Vorfahrtfrage und rüpelhaftes Benehmen

Hallo zusammen,
ich nutzte am So. das schöne Wetter aus um mit dem Rad eine Runde zu drehen. Als ich fast wieder zu Hause war lag ich dann fast unter einem Auto.
Ich fuhr auf einem Radweg der dann für kurze Zeit entlang einer Paralellstrasse verläuft und diese den Radweg weiter vorne kreuzt.
Auf der Strasse kam ein Autofahrer regelrecht "angeblasen" und fuhr an mir vorbei. Da ich ein "Vorfahrt achten" Schild an der Kreuzung habe fuhr ich langsamer und der Autofahrer fuhr dennoch ohne zu schauen in die Kreuzung ein. Irgendwie hat er mich dann doch gesehen und gebremst. Ich ging davon aus, dass er mich durchlassen möchte und wollte meine Fahrt fortsetzen. Im selben Moment gab er wieder Gas und ich donnerte ihm fast in die Seite. zum Absteigen gezwungen stand ich neben dem Auto und klopfte dem Herren mal ans Fenster. Der ist dann wutentbrannt ausgestiegen und wollte mir klar machen, dass ich Schuld hätte weil ich das "Vorfahrt achten" Schild nicht beachtet hätte.
Ich habe ihn dann darauf hingewiesen, dass er ebenfalls das selbe Schild hat (die Strasse die den Radweg kreuzt mündet an der Hauptstr.), er angeblasen kam und überhaupt nicht geschaut hat.
Das Gespräch endete in einem kleinen Wortgefecht... ich bin dann weiter aber gefahren.
Zeugen gab es genug... der Autofahrer war allein.

Jetzt meine Frage wer hat hier Recht und wer hat Vorfahrt ?

Ich mach gleich noch eine Skizze von der Stelle

Beste Antwort im Thema

Wenn du doch von Anfang an eh wusstest, dass er Vorfahrt hat, warum dann der aggressive Ausgangspost, das Belehren des Autofahrers "unter Zeugen" und die Frage, wie man weiter vorgehen kann? Nur, weil er sich erschrocken hat, weil du nach einer Aussage angeschossen und bei der nächsten gemütlich angeradelt kamst? Oder soll er wegen Rücksichtnahme drangekriegt werden?
Manmanman.....

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


Jetzt meine Frage wer hat hier Recht und wer hat Vorfahrt ?

Das hättest du dir dann auch klemmen können.

Aber ich vermute, der Thread hat nicht zum gewünschten Ergebnis geführt und plötzlich war alles ganz anders. Hauptsache, man muss sich nix eingestehen.... 🙄

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Als Abbieger muss er den rechts fahrenden Radler im Auge behalten und auch durch lassen..

Manche Radfahrer scheinen die Straßenbeschilderung und die Verkehrsregeln nicht zu kennen und beachten diese deshalb nicht. Dies liegt vermutlich am nicht vorhandenen Führerschein - die haben es eben nie gelernt.
Daß es trotzdem zu recht wenigen Unfällen kommt liegt an der Rücksichtnahme der anderen Verkehrsteilnehmer und der geringen Geschwindigkeit.

Schlimmer ist nur die Kategorie Autofahrer mit Lizens zum Fahren die sich nicht an Verkehrsregeln halten....😉

Zitat:

Original geschrieben von Pizer


Manche Radfahrer scheinen die Straßenbeschilderung und die Verkehrsregeln nicht zu kennen und beachten diese deshalb nicht. Dies liegt vermutlich am nicht vorhandenen Führerschein - die haben es eben nie gelernt.
Daß es trotzdem zu recht wenigen Unfällen kommt liegt an der Rücksichtnahme der anderen Verkehrsteilnehmer und der geringen Geschwindigkeit.

hier scheint ja eher mal wieder der Autofahrer den Fehler gemacht zu haben, der den Radfahrer vor dem Abbiegen natürlich hätte passieren lassen müssen.

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Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Schlimmer ist nur die Kategorie Autofahrer mit Lizens zum Fahren die sich nicht an Verkehrsregeln halten....😉

Stimmt !

Es ist doch völlig unerheblich, was sonst so mit Radwegen/Straßen/PKW/Rad-Konfrontationen zu beobachten ist. Ich erwarte ausdrücklich, dass der Thread nicht zu einem Rad-PKW-Konfrontations-Konstrukt missbraaucht wird, sondern der konkrete Fall Gegenstand der Diskussion bleibt!

In diesem Fall ist doch ganz eindeutig beschildert: Radfahrer hat die Vorfahrt zu beachten. Ist die Vorfahrt zwischen PKW und Rad nun ausnahmsweise mal per Beschilderung  ausführlich geklärt, ist es auch wieder nicht recht 🙄. Entscheidet Euch doch bitte endlich, was Ihr wirklich wollt! Und dem PKW-Führer jetzt auch noch Fehlverhalten unterstellen zu wollen, nur weil er sich trotz gegebener Vorfahrt erschreckt und prophylaktisch anhält statt "Radfahrer umzumähen" und daraus eine eigene Rechtfertigung zu konstruieren - das gehört sich nicht.

Der PKW-Fahrer hatte recht, der TE muss sich seinen eigenen Fehler und eine falsche Reaktion eingestehen.

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


Grün: Die Fahrstrecke des PKW
Rot: Der Radweg... meine Fahrstrecke.
Das Vorfahrt achten Schild wirft sogar einen Schatten

... nur: das Schild/der Schatten deutet mir auf folgende Regelung:

Wer aus der Roßwagstrasse kommt, der hat denen auf der Klosterstraße Vorfahrt zu gewähren.

Gab es da noch ein Schild? Oder worauf basiert deine Beschreibung, es hätte ein Schild gegeben, welches speziell für den Radweg gegolten hätte?

naja twindance manche kennen eben einfachste Verkehrsregeln nicht wie Vorfahrt/Vorrang von Radfahrern.

Abgesehen davon, wenn der Radweg da so nen Schild hat - wo sollte man fahren - da eindeutig nicht benutzungspflichtig? Na auf der Straße/Fahrbahn. 😁
Dann passiert sowas nicht.

Und für dich mal ein Beispiel mit 2 Schildern.

2 PKW haben jeweils ein Vorfahrt achten.

(wir nehmen eine abknickende Vorfahrtsstraße mit 2 Einmündungen, also quasi ne 4 Seitenkreuzung mit abknickend).

Die Vorfahrtsstraße dürfte klar sein.

Aber was ist mit den 2 Vorfahrt achten - was machen die 2 PKW mit jeweils Vorfahrt achten? 😁

PS:
Da dein Beitrag nicht als MOD geschrieben ist sondern "gut" bewertet werden kann ist er ein Beitrag eines normalen Mitglieds.
Das kann man im Sagts Uns zur genüge nachlesen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Abgesehen davon, wenn der Radweg da so nen Schild hat - wo sollte man fahren - da eindeutig nicht benutzungspflichtig? Na auf der Straße/Fahrbahn. 😁
Dann passiert sowas nicht.

Der Radweg ist durch das Schild 240 (Gemeinsamer Fuss und Radweg) gekennzeichnet und somit auch benutzungspflichtig.

Was mich halt auch noch wundert, dass die selbe Situation keine 100 mtr. weiter oben anders geregelt ist, da kreuzt ein geteerter, landwirtschaftlicher Weg, den Radweg. Dieser landwirtschaftliche Weg ist durch eine gestrichelte Linie wartepflichtig.
Also weiter oben hat der Radweg Vorfahrt, weiter unten muss der Radweg Vorfahrt gewähren, obwohl die Situation gleich ist.

Theoretisch (praktisch auch).

Aber nach VwV ist das Ding eindeutig nicht stetig. Also dürfte es ganz objektiv nicht so beschildert sein.
Und jeder Autofahrer der sagt "an Schilder muß man sich halten" muß sich das ebenfalls vorwerfen lassen...

Daher ist das kein Argument. Der Autofahrer kanns bei nem Limit nicht wissen ob es legal angeordnet ist, der Radfahrer kanns hier beim Blaulolli ohne Probleme wissen.

Wo wolltest du eigentlich hin? 😉

Ist die Bundesstraße da eine Kraftfahrstraße? Wenn nein, fahr einfach auf der. 😁
Mindestens bis zu der Stelle...
(Witz! Witz? außerorts vermutlich würde ich den Radweg nehmen. Wobei...)

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


Was mich halt auch noch wundert, dass die selbe Situation keine 100 mtr. weiter oben anders geregelt ist, da kreuzt ein geteerter, landwirtschaftlicher Weg, den Radweg. Dieser landwirtschaftliche Weg ist durch eine gestrichelte Linie wartepflichtig.
Also weiter oben hat der Radweg Vorfahrt, weiter unten muss der Radweg Vorfahrt gewähren, obwohl die Situation gleich ist.

Sowas wundert niemanden ernsthaft, der sich ein bisschen in die Lage versetzt und eigene Erfahrungen gesammelt hat. Denn es ist leider normal, daß viele Regelungen für den Radverkehr so eigenwillig sind.

Trotzdem ist für mich die Lage hier immer noch nicht geklärt, weil es - damit die Wartepflicht wirklich beim Radfahrer wäre - ja eines zusätzlichen Schildes bedürfte, das man auf Google Maps nicht sieht.
Ich weiss nicht, obs hier sprachliche/zeichnerische Ungenauigkeiten gibt, auf Google Maps das Schild verschwindet, weil es von der Seite drauf wäre und ob da nun 1 oder 2 Schilder standen (eines speziell für Radfahrer auf dem Weg).
Was man sieht, das ist das auf der Spitze stehende Dreieck, welches sich aber imho nicht gezielt an querende Radfahrer richtet.

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12


Trotzdem ist für mich die Lage hier immer noch nicht geklärt, weil es - damit die Wartepflicht wirklich beim Radfahrer wäre - ja eines zusätzlichen Schildes bedürfte, das man auf Google Maps nicht sieht.
Ich weiss nicht, obs hier sprachliche/zeichnerische Ungenauigkeiten gibt, auf Google Maps das Schild verschwindet, weil es von der Seite drauf wäre und ob da nun 1 oder 2 Schilder standen (eines speziell für Radfahrer auf dem Weg).
Was man sieht, das ist das auf der Spitze stehende Dreieck, welches sich aber imho nicht gezielt an querende Radfahrer richtet.

Wie ich schon sagte steht das Schild an der Radwegkreuzung aus Sicht des Radfahrers auf der rechten Seite... Ein kleines Vorfahrt achten Schild in Richtung Radweg und das andere für den Autofahrer am selben Pfahl weiter oben.

Ich mach nachher noch ein Foto von dem Kreuzungsbereich.

Sollte die Lage weiterhin ungeklärt bleiben besteht Handlungsbedarf bei der zuständigen Behörde... bevor es zu einem schweren Unfall kommt.

Das Vorfahrt gewähren Schild in Richtung Straße steht hinter dem Radweg, folglich bezieht es sich nicht den Radweg, sondern für die nächste Kreuzung. Schilder gelten niemals rückwirkend

Die Lage ist nicht ungeklärt, du willst es bloß nicht verstehen.

Zitat:

Original geschrieben von twindance


In diesem Fall ist doch ganz eindeutig beschildert: Radfahrer hat die Vorfahrt zu beachten. Ist die Vorfahrt zwischen PKW und Rad nun ausnahmsweise mal per Beschilderung  ausführlich geklärt, ist es auch wieder nicht recht 🙄. Entscheidet Euch doch bitte endlich, was Ihr wirklich wollt! Und dem PKW-Führer jetzt auch noch Fehlverhalten unterstellen zu wollen, nur weil er sich trotz gegebener Vorfahrt erschreckt und prophylaktisch anhält statt "Radfahrer umzumähen" und daraus eine eigene Rechtfertigung zu konstruieren - das gehört sich nicht.

Der PKW-Fahrer hatte recht, der TE muss sich seinen eigenen Fehler und eine falsche Reaktion eingestehen.

Nein, das recht eindeutig nicht so. Ich habe bei Google-Maps mal näher rangezoomt:

Klick

.

Da ist kein besonderes Schild für Radfahrer.

Aber nach Schilderung des TE ist am dem Mast des "Vorfahrt gewähren" ja noch ein weiteres Kleines montiert - vielleicht erst nach der Aufnahme. Davon - und dass der Radweg fahrbahnbeleitend ist - gehe ich im Weiteren aus.

Jetzt haben wir eine dreispurige Straße. Ich versuche es mal mit einem ähnlichen Beispiel:

Du fährst auf einer dreispurigen Straße: Links der Gegenverkehr, in der Mitte Deine normale Spur und rechts eine Busspur. Jetzt zweigt nach rechts eine weitere Straße ab. Davor steht auf der rechten Seite in "Vorfahrt gewähren"-Schild. Würdest Du wirklich davon ausgehen, dass dieses Schild bedeutet, dass ein Bus Dir beim Rechtsabbiegen die Vorfahrt gewähren muss? 😕

Die ERA greift ja nicht ohne Grund zu dem Trick, die Radwege von der Fahrbahn abzusetzen. 😠 Dann ist das mit den "Vorfahrt gewären" zwar halbwegs sauber gelöst, hat aber Auswirkungen auf die Benutzungspflicht. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe


Schilder gelten niemals rückwirkend

Ich wäre vorsichtig mit solchen Absolutitäten. Es gibt Schilder die stehen nach einer Kreuzung und gelten für diese.

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