiches des Radweges anzuhalten.
Da man jedoch die eventuelle Blockierung des Radweges durch den Autofahrer nicht verhindern kann, ist eine Vorfahrt für den Radfahrer an dieser Stelle bereits bei einem vor der Bundesstraße wartenden PKW technisch gar nicht möglich. Aus diesem Grund muß der Radfahrer durch das Vorfahrt gewähren Schild auf diese eventuelle Blockadesituation vorbereitet und gewarnt werden.